Bremen (VBR).
Historisches Urteil: Google verliert im EU-Grundsatzverfahren "Google Shopping"
In einem wegweisenden Urteil hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heute die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017 bestätigt, dass Google seine Marktmacht missbraucht hat. Dieses bedeutende Urteil markiert einen wichtigen Sieg für die europäischen Presseverleger und betont die Notwendigkeit eines fairen Wettbewerbs in digitalen Märkten.
Bereits 2009 hatten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) eine umfangreiche Missbrauchsbeschwerde gegen Google eingereicht. In jahrelanger Auseinandersetzung mit dem Technologiegiganten setzten sich die Verlegerverbände aktiv ein und begleiteten das Verfahren maßgeblich bis zum heutigen historischen Erfolg.
Das Urteil der höchsten europäischen Richter bestätigt die Vorwürfe: Google hat seine dominante Stellung auf dem Suchmaschinenmarkt genutzt, um eigene Dienste zu bevorzugen und konkurrierende Angebote nach unten zu schieben. Die Europäische Kommission hatte deshalb eine Rekordgeldbuße von 2,42 Milliarden Euro verhängt – eine der höchsten Strafen in der Geschichte europäischer Wettbewerbspolitik.
Philipp Welte, Vorstandsvorsitzender des MVFP, betont die Bedeutung dieses Urteils: "Nach jahrzehntelangem Missbrauch von Google zeigt sich Europa endlich wehrhaft – unser Kampf hat sich gelohnt. Das heutige Urteil ist ein Meilenstein für einen freien und faireren Wettbewerb der Inhalte in den digitalen Märkten."
Auch Matthias Ditzen-Blanke, Vorstandsvorsitzender des BDZV, hebt die Tragweite dieser Entscheidung hervor: "Das Urteil ist in mehrfacher Hinsicht wegweisend. Erstmals stellt ein oberstes Gericht fest, dass Google als ultra-dominantes Unternehmen strengeren Vorgaben unterliegt." Besonders bemerkenswert sei, dass das Gericht erstmalig feststellt, dass Selbstbegünstigungen, wie die bessere Sichtbarkeit eigener Dienste, einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.
Stefan Hilscher, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des BDZV, hebt die nachhaltige Wirkung dieses Verfahrens hervor: "Noch vor wenigen Jahren gingen viele Experten davon aus, dass sich Wettbewerbsprobleme im Digitalbereich aufgrund der Schnelllebigkeit der Märkte von selbst lösen würden. Das Shopping-Verfahren hat allen vor Augen geführt, warum strenge regulatorische Vorgaben dort nötig sind, wo die Selbstheilungskräfte des Wettbewerbs versagen."
Diese Entscheidung sendet eine klare Botschaft an marktbeherrschende Digitalplattformen: Unberechtigte Vorteile zu Lasten relevanterer Anbieter werden nicht toleriert. Trotz dieses Sieges bleibt jedoch viel zu tun. Die Verlegerorganisationen fordern eine rigorose, schnelle und effektive Umsetzung des Digital Markets Act (DMA), insbesondere das Verbot der Selbstbegünstigung.
Die Geschichte dieses Verfahrens begann 2010, als die Europäische Kommission ihr Verfahren gegen Google nach einer Beschwerde von BDZV und VDZ vom November 2009 einleitete. Gemeinsam mit dem Verbraucherschutzverband BEUC waren BDZV und VDZ die einzigen Verbände, die das gesamte administrative und gerichtliche Verfahren aktiv gestalteten. Ihr Einsatz trug maßgeblich dazu bei, dass 2014 ein bereits geplanter Vergleich mit Google von der Kommission verworfen wurde.
Dieses historische Urteil ist mehr als nur ein Sieg für die Presseverleger – es ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Fairness im Internet und zeigt, dass Europa bereit ist, sich den Herausforderungen der digitalen Märkte zu stellen.
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Korrektur: “Meilenstein für den freien Wettbewerb”: BDZV und MVFP begrüßen …
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Die Auswirkungen des Urteils auf die Zukunft des digitalen Wettbewerbs
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im sogenannten "Google Shopping"-Fall markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der Regulierung digitaler Plattformen. Es sendet eine klare Botschaft an große Tech-Konzerne: Der Missbrauch von Marktmacht wird nicht länger toleriert. Doch welche langfristigen Folgen hat dieses bahnbrechende Urteil für die verschiedenen Akteure der digitalen Wirtschaft und den Wettbewerb insgesamt?
Zunächst einmal stärkt das Urteil die Position kleinerer Unternehmen und Start-ups, die nun hoffen können, mit faireren Bedingungen am Markt teilzunehmen. Diese Firmen haben oft Schwierigkeiten, sich gegen die dominante Präsenz großer Plattformen wie Google zu behaupten. Wenn diese Plattformen ihre eigenen Dienste bevorzugen, geraten konkurrierende Angebote schnell ins Hintertreffen. Das aktuelle Urteil könnte insofern als Katalysator für ein vielfältigeres und dynamischeres Ökosystem im digitalen Raum wirken.
Darüber hinaus wird die Entscheidung auch weltweit aufmerksam verfolgt. In den USA und Asien beobachten Gesetzgeber und Regulierungsbehörden genau, wie die EU mit Tech-Giganten umgeht. Es besteht die Möglichkeit, dass ähnliche Klagen und Regulierungen in anderen Weltregionen folgen könnten, da sie bestrebt sind, ein ausgewogenes Spielfeld für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Zudem ist dieses Urteil ein wesentlicher Schritt zur Implementierung strengerer internationaler Regelungen, die darauf abzielen, die ungehinderte Macht technischer Megakonzerne einzuschränken.
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Bedeutung dieses Urteils im Hinblick auf den Digital Markets Act (DMA), dessen Umsetzung durch die Europäische Kommission an Dringlichkeit gewonnen hat. Die strengen Vorschriften des DMA sollen sicherstellen, dass dominante Online-Plattformen keine wettbewerbsverzerrenden Praktiken anwenden. Hier zeigt sich eine neue Entschlossenheit der EU, eigene Rechtsinstrumente rigoros durchzusetzen und so für mehr Gerechtigkeit im digitalen Wettbewerb zu sorgen.
Auch auf Verbraucherebene sind die potenziellen Vorteile beträchtlich. Eine transparentere und weniger voreingenommene Darstellung von Suchergebnissen fördert die Vielfalt der verfügbaren Angebote und erweitert die Optionen, aus denen Verbraucher wählen können. Ferner könnten solche regulatorischen Maßnahmen bei Internetnutzern das Vertrauen stärken, dass die präsentierten Informationen tatsächlich die besten und relevantesten sind, und nicht lediglich diejenigen, die einem dominierenden Player wie Google Vorteile verschaffen.
Langfristig gesehen eröffnet dieses Urteil möglicherweise einen Weg zu weiteren grundlegenden Veränderungen in der Art und Weise, wie digitale Märkte strukturiert und reguliert werden. Es bleibt abzuwarten, ob andere große Tech-Plattformen ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen, um ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Unternehmen könnten gezwungen sein, transparenter zu agieren und wettbewerbsfreundlichere Praktiken zu etablieren.
Insgesamt sieht es so aus, als ob das historische Urteil des EuGH im "Google Shopping"-Verfahren nicht nur einen bedeutsamen rechtlichen Präzedenzfall geschaffen hat, sondern auch bedeutende Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung des digitalen Wettbewerbs mit sich bringt. Die nächsten Monate und Jahre werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie diese Veränderungen umgesetzt und welche neuen Mechanismen zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs entwickelt werden.
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7 Antworten
“Gut das die EU endlich mal durchgreift, sonst gehts ja immer nur um geld und nie um gerechtigkeit.”
Ja, endlich! Google is viel zu mächtig geworden. Die nutzen ihre Macht aus und niemand konnte was dagegen machen bis jetzt.
Das stimmt! Und jetz müssen die auch richtig bezahlen! Hoffentlich lernen sie draus.
Aber ob die wirklich was ändern? Grosse Firmen finden immer einen Weg um weiter so zu machen wie vorher.
Ich denke das is gut das Google jetz bestraft wird. Sie machen was sie wollen, und wir kleine leute haben nix zu sagen. Endlich tut sich was!