EU-Parlament setzt Zeichen für EUDR-Reform: Zukunft der Waldwirtschaft und neue EU-Lieferkettenregeln ab 2025 im Fokus

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Das Europaparlament hat sich mit klarer Mehrheit für eine Neuausrichtung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) ausgesprochen und fordert eine Anpassung des Benchmarkings, um Länder mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko wie Deutschland nicht unverhältnismäßig zu belasten. Ohne die Reform bis zum geplanten Inkrafttreten der EUDR am 30. Dezember 2025 droht nach Ansicht der Abgeordneten ein Ausschluss der Familienforstwirtschaft, was Waldpflege, klimafreundlichen Umbau und Holzversorgung gefährden würde. Die Parlamentarier verlangen nun von der EU-Kommission ein rechtsverbindliches Überarbeitungspaket.

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– Europaparlament verlangt Überarbeitung der EUDR-Benchmarking-Regeln zur Risikoeinschätzung.
– EU-Resolution kritisiert unverhältnismäßige Informationspflichten für heimische Waldbesitzer.
– Ohne Reform droht ab 30. Dezember 2025 Marktausschluss der Familienforstwirtschaft.

Europaparlament fordert praxisgerechte Reform der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Das Europaparlament hat sich mit großer Mehrheit für eine grundlegende Überarbeitung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) ausgesprochen. Im Mittelpunkt steht eine Reform des Benchmarkings, das Staaten nach ihrem Entwaldungsrisiko kategorisiert. Dieses deutliche Signal folgt auf eine ähnliche Positionierung des EU-Ministerrats und unterstreicht den Bedarf, die Regeln an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Der geplante Anwendungsbeginn der EUDR ist der 30. Dezember 2025, doch bestehen erhebliche Bedenken, dass unverhältnismäßige Informationspflichten vor allem heimische Waldbesitzer übermäßig belasten könnten.

AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter bringt die Position klar auf den Punkt: „Das heutige Votum des Europaparlaments sendet ein starkes Signal an die EU-Kommission: Brüssel muss die unverhältnismäßigen Informationspflichten zu Lasten heimischer Waldbesitzer in der EUDR jetzt umgehend überarbeiten.“ Er fordert insbesondere eine Anpassung der Risikokategorien, die die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Ländern mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko wie Deutschland berücksichtigen. Ohne diese Anpassung droht ein Marktausschluss für die Familienforstwirtschaft, was „verheerende Folgen für die Waldpflege, den klimastabilen Waldumbau und die Holzversorgung“ hätte.

Die klare Ansage an die EU-Kommission lautet: „Die EU-Kommission darf sich nicht länger taub stellen, sondern muss den eindeutigen Voten des Parlaments und der Mitgliedstaaten durch eine Überarbeitung der EUDR mit einem rechtsverbindlichen Vorschlag umgehend nachkommen.“ Damit steht die Debatte im Fokus eines breiten gesellschaftlichen Interesses, da die Verordnung unmittelbar Auswirkungen auf Umwelt, Klima und die Versorgung mit heimischen Holzprodukten hat. Die Reform der EUDR ist deshalb nicht nur eine politische Notwendigkeit, sondern betrifft auch viele Menschen und Betriebe direkt.

Praxisgerechte EU-Lieferketten: Warum die EUDR für Deutschland und Europa entscheidend ist

Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) steht aktuell im Fokus, weil sie die Art und Weise prägen wird, wie Produkte aus Holz und anderen Rohstoffen zukünftig gehandhabt werden. Für Deutschland, das mit seinem nachhaltigen Forstmodell als Vorbild gilt, geht es bei der Reform vor allem um die Frage, wie sich strikte Umweltauflagen in der Praxis umsetzen lassen, ohne die heimische Waldwirtschaft und Versorgungssicherheit auszubremsen. Das Europaparlament setzt sich deshalb für eine Anpassung der Verordnung ein – besonders im Bereich des sogenannten Benchmarkings, mit dem Staaten anhand ihres Entwaldungsrisikos eingestuft werden.

Das deutsche Forstmodell zeichnet sich durch eine nachhaltige, generationenübergreifende Waldbewirtschaftung aus, die seit Jahrzehnten nachweislich zu einem vernachlässigbaren Entwaldungsrisiko führt. Die aktuelle EUDR-Regelung droht jedoch, die heimischen Waldbesitzer mit umfassenden Informationspflichten zu belasten, die in ihrem Umfang kaum gerechtfertigt sind. So warnt Prof. Andreas Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW): „Andernfalls droht ab dem bisher geplanten Anwendungsbeginn der EUDR am 30. Dezember 2025 ein Marktausschluss der Familienforstwirtschaft mit verheerenden Folgen für die Waldpflege, den klimastabilen Waldumbau und die Holzversorgung.“

Die Reform soll die Risikokategorien so anpassen, dass Länder mit nachhaltiger Bewirtschaftung angemessen berücksichtigt werden. Ein solches Marktbewertungssystem soll vermeiden, dass nachhaltige Waldbewirtschafter pauschal belastet werden und ihre Produkte schwerer vermarkten können. Gleichzeitig soll die Verordnung sicherstellen, dass Lieferketten wirklich frei von Entwaldung und sozialen Risiken bleiben.

Wie die EUDR den Alltag in Europa verändern könnte

Die Anwendung der EUDR betrifft mehrere gesellschaftliche Gruppen, die unterschiedlich von der Regelung und ihrer Ausgestaltung betroffen sind:

  • Waldbesitzer in Deutschland und Europa: Sie müssen umfangreiche Nachweise erbringen, um zu belegen, dass ihre Produkte nicht zu Entwaldung beitragen. Für kleine und mittlere Betriebe – etwa Familienforstwirtschaften – bedeuten die Informationspflichten erheblichen Mehraufwand und finanzielle Belastungen. Die Reform soll diesen Druck mindern, indem das Risiko ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung angemessen anerkannt wird.

  • Wirtschaft und Holzhändler: Unternehmen, die Holzprodukte importieren oder handeln, benötigen verlässliche, transparente Standards, um Lieferketten zu kontrollieren. Die überarbeitete EUDR wird ihre Compliance-Anforderungen anpassen und damit die Planungssicherheit erhöhen.

  • Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie gewinnen durch die EU-Lieferkettenregeln mehr Vertrauen, dass Produkte aus dem Handel nicht zu illegaler Entwaldung beitragen. Zugleich sichert der Erhalt nachhaltiger Wälder die Grundlage für Klimaschutz und nachhaltige Rohstoffverfügbarkeit.

  • Klimaschutz und Versorgungssicherheit: Die EUDR verknüpft Umweltschutz mit wirtschaftlicher Praxis. Ein nachhaltiger Waldumbau und die Förderung von heimischer Holzversorgung sind wichtige Faktoren, um CO₂-Emissionen zu senken und von Importen aus riskanten Regionen unabhängiger zu werden.

Die wichtigsten Betroffenen der EUDR im Überblick:

  • Waldbesitzer und Forstbetriebe in Deutschland
  • Holzwirtschaft und Unternehmen entlang der Lieferkette
  • Verbraucher und Gesellschaft als Ganzes
  • Umwelt- und Klimaschutzakteure

Das Benchmarking-System der EUDR bewertet Staaten anhand ihres Entwaldungsrisikos. Eine praxisgerechte Reform bedeutet, dass Länder wie Deutschland, die seit langem nachhaltige Forstwirtschaft betreiben, in eine geringere Risiko-Kategorie eingestuft werden. So können unnötige Hindernisse für heimische Produzenten vermieden werden.

Die aktuelle Debatte im Europaparlament zeigt, wie zentral die EUDR für die Zukunft der europäischen Wald- und Rohstoffpolitik ist. Kritik und Änderungswünsche, etwa von der AGDW, zielen darauf ab, eine Balance zwischen ambitioniertem Umwelt- und Klimaschutz sowie praktikabler Umsetzung zu finden. Damit erhält die Verordnung die Chance, als Instrument zur Förderung nachhaltiger Wälder und fairer, belastbarer Lieferketten zu wirken – und so eine wichtige Weichenstellung für Gesellschaft und Wirtschaft.

Die hier aufgeführten Informationen und Zitate beruhen auf einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer).

2 Antworten

  1. Ich finde es gut, dass das Europaparlament sich für eine Reform der EUDR stark macht. Es ist wichtig, dass wir die heimischen Waldbesitzer unterstützen und ihnen nicht unnötig viele Pflichten aufhalsen. Wie denkt ihr darüber?

    1. Ich stimme zu, aber ich frage mich, ob die EU-Kommission das wirklich ernst nimmt. Haben wir genug Druck auf sie?

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