– AGDW und Familienbetriebe unterstützen Bundesminister Rainer bei EUDR-Kritik
– EU-Verordnung gilt als Bürokratiemonster und ist in jetziger Form nicht umsetzbar
– Forderung nach Null-Risiko-Variante zur Entlastung nachhaltiger Forstwirtschaft in Deutschland
EUDR: Bürokratiemonster oder wirksames Instrument?
Die AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen die klare Kritik von Bundesminister Alois Rainer zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Die Verbände fordern eine inhaltliche Anpassung durch die Einführung einer Null-Risiko-Variante.*
Die AGDW vertritt mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und spricht für rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Deutschland.* Gemeinsam mit den Familienbetrieben Land und Forst setzen sie sich für praxistaugliche Lösungen ein, die bestehende nachhaltige Strukturen schützen und wettbewerbsfähig halten.
"Bundesminister Rainer setzt ein starkes Signal für die Praxis. Er erkennt, dass die EUDR nur dann wirken kann, wenn sich die Anforderungen an Länder und Regionen mit tatsächlichem Entwaldungsrisiko richten. Zusätzliche Berichtspflichten und Einzelnachweise schaffen hierzulande keinen Mehrwert, da eine nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland Entwaldung und Waldschädigung effektiv verhindert. Eine Null-Risiko-Variante ist der richtige Weg, um Bürokratie abzubauen, funktionierende Strukturen zu schützen und europäische Forst- und Landwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten. Wir unterstützen den Minister ausdrücklich in seinem Einsatz, diese Anpassung in Brüssel durchzusetzen."
"Der Koalitionsvertrag verpflichtet die Bundesregierung, unnötige Belastungen durch europäische Regelungen zu vermeiden und den Bürokratieabbau aktiv voranzutreiben. Dazu gehört ausdrücklich, dass die EUDR durch die Einführung einer Null-Risiko-Variante keine Anwendung findet. Wir begrüßen, dass Bundesminister Rainer diesen Auftrag ernst nimmt und mit Nachdruck für eine praxistaugliche Umsetzung der Verordnung eintritt."
EUDR: Zeitstrahl und aktueller Stand
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten*. Ursprünglich sollte die Verordnung nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden sein*.
Entstehung und Fristen
Die zeitliche Entwicklung der EUDR zeigt eine dynamische Anpassung der Umsetzungsfristen. Nach dem Inkrafttreten im Juni 2023 folgte die ursprüngliche Planung für den Anwendungsbeginn Ende 2025. Doch am 23. September 2025 wurde eine erneute Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR um ein weiteres Jahr angekündigt*.
Solche Fristverschiebungen deuten auf erhebliche Umsetzungsherausforderungen hin. Sie signalisieren, dass viele Unternehmen und Behörden mit den komplexen Nachweispflichten und bürokratischen Anforderungen kämpfen. Für betroffene Betriebe bedeutet die verlängerte Vorbereitungszeit zwar Entlastung, zugleich aber auch weiterhin Unsicherheit über die endgültigen Anforderungen.
Wie die EUDR in Deutschland greift
Deutschland wird von der EU-Kommission als Land mit geringem Entwaldungsrisiko eingestuft. Diese Klassifizierung hat konkrete Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) in der Praxis. Für Betriebe bedeutet dies eine deutlich reduzierte bürokratische Last im Vergleich zu Unternehmen, die Waren aus Risikogebieten importieren.
Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Die vereinfachte Sorgfaltspflicht gilt für relevante Rohstoffe und Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko; Deutschland gehört zu diesen Ländern.* Konkret müssen Unternehmen hierzulande zwar Informationen zur Einhaltung der EUDR sammeln und entsprechende Nachweise führen. Allerdings entfällt die aufwändige Bewertung des Entwaldungsrisikos sowie damit verbundene Risikominderungspflichten.*
Diese Vereinfachung berücksichtigt die bereits hohen Standards der deutschen Forst- und Landwirtschaft. Während Importeure aus Risikoregionen detaillierte Due-Diligence-Prüfungen durchführen müssen, können sich deutsche Betriebe auf die Dokumentation der regionalen Herkunft und bestehender Nachhaltigkeitszertifikate konzentrieren.
| Aspekt | Regelung | Quelle/Stand |
|---|---|---|
| Sorgfaltspflicht | Vereinfachte Pflicht für geringe Risikoländer | EUDR-Verordnung 2023* |
| Dokumentation | Informationssammlung und Nachweisführung erforderlich | EUDR-Verordnung 2023* |
| Risikobewertung | Entfällt für geringe Risikoländer | EUDR-Verordnung 2023* |
Behördliche Zuständigkeit
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fungiert als zentrale Behörde für die Umsetzung der EUDR in Deutschland.* Sie koordiniert die Überwachung, bearbeitet Meldungen und steht Unternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung.
Bei heimischen Rohstoffen wie Holz übernehmen die Länderbehörden die Kontrollaufgaben vor Ort.* Diese Aufgabenteilung zwischen Bundes- und Länderebene soll eine effiziente Umsetzung der Verordnung gewährleisten, wobei die BLE als zentrale Koordinierungsstelle fungiert und die Länderbehörden ihre regionale Expertise in die Kontrollen einbringen.*
Kontrollen, Vorbereitung und mögliche Folgen
Die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) bringt konkrete Veränderungen für Betriebe und Waldbesitzer mit sich. Zentral ist dabei die Kontrollpraxis: In Deutschland liegt die Kontrollquote in der Forstwirtschaft bei 1 % der Marktteilnehmer (Stand: 2024)*. Diese Quote bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen stichprobenartig überprüft wird.
Um die Forstwirtschaft rechtssicher auf den Anwendungsstart der EUDR vorzubereiten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seine Handreichung 2024 aktualisiert*. Für Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Betriebe ergeben sich daraus praktische Konsequenzen: Wer seine Prozesse bereits jetzt anpasst, reduziert nicht nur Prüfrisiken, sondern stärkt auch seine Marktposition. Die niedrige Kontrollquote unterstreicht dabei den präventiven Charakter der Verordnung – sie setzt auf Eigenverantwortung statt auf flächendeckende Überwachung. Gleichzeitig zeigt die intensive Vorbereitungsphase, wie wichtig klare Handlungsleitfäden für die praktische Umsetzung komplexer europäischer Regelwerke sind.
Dieser Beitrag basiert auf einer gemeinsamen Pressemitteilung der AGDW – Die Waldeigentümer und der Familienbetriebe Land und Forst.
Weiterführende Quellen:
- „Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und soll nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden sein.“ – Quelle: https://www.bmleh.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/entwaldungsfreie-Lieferketten-eu-vo.html
- „Für relevante Rohstoffe und Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflicht; Deutschland gehört zu diesen Ländern (Stand EUDR-Verordnung 2023).“ – Quelle: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/handreiche-eudr-deutschland.pdf
- „Die vereinfachte Sorgfaltspflicht umfasst die Sammlung von Informationen zur Einhaltung der EUDR sowie zur Nachweisführung, jedoch entfällt die Bewertung des Entwaldungsrisikos und Risikominderungspflichten (Stand EUDR-Verordnung 2023).“ – Quelle: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/handreiche-eudr-deutschland.pdf
- „In Deutschland liegt die Kontrollquote zur EUDR in der Forstwirtschaft bei 1 % der Marktteilnehmer, da ein niedriges Risiko für Entwaldung vorliegt (Stand EUDR-Verordnung 2023).“ – Quelle: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/handreiche-eudr-deutschland.pdf
- „Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die zuständige Behörde für die Durchführung der EUDR in Deutschland; Länderbehörden übernehmen die Kontrolle bei heimischen Rohstoffen wie Holz (Stand 2024).“ – Quelle: https://www.bmleh.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/entwaldungsfreie-Lieferketten-eu-vo.html
- „Am 23. September 2025 wurde eine erneute Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR um ein weiteres Jahr angekündigt, was bestehende Umsetzungsschwierigkeiten unterstreicht.“ – Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/nachhaltigkeit-csr/nachhaltige-lieferkette/Entwaldungsfreie-Lieferketten-(EUDR)/
- „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Jahr 2024 seine Handreiche aktualisiert, um die deutsche Forstwirtschaft rechtssicher auf den Anwendungsstart der EUDR vorzubereiten.“ – Quelle: https://wald.fnr.de/aktuelles/pressemitteilungen/bmel-unterstuetzt-waldbesitzer-bei-vorbereitung-auf-die-eu-verordnung-fuer-entwaldungsfreie-produkte
9 Kommentare
‚Die Null-Risiko-Variante‘ klingt gut in der Theorie, aber wie wird das in der Praxis umgesetzt? Gibt es schon Pilotprojekte oder Studien dazu? Das Thema verdient mehr Aufmerksamkeit!
‚Ich stimme dir zu Fschutze! Vor allem die Praxis ist wichtig! Wo können wir konkrete Informationen finden? Vielleicht gibt es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Ländern?‘
„Zusätzlich muss man bedenken wie das europäische Parlament darauf reagiert?! Es wäre spannend zu sehen was andere Akteure denken und welche Alternativen zur Diskussion stehen könnten.“
‚Bürokratiemonster‘ ist ein starkes Wort. Ich denke aber, wir müssen aufpassen, dass wir nicht alle Regelungen über einen Kamm scheren. Die Umsetzung der EUDR sollte doch im besten Interesse aller sein – oder etwa nicht?
Ich stimme zu, dass eine Vereinfachung nötig ist. Aber gibt es nicht auch Risiken dabei? Was passiert mit den Standards für nachhaltige Forstwirtschaft? Ich hoffe, dass alle Stimmen in den Prozess einfließen.
Das sind berechtigte Fragen, Dietrich24! Vielleicht sollten wir auch über die Rolle der Verbraucher nachdenken – wie können sie zur nachhaltigen Forstwirtschaft beitragen? Das könnte einen Unterschied machen!
Die Kritik an der EUDR ist nachvollziehbar. Doch müssen wir sicherstellen, dass wir gleichzeitig den Schutz der Wälder im Blick haben. Wie könnte eine Balance zwischen Bürokratieabbau und Umweltschutz aussehen?
Ich finde es wichtig, dass die EUDR diskutiert wird. Aber wie genau soll die Null-Risiko-Variante aussehen? Gibt es dafür konkrete Vorschläge? Ich denke, wir sollten auch die Meinungen von betroffenen Waldbesitzern hören.
Das ist ein guter Punkt, Umetz! Ich frage mich auch, ob diese Variante wirklich die Bürokratie abbauen kann oder ob sie nur zu neuen Herausforderungen führt. Es wäre interessant, Beispiele aus anderen Ländern zu betrachten.