EUDR-Kosten in der Kritik: Waldbesitzer und Politik fordern weniger Bürokratie und faire Umsetzung für die deutsche Waldwirtschaft

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Deutsche Waldbesitzer haben bei einem Waldspaziergang mit Bundesminister Alois Rainer scharf kritisiert, dass die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) Privathaushalte jährlich rund 60 Mio. € kosten würde – 1,5-Mal so viel wie die aktuelle GAK-Förderung von 41 Mio. € – ohne zusätzlichen Nutzen für den globalen Klimaschutz. Sie fordern die EU-Kommission zu einem „Call for Evidence“ auf, um die EUDR im Umwelt-Omnibusgesetz zu überarbeiten, Risikokategorien an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anzupassen und eine Null-Risiko-Kategorie mit Wegfall der Meldepflicht einzuführen. Gleichzeitig danken sie Minister Rainer für sein klares Bekenntnis und drängen auf eine rasche Entbürokratisierung der Verordnung, damit die Ziele nicht an umständlichen Vorschriften scheitern.

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– EUDR-Umsetzung würde 60 Mio. Euro jährlich kosten, 1,5-fache GAK-Förderung
– Anpassung der Risikokategorien fordert Null-Risiko-Kategorie mit Wegfall individueller Meldepflichten
– EU-Wiederherstellungsverordnung ignoriert Klimawandel, fordert Finanzierungsvorbehalt und stärkere Eigentümerbeteiligung

Kostenkritik und politische Forderungen zur Umsetzung der EUDR in Deutschland

Bei einem Waldspaziergang in Niederbayern diskutierten Vertreter des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, der Bayerischen Staatsforsten und der AGDW mit Bundesminister Alois Rainer die Herausforderungen der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Deutschland. Im Mittelpunkt stand die deutliche Kritik an den erwarteten Kosten für die privaten Waldbesitzenden. „Kosten des Privatwaldes in Deutschland für die Umsetzung der EUDR wären in der Summe deutlich höher als die GAK-Förderung“, erklärte Prof. Bitter, Präsident der AGDW.

Nach den Berechnungen der Verbände würden demnach für den Privatwald jährliche Aufwendungen von rund 60 Millionen Euro anfallen. Dies stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, denn diese Mittel führten „ohne dass ein zusätzlicher Beitrag zur Vermeidung der weltweiten Entwaldung geleistet werden könnte“. Zum Vergleich: Die Förderung aus dem Gemeinschaftsaufgabe-Programm für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für Wiederaufforstung und Waldumbau lag im vergangenen Jahr bei etwa 41 Millionen Euro. Die anfallenden Kosten für die EUDR-Umsetzung überschreiten diese somit um das 1,5-Fache, was von den Waldbesitzenden als völlig inakzeptabel bewertet wird.

Ein zentrales Anliegen der Verbände ist dabei die differenzierte Berücksichtigung der regionalen Bedingungen in der EU-weiten Verordnung. Prof. Bitter betont: „Es ist höchste Zeit, dass die EU-Kommission nun mit einer Aufforderung zur Stellungnahme, einem sogenannten ‚Call for Evidence‘, das Thema des dringend notwendigen Bürokratieabbaus bei der Umweltgesetzgebung aufgreift.“ Dabei müsse die EUDR im geplanten Umwelt-Omnibus-Gesetz eine Anpassung der Risikokategorien erfahren, um den nachweislich geringen Entwaldungsrisiken in Deutschland Rechnung zu tragen. Die Waldbesitzenden fordern insbesondere eine Null-Risiko-Kategorie, die den Wegfall der einzelbetrieblichen Meldepflichten ermöglicht. Für dieses klare Eintreten dankten sie Bundesminister Rainer ausdrücklich: „Die Waldbesitzenden danken Bundesminister Rainer für sein klares Eintreten für eine Null-Risiko-Kategorie und den damit verbundenen Wegfall der einzelbetrieblichen Meldepflichten.“

Darüber hinaus wurde die EU-Wiederherstellungsverordnung thematisiert, die nach Ansicht der Verbände grundlegend überarbeitet werden muss. Prof. Bitter warnte: „Eine Wiederherstellung zurück zu starren Wald-Referenzzuständen der Vergangenheit ignoriert den Klimawandel, die Standortsdrift und die zukünftig notwendige Baumartenvielfalt und ist daher zum Scheitern verurteilt.“ Dies bedeute, dass alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden müssten. Zudem müsse bei der Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans die Priorität auf die Beteiligung der Flächeneigentümer gelegt werden. Die Tatsache, dass das Bundesumweltministerium die Waldverbände beim Start der Verbändebeteiligung zum nationalen Durchführungsgesetz zunächst ausgeschlossen habe, wurde von Prof. Bitter als befremdlich bezeichnet: „Die Flächeneigentümer sind bei der Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans prioritär zu beteiligen. Umso befremdlicher ist die Tatsache, dass das Bundesumweltministerium die Waldverbände bei der Ende letzter Woche gestarteten Verbändebeteiligung zum nationalen Durchführungsgesetz zunächst außen vorließ.“

Die Verbände fordern eine Überarbeitung der Verordnung, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen und gleichzeitig die positiven Umweltziele nicht zu gefährden: „Die Verordnung muss überarbeitet werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten und die positiven Ziele nicht zu gefährden.“

Das Treffen zeigt eindrücklich, wie stark die Diskussion um Bürokratie, Kosten und praktische Umsetzbarkeit die deutsche Waldwirtschaft derzeit prägt – und wie intensiv die Verbände politisches Engagement für eine praxisnahe und finanzierbare Lösung betreiben.

Waldspaziergang mit Bundesminister Alois Rainer und Vertretern der Waldbesitzerverbände
Vertreterinnen und Vertreter des BMLEH, der AGDW, des Bayerischen Waldbesitzerverbandes und der Bayerischen Staatsforsten mit Bundesminister Alois Rainer in Niederbayern.

Die in diesem Beitrag verwendeten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer).

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