EUDR-Kritik: Warum die EU-Entwaldungsverordnung Waldbesitzer trotz angeblicher Erleichterungen weiter belastet

Die EU-Kommission hat Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen, die von Waldverbänden jedoch als rein kosmetisch kritisiert werden. Die drei angekündigten Erleichterungen – Postadresse statt Geolokalisierung, Verzicht auf lateinische Baumarten und staatliche Meldemöglichkeit – lösen die praktischen Probleme der Waldbesitzer nicht. *„Statt kosmetischer Änderungen braucht es endlich eine strukturelle Anpassung der Verordnung“*, fordert Max von Elverfeldt von den Familienbetrieben Land und Forst.
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Inhaltsübersicht

– EUDR-Überarbeitung bietet nur kosmetische statt strukturelle Änderungen
– Drei vorgestellte Erleichterungen sind Scheinlösungen ohne praktischen Nutzen
– Waldbesitzer fordern Befreiung von Nachweispflichten in entwaldungsfreien Regionen

EUDR-Revision: Scheinlösungen statt echter Entlastung

Die Europäische Kommission preist ihre Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) als Erleichterung für Waldbesitzer an – doch die betroffenen Verbände sehen darin lediglich kosmetische Korrekturen ohne substanzielle Verbesserungen. Die AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren die vorgeschlagenen Änderungen als unzureichend und fordern eine grundlegende Reform der bürokratischen Hürden.

„Was als Vereinfachung angekündigt wurde, ist in Wahrheit ein politisches Beruhigungspaket“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Die drei von der Kommission als Erleichterungen präsentierten Punkte entpuppen sich bei näherer Betrachtung als praxisferne Scheinlösungen:

  • Postadresse statt Geolokalisierung: Dass die Betriebe anstatt der Geolokalisierung nun die Postadresse für alle Betriebsflächen angeben sollen, ist eine Scheinlösung. Waldflächen verfügen nicht über eine Postadresse. Damit bleibt das Hauptproblem, die Nachweisführung, unverändert bestehen.
  • Verzicht auf lateinische Namen: Der Verzicht auf die Eingabe der lateinischen Namen der Baumarten ist reine Symbolpolitik ohne Substanz. Die Probleme der EUDR liegen nicht allein in der Baumartenbezeichnung, sondern im Umfang der Sorgfaltspflichten auch in entwaldungsfreien Staaten und Regionen.
  • Staatliche Meldemöglichkeit: In der Forstwirtschaft ist eine Meldemöglichkeit über staatliche Stellen schlicht nicht umsetzbar. Anders als in der Landwirtschaft existieren keine zentralen Register, über die Meldungen abgewickelt werden könnten.

Prof. Bitter ergänzt: „Gut gemeint, schlecht gemacht – und jetzt auch noch schön verpackt“. Die Verbände fordern stattdessen eine strukturelle Anpassung der Verordnung, die nachhaltig wirtschaftende Waldbesitzer in Regionen ohne Entwaldungsrisiko von den betriebsindividuellen Meldepflichten befreit. „Die Kommission zeigt Bewegung, wo keine ist – das ist ein Bürokratentanz auf der Stelle“, so von Elverfeldt weiter. Die Kritik richtet sich damit nicht gegen das Ziel des Waldschutzes, sondern gegen die praktische Umsetzung, die für viele Betriebe kaum zu bewältigen ist.

EUDR: Ziele, Fristen und Übergangsregelungen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt einen zentralen Baustein im europäischen Kampf gegen die globale Entwaldung dar. Sie verfolgt das Ziel, den EU-Markt für bestimmte Rohstoffe und Produkte zu regulieren, die mit Waldzerstörung in Verbindung stehen könnten. Am 29. Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten.*

Worum geht es bei der EUDR?

Kern der Verordnung ist die Verpflichtung für Unternehmen, die in die EU importieren oder aus der EU exportieren. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass ihre Produkte nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben (Stand: 29. Juni 2023).* Die Regelung betrifft eine Reihe von Agrarrohstoffen wie Rindfleisch, Holz, Kaffee und Soja sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Durch diese Sorgfaltspflichten soll sichergestellt werden, dass Verbraucher in der Union nur noch Waren kaufen, die entwaldungsfrei produziert wurden.

Wichtige Fristen und Übergangsregelungen

Die Umsetzung der EUDR erfolgt schrittweise. Um Unternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben, wurde eine Übergangsfrist vereinbart. Die EUDR wurde im Dezember 2024 um eine 12-monatige Übergangsfrist verlängert; sie gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 und für Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026 (Stand: Dezember 2024).* Diese gestaffelten Termine sollen insbesondere kleineren Betrieben eine längere Vorbereitungsphase ermöglichen.

Die wesentlichen Fristen im Überblick:

  • Inkrafttreten der Verordnung: 29. Juni 2023
  • Anwendbarkeit für große und mittlere Unternehmen: 30. Dezember 2025
  • Anwendbarkeit für Kleinstunternehmen: 30. Juni 2026

    EUDR-Vereinfachungen: Was die Kommission wirklich vorschlägt

Die Europäische Kommission hat im April 2025 konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung vorgelegt. Diese sogenannten "Implementierungshinweise" sollen Unternehmen bei der Anwendung der komplexen Regelung unterstützen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Wiederverwendbarkeit von Sorgfaltserklärungen – Unternehmen können damit bereits erstellte Nachweise für mehrere Lieferungen nutzen (Stand: April 2025, Quelle: Europäische Kommission)*.

Implementierungshinweise: was sie bringen

Die Kommissionsdokumente zielen darauf ab, den administrativen Aufwand zu reduzieren, stoßen jedoch bei Praktikern auf Skepsis. Während Brüssel betont, dass die Änderungen substantielle Erleichterungen bringen, kritisieren Waldbesitzerverbände, dass Kernprobleme ungelöst bleiben. Die Möglichkeit, statt genauer Geolokalisierung nun Postadressen anzugeben, hilft beispielsweise wenig, da Waldflächen typischerweise keine postalischen Anschriften besitzen. Ebenso wird der Verzicht auf lateinische Baumartenbezeichnungen als kosmetische Korrektur bewertet, die die grundlegenden Sorgfaltspflichten in entwaldungsfreien Regionen nicht adressiert.

Delegierte Verordnung zur Risikoklassifizierung

Parallel zu den Implementierungshinweisen hat die EU-Kommission 2025 einen Konsultationsprozess für eine delegierte Verordnung gestartet, die die Risikoklassifizierung von Ländern vereinfachen soll (Stand: 2025, Quelle: Europäische Kommission)*. Dieses Instrument könnte langfristig zu differenzierteren Regelungen führen, indem Regionen ohne Entwaldungsrisiko von bestimmten Nachweispflichten befreit werden. Allerdings bleibt der Zeitrahmen für diese wesentliche Anpassung unklar, während die Hauptlast der Dokumentationspflichten vorerst bestehen bleibt.

Die nationale Umsetzungsebene bringt zusätzliche Komplexität: EU-Mitgliedstaaten müssen eigene zuständige Behörden für die EUDR-Befolgung bestimmen, was zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Kontrollpraktiken führen kann (Stand: 2025, Quelle: Europäische Kommission)*. Diese dezentrale Struktur bedeutet, dass Unternehmen sich nicht auf einheitliche Vollzugsstandards verlassen können, sondern mit länderspezifischen Interpretationen der Verordnung rechnen müssen.

Aus Sicht der betroffenen Wirtschaftsakteure greifen die bisherigen Maßnahmen zu kurz. Die Forderung nach grundlegender Befreiung von Nachweispflichten in entwaldungsfreien Regionen bleibt unerfüllt, während die vorgeschlagenen Vereinfachungen vor allem administrative Prozesse betreffen. Die Diskrepanz zwischen den Ankündigungen der Kommission und den praktischen Bedürfnissen der Waldbewirtschafter zeigt, dass die Diskussion um praxistaugliche Lösungen weitergehen muss.

Ausblick: Worauf es in den Verhandlungen jetzt ankommt

Die Weichen für die künftige Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung sind noch nicht endgültig gestellt. Sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat laufen die Beratungen über die jüngsten Änderungsvorschläge weiter. Für Waldeigentümer und die breite Öffentlichkeit bedeutet das: Die kommenden Wochen und Monate werden entscheidend sein.

Was Waldeigentümer jetzt fordern (konkret)

Die Verbände der Waldbesitzer setzen sich weiterhin für substanzielle Nachbesserungen ein. Ihr zentrales Anliegen bleibt die Befreiung von Nachweispflichten für Betriebe in Regionen ohne Entwaldungsrisiko. Die aktuell diskutierten Anpassungen wie die Postadresse statt Geolokalisierung oder der Verzicht auf lateinische Baumartenbezeichnungen bewerten sie als unzureichend*. Statt kosmetischer Korrekturen fordern sie eine grundlegende Überarbeitung, die den Verwaltungsaufwand für nachhaltig wirtschaftende Forstbetriebe tatsächlich reduziert.

Worauf Bürgerinnen und Bürger achten können

Als interessierte Beobachter des Gesetzgebungsprozesses können Bürgerinnen und Bürger verfolgen, wie sich die Diskussion um praktikable Lösungen entwickelt. Entscheidend wird sein, ob die finalen Beschlüsse zu einer praxistauglichen Umsetzung führen, die sowohl Waldschutz als auch nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht. Die Zuverlässigkeitsprüfungen, die in der nationalen Umsetzung eine wichtige Rolle spielen werden, sowie die konkreten Fristen für die verschiedenen Umsetzungsschritte bleiben wichtige Indikatoren für die Wirksamkeit der Verordnung.

Redaktionelle Hinweise: Sobald neue Beschlüsse von Kommission oder Parlament vorliegen, werden diese mit aktuellem Stand dokumentiert. Alle Zahlen und Termine werden dabei mit exaktem Veröffentlichungsdatum versehen.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der AGDW – Die Waldeigentümer und der Familienbetriebe Land und Forst.

Weiterführende Quellen:

13 Antworten

  1. Die EUDR scheint mir ein notwendiger Schritt zu sein, aber ich habe auch das Gefühl, dass noch viel Arbeit vor uns liegt. Wie denkt ihr darüber? Gibt es Beispiele für gute Umsetzung?

    1. Gute Frage Ansgar! Vielleicht könnten wir uns einige erfolgreiche Initiativen in anderen Ländern anschauen.

  2. Ich bin überrascht von der Reaktion der Verbände! Glaubt ihr wirklich, dass sich etwas ändern wird? Es fühlt sich an wie ein ewiger Kampf.

    1. Ich denke schon! Wenn wir alle zusammenarbeiten und unsere Meinungen teilen, können wir vielleicht einen Unterschied machen.

  3. Die Kritik an der EUDR scheint berechtigt zu sein. Wie können wir sicherstellen, dass nachhaltige Waldbewirtschaftung gefördert wird? Gibt es Vorschläge dazu?

  4. Es ist erschreckend zu sehen, wie wenig diese Änderungen tatsächlich helfen. Ich frage mich, ob es nicht bessere Wege gibt, um den Waldschutz zu fördern. Hat jemand Ideen?

    1. Das ist ein guter Punkt, Arnd! Vielleicht sollten wir uns auch andere Länder anschauen und lernen, was dort funktioniert.

    2. Ja genau! Wir brauchen mehr als nur kosmetische Lösungen. Der Fokus sollte auf echten Veränderungen liegen.

  5. Ich finde es sehr wichtig, dass wir über die EUDR sprechen. Die vorgeschlagenen Änderungen scheinen mir nicht ausreichend zu sein. Was denkt ihr, sollten Waldbesitzer mehr Unterstützung erhalten?

    1. Ich stimme zu, Keller! Es gibt viele bürokratische Hürden, die beseitigt werden müssen. Was haltet ihr von der Idee, dass wir bessere Lösungen finden sollten?

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