CITES-Beschlüsse 2025: Neue Regeln für Fernambukholz im Bogenbau – Was Musiker und Händler jetzt wissen müssen

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Die Vertragsstaaten des Artenschutzabkommens CITES haben am 5. Dezember 2025 in Samarkand neue Regeln für Fernambukholz beschlossen. Die Nutzung fertiger Musikinstrumente und Bögen für Konzerte oder Reisen bleibt weiterhin genehmigungsfrei. Für den internationalen Verkauf neuer und bestehender Bögen gelten jedoch strengere Nachweispflichten, um illegale Holzentnahmen zu unterbinden.

Inhaltsverzeichnis

– CITES-Vertragsstaaten vereinbarten am 5. Dezember 2025 klare Regeln für verarbeitetes Fernambukholz.
– Der nicht-kommerzielle Gebrauch fertiger Musikinstrumente bleibt ohne Eigentumswechsel genehmigungsfrei.
– Für den internationalen Verkauf von Bögen ist nun ein Nachweis der Ernte vor 2007 erforderlich.

Klare Regeln für Fernambuk: CITES-Beschlüsse sichern Musikpraxis und Artenschutz

Am 5. Dezember 2025 trafen die 185 Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) in Samarkand wegweisende Entscheidungen für den Umgang mit Fernambukholz. Die Beschlüsse betreffen direkt das Musikleben, denn das begehrte Holz aus Brasilien ist ein zentrales Material für den Bau hochwertiger Streichbogen. Die neuen Regeln schaffen eine verbindliche Grundlage, die die kulturelle Praxis erhält und zugleich den Schutz der bedrohten Baumart stärkt.

Für Musikerinnen und Musiker bedeutet die Einigung Planungssicherheit. Die Nutzung fertiggestellter Instrumente und Bögen für nicht-kommerzielle Zwecke bleibt weiterhin genehmigungsfrei. Das schließt Konzertreisen, Proben, Wettbewerbe, Leihvorgänge, Unterricht oder Reparaturen ausdrücklich ein. Ein Eigentumswechsel oder Verkauf muss dafür nicht stattfinden.

Der internationale kommerzielle Handel mit Fernambukbögen unterliegt nun strengeren Auflagen. Für den Verkauf aller Bögen – ob neu oder bereits existierend – ist künftig ein Nachweis erforderlich, dass das verwendete Holz vor 2007 geerntet wurde. In diesem Jahr wurde Fernambuk in den CITES-Schutz aufgenommen (Stand: 9. Dezember 2025)*. Wild geerntetes Holz ohne diesen gültigen Nachweis darf nicht mehr gehandelt werden.

Zusätzlich vereinbarten die Vertragsstaaten umfassende Maßnahmen für den langfristigen Artenschutz. Dazu zählt die Intensivierung der Forschung zu alternativen Materialien für den Bogenbau sowie der Ausbau von Rückverfolgbarkeitssystemen.*

Der Deutsche Musikrat begrüßt diese Entwicklungen. Dessen Generalsekretärin Antje Valentin erklärte am 9. Dezember 2025 in Berlin: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die beschlossenen Anpassungen zum Schutz des bedrohten brasilianischen Fernambukholzes. Die neuen Regelungen schaffen klare Rahmenbedingungen für den internationalen Handel und sind ein wichtiger Schritt, um kulturelle Praxis und Artenschutz miteinander in Einklang zu bringen. Die Regelungen bieten einerseits Planungssicherheit, stärken andererseits aber die internationalen Bemühungen zum Schutz der bedrohten Fernambukbestände.“

Der Deutsche Musikrat engagiert sich für die Interessen von 16,9 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland und ist weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur. Er repräsentiert 115 Organisationen und Dachverbände des gesamten Musiklebens einschließlich der 16 Landesmusikräte. (Stand: 9. Dezember 2025)

Hintergründe zu CITES und Fernambuk

Die aktuellen Beschlüsse zum Handel mit Fernambukholz sind das Ergebnis eines langjährigen internationalen Prozesses. Um sie einzuordnen, lohnt ein Blick auf die rechtliche Vorgeschichte und die wissenschaftlichen Bewertungen, die zu den neuen Regeln führten.

Seit 2007 ist Paubrasilia echinata, besser bekannt als Fernambuk, im CITES-Anhang II gelistet. Diese Einstufung bedeutet, dass der internationale Handel mit dieser Art so kontrolliert werden muss, dass ihr Überleben in der Natur nicht gefährdet wird. Konkret wurde für den Bogenbau festgelegt, dass der Neubau von Bögen nur mit bis dahin registriertem, also vor 2007 geerntetem Material zulässig ist. Entnahmen aus den Wildbeständen wurden in der Folge nicht mehr genehmigt (Stand: Juli 2022)*.

Warum ist Fernambuk bedroht?

Die Aufnahme in CITES-Anhang II war eine direkte Reaktion auf den kritischen Zustand der Art. Fachleute schätzen die Gefährdungslage als ernst ein. So weisen Behörden wie die brasilianische Umweltbehörde IBAMA und Naturschutzorganisationen wie die IUCN und TRAFFIC auf erhebliche Probleme durch illegale Abholzung und Habitatverlust hin. Regelmäßige Beschlagnahmungen von illegal geschlagenem Holz unterstreichen den anhaltenden Druck auf die wilden Fernambukbestände (Stand: 2023)*.

Die Diskussionen um einen wirksameren Schutz eskalierte auf der vorherigen CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP19). Die Internationale Musikergewerkschaft FIM bewertete die dortigen Verhandlungen als einen „Kompromiss“, der die Interessen von Musikschaffenden und Artenschützern berücksichtigte, aber noch keine endgültige Lösung darstellte (Stand: 30. November 2022)*.

Was bedeutet CITES-Anhang II für Holzarten?

Im Vorfeld der CoP20 in Samarkand wurden die Handelsregeln für Fernambuk intensiv diskutiert. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verwies im Oktober 2024 auf laufende Debatten über mögliche Änderungen, die den Schutz verbessern und gleichzeitig praktikable Regelungen für den Kulturguterhalt schaffen sollten. Die zentrale Frage war, wie mit bereits verarbeitetem Holz, insbesondere mit fertigen Musikbögen, umgegangen werden soll.

Die im Dezember 2025 getroffenen Entscheidungen beantworten diese Frage. Ein Fachbeitrag vom 4. Dezember 2025 erläuterte eine zentrale Neuerung: Ab März 2026 ist für den grenzüberschreitenden Verkauf von Fernambukbögen eine CITES-Genehmigung erforderlich*. Am 5. Dezember 2025 folgte die offizielle Meldung, dass die Vertragsstaaten strengere Bestimmungen für den kommerziellen Handel beschlossen haben. Demnach müssen Verkäufer künftig nachweisen, dass das verwendete Holz vor 2007 geerntet wurde (Stand: 5. Dezember 2025)*.

Das Bundesumweltministerium bekräftigte diese Beschlüsse am 6. Dezember 2025 in einer Pressemitteilung und unterstrich damit den Kurs zu deutlich strengeren Handelsbeschränkungen für das bedrohte Holz (Stand: 6. Dezember 2025)*. Diese chronologische Abfolge von der ersten Listung 2007 über verschiedene Bewertungen bis zum jüngsten Beschluss zeigt den evolutionären Charakter des internationalen Artenschutzrechts.

Neue Regeln für Handel und Reisen: Was jetzt zu beachten ist

Die Beschlüsse der CITES-Konferenz schaffen zwar Planungssicherheit für die kulturelle Praxis, stellen aber gleichzeitig konkrete Anforderungen an alle, die mit Fernambuk handeln oder reisen. Die neuen Vorgaben bedeuten strengere Handelsbeschränkungen, wie das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung vom 6. Dezember 2025 einordnete. Für Musikerinnen, Händler und Hersteller ergeben sich daraus unmittelbare rechtliche Pflichten und praktische Konsequenzen.

Rechtliche Pflichten beim Verkauf und Import

Ab März 2026 ist für den grenzüberschreitenden Verkauf von Fernambukbögen eine CITES-Genehmigung erforderlich; für jede Transaktion sind Wiederausfuhr- und Einfuhrgenehmigung nötig (Quelle: Fachpublikation Martin Swan Violins, Stand: 4. Dezember 2025)*.

Für den grenzüberschreitenden Versand oder die persönliche Mitnahme von Bögen gelten zudem weiterhin die bestehenden CITES-Verfahren. Die Wirtschaftskammer Österreich weist darauf hin, dass für die gewerbliche Ein- oder Ausfuhr stets eine Genehmigung erforderlich ist (Stand: 2023)*.

Praktische Schritte für Berufsmusiker*innen

Für Berufsmusikerinnen und -musiker ändert sich am Alltag auf der Bühne oder im Probenraum nichts. Konzertreisen, Wettbewerbe oder Leihvorgänge bleiben, wie in der Pressemitteilung klargestellt, für nicht-kommerzielle Zwecke genehmigungsfrei. Die größten Herausforderungen liegen im administrativen Bereich und bei zukünftigen Anschaffungen.

Die Internationale Musikerföderation (FIM) bewertete die Situation bereits im November 2022 als komplex und riet zu besonderer Sorgfalt. Folgende konkrete Schritte bieten Orientierung:

  • Herkunft beim Kauf klären: Verlangen Sie beim Erwerb eines Bogens immer einen lückenlosen, dokumentierten Nachweis über die legale Herkunft des Holzes, idealerweise mit einem Datum vor 2007 (Quelle: Fachbeitrag Martin Swan Violins, Stand: 4. Dezember 2025)*.
  • Eigene Dokumente ordnen: Bewahren Sie für alle eigenen Fernambuk-Bögen vorhandene Kaufbelege, Zertifikate oder Gutachten gut auf. Diese sind der Schlüssel für reibungslose Grenzkontrollen und eventuelle spätere Veräußerungen (Quelle: Erfahrungsbericht Orchester des Wandels, Stand: 2023)*.
  • Vor Reisen informieren: Erkundigen Sie sich vor einer Tournee stets bei den zuständigen Behörden des Ziellandes nach den konkreten Einreisebestimmungen für Musikinstrumente und vergewissern Sie sich, dass alle mitgeführten Dokumente den Anforderungen entsprechen (Quelle: WKO-Information, Stand: 2023)*.
  • Alternativen im Blick behalten: Verfolgen Sie die geförderte Forschung zu Ersatzmaterialien, um für die langfristige Zukunft gerüstet zu sein, wie in den CITES-Beschlüssen vorgesehen (Quelle: Pressemitteilung Bundesumweltministerium, Stand: 6. Dezember 2025)*.

Die neuen Regeln verlangen von allen Beteiligten mehr administrative Aufmerksamkeit, um Konflikte an den Grenzen zu vermeiden und so die internationale Konzerttätigkeit langfristig abzusichern.

Wie geht es weiter? Kontrolle, Forschung und Umsetzung

Die eigentliche Wirkung der Beschlüsse in Samarkand entfaltet sich durch die praktische Umsetzung in den kommenden Monaten und Jahren. Zwei Bereiche stehen dabei im Fokus: die Kontrolle des Handels und die langfristige Suche nach Alternativen.

Kontrolle und Rückverfolgbarkeit

Die verschärften Regeln für den Verkauf von Fernambukbögen stellen neue Anforderungen an die Nachweisführung. Verkäufer müssen künftig belegen, dass das verwendete Holz vor 2007 geerntet wurde*. Diese Vorgabe macht effektive Rückverfolgbarkeitssysteme unverzichtbar. Die Vertragsstaaten haben sich daher auf deren Ausbau und Weiterentwicklung verständigt. In der Praxis bedeutet dies, dass Zoll- und Artenschutzbehörden weltweit ihre Kontrollen intensivieren werden. Für Musiker und Händler wird die genaue Dokumentation der Herkunft und des Erwerbszeitpunkts ihrer Instrumente und Bögen zur entscheidenden Voraussetzung für einen legalen Handel.

Materialforschung und Perspektiven

Parallel zu den Kontrollmaßnahmen setzt die internationale Gemeinschaft auf Innovation. Ein zentraler Bestandteil der beschlossenen Maßnahmen ist die Intensivierung der Forschung zu alternativen Materialien für den Bogenbau. Dieses Ziel ist ein direkter Auftrag aus Samarkand. Die Suche nach Hölzern oder Verbundstoffen, die dem legendären Klang und den Spieleigenschaften von Fernambuk nahekommen, erhält neuen Schub. Die Umsetzung erfordert jedoch gezielte Förderung und Projektarbeit. Das Bundesumweltministerium betonte nach der Konferenz die Bedeutung solcher Forschungsansätze für eine nachhaltige Zukunft des Musiklebens*.

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich Regulierung und Innovation verzahnen. Für eine klare Orientierung hilft ein Blick auf die regulatorische Chronologie:

Jahr/Datum Ereignis Relevanz für Musiker/Handel Quelle (mit Stand)
2007 Eintragung Paubrasilia echinata in CITES-Anhang II Schafft die rechtliche Grundlage für alle späteren Handelsbeschränkungen. Quelle: (Stand: Juli 2022)*
5. Dezember 2025 CoP20-Beschluss zu Fernambuk in Samarkand Führt engere Regeln und Kontrollen für den kommerziellen Verkauf ein. Quelle: (Stand: 5. Dezember 2025)*
März 2026 Beginn der Genehmigungspflicht für den Verkauf Operative Umsetzungsfrist für die neuen Handelsregeln. Quelle: (Veröffentlichung: 4. Dezember 2025)*

Für Musiker, Orchester und Händler bleiben Behörden wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die jeweiligen Landesumweltämter erste Anlaufstellen für Genehmigungsfragen. Branchenverbände wie der Deutsche Musikrat oder die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bieten praxisnahe Leitfäden zur Rechtsanwendung. Unabhängige Gutachter, wie sie etwa für Naturschutzbewertungen herangezogen werden, können bei Unsicherheiten in Einzelfragen konsultiert werden.

Um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, empfehlen sich diese Informationsquellen:

  • Offizielle Mitteilungen des Bundesumweltministeriums und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) (Stand: laufend)*
  • Fachinformationen und Leitfäden von Branchenverbänden wie dem Deutschen Musikrat (Stand: laufend)*
  • Die aktuelle CITES-Artenschutzverordnung der EU, in der die internationalen Beschlüsse in direkt geltendes Recht umgesetzt werden*

Die hier dargestellten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Musikrats.

Weiterführende Quellen:

  • „Seit 2007 ist Paubrasilia echinata (Fernambuk) in CITES-Anhang II gelistet; der Neubau von Bögen ist nur mit bis dahin registriertem Material zulässig, und Entnahmen aus Wildbeständen wurden bislang nicht genehmigt (Stand: Juli 2022).“ – Quelle: https://www.eben-holz.org
  • „Die brasilianische Umweltbehörde IBAMA sowie IUCN und TRAFFIC stufen die Population von Paubrasilia echinata als stark bedroht ein; trotz Plantagen werden in Brasilien weiterhin mutmaßlich illegal geschlagene Hölzer und Bögen beschlagnahmt (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.orchester-des-wandels.de
  • „Ein Fachbeitrag fasst die Entscheidung der CITES-CoP20 in Samarkand vom Dezember 2025 zusammen: Ab März 2026 ist für den grenzüberschreitenden Verkauf von Fernambukbögen eine CITES-Genehmigung erforderlich; für jede Transaktion sind Wiederausfuhr- und Einfuhrgenehmigung nötig, während reisende Musiker weiterhin ohne solche Dokumente auftreten können (Veröffentlichung: 4. Dezember 2025).“ – Quelle: https://www.martinswanviolins.com
  • „Die CITES-Vertragsstaaten haben am 5. Dezember 2025 strengere Bestimmungen für Fernambuk beschlossen, die den kommerziellen Handel mit Wildholz weiter einschränken und verstärkte Kontrollen vorsehen (Veröffentlichung: 5. Dezember 2025).“ – Quelle: https://zgd.de
  • „Das Bundesamt für Naturschutz nannte Paubrasilia echinata im Vorfeld der CoP20 2024 als Art, für die Änderungen des bestehenden Eintrags im CITES-Anhang diskutiert wurden (Informationsstand: Oktober 2024).“ – Quelle: https://www.bfn.de
  • „Das Bundesumweltministerium berichtete nach der CoP20 im Dezember 2025, dass CITES für bedrohte Pflanzenarten strengere Handelsbeschränkungen beschlossen hat; Anhang II erlaubt Handel nur, wenn der Erhaltungszustand nicht verschlechtert wird (Pressemitteilung: 6. Dezember 2025).“ – Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de
  • „Ein Informationspapier der Wirtschaftskammer Österreich erläutert, dass Bogenbauer für Importe von Fernambuk aus Brasilien Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen benötigen; bei fertigen Bögen gelten vereinfachte Verfahren für persönliche Reiseausrüstung (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.wko.at
  • „Die Internationale Musikerföderation (FIM) bewertete die Entscheidung der CITES-CoP19 2022 als Kompromiss mit zusätzlichen Genehmigungspflichten bei der Ausfuhr aus Brasilien, jedoch mit weniger starken Einschränkungen für den internationalen Verkehr von Bögen (Stand: 30. November 2022).“ – Quelle: https://www.fim-musicians.org

10 Antworten

  1. Die neuen Regeln sind ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bin ich unsicher über die zukünftigen Anforderungen für den Kauf von Bögen. Was denkt ihr über alternative Materialien im Bogenbau? Könnten wir hier Lösungen finden?

    1. Alternative Materialien wären super! Es wäre interessant zu sehen, welche Möglichkeiten es gibt und wie sie im Vergleich zu Fernambuk abschneiden könnten.

    2. Das klingt spannend! Vielleicht sollten wir mehr Forschung fördern in diesem Bereich um nachhaltige Optionen zu finden.

  2. Ich finde es toll, dass CITES sich um den Artenschutz kümmert. Aber wie können Musiker sicherstellen, dass ihre Bögen legal sind? Das Thema ist kompliziert und benötigt Klarheit.

  3. Es ist beruhigend zu wissen, dass nicht-kommerzielle Nutzung weiterhin erlaubt ist. Aber was passiert mit alten Instrumenten? Brauchen wir dafür auch Nachweise? Das könnte schwierig werden!

    1. Ja genau! Ich frage mich auch, ob es Ausnahmen geben wird für alte Instrumente oder ob jeder Nachweis bringen muss.

  4. Die Entscheidung von CITES ist gut, aber ich habe Bedenken wegen der Umsetzung. Wie werden die Kontrollen aussehen? Gibt es schon konkrete Pläne zur Überwachung der Holzernte?

    1. Das sind wichtige Fragen! Ich hoffe, dass es klare Richtlinien gibt und dass Musiker sich nicht benachteiligt fühlen durch diese neuen Vorschriften.

  5. Ich finde die neuen Regeln für Fernambukholz sehr wichtig. Sie schützen die Natur und helfen den Musikern. Aber wie können wir sicherstellen, dass alle Musiker die neuen Regelungen verstehen? Vielleicht mehr Informationsveranstaltungen?

    1. Ja, das wäre echt hilfreich! Ich denke, viele wissen nicht, wo sie Informationen finden können. Wir sollten auch darüber diskutieren, wie man den Handel besser kontrollieren kann.

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