“EuGH-Urteil im Dieselskandal: Verbraucher gewinnen an Stärke – Anstieg der Klagen vorhersehbar”

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 21.03.2023
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Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Daimler Mercedes zugunsten der Verbraucher im Dieselskandal entschieden. Der Schutz von individuellen Erwerbern gegen den Kauf von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist Zweck der Typisierungsverordnung. Auch bei Fahrlässigkeit des Herstellers kann Schadenersatz verlangt werden. Der Verbraucherschutzverein kritisiert mangelnde Vorbereitung Österreichs auf weitere Massenklagen und empfiehlt den Sammelprozess für risikolose Individualklagen.


Pressemeldung:

Verbraucherschutzverein: EuGH stärkt Rechte der Verbraucher im Dieselskandal

In einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Daimler Mercedes hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Verbraucher im Dieselskandal gestärkt. Die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG sei so auszulegen, dass der Schutzzweck der Richtlinie darin besteht, die Interessen eines individuellen Erwerbers eines Kraftfahrzeugs zu schützen, insbesondere das Interesse, kein Fahrzeug zu erwerben, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

Im Gegensatz zum VW-Skandal bedarf es dabei nicht einer arglistigen Irreführung von Behörden oder Käufern, um Anspruch auf Schadenersatz zu haben. Selbst bei Fahrlässigkeit des Herstellers können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, sofern der Schaden und der Schädiger innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bekannt sind. Dies hat der EuGH auch in diesem Verfahren festgehalten.

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Der Verbraucherschutzverein (VSV) begrüßt diese Entscheidung und betont, dass sie weitere Massenklagen gegen Diesel-Hersteller auslösen wird. Der VSV sammelt daher weiterhin Geschädigte für risikolose Individualklagen gegen VW, Daimler und andere vor deutschen Gerichten, unterstützt von deutschen Prozessfinanzierern.

Allerdings kritisiert der VSV auch, dass Österreich nicht auf weitere Klagen vorbereitet sei. Weder habe der VSV die Verbandsklageberechtigung erhalten, noch sei die EU-Richtlinie für Verbandsklagen fristgerecht umgesetzt worden. Daher drohen weitere parallele Sammelklagen bei allen 16 Landesgerichten oder massenhafte Einzelklagen bei den Gerichten.

Morgen wird sich im österreichischen Nationalrat der Petitionsausschuss erneut mit der Bürgerinitiative des VSV befassen und die Verbandsklageberechtigung nach § 29 Konsumentenschutzgesetz zuzuerkennen. Der VSV fordert zudem eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Schäden – eine Methode, bei der vom Kaufpreis des Fahrzeugs ein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer abgezogen wird, sei nicht ausreichend, so der VSV. Je länger Gerichtsverfahren dauern, desto weniger würde der Geschädigte gegen Rückgabe des Fahrzeugs ersetzt bekommen. VW verzögere daher jedes Verfahren mit allen Mitteln.

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Der Verbraucherschutzverein stellt klar: Die Typisierungsverordnung ist ein Schutzgesetz, und Schadenersatz kann auch bei Fahrlässigkeit des Herstellers geltend gemacht werden. Die Entscheidung des EuGH stärke die Position der Verbraucher im Dieselskandal, aber es bedürfe noch weiterer Schritte, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Quelle: www.presseportal.de
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