Bremen (VBR). In einer kürzlich in Berlin stattgefundenen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte widmete sich die Diskussion dem dritten Bericht der Bundesregierung zur globalen Situation der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Dieses Treffen zeigte erneut, wie vielschichtig das Thema ist – geografisch weitreichend von Bochum bis Bolivien und begrifflich sowie politisch facettenreich.
Im Mittelpunkt stand die Anerkennung der Religionsfreiheit als Menschenrecht, wobei zugleich herausgearbeitet wurde, dass es bei diesem Recht keine Grenzen in Bezug auf bestimmte Gruppen oder Überzeugungen gibt: Es gilt universal. Deutlich machte dies Heiner Bielefeldt, Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: „Berechtigte sind alle Menschen“, betonte er und verwies darauf, dass sowohl Atheisten als auch Gläubige sich auf dieses Recht berufen können.
Ein spezieller Fokus des Berichts lag auf den indigenen Völkern weltweit – eine Entscheidung, die Kontroversen auslöste. Während einige ExpertInnen dies als essenziellen Testfall für universale Freiheitsrechte lobten, sahen andere darin eine Vernachlässigung wichtiger Themen wie Antisemitismus und den Nahostkonflikt.
Sandy El Berr von „Brot für die Welt“ hob hervor, dass Deutschland durch den Beitritt zum ILO-Übereinkommen Nr. 169 ein starkes Signal gesetzt hat; nun fordert sie konkrete Taten über Politikfelder hinweg zum Schutz dieser oft vernachlässigten Gemeinschaften.
Die Sitzung beleuchtete zudem andere schwerwiegende Problematiken rund um das Thema Religion wie Christenverfolgung – laut Sachverständigem Christian Machek sei dies ein weltweites Phänomen – sowie Herausforderungen im religiösen Dialog und Bildungsdefizite bezüglich verschiedener Glaubenssysteme innerhalb Deutschlands selbst.
Interessant ist hierbei besonders Richard Ottingers Hinweis auf den Mangel an religiösem Wissen in unserer Gesellschaft sowie die Notwendigkeit einer unabhängigen Institution zur Stärkung des interreligiösen Dialogs. Erstmals thematisierte dieser Bericht gezielt indigene Völker jenseits großer Weltreligionen – ein Novum mit hoher Symbolträchtigkeit im Kampf um einen inklusiven Universalismus aller Menschrechte.
Schließlich hob Hanna Veiler von der Jüdischen Studierendenunion Deutschlands hervor, welche alltäglichen Einschränkungen Juden in Deutschland erfahren– vom mangelndem Respekt gegenüber jüdischen Feiertagen bis zu direkter Bedrohung ihrer Sicherheit. Ihre Ausführungen rückten damit neben externer Politikgestaltung auch innere Policy-Anpassungen ins Zentrum der Debatte über Religionsfreiheit.
All diese Perspektiven zeigen nicht nur die Komplexität beim Umgang mit dem Thema Religions-und Weltanschauungsfreiheit sondern verdeutlichen ebenso dringende Handlungsfelder sowohl im Inland als auch International. Der dritte Regierungsbericht legt somit weniger Antworten vor als vielmehr grundlegende Fragen offen – nach dem Gleichgewicht zwischen unterschiedlichen Freiheiten innerhalb unserer global vernetzten Gesellschaft und nach wirklicher Universalität menschenrechtlicher Ansprüche.
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Deutscher Bundestag – Lage indigener Völker im Fokus
Meldung einfach erklärt
In Berlin gab es eine wichtige Besprechung über die Freiheit der Religion und des Glaubens auf der ganzen Welt. Experten haben darüber gesprochen, wie wichtig diese Freiheit ist und wo Probleme liegen.
Hier sind die Hauptpunkte:
– Die Besprechung fand am 24. April 2024 statt.
– Es ging darum, wie frei Menschen ihren Glauben oder ihre Weltanschauung leben können.
– Ein besonderer Blick wurde auf die indigenen Völker geworfen. Das bedeutet, dass man besonders darauf geachtet hat, wie es Urvölkern mit ihrer Religion geht.
– Manche sagen aber auch, andere schwierige Themen – wie Hass gegen Juden (Antisemitismus) – wurden nicht genug besprochen.
Was haben die Experten gesagt?
1. Sandy El Berr setzt sich für Indigene ein:
– Deutschland soll helfen und versprechen halten.
– Große Projekte gefährden oft das Land dieser Völker.
2. Heiner Bielefeldt spricht über Religionsfreiheit:
– Religionsfreiheit gehört zu den Menschenrechten dazu.
– Ohne sie fehlt etwas Wichtiges im Verständnis von Menschenrechten.
3. Christian Machek meint:
– Vergessen wir nicht: Christentum wird auch verfolgt.
– Respekt vor allen Religionen ist nötig.
4. Richard Ottinger findet:
– Der Bericht bietet viele Daten und hilft beim Verstehen der Lage weltweit
– Religion bekommt in Politik und bei Entwicklungsarbeit wenig Aufmerksamkeit
5. Erzbischof Thomas Schirrmacher sieht:
– Jede Kultur hat eigene Vorstellungen von Gott/Gläubigkeit; das muss respektiert werden
– Dialog zwischen verschiedenen Glaubensrichtungen kann Konflikte lösen helfen
6. Hanna Veiler macht auf antisemitische Gefahren aufmerksam:
Es gibt noch viel Arbeit zum Thema Religionsfreiheit:
Die Diskussion zeigt,
– Wie vielfältig dieses Thema ist (von lokalen bis internationalen Fragen)
– Dass mehr Aktion gebraucht wird, um diesen Aspekt der Menschenrechte zu schützen
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