Europäischer Aal kurz vor dem Aussterben: Warum ein Fangverbot und konsequenter Artenschutz jetzt nötig sind

Der Europäische Aal gilt offiziell als vom Aussterben bedroht, seine Bestände sind in der Nordsee auf nur noch etwa ein Prozent der ursprünglichen Glasaal-Menge geschrumpft. Trotz eindeutiger Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung wird die Fischerei in vielen EU-Staaten – gewerblich wie in der Freizeit – weiter erlaubt, und befristete Fangverbote in Nord- und Ostsee sowie eine EU-weite Meeresschonzeit greifen nur unzureichend. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert daher einen generellen Fangstopp auf Aal in allen Gewässern.
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Inhaltsübersicht

– Europäischer Aal offiziell vom Aussterben bedroht, Bestände um über 99 % eingebrochen.
– Trotz wissenschaftlicher Empfehlung ist Aal-Fischerei in den meisten europäischen Ländern erlaubt.
– BUND fordert Fangverbot, Flussdurchgängigkeit und verbesserte Wasserqualität zum Schutz des Aals.

Vom Aussterben bedroht: Warum der Fangstopp für den Europäischen Aal zwingend nötig ist

Der Europäische Aal, früher einer der häufigsten Fische in Europas Süßgewässern, steht heute am Rand des Aussterbens. Die Population ist dramatisch eingebrochen: In der Nordsee erreichen derzeit nur noch rund ein Prozent der ursprünglichen Menge an Glasaalen die Küsten. Trotz dieses alarmierenden Rückgangs darf der Aal in vielen europäischen Ländern weiterhin gefangen werden – sowohl kommerziell als auch in der Freizeitfischerei. Diese Praxis widerspricht deutlich den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung, der eindeutig rät: „Keine Fischerei auf Aal, auch nicht für den Besatz von Gewässern oder Aquakulturen“.

Um auf die kritische Lage aufmerksam zu machen, wurde der Aal 2025 zum „Fisch des Jahres“ gewählt. Doch dieser Titel hat bislang keinen besseren Schutz bewirkt. Eine aktuelle Studie aus Schweden belegt, dass sich die Aalpopulation in den vergangenen 30 bis 35 Jahren in der Ostsee, im Kattegat und der südlichen Nordsee nicht erholt hat. Die Untersuchung zeigt klar, dass viele Fischereidaten falsch interpretiert werden und geltende EU-Vorschriften keine sichtbare Verbesserung gebracht haben.

Seit 2023 gilt in der EU eine sechsmonatige Schonzeit für die Aal-Fischerei im Meer, um den wandernden Aalen die Passage zu ihren Laichgründen im Atlantik zu ermöglichen, ohne in Netzen oder an Angelhaken zu sterben. Für die deutsche Nordsee bedeutet dies ein Fangverbot vom 1. September 2025 bis 28. Februar 2026, in der Ostsee EU-weit vom 15. September 2025 bis 15. März 2026. Die Freizeitfischerei im Meer ist ebenso untersagt. Doch diese Regelung reicht nicht aus, da sie nur für das Meer gilt – Binnengewässer bleiben weiterhin ausgenommen, obwohl Aale dort gefangen, für Besatzmaßnahmen eingesetzt und wieder abgefischt werden.

Zudem umfasst die Schonzeit nicht die Hauptwanderungszeit der Aale, die den August einschließt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat diesen Monat bewusst ausgenommen, was als Zugeständnis an die Fischerei auf Kosten des Aalbestands kritisiert wird. Wie BUND-Fischerei-Expertin Valeska Diemel betont: „Die Fischerei auf eine bedrohte Art kann nie nachhaltig sein. Die Bundesregierung muss mutig handeln und die Fischerei endlich verbieten.“

Nur mit einem konsequenten Fangverbot und ergänzenden Maßnahmen wie der Wiederherstellung durchgängiger Flüsse, der Reduzierung der negativen Effekte von Wasserkraftwerken und der Verbesserung der Wasserqualität kann der Europäische Aal eine reale Überlebenschance erhalten. Bis dahin bleibt der Schutzstatus des Aals eine dringende Herausforderung – für den Arten- und Gewässerschutz ebenso wie für Fischereipolitik und Naturschutz.

Der Europäische Aal in der Krise: Warum er bedroht ist – und was das bedeutet

Der Europäische Aal, einst in vielen europäischen Gewässern weit verbreitet, steht am Rand des Aussterbens. Sein Rückgang ist dramatisch: In der Nordsee erreichen heute nur noch etwa ein Prozent der ursprünglichen Glasaal-Menge die Küsten. Diese alarmierende Entwicklung führt zu tiefgreifenden gesellschaftlichen und ökologischen Folgen. Gleichzeitig zeigt der Fall Aal, wie komplex der Schutz bedrohter Arten ist – aufgrund seines außergewöhnlichen Lebenszyklus, der wirtschaftlichen Interessen rund um die Fischerei und der schwierigen politischen Rahmenbedingungen.

Der Aal lebt ein einzigartiges Leben: Geboren in der Sargassosee im Atlantik durchqueren die winzigen transparenten Larven den Ozean und erreichen die Flüsse und Seen Europas. Dort wachsen sie heran, bevor sie als erwachsene Tiere wieder zur Fortpflanzung ins Meer zurückschwimmen – ein Prozess, der niemals direkt beobachtet wurde. Diese komplexe Wanderung macht den Aal besonders anfällig, da viele Faktoren sein Überleben beeinträchtigen.

Der Schutz des Aals wird zusätzlich erschwert durch die enge Verknüpfung mit der Aquakultur. Rund 96 Prozent der Aale auf dem Markt stammen aus sogenannten Aquakulturen, doch diese züchten Aale nicht wirklich. Sie kaufen wild gefangene Glasaale ein, um sie in Becken zu mästen. Damit belastet die kommerzielle Nutzung die natürlichen Bestände weiter. Auch der Versuch, Aalbestände durch gezielten Besatz zu stärken, ist wissenschaftlich umstritten. Viele der eingesetzten Tiere sterben beim Transport oder erreichen ihre Laichgebiete nicht, und es gibt keine eindeutigen Belege dafür, dass diese Maßnahmen tatsächlich helfen.

Die politischen Maßnahmen greifen bislang nur unzureichend. Seit 2023 gibt es für die Fischerei auf Aal im Meer eine sechsmonatige Schonzeit. Doch diese schließt beispielsweise den gesamten August nicht ein – eine Hauptwanderungszeit, in der Aale besonders schutzbedürftig sind. Zudem gilt das Fangverbot oft nicht in Binnengewässern, wo noch immer Aale für Besatzprogramme gefangen werden. Hier fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine umfassende Reparatur der Lebensräume, etwa durch die Wiederherstellung der Flussdurchgängigkeit und eine verbesserte Wasserqualität. Doch während solche Maßnahmen langwierig und teuer sind, bleibt ein Fischereiverbot die schnellste und effektivste Chance, den Aal zu retten.

Aalschutz – ein Rennen gegen die Zeit

  • Dramatischer Bestandsrückgang: In den letzten Jahrzehnten schrumpften die Populationen auf ein Bruchteil, bestätigt eine aktuelle Studie aus Schweden für die Ostsee und Nordsee.
  • Unzureichende gesetzliche Schonzeiten: Die bestehenden Fangverbote schließen zentrale Wanderzeiten nicht mit ein und gelten nur begrenzt.
  • Problem Aquakultur und Besatz: Statt echter Zucht basieren diese Methoden auf Wildfang, was den natürlichen Bestand weiter belastet.
  • Hintergrundprobleme: Verschmutzte und durch Wasserkraftwerke blockierte Flüsse erschweren das Aufwachsen und die Laichwanderung des Aals.
  • Forderung nach Fangverbot: Der BUND fordert ein vollständiges und konsequentes Verbot der Aal-Fischerei, um die Art zu schützen.

Was der Aal-Verlust für Natur und Gesellschaft bedeutet

Der Verlust des Europäischen Aals hätte weitreichende Folgen. Ökologisch gesehen nimmt der Aal eine Schlüsselrolle im Nahrungsnetz vieler Flusssysteme ein. Sein Verschwinden gefährdet die Artenvielfalt und die Stabilität dieser aquatischen Ökosysteme. Gesellschaftlich baut vielerorts ein vielfältiges kleines Handwerk rund um die Fischerei auf dem Aal auf, das mit dem Rückgang dieser Art verloren geht.

Mehr noch: Der Umgang mit dem Aal ist ein Spiegelbild unseres Umgangs mit bedrohten Arten insgesamt. Die Zögerlichkeit bei schnellen Schutzmaßnahmen und der Versuch, wirtschaftliche Interessen langfristig zu bewahren, zeigen strukturelle Hürden in Politik und Gesellschaft. Diese Herausforderungen reichen weit über die Fischerei hinaus und betreffen den Schutz vieler Arten in einer sich wandelnden Umwelt.

Der Kampf um den Aal ist daher auch ein Prüfstein für nachhaltiges Handeln und die Bereitschaft, biologische Vielfalt tatsächlich zu erhalten. Ein konsequenter Schutz der Aalbestände wäre nicht nur ein Gewinn für die Natur, sondern auch ein deutliches Signal für eine zukunftsfähige Umweltpolitik.

Die hier dargestellten Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

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