EUDR-Start auf 2026 verschoben: EU-Parlament beschließt Entlastung für Waldbesitzer und neue Fristen

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Das Europaparlament hat die umstrittene EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) angepasst und ihren Start um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben. Damit gewinnen Waldbesitzer und Unternehmen Zeit, während die EU-Kommission nun aufgefordert ist, die Regelung weiter zu vereinfachen und unnötige Bürokratie abzubauen. Die Interessenvertretung der Waldeigentümer begrüßt die Entscheidung als notwendigen Schritt, betont aber, dass strukturelle Probleme der Verordnung damit noch nicht gelöst sind.

Inhaltsverzeichnis

– Das EU-Parlament hat Änderungen an der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten verabschiedet.
– Der Geltungsbeginn der EUDR wird um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben.
– Die Anpassungen reduzieren Informationspflichten für Kleinbetriebe und bürokratische Lasten.

EU-Parlament verschiebt Entwaldungs-Verordnung – Waldeigentümer fordern weitere Vereinfachungen

Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch Änderungen an der umstrittenen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) beschlossen. Mit deutlicher Mehrheit votierten die Abgeordneten dafür, den Start der Verordnung auf den 30.12.2026 zu verschieben*. Die Interessenverbände der Waldbesitzer vertreten mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und die rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer*.

Mein Dank gilt denjenigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die sich in den Trilogverhandlungen im Sinne der forstwirtschaftlichen Betriebe eingebracht haben. Mit dem heutigen Beschluss sind die strukturellen Probleme der EUDR allerdings noch nicht behoben, es entsteht jedoch die erforderliche Zeit für dringend notwendige Korrekturen. Jetzt ist die Europäische Kommission gefordert, diese Zeit für substanzielle Nachbesserungen zu nutzen, um unnötige Bürokratie für Waldbesitzer zu vermeiden.

Die vom Parlament heute beschlossenen Anpassungen der EUDR kommen gerade noch rechtzeitig. Die abermalige Verschiebung und die notwendige Eindämmung überflüssiger Berichtspflichten sind Schlüsselelemente, um die Belastungen durch die EUDR einzudämmen. Bei allen erzielten Verbesserungen gilt es festzuhalten: Weitere Vereinfachungen gehören auf die Tagesordnung. Dazu zählen der Verzicht auf eine individuelle Meldepflicht für Klein- und Kleinstbetriebe sowie eine nur einmalige Meldepflicht für mittelgroße Unternehmen.

Länder wie Deutschland haben kein Entwaldungsproblem. Das muss Leitschnur für einen risikoorientierten Ansatz der EU sein.

Die EUDR-Regeln: Risikoklassen, Fristen und geplante Vereinfachungen

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) schafft einen detaillierten Rechtsrahmen für den EU-Markt. Ihr Kern ist ein risikobasiertes System, das unterschiedliche Pflichten für Akteure vorsieht, abhängig vom Ursprung ihrer Waren. Der ursprüngliche Start der Verordnung war bereits auf Dezember 2025 verschoben worden (Stand: 2025, Quelle: Europäische Kommission)*. Das jüngste Votum des Europäischen Parlaments setzt nun eine weitere entscheidende Weiche.

Was regelt die EUDR?

Die Verordnung klassifiziert Herkunftsländer oder -regionen in drei Risikokategorien: hohes, standardmäßiges und geringes Risiko. Diese Einstufung bestimmt den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Für Gebiete mit geringem Risiko hat die EU-Kommission bereits konkrete Kriterien in einer Durchführungsverordnung festgelegt (Stand: 22.05.2025, Quelle: IT-Recht Kanzlei)*. Diese Klassifizierung ist zentral, denn sie ermöglicht erleichterte Verfahren.

Ein geplanter Vereinfachungsschritt betrifft speziell Kleinst- und Kleinunternehmen in der Primärerzeugung. Für sie soll in Ländern mit geringem Risiko anstelle der umfangreichen Sorgfaltserklärung eine einmalige vereinfachte Erklärung (simplified declaration) ausreichen (Stand: 21.10.2025, Quelle: Ebner Stolz)*. Diese Anpassung zielt direkt auf die von den Waldeigentümern kritisierten bürokratischen Lasten für kleinere Betriebe.

Zeitplan, Ausnahmen und Prüfpflichten

Die zeitliche Entwicklung zeigt einen iterativen Prozess. Nach der ersten Verzögerung hat das Europaparlament den Geltungsbeginn der EUDR nun auf den 30.12.2026 verschoben (Stand: 23.10.2025)*. Parallel dazu sieht der Kompromiss vor, dass die EU-Kommission die entstehenden Verwaltungskosten bis zum 30.04.2026 prüfen muss, mit der Option auf weitere Vereinfachungen.

Über diese unmittelbaren Fristen hinaus hat die EU langfristige Evaluationszyklen verankert. Ein erster umfassender Bericht zur Bewertung der gesamten Verordnung ist für den 30.06.2030 vorgesehen. Anschließend soll alle fünf Jahre über die Wirksamkeit und Entwicklung der EUDR berichtet werden (Stand: 23.10.2025, Quelle: DATEV magazin)*. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass die Regulierung regelmäßig auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und nachjustiert werden kann.

Betroffene Produkte und praktische Erleichterungen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erfasst eine klar definierte Gruppe von Rohstoffen und daraus hergestellten Waren*.

Konkret betroffen sind (Stand: 2025):

  • Holz
  • Kautschuk
  • Rinder
  • Kaffee
  • Kakao
  • Palmöl
  • Sojabohnen*

Für Unternehmen, die diese Güter in der EU in Verkehr bringen oder aus ihr ausführen, gelten Nachweispflichten über die Herkunft und die entwaldungsfreie Produktion.

Die jüngsten Anpassungen an der Verordnung zielen auf praktische Erleichterungen ab, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Ein zentrales Instrument stellt eine vereinfachte Erklärung dar, die voraussichtlich Kleinst- und Kleinunternehmen aus bestimmten Regionen entlasten soll*.

Diese Einstufung von Gebieten mit geringem Entwaldungsrisiko erfolgte mit der Durchführungsverordnung 2025/1093 (Stand: 22.05.2025). Für Betriebe aus solchen Gebieten sind reduzierte Informationspflichten vorgesehen. Statt einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung kann eine einmalige Bestätigung der Einhaltung der EUDR-Kriterien ausreichen. Dieser Vorschlag wurde am 21.10.2025 konkretisiert und soll die Betriebe von bürokratischem Aufwand entlasten.

Die Umsetzung bietet weniger Dokumentationsarbeit und geringere Kosten für Compliance-Maßnahmen auf Betriebsebene.

Was nach dem EUDR-Beschluss noch ansteht

Die Verabschiedung der geänderten EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) ist ein wichtiger Schritt, markiert aber nicht das Ende der Debatte. Die kommenden Jahre bringen festgelegte Prüfungen und offene Fragen, die für die praktische Umsetzung entscheidend sind. Der Prozess bleibt dynamisch.

Zunächst steht die formale Veröffentlichung der überarbeiteten Rechtsvorschrift im Amtsblatt der Europäischen Union an. Erst mit dieser Veröffentlichung tritt die Verschiebung des Geltungsbeginns auf den 30.12.2026 sowie die beschlossenen Erleichterungen für kleine Betriebe offiziell in Kraft*.

Parallel dazu laufen bereits die nächsten institutionellen Prozesse an. Ein zentraler Prüfauftrag betrifft die Bürokratielast. Die EU-Kommission muss bis zum 30.04.2026 die durch die Verordnung entstehenden Verwaltungskosten untersuchen*. Diese Prüfung soll Optionen für weitere Vereinfachungen aufzeigen. Die Verbände fordern hier substanzielle Nachbesserungen, um unnötige Bürokratie für Waldbesitzer zu vermeiden.

Langfristig plant die EU-Kommission eine umfassende Evaluation der gesamten Verordnung. Laut einer Analyse vom 23. Oktober 2025 soll ein erster Evaluationsbericht bis zum 30. Juni 2030 vorliegen. Anschließend sind alle fünf Jahre Berichte an das Europäische Parlament und den Rat vorgesehen. Dieser regelmäßige Turnus soll die Wirksamkeit der EUDR überprüfen und Raum für Anpassungen bieten.

Trotz der beschlossenen Erleichterungen bleiben Konfliktfelder bestehen. Die Waldeigentümerverbände betonen, dass strukturelle Probleme noch nicht gelöst seien. Sie fordern einen strikt risikobasierten Ansatz, der Länder ohne Entwaldungsproblem, wie Deutschland, entlastet. Zentral sind dabei die Forderungen nach einem vollständigen Verzicht auf individuelle Meldepflichten für Klein- und Kleinstbetriebe und einer nur einmaligen Meldepflicht für mittelgroße Unternehmen. Ob und wie diese Forderungen in den kommenden Prüfungen und Evaluationen berücksichtigt werden, ist eine offene Frage.

Worauf es jetzt ankommt

Für Waldbesitzer und Verbraucher ergeben sich aus dem aktuellen Stand klare Handlungspunkte:

  1. Termine im Blick behalten: Der neue Geltungsbeginn am 30.12.2026 und das Prüfdatum 30.04.2026 für die Verwaltungskosten sind die nächsten festen Meilensteine.
  2. Praktische Umsetzung beobachten: Die konkrete Ausgestaltung der Due-Diligence-Pflichten und Meldeportale durch die EU-Kommission und nationale Behörden wird die tatsächliche Belastung bestimmen.
  3. Langfristige Evaluation einfordern: Die für 2030 geplante und danach regelmäßige Überprüfung der Verordnung bietet die Chance, auf Basis praktischer Erfahrungen weitere Vereinfachungen zu erreichen.

Die vorliegenden Informationen und Zitate sind Grundlage dieser Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer).

Weiterführende Quellen:

10 Antworten

  1. Ich finde die Verschiebung der EUDR sinnvoll für eine bessere Umsetzung! Aber was passiert mit Ländern ohne Entwaldungsproblem wie Deutschland? Werden sie entlastet oder bleibt alles gleich?

    1. Das wäre echt wichtig zu klären! Ich hoffe auf positive Änderungen in den nächsten Jahren und weniger Bürokratie.

  2. Die Idee mit den Risikoklassen klingt gut, aber ich mache mir Sorgen um die Bürokratie! Wird das wirklich weniger oder wird es noch komplizierter für alle?

  3. Es ist wichtig, dass wir unsere Wälder schützen! Aber ich frage mich, wie die neuen Regeln in der Praxis umgesetzt werden. Glaubt ihr, dass das EU-Parlament genug Druck macht?

    1. Gute Frage! Ich hoffe nur, dass kleine Unternehmen nicht überfordert werden. Es wäre hilfreich zu wissen, wie andere Länder ähnliche Probleme gelöst haben.

    2. Ich denke auch, dass mehr Informationen für die kleinen Betriebe wichtig sind! Gibt es denn schon konkrete Pläne dafür?

  4. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Vorschriften wirklich helfen werden. Wie können wir sicherstellen, dass sie nicht nur auf dem Papier existieren? Gibt es Beispiele von anderen Ländern? Die Links im Artikel sind interessant.

  5. Ich finde es gut, dass die EU sich um Entwaldung kümmert, aber ist die Verschiebung wirklich nötig? Kleine Betriebe brauchen doch auch Lösungen. Wie sieht es mit den anderen Ländern aus?

    1. Ja, das ist ein guter Punkt! Aber vielleicht sollten wir auch über die langfristigen Auswirkungen nachdenken. Was denkt ihr über die neuen Regelungen?

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