– EU-Kommission legt überarbeitete EUDR-Leitlinien vor, echte Entlastung bleibt aus.
– Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse dürfen keine Meldungen für gesamte Mitgliedsfläche abgeben.
– Postanschrift reicht nur selten aus, weiterhin detaillierte Flächenangaben nötig.
AGDW kritisiert neue EU-Leitlinien zur Entwaldungsverordnung als praxisfern
Die neuen Leitlinien und FAQ-Dokumente der Europäischen Kommission zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stoßen bei den deutschen Waldbesitzern auf deutliche Ablehnung. Nach Einschätzung der AGDW – Die Waldeigentümer bringen die Anpassungen keine echte Entlastung für Forstbetriebe, sondern verfestigen den bürokratischen Aufwand weiter.
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Aus Sicht des Verbands bleibt damit ein zentrales Problem der EUDR-Umsetzung bestehen: Die Verordnung soll entwaldungsfreie Produkte absichern, wird den praktischen Strukturen der Forstwirtschaft in Deutschland aber nach Darstellung der AGDW weiterhin nicht gerecht.
AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter formuliert die Kritik klar: „Nach den im Dezember in Brüssel beschlossenen Korrekturen an der EUDR und der Verschiebung des Geltungsbeginns auf den 30. Dezember 2026 bildet die nun vorgestellte Leitlinie einen Rückschritt. Die EU-Kommission ist nicht bereit oder nicht in der Lage, die EUDR praxistauglich auszugestalten. Die Änderungen sind kosmetischer Natur und gehen an der Realität der Forstbetriebe vorbei. Von Bürokratieabbau kann keine Rede sein – im Gegenteil, der Regulierungsaufwand wird weiter zementiert“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Kritik an Meldepflichten für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Im Mittelpunkt der Verbandskritik steht die Behandlung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Nach Darstellung der AGDW bleibt weiterhin ausgeschlossen, dass diese Zusammenschlüsse Meldungen im eigenen Namen für die gesamte Mitgliedsfläche abgeben können. Möglich ist das demnach nur dann, wenn der Zusammenschluss stehendes Holz vom Mitglied erwirbt, selbst erntet und verkauft.
Genau diese Konstellation entspricht nach Angaben des Verbands jedoch nicht der Praxis der meisten Zusammenschlüsse. Aus Sicht der AGDW führt das dazu, dass Verfahren nicht gebündelt werden können und die Meldepflicht auf viele einzelne Waldbesitzende verteilt bleibt. Gerade in den kleinteiligen Besitzstrukturen des deutschen Waldes werde damit der administrative Aufwand erheblich erhöht.
Bitter kritisiert diese Vorgabe scharf: „Es ist erschreckend, wie sich die EU-Kommission einer sachgerechten Lösung verschließt. Statt praxistauglicher Entlastung werden weiterhin Millionen kleinteiliger Einzelregistrierungen von Waldbesitzenden verlangt und damit der administrative Aufwand massiv erhöht“, erklärt AGDW-Präsident Bitter.
Geolokalisierung bleibt aus Sicht der Waldbesitzer ein zentrales Problem
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Anforderungen an Geodaten und Standortangaben. Nach den neuen Klarstellungen der EU-Kommission reicht die Postanschrift eines Forstbetriebs nur in Ausnahmefällen aus. Demnach kann eine Adresse nur dann anstelle der Geolokalisierung von Hiebsflächen genutzt werden, wenn der Betriebssitz innerhalb der Betriebsfläche liegt.
Nach Auffassung der AGDW schafft auch diese Regelung keine praktikable Vereinfachung. In vielen Fällen liegen Betriebsadresse und Waldflächen nicht am selben Ort. Dann bleiben flächenbezogene Angaben erforderlich, etwa über Katasterdaten oder GPS-Koordinaten. Der Verband sieht darin ein erhebliches Hindernis für die praktische Umsetzung der EUDR im Wald.
Hinzu kommt nach Angaben der Pressemitteilung, dass eine von Deutschland und 24 weiteren Mitgliedstaaten vorgeschlagene Lösung in diesem Punkt in Brüssel verworfen wurde. Für die AGDW ist deshalb keine spürbare Entlastung erkennbar. Gleichzeitig dringt der Verband darauf, auf nationaler Ebene praxistaugliche Lösungen für die Umsetzung zu schaffen.
EUDR trifft auf kleinteilige Strukturen im Wald
Nach Darstellung der AGDW zeigt sich an diesen Punkten ein grundlegender Konstruktionskonflikt der Verordnung. Die Entwaldungsverordnung setzt auf umfassende Nachweise für Flächen und Lieferketten. In Deutschland trifft dieses System jedoch auf kleinteilige Eigentumsstrukturen und auf Zusammenschlüsse, die häufig organisatorisch unterstützen, ohne selbst in der von der EU vorausgesetzten Rolle als Vermarkter aufzutreten.
Gerade deshalb sieht der Verband die Gefahr, dass die praktische Last der Verordnung in großem Umfang bei einzelnen Waldbesitzenden landet. Aus AGDW-Sicht steht damit nicht das Ziel entwaldungsfreier Produkte infrage, sondern die konkrete Ausgestaltung der Nachweis- und Registrierungspflichten.
Forderung nach differenzierter Behandlung von Forstbetrieben
Die AGDW verbindet ihre Kritik mit einer politischen Forderung. Erwerbsforstbetriebe sollten im Rahmen der EUDR entsprechend ihrer wirtschaftlichen Kennzahlen als mittelständische Unternehmen eingeordnet und bei den Nachweispflichten differenziert behandelt werden.
Bitter erklärt dazu: „Ein fairer Umgang mit mittelständischen Betrieben als Leistungsträger unserer Volkswirtschaft muss sich auch in der praktischen Ausgestaltung der EUDR widerspiegeln. Diese Differenzierung fehlt weiterhin – und damit bleibt die Umsetzung unausgewogen und realitätsfern“, so Bitter.
Aus Sicht des Verbands geht die Debatte damit über technische Einzelfragen hinaus. Es geht nach seiner Darstellung auch darum, wie europäische Umweltregulierung in einer mittelständisch geprägten und kleinteiligen Wirtschaftsstruktur praktikabel umgesetzt werden kann.
Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung startet ab Ende 2026
Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor gilt. Für andere Kleinst- und Kleinunternehmen beginnt die Anwendung am 30. Juni 2027.
Trotz der Verschiebung des Geltungsbeginns sieht die AGDW in den nun vorgelegten Leitlinien keinen Schritt zu einer praxistauglichen Einführung. Der Verband rechnet deshalb damit, dass die Auseinandersetzung über Nachweispflichten, Geolokalisierung und die Behandlung kleiner und mittlerer Forstbetriebe weiter anhält.
Nach eigenen Angaben vertritt die AGDW mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands sowie rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Entsprechend deutlich fällt ihre Forderung aus, die EUDR noch vor ihrem Start stärker an den Realitäten der Forstbetriebe auszurichten.
Die hier dargestellten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer).
Weiterführende Quellen:
- „Der Anwendungsstart der EUDR wird erneut für alle Unternehmen um ein Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Klein- und Kleinstunternehmen erhalten weitere 6 Monate Vorbereitungszeit und müssen die EUDR-Vorgaben erst zum 30. Juni 2027 umsetzen (Stand: Dezember 2025).“ – Quelle: https://www.ihk-muenchen.de
- „Im Dezember 2025 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den überarbeiteten Text der EUDR an, der eine rechtliche Stabilität gewährleistet. Die Verordnung gilt ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor und ab 30. Juni 2027 für andere Kleinst- und Kleinunternehmen (Stand: Dezember 2025).“ – Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu
- „Die EU-Kommission veröffentlichte am 4. Mai 2026 einen Bericht mit Maßnahmen zur Vereinfachung der EUDR, die zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands führen sollen.“ – Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu
- „Während die Zielsetzung der EUDR breite Zustimmung erfährt, bewerten mehr als drei von vier Unternehmen die Umsetzbarkeit der Verordnung als sehr schwer oder eher schwer (Stand der IW-Studie: 2026).“ – Quelle: https://www.ihk.de/duesseldorf
- „Datenbezogene Anforderungen, insbesondere die detaillierte Geolokalisierung von Flächen, stellen die dominierenden Hürden bei der Umsetzung der EUDR dar (Stand: 2026).“ – Quelle: https://www.ihk.de/duesseldorf
- „Größenübergreifend sehen auch Kleinbetriebe – wie viele private Waldbesitzende – erhebliche Umsetzungsprobleme mit der EUDR, mit kritischer Bewertung bei 77,4 Prozent der Kleinstunternehmen (Stand: 2026).“ – Quelle: https://www.ihk.de/duesseldorf
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Die EUDR soll eigentlich entwaldungsfreie Produkte absichern. Gleichzeitig zeigt der Beitrag, dass die konkreten Vorgaben zur Umsetzung in der deutschen Forstwirtschaft auf Widerstand stoßen: vor allem bei Nachweispflichten, Geodaten und bei der Frage, wer Meldepflichten bündeln darf. Die Folge ist, dass sich das Ziel zwar nicht grundsätzlich gegen die Forstpraxis richtet, die praktische Umsetzung aber als „praxisfern“ beschrieben wird.
Für Betroffene heißt das: Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse könnten weiterhin stärker administrativ belastet werden, statt entlastet zu werden. Auch Branchenvertreter und Politik werden dadurch gefordert, Lösungen zu finden, die zu kleinteiligen Besitzstrukturen passen—etwa durch differenziertere Behandlung von Erwerbsforstbetrieben als mittelständische Unternehmen.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Warum reicht eine Postanschrift nicht immer aus?
Laut Beitrag kann das nur in Ausnahmefällen funktionieren, wenn der Betriebssitz innerhalb der Betriebsfläche liegt.
Können forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Meldungen für die gesamte Mitgliedsfläche abgeben?
Nein, nach Darstellung der AGDW bleibt das ausgeschlossen. Das soll nur in einer speziellen Konstellation möglich sein.
Wer trägt bei der EUDR-Ausgestaltung am Ende die meiste Last?
Der Beitrag sieht die Gefahr, dass die Nachweis- und Registrierungsanforderungen in großem Umfang bei einzelnen Waldbesitzenden landen.
Was fordert die AGDW konkret für die Umsetzung?
Sie fordert eine praxistauglichere Ausgestaltung und eine differenzierte Behandlung von Erwerbsforstbetrieben als mittelständische Unternehmen. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.
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8 Kommentare
kurz gesagt: gute absicht aber schlechte umsetzung. AGDW hat recht wenn sie sagen die leitlinien sind kosmetisch. für kleine forstbetriebe sind die nachweis pflichten kaum leistbar. es wäre hilfreich wenn es standard vorlagen oder bundeseinheitliche hilfe gäbe. wer weiss ob ministerium oder IHk da entlastung plant? siehe auch /service/ihk-eudr-info
ich stimme zu, und find es wichtig das mittelständische forstbetriebe anders behandelt werden. die jetzige regel zielt auf supply chains von grosser firma, nicht auf kleinteilig privatwald. jemand hat info ob die fristverlängerung bis 2027 wirklich genug zeit gibt zum vorbereiten? jede praktische tipps zur dokumentation wär nett
lese das und denk: die bürokratie wächst, nicht sinkt. die EUDR zielt ja gut, aber die realität im deutschen wald mit vielen kleinen parzellen wird ignoriert. Geodaten, Kataster, GPS koordinates einreichen ist aufwendig und kostet zeit und geld. könnte ein nationaler regelungsteil helfen der praxisnah ist? verlinkt hier /politik/nationale-loesungen
neutral betrachtet find ich es wichtig das entwaldungsfrei ziel bleibt, trotzdem sind die regeln hier völlig praxis fern. die meldepflichten zersplittern alles, und die forstwirtschafts zusamenschlüße dürfen nicht im namen aller melden, das macht doch kein sinn. wer kennt software oder behördliche helf seiten die das vereinfachen? link zu /digital/forstsoftware wäre gut
danke für den hinweis, das frage ist wichtig. ich glaub es fehlt an klaren anleitungn von der kommission. ausserdem die begriffe wie ’stehendes holz‘ sind verwirrend in praktick, wer legt fest wann kauf oder ernte stattgefunden hat? wenn jemand erfahrung mit verfahrensablauf hat bitte teilen, das könnt helfen für kleine waldbesitzer
gute zusammenfassung, lob an die autoren, aber die lösung fehlt noch. für mich als kleiner forstbetrieB ist die meldepflicht ne riesen last. Die differenzierung von mittelständisch und hobby forst fehlt total. Kann wer erklähren wie Zusammenschlüsse praxisnahe melden sollen ohne jedes mitglied einzeln? siehe auch /politik/eudr-leitlinien und /forst/mitgliedsverbände
ich seh das ähnlich, die AGDW bringt das gut auf punkt, aber die sprache in brüssel bleibt fern. Geodaten angeben? mein hof hat adresse weit weg von wald, also postanschrift hilft kaum. hat jemand erfahrung mit kooperationen die schon katasterdaten sammeln? frage weil wir brauchen pragmatisch lösung sonst wird alles teuer und langsam
also das artikel macht sinn und zeigt problem, die EUDR is zu kompliziert für uns waldbesitzer. AGDW hat punkte die stimmen, aber ich frag mich ob die EU noch ändern will. Die Geolokalisazion von flächen ist fast unmöglich wies aussieht, wer hat tipps wie man kataster oder GPS vereinfacht? schau auch /forst/eudr-analyse und /service/geolokalisierung-tipps