EUDR: EU berücksichtigt US-Bedenken – Neue Kriterien bei Entwaldung und Holzhandel könnten Forstwirtschaft in Deutschland beeinflussen

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Im neuen Zollabkommen mit den USA hat die EU zugesagt, die Bedenken der US-amerikanischen Forst- und Holzbranche zur Entwaldungsverordnung EUDR aufzugreifen und unverhältnismäßige Handelshemmnisse zu vermeiden. US-Waldbesitzer kritisieren vor allem den hohen Aufwand für die Informationspflichten. Die EU-Kommission soll daher zeitnah die Risikokategorien anpassen und kleine Waldbesitzer von den Dokumentationspflichten befreien.

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– EU greift US-Bedenken zur EUDR auf und will Handelsauswirkungen vermeiden
– Kategorie „vernachlässigbares Risiko“ soll auch für Deutschland eingeführt werden
– EU-Kommission muss Risikokategorien anpassen und Waldbesitzer von Informationspflichten befreien

EU berücksichtigt US-Bedenken zur EUDR im Zoll-Abkommen mit den USA

Die EU hat zugesagt, die Bedenken der US-amerikanischen Forst- und Holzbranche im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR) ernst zu nehmen und im Zoll-Abkommen mit den USA zu berücksichtigen. Dabei steht vor allem die Vermeidung von unangemessenen Handelsauswirkungen im Fokus.

„Wenn die EU den USA ein ‚vernachlässigbares Risiko‘ für Entwaldung zuspricht, dann muss dies zwingend auch für viele andere Länder, nicht zuletzt auch für Deutschland gelten.*“ Dieses Prinzip soll den Umgang mit Risikokategorien künftig prägen.

„Wir begrüßen es, dass sich die EU in dem Abkommen verpflichtet hat, die Bedenken der US-amerikanischen Forst- und Holzbranche hinsichtlich der Umsetzung der EUDR aufzugreifen mit dem Ziel, unangemessene Auswirkungen auf den Handel zu vermeiden.*“ Die Kritik der US-Branche richtet sich insbesondere gegen den hohen Aufwand, der für die Erfüllung der Informationspflichten für einzelne Waldbesitzer entsteht: „Die US-amerikanischen Bedenken beziehen sich, wie wir aus unserem Austausch mit dem American Hardwood Export Council (AHEC) wissen, vor allem auf den unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Erfüllung von weitestgehend wirkungslosen Informationspflichten für den einzelnen Waldbesitzer.*“

Um den Zusagen Nachdruck zu verleihen, wird von der EU-Kommission gefordert: „Die EU-Kommission muss nun ihren Zusagen Taten folgen lassen und die Risikokategorien anpassen. Dies sollte im nächsten Umwelt-Omnibus zeitnah umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Waldbesitzenden in diesen Ländern von den betrieblichen Informationspflichten befreit werden.*“

Diese Verpflichtung der EU im Rahmen des Zoll-Abkommens ist ein wichtiger Schritt zur Differenzierung der Risiken beim Holzhandel und zur Entlastung der Akteure vor Ort. Die richtige Einstufung und Umsetzung der Risikokategorien bleibt entscheidend für die praktikable Durchführung der EUDR und den fairen Handel zwischen den Ländern.

Was die neue EU-Entwaldungsverordnung für Forstwirtschaft und Handel bedeutet

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verfolgt das Ziel, Produkte aus Entwaldungsgebieten aus den europäischen Märkten fernzuhalten. Die jüngste Entscheidung der EU, die Risikokategorie „vernachlässigbares Risiko“ einzuführen, markiert einen wichtigen Schritt in der politischen und wirtschaftlichen Umsetzung dieser Regulierung. Diese Kategorie differenziert Regionen und Lieferketten mit einem sehr geringen Risiko für Entwaldung von solchen mit höherem Risiko, um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden. Damit reagiert die EU auch auf Kritik, beispielsweise aus den USA, wo Forst- und Holzbranche den hohen Aufwand für Informationspflichten kritisieren, die kaum positive Umweltwirkungen zeigen.

Für Waldbesitzende in Deutschland und anderen Ländern bedeutet die Einführung der Kategorie „vernachlässigbares Risiko“ eine spürbare Entlastung. Denn bisher mussten sie umfangreiche Nachweise erbringen, obwohl ihr Wald häufig nicht im Fokus von Entwaldungsrisiken steht. Die Neujustierung soll sicherstellen, dass Waldbesitzer von überflüssigen Informationspflichten befreit werden, ohne das Ziel des Wald- und Klimaschutzes zu verwässern. Prof. Bitter betont dazu: „Wenn die EU den USA ein ‚vernachlässigbares Risiko‘ für Entwaldung zuspricht, dann muss dies zwingend auch für viele andere Länder, nicht zuletzt auch für Deutschland gelten.“

Die politische Herausforderung besteht darin, eine Balance zwischen konsequentem Umweltschutz und der Wahrung der Handelsfreiheit zu finden. Internationale Handelsbeziehungen sind komplex und berühren verschiedene gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Interessen. Der Holzhandel etwa ist global vernetzt und beeinflusst maßgeblich die Forstwirtschaft in vielen Ländern. Eine zu strenge Regulierung könnte Handelspartner benachteiligen und die Versorgung mit Holzprodukten erschweren, während eine zu lasche Kontrolle Umweltschäden fördern würde.

Neue Herausforderungen für Waldbesitzende

Die neuen Vorgaben der EUDR stellen Waldeigentümer vor praktische Herausforderungen. Sie müssen umfangreiche Nachweise erbringen, um zu belegen, dass ihr Holzprodukt nicht aus entwaldungsgefährdeten Gebieten stammt. Die jüngste Einführung der Risikokategorie schafft hier Erleichterung für Betriebe in Regionen mit nachgewiesener geringer Entwaldungsgefahr. Das reduziert den bürokratischen Aufwand und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Waldbesitzer.

Globale Auswirkungen auf den Holzhandel

Auf internationaler Ebene verfolgt die EU mit der EUDR einen Standardsatz für nachhaltigen Handel. Die Kategorie „vernachlässigbares Risiko“ wird sicherstellen, dass Handelspartner wie die USA oder Deutschland nicht unverhältnismäßig belastet werden. Dadurch sollen unangemessene Handelsbeschränkungen verhindert werden, die den Marktzugang für verantwortungsvolle Lieferanten erschweren könnten. Gleichzeitig ist die EU bestrebt, ihre Verpflichtungen im Umwelt- und Klimaschutz zu erfüllen, ohne die wirtschaftliche Dynamik im internationalen Holzhandel zu bremsen.

Folgende Einflussfaktoren und Betroffenengruppen prägen die Debatte rund um die EUDR:

  • Waldbesitzende und Forstbetriebe, insbesondere kleine und mittlere Akteure
  • Holzhandel und Zuliefererketten
  • Importierende und exportierende Länder mit verschiedenen Entwaldungsrisiken
  • Umwelt- und Naturschutzorganisationen, die auf strenge Kontrollen drängen
  • Gesetzgeber und politische Entscheider auf EU- und nationaler Ebene

Kommende politische Schritte werden vor allem die konkrete Umsetzung und Anpassung der Risikokategorien betreffen. Die EU-Kommission kündigte an, die Anpassungen im nächsten Umwelt-Omnibus zeitnah umzusetzen, um die zugesagten Erleichterungen zügig in Kraft zu setzen. So sollen Waldbesitzende zielgerichtet entlastet werden, während die Umweltstandards auf hohem Niveau bleiben. Dies steht exemplarisch für den Versuch, ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer).

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