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EuGH-Urteil stärkt Reiseveranstalter in Corona-Rücktrittsfällen

Pressemeldung:EuGH-Urteil stärkt Reiseveranstalter in Corona-Rücktrittsfällen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 29. Februar 2024 eine lang umstrittene Frage im Zusammenhang mit Reiserücktritten unter außergewöhnlichen Umständen, wie sie während der Corona-Pandemie häufig auftraten, zugunsten der Reiseveranstalter entschieden. Aus Köln vermeldet der RDA Internationaler Bustouristik Verband, dass nun Klarheit darüber herrscht, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt maßgeblich ist: Der Fokus liegt auf den Umständen zum Zeitpunkt des Rücktritts und nicht auf später hinzutretenden Entwicklungen. Dieses Urteil verspricht weitreichende Sicherheit und Stabilität für die Reisebranche in ganz Europa.
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Bremen (VBR). In einer bedeutsamen und viel diskutierten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 29. Februar 2024 eine Klarstellung herbeigeführt, die weite Kreise in der Reisebranche ziehen wird. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen Reisende aufgrund von höherer Gewalt – also unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen – ohne finanzielle Einbußen vom Reisevertrag zurücktreten können. Dieses Thema, welches insbesondere während der Corona-Pandemie für Unruhe und Unsicherheit sorgte, wurde nun zugunsten der Reiseveranstalter entschieden. Der EuGH legte fest, dass für die Beurteilung, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, lediglich die Situation zum Zeitpunkt des Rücktritts des Reisenden entscheidend ist.

Diese Entscheidung, untermauert durch das Engagement und fachliche Know-how der Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann aus Hamburg, hat weitreichende Implikationen für die Zukunft der Reisebranche. Dr. Bergmann vertrat den Veranstalter Kiwi Tours GmbH und erklärte, dass die vom EuGH getroffene Festlegung endlich Rechtssicherheit für die Branche schaffe. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden Reiseveranstalter oft mit der Situation konfrontiert, dass Reisende frühzeitig – geleitet von der Sorge vor zukünftigen Entwicklungen wie beispielsweise einer Pandemie – ihre gebuchten Reisen stornierten. Dank des Urteils können nun Reiseveranstalter darauf vertrauen, dass nur der Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich ist und sie ihre Stornierungsrechnungen entsprechend anpassen können.

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Diese Entwicklung wird zweifellos die Geschäftspraktiken innerhalb der Reisebranche beeinflussen. Veranstalter können künftig mit größerer Sicherheit ihre Dienste planen und anbieten, während Reisende ermutigt werden, ihre Reiseentscheidungen wohlüberlegt zu treffen. Dr. Bergmann wird die Brisanz und die Konsequenzen dieser Entscheidung im Rahmen ihres Vortrags im RDA TrendForum am 25. April 2024 weiter erörtern.

Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V., der diese richtungsweisende Meldung herausbrachte, vertritt als führender internationaler Fachverband die Interessen der Bus- und Gruppentouristik in Europa seit 1951. Mit etwa 2.600 Mitgliedern setzt sich der Verband für die Förderung besserer Rahmenbedingungen der Branche ein. Diese jüngste Entwicklung markiert einen wichtigen Erfolg in dieser Mission, der die Branche stärken und ihr helfen wird, sich an die immer wieder neuen Herausforderungen anzupassen.

Das Urteil ist somit ein Meilenstein für die Reisebranche, indem es die Regeln für den Rücktritt von Reisen unter Außergewöhnlichen Umständen klärt und zur Stabilisierung und Planungssicherheit für sowohl Anbieter als auch Kunden beiträgt. In einer Zeit, in der die Reiseindustrie zahlreichen Herausforderungen gegenübersteht, liefert dieses Urteil eine dringend benötigte Orientierung und Unterstützung.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
EuGH entscheidet Corona-Rücktritts-Problematik zugunsten der Reiseveranstalter

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