124 Aufrufe

EU-Entwaldungsverordnung: IG Metall und HDH warnen vor Produktionsstopp und Arbeitsplatzverlusten zum 30. Dezember 2025

IG Metall und der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie fordern die Bundesregierung auf, die geplante EU-Entwaldungsverordnung zu entbürokratisieren. Sie warnen, dass ohne Anpassungen zum Stichtag 30. Dezember 2025 Produktionsausfälle drohen und zwei Drittel der mittelständischen Betriebe vom Markt ausgeschlossen werden könnten. Die Sozialpartner fordern eine Beschränkung der Dokumentationspflichten auf Erstinverkehrbringer und satellitengestützte Überwachung.

Inhaltsverzeichnis

Beitrag teilen

Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

Das Wichtigste in Kürze

  • IG Metall und HDH warnen vor Produktionsstopps und Arbeitsplatzverlusten durch die EU-Entwaldungsverordnung ab 30. Dezember 2025.
  • Besonders kleine und mittlere Holzbetriebe sind von komplexen Dokumentationspflichten und hohem Verwaltungsaufwand betroffen.
  • 94 % der Betriebe sehen sich nicht in der Lage, die Verordnung fristgerecht umzusetzen.
  • Gefordert wird eine Beschränkung der Nachweispflichten auf Erstinverkehrbringer und satellitengestützte Überwachung.
  • Ohne Anpassungen drohen Engpässe bei Holzprodukten und Wettbewerbsnachteile für kleinere Unternehmen.

– IG Metall und HDH fordern Entbürokratisierung der EU-Entwaldungsverordnung
– Sie warnen vor Produktionsstopps und Arbeitsplatzverlusten bei Umsetzung
– Die Verordnung gefährdet besonders kleine und mittlere Holzbetriebe

IG Metall und Holzindustrie fordern Entbürokratisierung der EU-Waldverordnung

Die deutsche Holzindustrie und die IG Metall erhöhen gemeinsam den Druck auf die Bundesregierung. In einem gemeinsamen Appell fordern die Sozialpartner eine grundlegende Entbürokratisierung der geplanten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sollte die Verordnung ohne Anpassungen zum geplanten Stichtag 30. Dezember 2025 (Stand: 14. November 2025) in Kraft treten, drohen massive Produktionsunterbrechungen und weitere Arbeitsplatzverluste in der bereits angespannten Branche.

IG-Metall-Vorständin Nadine Boguslawski betont: „Umwelt- und Klimaschutz sind auch im Interesse der Beschäftigten. Dafür brauchen wir praktikable und umsetzbare Regeln und weniger Bürokratie. Letztere hilft weder Wäldern noch Beschäftigung.“

HDH-Präsident Johannes Schwörer warnt vor den konkreten Folgen: „Die Holzindustrie befindet sich bereits in einer wirtschaftlich angespannten Lage. Viele Betriebe kämpfen mit Auftragsrückgängen, hohen Energie- und Materialkosten sowie einem anhaltenden Investitionsstau. Die EUDR verschärft diese Situation erheblich.“

Einordnung & Hintergründe

Die Bedenken von IG Metall und HDH zur EU-Entwaldungsverordnung finden sich in aktuellen Studien und Branchenanalysen bestätigt. Die Umsetzbarkeit der komplexen Dokumentationspflichten stellt viele Betriebe vor kaum zu bewältigende Hürden.

Umfragebefunde zur Umsetzbarkeit

Bereits im Frühjahr 2024 zeichnete sich ab, dass die Mehrheit der Unternehmen mit den EUDR-Anforderungen überfordert ist. 94 Prozent der befragten Betriebe sahen sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, die Verordnung bis zum Jahreswechsel umzusetzen (Stand: Frühjahr 2024). Diese frühen Warnungen wurden durch spätere Erhebungen untermauert. Bis August 2024 bestätigten Branchenvertreter, dass zwei Drittel der kleinen und mittelständischen Betriebe zum Stichtag nicht umsetzungsfähig sein würden (Stand: August 2024).

Die Probleme beginnen bereits bei grundlegenden Anforderungen. Der GD Holz weist darauf hin, dass jede Holzlieferung mit individuellen Referenznummern für jedes Einzelprodukt versehen werden muss* – eine bürokratische Hürde, die insbesondere kleinere Sägewerke überfordert. Vielen Betrieben fehlen schlichtweg die Dokumentationskapazitäten, um diese Nachweispflichten zu erfüllen.

Technischer und personeller Aufwand

Die größte Herausforderung bildet der immense Verwaltungsaufwand. Die EUDR-Vorgaben erfordern laut Stand August 2024 umfangreiche, meist manuelle Dateneingaben; der Personalaufwand ist der größte Kostentreiber* (Stand: August 2024)*. Diese manuellen Prozesse binden wertvolle Ressourcen, die in produktivere Tätigkeiten investiert werden könnten.

Die fehlende digitale Infrastruktur verschärft die Situation zusätzlich. Ohne funktionierende, automatisierte Lösungen müssen Unternehmen auf arbeitsintensive Einzelerfassungen zurückgreifen. Experten warnen vor drohender Holzknappheit, da viele kleinere Betriebe den Dokumentationsaufwand nicht bewältigen können und somit aus der Lieferkette auszuscheiden drohen.

Die Folge dieser Überlastung sind wettbewerbliche Nachteile für die gesamte Branche. Während große Konzerne möglicherweise in entsprechende IT-Systeme investieren können, stehen kleinere und mittlere Unternehmen vor existenziellen Herausforderungen. Die befürchteten Produktionsstopps und Marktausschlüsse würden nicht nur Arbeitsplätze gefährden, sondern auch die Versorgungssicherheit mit Holzprodukten beeinträchtigen.

Wer die EU-Entwaldungsverordnung wirklich trifft

Die geplante EU-Entwaldungsverordnung droht ganze Wirtschaftszweige in eine existenzielle Krise zu stürzen. Während die politische Debatte oft abstrakt bleibt, zeigen sich die konkreten Auswirkungen längst in Werkstätten, Wäldern und Familienbetrieben. Die Dokumentationspflichten treffen nicht nur große Industrieunternehmen, sondern gefährden besonders die Lebensgrundlagen kleiner Betriebe und mittelständischer Produzenten.

Das Handwerk sieht sich durch die neuen Regelungen massiv unter Druck. Bäcker, Tischler, Schreiner und Holzspielzeugmacher fürchten zusätzliche Belastungen, die ihre ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage weiter verschärfen* (laut Deutsche Handwerks Zeitung). Für Betriebe, die seit Generationen mit regionalem Holz arbeiten, bedeuten die pauschalen Nachweispflichten einen bürokratischen Overkill, der in keinem Verhältnis zum tatsächlichen ökologischen Nutzen steht.

Private Waldbesitzer stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Sie müssen künftig deutlich mehr Nachweise für ihr Holz erbringen*.

Die Deutsche Holzwerkstoffindustrie fordert daher eine grundlegende Korrektur der Verordnung. Sie plädiert dafür, die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf die Erstinverkehrsbringer zu beschränken, um die nachgelagerte Wertschöpfungskette zu entlasten*.

Besonders betroffen sind:
• Handwerksbetriebe wie Tischlereien und Schreinereien (laut Deutsche Handwerks Zeitung)
• KMU-Sägewerke mit regionalem Holzbezug (laut HDH/IG Metall)
• Private Waldbesitzer mit nachhaltiger Bewirtschaftung
• Verbraucher durch mögliche Verknappung und Preisanstiege bei Holzprodukten

Für Verbraucher in Deutschland und Europa zeichnen sich spürbare Konsequenzen ab. Die Pressemitteilung von HDH und IG Metall warnt vor sinkender Verfügbarkeit von Holzprodukten, die sich im Alltag vieler Haushalte niederschlagen könnte*. Von Möbeln über Baumaterialien bis hin zu Verpackungen – die eingeschränkte Lieferfähigkeit der Betriebe droht sich direkt im Warenangebot und an der Preisschildern bemerkbar zu machen.*

Ausblick: Forderungen und mögliche Lösungen

Die Sozialpartner der deutschen Holzindustrie haben konkrete Vorschläge entwickelt, um die EU-Entwaldungsverordnung praxistauglich zu gestalten. Ihr gemeinsamer Appell an die Bundesregierung formuliert eine klare politische Forderung: "Deshalb sprechen sich HDH und IG Metall für eine substanzielle Vereinfachung der Verordnung innerhalb Europas aus und appellieren an die Bundesregierung sich für eine praktikable Lösung einzusetzen, die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf die Erstinverkehrsbringer beschränkt, die Unternehmen der nachgelagerten Kette entlastet und die globale Entwaldung per Satellit, nicht über Bürokratie, überwacht."

Geforderte Änderungen der Sozialpartner

Die Kernforderung zielt auf eine grundlegende Systemänderung ab. Statt alle Marktteilnehmer in die Pflicht zu nehmen, sollen sich die Dokumentationsanforderungen auf die Unternehmen konzentrieren, die Holzprodukte erstmals in den EU-Markt bringen. Dieser Ansatz würde insbesondere kleine und mittlere Betriebe entlasten, die bisher als nachgelagerte Glieder in der Lieferkette ebenfalls umfangreiche Nachweispflichten erfüllen müssten. Parallel fordern die Verbände den Einsatz moderner Überwachungstechnologien, um Entwaldung effektiv zu bekämpfen – ohne bürokratischen Aufwand für Unternehmen, die ohnehin nur Holz aus regionalen und nachhaltigen Quellen verarbeiten.*

Branchenvorschläge und politische Handlungsoptionen

Andere Branchenvertreter unterstützen diesen Kurs. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) mahnt ebenfalls politisches Handeln an, um kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien. Die deutsche Holzwerkstoffindustrie plädiert dafür, Dokumentationspflichten tatsächlich auf Erstinverkehrbringer zu beschränken – eine Forderung, die sich mit dem Vorschlag der Sozialpartner deckt.*

Als konkrete Alternative zur aktuellen Regelung schlagen die Verbände vor:

  • Fokussierung der Nachweispflichten auf Unternehmen, die Holz erstmals in die EU einführen
  • Entlastung aller nachgelagerten Marktteilnehmer von Dokumentationspflichten
  • Einsatz satellitengestützter Überwachungssysteme zur effektiven Waldbeobachtung
  • Vereinfachte Verfahren für Betriebe, die nachweislich Holz aus regionalen und entwaldungsfreien Quellen beziehen

Die Entscheidung der Bundesregierung wird maßgeblich beeinflussen, ob Verbraucher weiterhin ein breites Angebot an Holzprodukten vorfinden oder mit Engpässen und Preiserhöhungen rechnen müssen.

Diese Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie (HDH) in Zusammenarbeit mit der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall).

Weiterführende Quellen:

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.
Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge