– Deutsche Holzwirtschaft fordert EU-Parlament zur Unterstützung des Ratsvorschlags zur EU-Entwaldungsverordnung auf.
– Ratsvorschlag soll Bürokratie reduzieren und eine rechtssichere Umsetzung ermöglichen.
– Geplante Revision bis April 2026 bietet Raum für weitere Vereinfachungen.
Holzwirtschaft fordert Zustimmung zum EUDR-Ratsvorschlag
Ein breites Bündnis deutscher Holzwirtschaftsverbände appelliert an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, dem Vorschlag des EU-Rates vom 19. November 2025 zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zuzustimmen. Aus Sicht der Branche schafft der Ratsvorschlag eine praxisnahe und rechtssichere Grundlage für die Umsetzung der Verordnung und verhindert unnötige Bürokratie in den Unternehmen.
Der EU-Rat schlägt unter anderem vor, die Übergangszeit der Verordnung zu verlängern und die Weitergabe der Referenznummer auf die erste Verarbeitungsstufe zu beschränken. Damit würden die bürokratischen Anforderungen für Betriebe deutlich reduziert, ohne das eigentliche Ziel der Verordnung – den Kampf gegen Entwaldung – zu gefährden.
„Die Vorschläge des Rates sind praxistauglich, rechtssicher und finden einen breiten Konsens in Europa. Sie geben den Betrieben die Chance, die EUDR wirksam umzusetzen, ohne sie mit unverhältnismäßiger Bürokratie zu überziehen“, sagt Denny Ohnesorge, Geschäftsführer des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR). „Jetzt ist es entscheidend, dass das Europäische Parlament den Ratsvorschlag mit breiter Mehrheit unterstützt.“
Sollten auf parlamentarischer Seite noch Detailfragen offen sein, besteht im Rahmen der geplanten Revision bis April 2026 die Möglichkeit, einzelne Regelungen weiter zu vereinfachen und rechtssicher zu verbessern. „Dabei müssen die Verbände der Holzwirtschaft als direkt betroffene Stakeholder eng eingebunden werden“, appelliert Ohnesorge abschließend.
Der Deutsche Holzwirtschaftsrat vertritt über seine Mitgliedsverbände 70.000 überwiegend mittelständische Betriebe mit 650.000 Beschäftigten, die einen jährlichen Umsatz von 120 Milliarden Euro generieren (Stand: 25. November 2025)*.
Verfahrensstand und Zeitplan
Die EU-Entwaldungsverordnung durchläuft Ende 2025 entscheidende Verfahrensetappen. Zwischen Oktober und November 2025 positionieren sich die drei EU-Institutionen mit unterschiedlichen Fristenvorschlägen und Anpassungen, die besonders mittelständische Betriebe der Holzwirtschaft betreffen. Die chronologische Abfolge zeigt deutlich die Entwicklung von zunächst strengeren Vorgaben hin zu praxisorientierten Lösungsansätzen.
Kurzchronologie: Kommission → Parlament → Rat
Knapp drei Wochen später, am 13. November 2025, sprach sich das EU-Parlament für ein beschleunigtes Verfahren aus*. Der EU-Ministerrat folgte am 19. November 2025 mit substanziellen Änderungsvorschlägen, darunter eine Verlängerung der Übergangszeit und Entlastungen für Unternehmen*. Als nächster Meilenstein steht zwischen dem 24. und 26. November 2025 die Stellungnahme des EU-Parlaments zum Ratsvorschlag an*.
Konkrete Fristenvorschläge im Überblick
Die verschiedenen Institutionen schlagen unterschiedliche Übergangsfristen und Erleichterungen vor:
- EU-Kommission (Stand: 21.10.2025): Ursprünglicher Fristenvorschlag ohne nennenswerte Übergangsverlängerungen
- EU-Parlament (Stand: 13.11.2025): Entscheidung für beschleunigtes Verfahren bei grundsätzlicher Zustimmung zu Kernzielen*
- EU-Rat (Stand: 19.11.2025): Konkrete Verlängerung der Übergangszeit und Beschränkung der Referenznummer-Weitergabe auf die erste Verarbeitungsstufe*
Die unterschiedlichen Positionen lassen sich besonders deutlich in einer chronologischen Übersicht darstellen:
| Institution | Stand | Betroffene Unternehmensgruppen | Vorgeschlagene Frist/Regelung |
|---|---|---|---|
| EU-Kommission | 21.10.2025 | Alle EUDR-betroffenen Unternehmen | Ursprünglicher Fristenvorschlag |
| EU-Parlament | 13.11.2025 | Unternehmen der Holzwirtschaft | Beschleunigtes Verfahren* |
| EU-Rat | 19.11.2025 | Mittelständische Betriebe, erste Verarbeitungsstufe | Verlängerung Übergangszeit, beschränkte Referenznummer-Weitergabe* |
Für die betroffenen Unternehmen der Holzwirtschaft bedeutet der Ratsvorschlag eine wesentliche Verbesserung, da er "unnötige Bürokratie" vermeidet und eine "praxisnahe und rechtssichere Grundlage" schafft, wie die Verbände betonen. Die anstehende Entscheidung des Parlaments wird nun richtungsweisend für die weiteren Trilogverhandlungen sein.
Konkrete Entlastungs-Vorschläge und Branchenforderungen
Während die EU-Entwaldungsverordnung Unternehmen vor erhebliche administrative Herausforderungen stellt, werden auf europäischer und nationaler Ebene verschiedene Entlastungsmechanismen diskutiert. Diese zielen darauf ab, die praktische Umsetzung zu erleichtern, ohne die ökologischen Ziele der Verordnung zu gefährden.
Entlastungsmechanismen: vereinfachte Erklärungen & Befreiungen
Der EU-Ministerrat schlägt vor, nachgelagerte Unternehmen von eigenen Sorgfaltserklärungen zu befreien sowie die Umsetzungsfristen zu verlängern* Parallel beabsichtigt die EU-Kommission, Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und primäre Klein- und Kleinstmarktteilnehmer in Niedrigrisikostaaten durch eine einmalige, vereinfachte Erklärung zu vereinfachen*
Diese Vorschläge würden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen entgegenkommen, die andernfalls mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand konfrontiert wären. Die geplanten Vereinfachungen betreffen vor allem:
- Befreiung nachgelagerter Unternehmen von eigenen Sorgfaltserklärungen
- Einführung vereinfachter Erklärungen für bestimmte Unternehmensgruppen
- Verlängerung von Übergangsfristen zur schrittweisen Implementierung
Wirtschaftliche Forderungen aus dem November 2025
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat konkrete Forderungen zur praktischen Anpassung der EUDR formuliert. Der Verband fordert Alternativen zur Geolokalisierungspflicht sowie die Einführung von De-minimis-Schwellenwerten*. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass kleine Betriebe durch übermäßige Dokumentationspflichten belastet werden.
Die Holzwirtschaft unterstützt diese Forderungen nach praxisnahen Lösungen. Wie im Kapitel "Verfahrensstand und Zeitplan" dargestellt, gibt es unterschiedliche Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Fristen und Übergangsregelungen. Die Diskussionen auf EU-Ebene zeigen, dass sowohl politische Institutionen als auch Wirtschaftsverbände nach Wegen suchen, die Umsetzung der Entwaldungsverordnung für Unternehmen praktikabel zu gestalten, während die ökologischen Schutzziele erhalten bleiben.
Ausblick: Trilog, Revision und Bedeutung für die Praxis
Nächste Verfahrensschritte: Parlamentssitz und Trilog
Revision bis April 2026: Chancen für Vereinfachungen
Für die Betriebe entlang der Holzlieferkette entwickelt sich der Umsetzungsprozess der Verordnung schrittweise.
Die nachfolgenden Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR).
Weiterführende Quellen:
- „Der EU-Ministerrat schlägt am 19.11.2025 eine deutliche Verlängerung der Umsetzungsfristen für die EUDR vor: große und mittlere Unternehmen erhalten Zeit bis Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen bis Juni 2027, zudem sollen nachgelagerte Unternehmen von eigenen Sorgfaltserklärungen befreit werden.“ – Quelle: https://www.bdzv.de/service/presse/branchennachrichten/2025/eu-rat-fuer-verschiebung-und-entlastungen-bei-der-eudr
- „Der EU-Ministerrat legte am 19.11.2025 Vorschläge zur Entlastung von Klein- und Kleinstmarktteilnehmern und zur Verschiebung der Erstanwendung der EUDR vor; das EU-Parlament sollte zwischen 24. und 26.11.2025 dazu Stellung nehmen.“ – Quelle: https://www.drsc.de/news/eudr-update-zum-verfahren-und-inhaltlichen-aenderungsvorschlaegen/
- „Am 13.11.2025 entschied das EU-Parlament für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren zur EUDR, um eine Anwendung ohne Erleichterungen zum 30. Dezember 2025 zu vermeiden.“ – Quelle: https://www.drsc.de/news/eudr-update-zum-verfahren-und-inhaltlichen-aenderungsvorschlaegen/
- „Die EU-Kommission schlägt vom 21.10.2025 an verlängerte und modifizierte Übergangsfristen vor, sodass Kleinst- und Kleinunternehmen den Start der EUDR erst am 30. Dezember 2026 haben, während große und mittlere Unternehmen am 30. Dezember 2025 beginnen.“ – Quelle: https://www.awa-seminare.com/artikel/eudr-eu-kommission-schlaegt-aenderungen-vor
- „Die EU-Kommission beabsichtigt, die Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und primäre Klein- und Kleinstmarktteilnehmer in Niedrigrisikostaaten durch eine einmalige, vereinfachte Erklärung zu vereinfachen.“ – Quelle: https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2025/10/eu-deforestation-regulation
- „Die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill informiert, dass große und mittlere Unternehmen die EUDR bis zum 30. Dezember 2025 umsetzen müssen, Kleinst- und Kleinunternehmen aber eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026 erhalten.“ – Quelle: https://www.ihk.de/lahn-dill/innovation/energie/aktuelles/entwaldungsverordnung-eudr-6747762
- „Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert im November 2025, Alternativen zur Geolokalisierungspflicht zuzulassen und De-minimis-Schwellen für geringe Mengen einzuführen, um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.“ – Quelle: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/umwelt/die-eu-entwaldungsverordnung-was-auf-die-unternehmen-zukommt-135850