Experten-Tipps: So optimieren Sie Ihre Pendlerpauschale und sparen Steuern!

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Experten-Tipps: So optimieren Sie Ihre Pendlerpauschale und sparen Steuern!

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt auf: So werden Fahrtkosten richtig berechnet

Mit der Steuererklärung ist es oft wie mit dem Zahnarztbesuch: Man schiebt es gerne mal vor sich her. Doch wer Fahrten zur Arbeit hat, sollte besonders sorgfältig sein. Das Finanzamt schaut nämlich immer genauer hin, ob alle Angaben stimmen. Denn wer falsche oder unvollständige Informationen über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage oder die zurückgelegten Kilometer zur Arbeit macht, riskiert eine Strafe. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) zeigt deshalb, worauf es wirklich ankommt, um Fahrtkosten korrekt zu berechnen.

Korrekte Berechnungsgrundlage für die Pendlerpauschale

Berufstätige dürfen die Kosten für ihre Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch wie berechnet man die Pendlerpauschale eigentlich korrekt? Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke bekommen Arbeitnehmer/innen ab dem 21. Kilometer 38 Cent, davor 30 Cent als Entfernungspauschale vom Staat. Nun können Arbeitnehmer/innen die ihnen zustehenden Fahrtkosten ganz einfach selbst berechnen: Die Anzahl der Arbeitstage multiplizieren sie mit der Kilometerzahl und mit 0,30 Cent bzw. 0,38 Cent. Das Ergebnis ist dann die persönliche Pendlerpauschale.

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Wichtig: Arbeitnehmer/innen, die 2022 von zu Hause aus gearbeitet haben und die neue Homeoffice-Pauschale nutzen möchten, müssen diese Tage ebenfalls von ihren Arbeitstagen im Büro abziehen. Maximal 120 Homeoffice-Tage erkennt das Finanzamt für 2022 an, ab 2023 sind es bis zu 210 Tage.

VLH gibt hilfreiche Tipps

Der Lohnsteuerhilfeverein VLH gibt Tipps, um die exakte Anzahl der eigenen Arbeitstage zu berechnen. Dabei wird auch auf Wochenend- und Feiertage eingegangen. Wichtig sei es auch, Krankheitstage, Betriebsausflüge, Fehltage für eine Fortbildung oder Dienstreisetage abzuziehen, um die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage zu erhalten. Dabei sollten Arbeitnehmer/innen darauf achten, dass sie für die Tage im Homeoffice keine Fahrtkosten angeben, da das Finanzamt genau darauf achtet und vermehrt Arbeitgeberbescheinigungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage fordert.

VLH: Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein

Der Lohnsteuerhilfeverein VLH ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Wer unsicher ist, wie er seine Fahrtkosten korrekt berechnet oder eine individuelle Beratung benötigt, kann sich jederzeit an einen der rund 3.000 VLH-Berater vor Ort wenden oder einen Termin unter www.vlh.de vereinbaren.

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Fahrtkosten: Finanzämter verlangen zunehmend Nachweis der Arbeitstage
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Glossar

Begriff | Erklärung
—|—
Steuererklärung | Eine Erklärung, die eine Person ausfüllt und bei der Steuerbehörde einreicht, um seine/ihre Einkommenssteuer zu berechnen.
Werbungskosten | Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen und von der Steuer abgesetzt werden können.
Entfernungspauschale | Ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können, wenn sie Fahrkosten für den Weg zur Arbeit haben.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | Ein Pauschalbetrag, den alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten, die eine Steuererklärung abgeben.
Anlage N | Eine Anlage zur Steuererklärung, in der Werbungskosten angegeben werden können.
Homeoffice-Pauschale | Ein Betrag, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können, wenn sie von zu Hause aus arbeiten.
Arbeitstage | Die Anzahl der Tage, an denen eine Person tatsächlich zur Arbeit gefahren oder im Büro gearbeitet hat.
Fehltage | Tage, an denen eine Person nicht zur Arbeit geht, z.B. wegen Krankheit, Fortbildung oder Dienstreisen.
Anzahl der Fortbildungskosten oder Arztrechnungen | Referenzen, die das Finanzamt nutzen kann, um zu überprüfen, ob die Anzahl der Arbeitstage korrekt angegeben wurde.
Strafverfahren | Ein Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine Person gegen Steuergesetze verstoßen hat.

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