EUDR-Verordnung: Waldeigentümer fordern klare Positionierung der Bundesregierung gegen Bürokratie

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Deutsche Waldeigentümer und Forstbetriebe kritisieren die anhaltende Unsicherheit bei der Umsetzung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR). Sie fordern die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine Verschiebung und praxisnahe Anpassungen einzusetzen. Andernfalls drohe den Betrieben weitere Bürokratie und wirtschaftliche Belastung.

Inhaltsverzeichnis

– EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Waldeigentümern
– Bundesregierung wird aufgefordert, sich für Verschiebung und Anpassung der EUDR einzusetzen
– Deutschland agiert in Brüssel derzeit auffällig passiv trotz eigener Leitplanken

Forstverbände fordern klare Haltung Deutschlands zur EUDR

Bei der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) herrscht nach der heutigen Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten weiterhin maximale Unsicherheit für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer. Trotz des von vielen Mitgliedstaaten und Parlamentariern kritisierten Vorschlags der EU-Kommission vom 21. Oktober fehlen in Brüssel immer noch die Weichenstellungen, um die dringend notwendige Verschiebung und Anpassung der EUDR auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung muss sich endlich positionieren, um eine zielgerichtete Änderung der EUDR in die Wege zu leiten, mahnen AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst.

"Auch etwa acht Wochen nach den ersten Ankündigungen von EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall zur nochmaligen Verschiebung des EUDR-Gültigkeitsbeginns mangelt es in Brüssel weiterhin an einer klaren Marschroute", stellt Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, fest. Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, ergänzt: "Eine klare Haltung ist überfällig – nur so lassen sich die Interessen Deutschlands wahren und die Waldeigentümer vor weiterer Bürokratie schützen." Beide Verbände betonen: "Der ländliche Raum und die deutsche Forstwirtschaft benötigen Verlässlichkeit und Mut zu eindeutigen Positionen Deutschlands – dem größten Mitgliedstaat in der EU."

Die EU-Verordnung im Überblick: Fristen und betroffene Produkte

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) trat am 29. Juni 2023 in Kraft (Stand: 29.06.2023, Quelle: Handelsblatt). Ursprünglich sollten die Regelungen bereits früher greifen, doch nach intensiven Diskussionen verschob die EU-Kommission den Anwendungsbeginn für große Unternehmen auf den 30. Dezember 2025. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine zusätzliche Schonfrist bis zum 30. Juni 2026 (Stand: Oktober/Dezember 2024, Quelle: Handelsblatt).

Geltungsbeginn & Fristen

Die zeitliche Staffelung soll unterschiedlichen Unternehmensgrößen gerecht werden und ermöglicht eine schrittweise Umsetzung der neuen Sorgfaltspflichten. Entscheidend ist der Stichtag für entwaldete Flächen: Die EUDR gilt ausschließlich für Rohstoffe, die nach dem 31. Dezember 2020 von gerodeten Waldflächen stammen (Stand: Mai 2025, Quelle: entwaldungsfreie-lieferketten.de). Diese klare zeitliche Abgrenzung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Erfasste Produkte

Der aktuelle Anwendungsbereich umfasst unter anderem Holz und Holzerzeugnisse, Papier, Pappe, Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl und Soja (Stand: Juni 2025, Quelle: Europäische Kommission)*. Die EU-Kommission prüft bereits eine mögliche Erweiterung dieser Liste, was für weitere Branchen künftig zusätzliche Compliance-Anforderungen bedeuten könnte. Für die bereits erfassten Produkte müssen Unternehmen nun zügig ihre Lieferketten überprüfen und entsprechende Due-Diligence-Systeme etablieren.

Was die EUDR für Unternehmen und Behörden bedeutet

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte stellt Unternehmen und Waldeigentümer vor konkrete Umsetzungsaufgaben. Die Regelungen erfordern umfassende Dokumentationspflichten und bringen neue behördliche Zuständigkeiten mit sich.

Unternehmen müssen Herkunft, Legalität und Entwaldungsfreiheit umfassend dokumentieren (Stand: Oktober 2024, Quelle: IHK Nordwestfalen)*.

Pflichten für Unternehmen

Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur Abgabe einer elektronischen Sorgfaltserklärung in einem EU-weiten Register, das am 4. Dezember 2024 für Unternehmen geöffnet wurde (Stand: Dezember 2024, Quelle: IHK Nordwestfalen)*. Die Kernverpflichtungen lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

  • Rückverfolgbarkeit: Dokumentation der geografischen Koordinaten aller Anbauflächen
  • Risikobewertung: Bewertung und Minimierung des Entwaldungsrisikos in der Lieferkette
  • Sorgfaltserklärung: Elektronische Bestätigung der Konformität gegenüber Behörden
  • Aufbewahrungspflicht: Fünfjährige Aufbewahrung aller Nachweisdokumente

Nach einer IHK-Umfrage aus April 2024 erwarten rund 60 Prozent der befragten forstnahen Unternehmen in Deutschland erhebliche Mehrkosten durch Verwaltung und Nachweispflichten infolge der EUDR (Stand: April 2024, Quelle: IHK München)*.

Wer kontrolliert in Deutschland?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist in Deutschland zuständig für die Umsetzung und Kontrolle der EUDR, ergänzt durch Landesbehörden für Holz und Holzerzeugnisse (Stand: Dezember 2024, Quelle: Umweltpakt Bayern)*. Diese Behörden überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, führen Risikobewertungen durch und können bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Die praktische Umsetzung zeigt: Die Nachweispflichten erfordern von Unternehmen erheblichen administrativen Aufwand. Besonders kleine und mittlere Betriebe stehen vor der Herausforderung, die geforderte lückenlose Dokumentation entlang ihrer Lieferketten zu gewährleisten.

Auswirkungen, Debatte und Ausblick

Die politische Debatte um die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) entwickelt sich zu einem komplexen Spannungsfeld zwischen europäischen Regulierungsambitionen und praktischen Umsetzungsproblemen. Während die EU-Kommission an ihrem Vorhaben festhält, wächst der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine klare Position zu beziehen. Die AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren Deutschlands anhaltende Zurückhaltung in den Brüsseler Verhandlungen und fordern ein entschiedenes Eintreten für praxisnahe Regelungen.

Politische Optionen für Deutschland

Aus redaktioneller Sicht eröffnen sich der Bundesregierung mehrere Handlungsfelder, um die Interessen der deutschen Waldbesitzer wirksam zu vertreten. Deutschland könnte sich für verbesserte Fördermechanismen einsetzen, die den administrativen Aufwand für kleine und mittlere Forstbetriebe abfedern. Ebenso denkbar wären Vorschläge zu flexibleren Fristregelungen oder vereinfachten Nachweispflichten, die die Bürokratielast senken würden. Diese Maßnahmen stünden im Einklang mit den im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgeschriebenen Zusagen zur Entlastung der Waldbesitzenden*.

Die Dynamik der Debatte könnte sich zusätzlich verschärfen, da die EU-Kommission eine Ausweitung der EUDR auf weitere Rohstoffe prüft*.

Die weitere Entwicklung bleibt beobachtungspflichtig. Die politischen Weichenstellungen auf EU-Ebene werden maßgeblich beeinflussen, ob die EUDR tatsächlich zu einem wirksamen Instrument gegen Entwaldung werden kann, ohne die heimische Forstwirtschaft übermäßig zu belasten.

Die hier veröffentlichten Informationen entstammen einer gemeinsamen Pressemitteilung der AGDW – Die Waldeigentümer und der Familienbetriebe Land und Forst.

Weiterführende Quellen:

8 Antworten

  1. ‚Entwaldungsfreiheit‘ sollte wirklich Priorität haben! Aber ich befürchte, dass viele Unternehmen überfordert sein werden mit den neuen Vorschriften.

  2. ‚Rückverfolgbarkeit‘ klingt gut, aber wie wird das in der Praxis aussehen? Ich mache mir Sorgen um die Umsetzung für kleinere Betriebe.

    1. ‚Risikobewertung‘ ist ein gutes Stichwort. Die Frage bleibt: Wer kümmert sich um die Überprüfung und Kontrolle dieser Standards?

  3. Die Forderung nach mehr Klarheit ist berechtigt! Vor allem die Waldeigentümer brauchen Planungssicherheit. Gibt es schon Vorschläge von der Regierung?

    1. Das sehe ich auch so! Es ist wichtig, dass wir eine einheitliche Regelung bekommen und nicht nur zusätzliche Bürokratie.

    2. Ich bin gespannt, wie sich das weiterentwickeln wird. Hoffentlich gibt es bald positive Nachrichten für die Waldeigentümer!

  4. Ich finde die Diskussion um die EUDR sehr wichtig, aber warum ist die Bundesregierung so passiv? Es wäre gut, wenn sie sich klarer positionieren würde. Was denkt ihr darüber?

    1. Ich glaube, es ist schwer für die Regierung, alle Interessen zu berücksichtigen. Was passiert mit den kleinen Unternehmen? Haben wir genug Zeit bis 2026?

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