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Forderung von Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden: Geeignete Finanzierung für inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Behinderten- und Wohlfahrtsverbände fordern von der Bundesregierung eine geeignete Finanzierung für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Damit stehen sie im Widerspruch zum aktuellen Gesetzesrahmen und appellieren an die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die finanzielle Ausstattung ist entscheidend für eine barrierefreie und bedarfsdeckende Unterstützung junger Menschen mit Behinderungen und ihren Familien. Ein Paradigmenwechsel im Sinne der Inklusion ist unter den derzeitigen Bedingungen nicht möglich. Erfahren Sie mehr über die Forderungen der Verbände und die Problematik des Kostenvorbehaltes im Achten Buch Sozialgesetzbuch.
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Forderung von Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden: Geeignete Finanzierung für inklusive Kinder- und Jugendhilfe eins zu eins
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Bremen (VBR). Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und weitere Behinderten- und Wohlfahrtsverbände appellieren an die Bundesregierung, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen. Derzeit stehe der aktuelle Gesetzesrahmen im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Eine erfolgreiche Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sei nur möglich, wenn der Kostenvorbehalt im Sozialgesetzbuch VIII aufgehoben werde.

Das breite Bündnis aus Mitgliedern des Deutschen Behindertenrates sowie den Wohlfahrtsverbänden AWO, dem Paritätischen Gesamtverband und der Diakonie sowie den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung weist darauf hin, dass der Kostenvorbehalt im Gesetz vorsieht, dass der leistungsberechtigte Personenkreis, Art und Umfang der Leistungen sowie die Kostenbeteiligung auf dem Stand von 2023 eingefroren werden sollen. Dadurch wird die Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises und des Leistungsumfangs explizit ausgeschlossen. Diese Regelung steht im Widerspruch zu einer barrierefreien, bedarfsdeckenden und inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Um einen Paradigmenwechsel im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen, muss der Kostenvorbehalt im Sozialgesetzbuch VIII aufgehoben werden. Die Verbesserung der Leistungszugänge und -erbringung sowie die Schließung der Leistungslücken für junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien sind nur dann möglich, wenn eine ausreichende finanzielle Ausstattung gewährleistet ist. Die Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, die erforderliche Finanzierung für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen und ihren Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt sich seit Jahrzehnten für die soziale Sicherung und Teilhabe aller Menschen ein. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt er die Interessen seiner über 580.000 Mitglieder. Der Verband engagiert sich in verschiedenen Bereichen, darunter Rentenpolitik, Gesundheit, Pflege, Behindertenhilfe und soziale Gerechtigkeit.

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Originalmeldung: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell.

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