Exekutiver Fußabdruck: LobbyControl-Studie zeigt Transparenz-Defizite bei 91 Gesetzentwürfen der Bundesregierung

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Eine Auswertung der Organisation LobbyControl zeigt, dass die Transparenzregeln für Lobbyeinfluss in der Gesetzgebung weitgehend wirkungslos bleiben. Von 91 untersuchten Gesetzentwürfen der Bundesregierung fehlt der sogenannte "exekutive Fußabdruck" bei 27 Entwürfen vollständig. In 41 Fällen gaben die Ministerien lediglich an, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben, ohne dies näher zu erläutern. LobbyControl fordert daher eine umfassende Reform der Regelung.

Inhaltsverzeichnis

– Eine Analyse von 91 Gesetzentwürfen zeigt mangelnde Transparenz bei Lobbyeinflüssen.
– Die Regelung zum „exekutiven Fußabdruck“ wird uneinheitlich angewendet und oft ignoriert.
– LobbyControl fordert eine Reform für mehr Verbindlichkeit und Transparenz von Lobbykontakten.

Transparenzdefizit: Lobbyeinfluss in Gesetzen bleibt oft unsichtbar

Eine Analyse der Organisation LobbyControl wirft ein kritisches Licht auf die Transparenz der schwarz-roten Bundesregierung. Die Auswertung von 91 Gesetzentwürfen (Stand: 10.12.2025) zeigt, dass die Regelung zum sogenannten „exekutiven Fußabdruck“ ihr Ziel weitgehend verfehlt. Diese Vorschrift, die in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert ist, verpflichtet die Ressorts, in der Gesetzesbegründung darzulegen, „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben“ (Stand: 10.12.2025).

Die Bilanz ist ernüchternd.

Timo Lange, Experte für Transparenz- und Lobbyregeln bei LobbyControl, kommentiert die Ergebnisse scharf: „Unsere Auswertung der 91 Gesetzentwürfe der schwarz-roten Bundesregierung zeigt: Das Transparenzziel wurde klar verfehlt. Nur eine kleine Minderheit der Gesetzentwürfe enthält einen aussagekräftigen ‚exekutiven Fußabdruck‘. Die Anwendung der Vorschrift scheint selbst innerhalb einzelner Ministerien völlig uneinheitlich zu sein“ (Stand: 10.12.2025).

Lange sieht das Problem vor allem im unbestimmten Rechtsbegriff „wesentlich“. „Aus unserer Sicht ist ‚wesentlich‘ hier das Schlüsselwort. Den Ministerien ist hier viel Spielraum gestattet, wenn es darum geht einzuschätzen, ob der Lobbyeinfluss wesentlich war oder nicht. Damit bleibt völlig offen, welche Interessengruppen wie am Gesetzgebungsprozess beteiligt waren und ob dies ausgewogen war“ (Stand: 10.12.2025).

Als Konsequenz fordert LobbyControl eine umfassende Reform. Die Organisation verlangt eine verpflichtende Transparenz über Lobbytermine nach dem Vorbild der EU-Kommission und eine gesetzliche Verankerung der Fußabdruck-Regelung, um ihre Verbindlichkeit zu erhöhen. „Die Bundesregierung sollte die Fußabdruckregelung daher dringend gründlich überarbeiten“, so Timo Lange (Stand: 10.12.2025).

Vom Lobbyregister zum exekutiven Fußabdruck: Die rechtliche Entwicklung

Die Bemühungen um mehr Transparenz bei der Gesetzgebung in Deutschland folgen einer klaren zeitlichen Abfolge. Den ersten großen Schritt bildete die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein verpflichtendes Lobbyregister für alle Interessenvertreter gegenüber Bundestag oder Bundesregierung (Stand: 12.01.2022)*. Diese Regelung schuf erstmals eine systematische Übersicht über aktive Lobbyorganisationen.

Zeitlicher Ablauf der Reformen

Die nächste wesentliche Stufe der Transparenz wurde mit dem sogenannten exekutiven Fußabdruck erreicht. Die Bundesregierung beschloss am 6. März 2024, diese Regelung zusammen mit einer Synopsenpflicht in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) aufzunehmen (Stand: 06.03.2024). Die verbindliche Anwendung begann knapp drei Monate später, am 1. Juni 2024. Ab diesem Zeitpunkt mussten die Ministerien offenlegen, „wer wie wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe genommen hat“ (Stand: 07.03.2024).

Die unmittelbare praktische Folge dieser neuen Pflicht zeigt sich in den Zahlen: Nach dem Inkrafttreten brachte die Bundesregierung Gesetze ein, die einen exekutiven Fußabdruck enthalten müssten.

Formaler Rechtsrahmen und Evaluationsfrist

Rechtlich verankert ist der exekutive Fußabdruck in § 43 der GGO. Die Vorschrift verpflichtet die Ressorts, in der Begründung eines Gesetzentwurfs darzulegen, „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben.“ Die Ausgestaltung dieser Pflicht ließ den Ministerien von Beginn an einen gewissen Spielraum bei der Interpretation des Begriffs „wesentlich“.

Der Gesetzgeber hat von vornherein eine Überprüfung der neuen Regelung vorgesehen. Laut der Begründung zur GGO-Änderung soll der exekutive Fußabdruck bis Ende 2025 durch das Bundesministerium des Innern evaluiert werden (Stand: 06.03.2024)*. Diese Evaluation soll Erkenntnisse über die Wirksamkeit und praktische Handhabung der Transparenzregel liefern und Grundlage für mögliche Nachbesserungen sein.

Jahr/Datum Maßnahme Bedeutung für Fußabdruck Quelle/Stand
01.01.2022 Inkrafttreten des verpflichtenden Lobbyregisters Schafft eine Grundlage; erfasst aktive Lobbyisten. Deutschlandfunk (12.01.2022)*
06.03.2024 Beschluss zur Aufnahme in die GGO Formale Rechtsgrundlage wird geschaffen. BMI (06.03.2024)*
01.06.2024 Verbindliche Anwendung beginnt Ministerien müssen Einfluss offenlegen. BRAK (07.03.2024)*
nach 01.06.2024 Gesetze eingebracht mit Fußabdruck Erste praktische Umsetzung und Reichweite.
Ende 2025 Geplante Evaluation durch BMI Überprüfung der Wirksamkeit und Handhabung. BMI (06.03.2024)*

Externe Bilanz: Lob und Kritik am Fußabdruck

Die Einführung des exekutiven Fußabdrucks löste unterschiedliche Reaktionen aus. Unabhängige Organisationen und Interessenvertretungen bewerten die neue Transparenzregel aus verschiedenen Blickwinkeln und weisen auf rechtliche Vorgaben sowie praktische Schwachstellen hin.*

Kritische Bewertung: ‚Alibi-Fußspur‘?

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland übte zum ersten Jahrestag der Regelung deutliche Kritik. In einer Bilanz vom 1. Juni 2025 bezeichnete sie den exekutiven Fußabdruck als ‚Alibi-Fußspur‘ (Stand: 01.06.2025, Quelle: Transparency International Deutschland*). Der Vorwurf: Die Angaben in den Gesetzesbegründungen seien oft zu knapp oder formelhaft ausgefallen und böten damit kaum echte Einblicke in den Lobbyeinfluss. Diese Bewertung steht im Kontrast zu den offiziellen Zielen der Maßnahme und deutet auf eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit hin.

Rechts- und Praxisfragen

Rechtlich klar ist der Startpunkt: Die Bundesrechtsanwaltskammer verwies darauf, dass ab dem 1. Juni 2024 offenzulegen ist, wer wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe genommen hat (Stand: 07.03.2024, Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer*). Die formale Pflicht besteht also. Die von Transparency International benannte Praxisproblematik betrifft jedoch die konkrete Umsetzung dieser Vorgabe. Die Kritikpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Unzureichende Detailtiefe: Viele Fußabdrücke bleiben vage und nennen keine konkreten Akteure oder deren spezifische Beiträge.
  • Fehlende Einheitlichkeit: Die Anwendung der Regelung scheint zwischen den Ministerien uneinheitlich zu sein, was die Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit erschwert.

Diese externe Analyse unterstreicht, dass die bloße Existenz einer Transparenzpflicht noch keine umfassende Aufklärung garantiert. Entscheidend für den Nutzen des Instruments ist, wie die Ministerien den Spielraum bei der Bewertung eines „wesentlichen“ Einflusses ausfüllen und welche Informationen sie letztlich öffentlich machen.

Transparenz auf dem Prüfstand: Was kommt nach der Bilanz?

Die Diskussion um den exekutiven Fußabdruck geht über eine bloße Bestandsaufnahme hinaus. Sie berührt eine zentrale Frage für die Demokratie: Wie transparent ist die Entstehung unserer Gesetze wirklich? Die bisherige Praxis zeigt eine erhebliche Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass der Weg eines Gesetzes von der ersten Idee bis zur Vorlage im Bundestag oft im Dunkeln bleibt. Wer welche Interessen in welchem Stadium einbrachte, bleibt häufig unklar. Diese Intransparenz kann das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse aushöhlen, denn wo Einflüsse nicht nachvollziehbar sind, entsteht Raum für Misstrauen.

Die politische Reaktion auf diese Defizite steht noch aus. Ein wichtiger nächster Schritt ist jedoch bereits angekündigt: Das Bundesministerium des Innern (BMI) soll den exekutiven Fußabdruck bis Ende 2025 evaluieren*, um seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Diese Evaluation wird entscheidend sein. Sie kann den Status quo zementieren oder den Weg für substanzielle Verbesserungen ebnen.

Was die BMI-Evaluation entscheiden könnte

Die Evaluation bietet die Chance, die Regelung von Grund auf zu überarbeiten und wirksamer zu gestalten. Ob sie diese Chance nutzt, wird sich an konkreten Ergebnissen messen lassen. Die Bewertung sollte sich daher nicht in allgemeinen Feststellungen erschöpfen, sondern klare, überprüfbare Kriterien anlegen.

Um eine aussagekräftige und handlungsorientierte Evaluation zu gewährleisten, sollte das BMI unter anderem folgende Fragen beantworten:

  • Wird der Fußabdruck in allen Bundesministerien vollständig und einheitlich erstellt, oder bestehen weiterhin willkürliche Lücken?
  • Nach welchen konkreten und nachvollziehbaren Kriterien bewerten die Ministerien, ob ein Lobbyeinfluss „wesentlich“ ist?
  • Ermöglicht die aktuelle Darstellungspraxis den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich, einflussreiche Interessenvertretungen und deren Beiträge zu identifizieren?

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung von LobbyControl, die Einblicke und Analysen zur Transparenz im Gesetzgebungsprozess und zum exekutiven Fußabdruck liefert.

Weiterführende Quellen:

6 Antworten

  1. Ich finde den Vergleich mit der EU-Kommission sehr interessant! Wenn das dort funktioniert hat, warum können wir das nicht auch hier umsetzen? Es muss doch Wege geben, um mehr Transparenz in den Gesetzgebungsprozess zu bringen.

  2. Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend! Ich denke auch, dass eine klare Definition von ‚wesentlich‘ dringend notwendig ist. Gibt es konkrete Vorschläge aus der Bevölkerung oder von Organisationen dazu?

  3. Es ist wirklich frustrierend zu sehen, wie oft die Regelungen ignoriert werden. Ich frage mich, ob es nicht sinnvoll wäre, eine unabhängige Stelle einzusetzen, die diese Lobbykontakte überwacht. Wie seht ihr das?

  4. Die Analyse von LobbyControl wirft ein schlechtes Licht auf die Regierung. Es ist wichtig, dass wir als Bürger mehr über die Lobbyarbeit erfahren. Was denkt ihr über die Forderungen von LobbyControl? Glaubt ihr, dass sich etwas ändern wird?

    1. Ich stimme zu! Die Uneinheitlichkeit bei der Anwendung des exekutiven Fußabdrucks ist echt ein Problem. Vielleicht sollten wir mehr Druck auf die Politiker ausüben, um echte Reformen zu fordern?

  5. Ich finde es wirklich besorgniserregend, wie wenig Transparenz in der Politik herrscht. Der Begriff ‚wesentlich‘ ist viel zu vage und lässt Raum für Missbrauch. Welche Maßnahmen könnten hier konkret helfen? Hat jemand ähnliche Gedanken?

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