– HDH fordert Kanzler Merz zur Beendigung der Ministeriums-Blockade zur EUDR auf
– Ziel ist eine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung über den 30. Dezember 2025
– Unausgereifte Umsetzung droht mit Chaos in der Holz- und Möbelindustrie
HDH fordert Machtwort von Kanzler Merz
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) appelliert direkt an Bundeskanzler Friedrich Merz, persönlich in den Streit um die EU-Entwaldungsverordnung einzugreifen. Nach den Sitzungen des EU-Agrarrates am 27. Oktober und des EU-Umweltrates am 4. November kritisiert der Verband die anhaltende Blockade zwischen Bundeslandwirtschafts- und Umweltministerium. Die Forderung ist eindeutig: Deutschland muss sich in Brüssel für eine kurzfristige Verschiebung der EUDR-Anwendung über den 30. Dezember 2025 hinaus einsetzen.
„Die Zeit drängt, zum Jahreswechsel droht ein wirtschaftliches und administratives Chaos entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wald, Holz, Papier und Möbeln“, warnt HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge. Der Verband vertritt mit rund 200.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von etwa 53 Milliarden Euro* eine bedeutende Wirtschaftsbranche. Ohnesorge betont: „Alle inhaltlichen Diskussionen über die sicherlich dringend gebotene Überarbeitung der Ausgestaltung der Verordnung, auch die Debatte um die Null-Risiko-Lösung, gehören ins Jahr 2026!“
Wie die politische Blockade um die EUDR entstand
Die aktuelle Debatte um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zeigt tiefe politische Gräben, die sich über Jahre entwickelt haben. Während die Holzwirtschaft vor praktischen Umsetzungsproblemen steht, blockieren sich auf politischer Ebene verschiedene Ministerien gegenseitig. Die Fronten verlaufen dabei nicht nur zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten, sondern auch innerhalb der deutschen Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) konnten sich bislang nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Diese interne Blockade lähmt Deutschlands Handlungsfähigkeit in Brüssel und führt dazu, dass bei EU-Ratssitzungen keine konstruktive deutsche Position vertreten werden kann.
Chronologie der Debatten
Die Entwicklung der EUDR lässt sich anhand mehrerer entscheidender Daten nachvollziehen. Während der Übergangszeit vom 29. Juni 2023 bis 30. Dezember 2025 können Rohstoffe und Erzeugnisse weiterhin nach den Vorgaben der Vorgängerverordnung EUTR bis 31. Dezember 2028 gehandelt werden.*
Seit Juli 2024 fordern 21 EU-Mitgliedsländer im EU-Agrarrat eine Verschiebung der EUDR (Stand: Juli 2024).*
Am 17. Dezember 2024 stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit für die Verlängerung der EUDR-Übergangszeit bis 30. Dezember 2025 (Stand: 17. Dezember 2024). Diese Entscheidung unterstreicht, dass auch auf europäischer Ebene die Komplexität der Umsetzung erkannt wird.
Die politische Brisanz des Themas erklärt sich aus der wirtschaftlichen Bedeutung der Holzbranche. Mit rund 200.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von etwa 53 Milliarden Euro steht viel auf dem Spiel. Die aktuelle Blockade in Berlin gefährdet nicht nur die Planungssicherheit der Unternehmen, sondern könnte tatsächlich zum Jahreswechsel zu einem wirtschaftlichen und administrativen Chaos entlang der gesamten Wertschöpfungskette führen.
EUDR-Fristen: Wann welche Unternehmen handeln müssen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt gestaffelt in Kraft – je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen. EU-weit tritt die EUDR verpflichtend für große Unternehmen und Händler am 30.12.2025 sowie für Kleinstunternehmen/KMU am 30.06.2026 in Kraft (Stand Oktober 2025). Diese Staffelung soll kleineren Betrieben mehr Vorbereitungszeit geben.*
Welche Fristen gelten für welche Firmengrößen?
Nach Artikel 38 der EUDR gilt für Kleinst- und kleine Unternehmen eine verlängerte Frist zur Einhaltung ihrer Pflichten bis zum 30.06.2026, jedoch nur für nicht von der Vorgängerregelung EUTR abgedeckte Waren. Für große Unternehmen und Händler bleibt der Stichtag 30. Dezember 2025 verbindlich.*
Besondere Übergangsregelungen erleichtern den Wechsel von der alten zur neuen Verordnung: Während der Übergangszeit vom 29.06.2023 bis 30.12.2025 können Rohstoffe und Erzeugnisse weiterhin nach den Vorgaben der Vorgängerverordnung EUTR bis 31.12.2028 gehandelt werden. Diese Regelung schafft Planungssicherheit für laufende Handelsbeziehungen.*
Wichtige Termine im Überblick:
- 30. Dezember 2025: EUDR wird für große Unternehmen und Händler verbindlich*
- 30. Juni 2026: Fristende für Kleinst- und kleine Unternehmen (KMU)*
- 31. Dezember 2028: Letzter Handelstag nach EUTR-Vorgaben im Übergangsregime*
Die Holzindustrie warnt vor den praktischen Herausforderungen dieser Fristen. HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge betont: „Die Zeit drängt, zum Jahreswechsel droht ein wirtschaftliches und administratives Chaos entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wald, Holz, Papier und Möbeln.“ Die Branche fordert mehr Zeit für die Umsetzung, da die Voraussetzungen für eine praktikable Anwendung der Verordnung derzeit nicht gegeben seien.
Wirtschaftliche Folgen und unterschiedliche Perspektiven
Die Debatte um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zeigt tiefe Gräben zwischen wirtschaftlichen Interessen und politischen Kompromissversuchen. Während die EU-Kommission am 22.10.2025 beschloss, die Verordnung zum Jahresende 2025 in Kraft zu setzen, formiert sich breiter Widerstand aus der Wirtschaft. Es gibt eine breite Forderung nach einer einheitlichen Verschiebung der EUDR-Anwendung bis mindestens 2027, da sonst ab 2025/26 schwere wirtschaftliche und organisatorische Verwerfungen in der Holzwertschöpfungskette drohen.*
Die Holzindustrie kritisiert die damit verbundenen Bürokratiebelastungen als praxisfern und warnt vor Wettbewerbsnachteilen. Diese Position findet zunehmend politischen Rückhalt: Am 28.10.2025 entschied der EU-Agrarrat für eine Verschiebung der EUDR-Anwendung bis 2027.*
Die Diskrepanz zwischen Kommissionsentscheidung und agrarpolitischer Realität unterstreicht die kontroversen Positionen:
- Pro Verlängerung: Vermeidung von Lieferkettenunterbrechungen und Zeit für praxistaugliche Umsetzungslösungen
- Contra Verlängerung: Gefährdung der Klimaziele durch weiteren Aufschub verbindlicher Waldschutzmaßnahmen
Die EU-Kommission hatte zuvor eine Verschiebung bis 2026 erwogen.*
Diese teilweise Lösung sorgt für zusätzliche Verunsicherung in den betroffenen Branchen und verdeutlicht die komplexe Abwägung zwischen Umweltschutzambitionen und wirtschaftlicher Machbarkeit.
Ausblick: Was jetzt passieren kann
Die politischen Weichen für die EU-Entwaldungsverordnung stehen auf kurzfristige Entscheidungen. Nachdem das EU-Parlament bereits am 17.12.2024 für eine Übergangszeit bis 30.12.2025 stimmte, schlug die EU-Kommission am 23.09.2025 eine Verschiebung der EUDR um ein Jahr vor*. Diese Initiative wurde vom Branchenverband begrüßt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Forderung des HDH nach einem Machtwort von Bundeskanzler Merz an Dringlichkeit.
Zwei Szenarien zeichnen sich ab: Entweder gelingt es Deutschland, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen und gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten die Verlängerungsinitiative in Brüssel durchzusetzen – oder das politische Patt bleibt bestehen. Die nächsten relevanten Entscheidungstermine in den EU-Ministerräten werden zeigen, welcher Weg beschritten wird.
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie (HDH).
Weiterführende Quellen:
- „Seit Juli 2024 fordern 21 EU-Mitgliedsländer im EU-Agrarrat eine Verschiebung der EUDR, darunter explizit Deutschland. Auch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir positionierte sich für eine Verschiebung und inhaltliche Prüfung der Umsetzbarkeit.“ – Quelle: https://gdholz.de/news-aktuelles/eudr-inkrafttreten-und-verschiebungsgeruechte/
- „Am 17.12.2024 stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit für die Verlängerung der EUDR-Übergangszeit bis 30.12.2025 und verpflichtete die Kommission, weitere Instrumente bis Mitte 2025 bereitzustellen.“ – Quelle: https://holzindustrie.de/pressemitteilungen/4501/eu-parlament-stimmt-fuer-die-verlaengerung-der-eudr-uebergangszeit.html
- „Am 22.10.2025 entschied die EU-Kommission, die EUDR zum Jahresende 2025 in Kraft zu setzen, obwohl zuvor eine Verschiebung bis 2026 vorgeschlagen wurde. Die Holzindustrie kritisiert weiterhin die damit verbundenen Bürokratiebelastungen.“ – Quelle: https://holzforummagazin.de/willkommen-seriennummer-115035-lang-de.htm
- „Am 28.10.2025 forderte eine Mehrheit im EU-Agrarrat, einschließlich osteuropäischer und zentraler Mitgliedstaaten, eine einjährige Verschiebung der EUDR-Anwendung bis 2027 für alle Unternehmen. Große deutsche Wirtschaftsverbände verlangen eine Notbremse zur Verhinderung schwerwiegender ökonomischer Verwerfungen.“ – Quelle: https://www.presseportal.de/pm/74977/6146734
- „Am 23.09.2025 schlug die EU-Kommission eine Verschiebung der EUDR um ein Jahr vor, um die Verordnung praxistauglicher zu machen und Bürokratie in risikofreien Ländern abzubauen; dieser Vorschlag wurde vom Branchenverband begrüßt.“ – Quelle: https://zukunft-holz.de/pressemitteilungen/2025/desh-begruesst-eudr-verschiebung/
- „Nach Artikel 38 der EUDR gilt für Kleinst- und kleine Unternehmen eine verlängerte Frist zur Einhaltung ihrer Pflichten bis zum 30.06.2026, jedoch nur für nicht von der Vorgängerregelung EUTR abgedeckte Waren.“ – Quelle: https://www.ihk.de/freiburg/innovation-und-umwelt/energie/klimaschutz/eu-verordnung-fuer-entwaldungsfreie-lieferketten-6180486
- „EU-weit tritt die EUDR verpflichtend für große Unternehmen und Händler am 30.12.2025 sowie für Kleinstunternehmen/KMU am 30.06.2026 in Kraft (Stand Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/entwaldung-uebergangsfrist-1825814
- „Ohne Verlängerung drohen ab 2025/26 schwere wirtschaftliche und organisatorische Verwerfungen in der Holzwertschöpfungskette. Mindestens 41 Verbände fordern deshalb eine einheitliche Verschiebung der EUDR-Anwendung bis mindestens 2027.“ – Quelle: https://www.presseportal.de/pm/74977/6146734
- „Während der Übergangszeit vom 29.06.2023 bis 30.12.2025 können Rohstoffe und Erzeugnisse weiterhin nach den Vorgaben der Vorgängerverordnung EUTR bis 31.12.2028 gehandelt werden.“ – Quelle: https://holzindustrie.de/pressemitteilungen/4501/eu-parlament-stimmt-fuer-die-verlaengerung-der-eudr-uebergangszeit.html
5 Antworten
Das Thema ist wirklich komplex und spannend zugleich. Die unterschiedlichen Interessen müssen besser ausgeglichen werden. Welche Schritte sollten als nächstes unternommen werden? Gibt es Vorschläge aus der Industrie dazu?
Die EUDR hat große Auswirkungen auf viele Unternehmen. Ich hoffe, dass der Druck auf die Regierung wächst! Wie können wir alle helfen, damit es schneller geht? Gibt es Möglichkeiten für mehr Dialog?
Ich stimme zu, dass eine Verschiebung notwendig ist. Aber was ist mit den Klimazielen? Können wir beides haben – wirtschaftliche Stabilität und Umweltziele? Welche Kompromisse sind nötig?
Die Blockade zwischen den Ministerien ist wirklich frustrierend. Ich frage mich, warum sich die Minister nicht einigen können? Sollte Deutschland nicht klar in Brüssel auftreten? Wie kann das verbessert werden?
Ich finde es wichtig, dass Kanzler Merz sich um die EUDR kümmert. Die Holzindustrie hat recht, dass Chaos droht. Was denkt ihr, wie lange die Verhandlungen noch dauern werden? Gibt es Lösungen?