Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr durch ein Auskunftsersuchen bei einer Krypto-Handelsplattform Daten zahlreicher Nutzer erhalten. Dadurch können die Finanzämter nun überprüfen, ob die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen korrekt versteuert wurden. Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Sind Gewinne aus Kryptowährungen überhaupt steuerpflichtig und wie werden sie berechnet? Der Lohnsteuerhilfeverein VLH gibt Antworten und erklärt die Konsequenzen für Steuerzahler. Erfahren Sie jetzt, was Sie über Steuern und Kryptowährungen wissen müssen.

Bremen (VBR). Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erhält Daten von Krypto-Handelsplattform – Steuerpflicht von Kryptowährungen im Fokus

Neustadt a. d. W. (ots) – Wer mit Kryptowährungen handelt, muss die dabei erzielten Gewinne unter Umständen versteuern. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2023 erstmals ein Auskunftsersuchen an eine Krypto-Handelsplattform gestellt und dadurch Daten zahlreicher Nutzer erhalten. Das Ziel ist es, „schwarze Schafe“ zu identifizieren – Nutzer, die ihre Gewinne nicht korrekt oder vollständig versteuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt über die Steuerpflicht von Kryptowährungen auf.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Tether oder Cardano gelten steuerrechtlich nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern als Wirtschaftsgut. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Kauf und Verkauf der Einkommensteuer unterliegen, wenn die Haltefrist nicht mehr als ein Jahr beträgt. In diesem Fall sind die Gewinne aus dem Verkauf einkommensteuerpflichtig. Allerdings können auch Verluste erklärt und in späteren Jahren mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Bisher waren die Finanzämter auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler angewiesen, um Gewinne aus Kryptowährungen korrekt zu erfassen. Doch durch die erhaltenen Daten von der Krypto-Handelsplattform können sie nun überprüfen, ob die Gewinne tatsächlich angegeben wurden oder nicht. Sollten die Gewinne nicht oder falsch angegeben worden sein, drohen den Betroffenen ernsthafte Konsequenzen, wie beispielsweise eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Die Steuerpflicht von Kryptowährungen hängt auch von der Haltefrist ab. Wenn Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten und erst dann verkauft werden, fallen auf die erzielten Gewinne keine Steuern an. Diese Veräußerungsgewinne sind steuerfrei. Allerdings werden für eventuell erzielte Zinsen Abgeltungsteuer fällig. Wenn Bitcoins & Co. hingegen nur wenige Monate gehalten und dann mit Gewinn verkauft oder getauscht werden, müssen die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Es gibt jedoch eine Freigrenze von weniger als 600 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte, die steuerfrei bleiben. Liegt der Gewinn auch nur einen Euro über der Freigrenze, muss der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert werden. Allerdings ist geplant, diese Freigrenze rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 1.000 Euro zu erhöhen, sofern das Wachstumschancengesetz verabschiedet wird.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen. Die VLH unterstützt ihre Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, beantragt Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid. Sie stellt auch die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

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Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
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Bitcoin & Co. versteuern: Schwarze Schafe im Visier der Finanzverwaltung

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