– Der Bundestag beschloss ein Krankenhausreformanpassungsgesetz, das die Finanzierung weiter an Fallzahlen bindet.
– Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband kritisiert dies als unzureichend für eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung.
– Freigemeinnützige Krankenhäuser sehen sich durch die Regelung im Wettbewerb mit staatlichen Häusern benachteiligt.
Evangelische Krankenhäuser prägen die Versorgung: Mehr als 1,7 Millionen Patienten jährlich
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) vertritt 180 evangelische Kliniken an 255 Standorten, die im Jahr 2025 insgesamt mehr als 1,7 Millionen Patientinnen und Patienten stationär versorgen und mehr als 3,7 Millionen ambulant behandeln*. Damit machen sie bundesweit jeden zehnten vollstationären Patienten aus. Mit über 127.400 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 12 Milliarden Euro sind sie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen. Der Verband fordert eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung, da das aktuelle Fallzahl-System 40 Prozent der Vergütung direkt nach den erbrachten Leistungen richtet, weitere 60 Prozent – die sogenannten Vorhaltepauschalen – sich an den Fallzahlen der Vorjahre orientieren. Diese Praxis erschwere eine bedarfsgerechte Finanzierung, so der DEKV, und führe zu Wettbewerbsungleichheiten zwischen verschiedenen Trägern. Während Unikliniken und kommunale Einrichtungen ihre wirtschaftlichen Risiken teilweise durch Steuermittel abfedern können, erhalten freigemeinnützige Häuser diese Unterstützung nicht. Radbruch, Vorsitzender des DEKV, betont: „Eine wirklich nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets von der Menge der behandelten Fälle entkoppelt werden.“ Der Verband setzt sich außerdem für faire Wettbewerbsbedingungen im Gesundheitswesen ein und warnt vor einem „kalten Strukturwandel“, der durch ungleiche Rahmenbedingungen begünstigt werde.
Warum das Fallpauschalensystem im Gesundheitswesen kritisiert wird
Das DRG- oder Fallpauschalensystem bildet die Grundlage der Krankenhausfinanzierung in Deutschland. Es ordnet die Bezahlung der stationären Leistungen nach festgelegten Fallgruppen, sogenannten DRGs (Diagnosis-Related Groups). Ziel ist es, die Abrechnung transparent und effizient zu gestalten. Doch dieses System setzt auch erhebliche Anreize – sowohl positive als auch negative – die langfristig die Versorgungsqualität beeinträchtigen können.
Aktuell wurde die Fallzahl der Hybrid-DRG von etwa 270.000 auf eine Million Fälle ausgeweitet*. Diese Ausweitung soll für mehr Flexibilität sorgen, doch die Verteilung der Finanzierung bleibt weitgehend fallzahlabhängig. Für 2026 beträgt der DRG-Systemzuschlag, also die durchschnittliche Vergütung pro Fall, 1,59 Euro (Stand: Januar 2026). Zudem wurde die Einführung der Vorhaltevergütung, die ursprünglich für 2026 geplant war, um ein Jahr auf 2027 verschoben (Stand: März 2026).
Diese Finanzierungsstrukturen fördern eine Tendenz zur Über- und Fehlversorgung. Bei der Geburt gibt es eine deutlich höhere Vergütung für Kaiserschnitte gegenüber natürlichen Geburten*. Bei diabetischem Fußsyndrom sind es ebenfalls hohe Beträge für Amputationen, obwohl eine bedarfsorientierte Versorgung andere Maßnahmen erfordert. Solche Anreize können dazu führen, dass medizinisch nicht zwingende Eingriffe bevorzugt werden, um höhere Vergütungen zu sichern.
Wie Fallpauschalen Anreize setzen
Das System fördert wirtschaftliche Belastung durch die Fallzahlorientierung: Krankenhausleistungen werden nach der Menge der behandelten Fälle bemessen. Freigemeinnützige Kliniken sind dabei besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Während Unikliniken als Landesbetriebe oder kommunale Häuser auf Steuermittel zurückgreifen können, tragen kirchliche und privatwirtschaftliche Krankenhäuser die Risiken vollständig selbst. Sie müssen wirtschaftliche Fehlentwicklungen kompensieren, was den Strukturwandel im Sektor beschleunigen kann.
Laut einer Analyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Stand: November 2025) sind die Vergütungen für bestimmte Eingriffe – beispielsweise bei Kaiserschnitten oder diabetischem Fußsyndrom – so gestaltet, dass sie ökonomisch vorteilhaft sind. Insgesamt create dies ein problematisches Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Trägern im Wettbewerb um Patienten und Wirtschaftlichkeit.
Lesenswert ist außerdem Krankenhausfinanzierung 2026: DKG warnt vor Milliardenkürzungen und Kliniksterben.
Politische Entwicklung im Zeitverlauf
Die politischen Reaktionen auf diese Kritik entwickeln sich seit mehreren Jahren. Die bisherigen Maßnahmen bewegen sich von der Ausweitung der Fallzahlen im Jahr 2024 (alt: 270.000 Fälle, neu: 1 Million Fälle) bis hin zu der Anpassung der Vergütungssysteme im Jahr 2026. Die wichtigsten Meilensteine lassen sich in einer kurzen Zeittabelle zusammenfassen:
| Datum | Maßnahme / Kennzahl | Kurzwirkung | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 24. November 2025 | Fallpauschalenkatalog 2026: Fälle ausgeweitet von 270.000 auf 1 Mio. | Erhöhung der Fallzahlen für Abrechnungssystem | Quelle: DKGV* |
| Januar 2026 | DRG-Systemzuschlag 2026: 1,59 Euro pro Fall | Kostendeckung, Anreiz für mehr Fälle | Quelle: G-DRG.de* |
| März 2026 | Verschiebung der Vorhaltevergütung auf 2027 | Verschiebung der Planungsunsicherheit | Bundestag-Dokument* |
Diese Entwicklung zeigt, wie das System durch stetige Reformen an die zunehmende Komplexität angepasst wird, doch die Grundprobleme bleiben bestehen. Die geringen Anreize, die Versorgung wirtschaftlich stabil, aber auch qualitativ hochwertig zu halten, verstärken die Kritik an einer mangelnden Steuerungskraft des Systems.
In der Praxis führt die fallzahlabhängige Finanzierung dazu, dass einige Versorgungsbereiche übermäßig genutzt werden, während andere vernachlässigt werden. Vor allem kritisieren Experten, dass diese Anreize die medizinische Versorgung in eine Richtung lenken, die häufig auf kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolg ausgelegt ist, anstatt auf sogenannte Patientenzentrierung und Qualität.
Strukturelle Benachteiligung im Wettbewerb: Wie ungleiche Bedingungen den Kliniksektor prägen
Die Finanzierungsstrukturen im deutschen Kliniksektor begünstigen bestimmte Trägergruppen deutlich stärker als andere. Die zentrale These des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) lautet, dass freigemeinnützige Krankenhäuser durch ihre besondere Finanzierungsrealität strukturell benachteiligt sind. Während Uniklinika als Landesbetriebe keinen Insolvenzschutz benötigen und kommunale Kliniken Defizitausgleiche aus Steuermitteln erhalten, müssen freigemeinnützige Häuser wirtschaftliche Risiken selbst tragen. Diese Unterschiede treffen insbesondere kirchliche Krankenhäuser, die keinen staatlichen Rettungsmechanismus in Anspruch nehmen können.
Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 gelingt privaten Kliniken durch signifikante Lohn- und Personalkostenvorteile ein Kostenvorteil von 1,04 Milliarden Euro gegenüber öffentlichen Einrichtungen.* Bereits heute zeigt sich, dass diese Ungleichheit die Wettbewerbsbedingungen verschärft. Da die Vergütung für Krankenhäuser zunehmend fallzahlabhängig gesteuert wird, wächst der Druck auf alle Träger, möglichst viele Fälle zu generieren. Seit 24. November 2025 steigen die Fallzahlen bei Hybrid-DRG von etwa 270.000 auf eine Million, was die fallzahlbezogene Vergütung weiter verstärkt.* Vor diesem Hintergrund bleiben die Vorhaltevergütungen, die eine stabile Finanzierung ohne Fallzahlabhängigkeit ermöglichen, auf unbestimmte Zeit verschoben – derzeit bis mindestens 2027.*
Diese finanziellen Ungleichheiten haben direkte Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und den Standortwettbewerb. So können nur Häuser mit stabilen Finanzierungsgrundlagen und entsprechender Steuer- oder Landeszuschüsse innovative und nachhaltige Versorgungsangebote entwickeln. Freigemeinnützige Kliniken sind dadurch im Nachteil, müssen sie doch ihre wirtschaftlichen Risiken vollständig eigenständig tragen, was bei zunehmend fallzahlabhängiger Vergütung eine Herausforderung bleibt. Ein Beispiel ist der Insolvenzschutz bei Unikliniken, der einen risikoreichen Marktwettbewerb entschärft, während kirchliche Träger bei Defiziten auf sich allein gestellt sind. Diese Rahmenbedingungen fördern einen ungleichen Wettbewerb und begünstigen nur bestimmte Trägergruppen, was langfristig zu einem ungleichmäßigen Qualitätsniveau und Standortverlusten führen kann.
Wie das Finanzierungssystem die Versorgungssicherheit und Behandlungsqualität beeinflusst
Die Art und Weise, wie deutsche Krankenhäuser finanziert werden, hat direkte Konsequenzen für die Versorgungssicherheit sowie die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Das fallzahlabhängige System, bei dem 40 Prozent der Vergütung direkt an die erbrachten Behandlungen gekoppelt sind, schafft Anreize, möglichst viele Fälle zu behandeln – auch dann, wenn eine Behandlung möglicherweise nicht notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein Beispiel hierfür ist die Erhöhung der Kaiserschnittquote*. Dieser Fehlanreiz kann dazu führen, dass Behandlungsentscheidungen stärker auf wirtschaftliche statt auf medizinische Kriterien basieren. Zudem verschiebt sich die Versorgung zunehmend in Richtung der schwer behandelbaren, kurzfristigen Fälle, während langfristige, präventive Ansätze vernachlässigt werden. Aktueller Stand (März 2026): Die Vorhaltevergütung, die 60 Prozent der Krankenhausbudgets ausmacht, soll verschoben und damit die Fallzahlabhängigkeit weiter verstärkt werden, was die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken unter Druck setzt*.
Mögliche Folgen fallzahlgetriebener Finanzierungssysteme
- Anreiz zur Fallzahlsteigerung: Krankenhäuser setzen alles daran, mehr Behandlungen durchzuführen, um die Vergütungen zu steigern. Dies kann zu unnötigen Eingriffen führen, die die Behandlungsqualität beeinträchtigen.
- Risiko für freigemeinnützige Träger: Während Unikliniken und kommunale Häuser auf Steuermittel zurückgreifen können, tragen freigemeinnützige Krankenhäuser das volle wirtschaftliche Risiko. Das verschärft Wettbewerbsunterschiede und gefährdet die Existenz von kleineren, regionalen Kliniken.
- Regionale Schließungen: Wenn die finanzielle Belastung steigt, steht die Versorgung in ländlichen Gebieten vor der Gefahr von Rückzug oder Schließung. Das reduziert die Erreichbarkeit und kann langfristig eine Versorgungslücke hinterlassen.
Die Folgen sind vielfältig und betreffen vor allem die regionale Versorgungssicherheit. Wird der finanzielle Druck auf die Kliniken erhöht, steigen die Risiken für eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung. Damit verschärfen sich nicht nur die wirtschaftlichen Herausforderungen einzelner Häuser, sondern auch die Stabilität des ganzen Versorgungssystems. Gesellschaftlich bedeutet das: Die Finanzierung muss unbedingt von der Fallzahl abhängen, um Qualitäts- und Zugangsgewinne zu sichern, ohne dass Patienten durch ökonomische Interessen benachteiligt werden.
Ausblick: Reformbedarf und politische Optionen für eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung
Die Forderung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) nach einer entkoppelten Vorhaltefinanzierung bleibt zentral für eine zukunftssichere Krankenhausversorgung. Eine nachhaltige Reform ist nur erreichbar, wenn die Budgets von den fallbezogenen Fallzahlen unabhängig gemacht werden.* Die aktuelle Umsetzung verzögert sich jedoch: Die Verschiebung der Vorhaltevergütung auf 2027 gilt als Beleg für diese Verzögerung. In dieser Konstellation bleibt ein Teil der Vergütung an Fallzahlen gebunden, ein weiterer Anteil orientiert sich an Vorjahreswerten – eine Entwicklung, die den wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser aufrechterhält und die Wettbewerbsbedingungen verzerrt.*
Politisch besteht die Herausforderung darin, den nächsten Schritt zu gehen. Diese umfasst gesetzgeberische Maßnahmen wie die Einführung einer bedarfsorientierten, risikoarmen Finanzierung sowie unabhängige Evaluierungen und Pilotprojekte, um neue Finanzierungsmodelle zu testen.* Zudem sind klare Berichterstattungspflichten notwendig, um Transparenz zu schaffen und die Umsetzung kontinuierlich zu steuern. Solche Reformoptionen erfordern sowohl finanzpolitisches Geschick als auch gesetzgeberischen Willen.
Der DEKV betont zudem, dass eine gerechte Wettbewerbssituation im Gesundheitswesen nur durch faire Rahmenbedingungen zu erreichen ist. Während Uniklinika und kommunale Krankenhäuser durch Steuermittel oder Insolvenzschutz Vorteile genießen, tragen freigemeinnützige Krankenhäuser wirtschaftliche Risiken allein. Die politisch Verantwortlichen sind nun gefordert, den Weg für innovative, bedarfsorientierte Vergütungsformen zu ebnen. Die Frage bleibt: Welche Schritte wird die Politik ergreifen, um die Finanzierung zukunftssicher und gerecht zu gestalten?
Die vorliegenden Informationen und Aussagen stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e. V. (DEKV).
Weiterführende Quellen:
- „Stand: 24. November 2025 – Der DRG-Fallpauschalenkatalog 2026 wurde vereinbart und die Fallzahlen der Hybrid-DRG wurden von etwa 270.000 auf eine Million Fälle ausgeweitet, was die fallzahlabhängige Vergütung verstärkt.“ – Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/krankenkassen-und-krankenhaeuser-einigen-sich-auf-fallpauschalenkatalog-fuer-2026/
- „Stand: März 2026 – Die Einführung der Vorhaltevergütung wurde um ein Jahr verschoben (auf 2027), was bedeutet, dass die Fallzahlabhängigkeit der Krankenhausfinanzierung vorerst bestehen bleibt.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-krankenhausreform-1151184
- „Stand: Januar 2026 – Der DRG-Systemzuschlag für 2026 beträgt 1,59 Euro pro Fall und zeigt damit weiterhin die direkte Abhängigkeit der Finanzierung von Fallzahlen.“ – Quelle: https://www.g-drg.de/einspaltig/aktuelles/drg-systemzuschlag-fuer-2026-vereinbart
- „Fallpauschalensystem erzeugt ökonomische Anreize zur Über- und Fehlversorgung, z. B. durch 33 % höhere Vergütung für Kaiserschnitte gegenüber Normalgeburten oder hohe Vergütung für Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom.“ – Quelle: https://www.rosalux.de/news/id/52554/das-kranke-system-der-fallpauschalen
- „2017: Privaten Kliniken gelingt ein Kostenvorteil von 1,04 Milliarden Euro gegenüber öffentlichen Kliniken durch Lohn- und Personalunterschiede, was strukturelle Wettbewerbsungleichheiten im fallzahlabhängigen System nachweist.“ – Quelle: https://www.rosalux.de/news/id/52554/das-kranke-system-der-fallpauschalen
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Die Krankenhausfinanzierung ist nicht nur eine technische Frage der Abrechnung. Der Beitrag zeigt, dass ein weiterhin stark fallzahlgebundenes System Anreize setzt, die sich auf Versorgungssicherheit und Behandlungsqualität auswirken können. Wenn 40 Prozent der Vergütung direkt an Fallzahlen gekoppelt sind und zentrale Elemente wie Vorhaltevergütungen verschoben werden, bleibt der ökonomische Druck auf Kliniken bestehen.
Für Patientinnen und Patienten sowie für die Trägerlandschaft wird damit vor allem die regionale Versorgung relevant. Der Beitrag macht deutlich: Freigemeinnützige Häuser tragen Risiken stärker selbst als Unikliniken oder kommunale Einrichtungen, was den Wettbewerb verzerren kann und „kalten Strukturwandel“ begünstigt. Damit stehen auch Standorte, Erreichbarkeit und langfristige Versorgungsangebote zur Debatte.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Warum wird im Beitrag die Fallzahlbindung kritisiert?
Weil die Vergütung laut Beitrag Anreize setzt, mehr Fälle zu behandeln. Das kann Fehlanreize fördern, die sich auf Qualität und notwendige Versorgung auswirken.
Welche Rolle spielt die Vorhaltefinanzierung dabei?
Der Beitrag nennt, dass die Vorhaltevergütung verschoben wurde und dadurch ein Teil der Finanzierung weiter fallzahlabhängig bleibt.
Wer ist laut Beitrag im Wettbewerb besonders benachteiligt?
Freigemeinnützige Krankenhäuser. Sie können dem Beitrag zufolge nicht auf die gleichen staatlichen Ausgleichsmechanismen zurückgreifen wie Unikliniken oder kommunale Häuser.
Wohin sollen sich Betroffene bei Fragen wenden?
Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein. Ansprechpartner sind auch Trägerverbände, wenn es um die Auswirkungen auf bestimmte Krankenhausstandorte geht.