EUDR-Ausnahme für Zeitungen und Bücher: EU-Parlament stimmt für Entlastung der Verlage

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Das Europäische Parlament hat für die Herausnahme fertiger Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher aus der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Medienverbände begrüßen die Entscheidung als wichtiges Signal für Pressefreiheit und Medienvielfalt. Sie fordern nun die EU-Kommission und den Rat auf, diese Ausnahme in den Trilogverhandlungen zu bestätigen.

Inhaltsverzeichnis

– Europäisches Parlament nimmt Zeitungen und Bücher aus Entwaldungsverordnung heraus
– Verlegerverbände fordern Bestätigung durch EU-Kommission und Rat
– Ausnahme schützt Pressefreiheit und vermeidet unnötige Bürokratie

EU-Parlament stimmt für Ausnahme von Druckerzeugnissen aus Entwaldungsverordnung

Das Europäische Parlament hat am 26. November 2024 für die Herausnahme fertiger Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher aus dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Drei bedeutende deutsche Verlegerverbände begrüßen diese Entscheidung als wichtiges Signal für Pressefreiheit und Medienvielfalt und fordern die EU-Kommission sowie den Rat auf, die Ausnahme im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu bestätigen.

„Das heutige Votum ist ein starkes und notwendiges Signal“, erklären die Verlegerorganisationen MVFP, BDZV und BVDA. „Das Parlament hat anerkannt, dass fertige Printprodukte weder Treiber von Entwaldung sind noch in den Anwendungsbereich einer Regulierung gehören, die sicherstellen soll, dass Rohstoffe nicht zur globalen Entwaldung beitragen.“

Die Verbände betonen, dass mit der Entscheidung gravierende bürokratische Hürden für Verlage vermieden werden, die weder dem Umweltschutz dienen noch praktikabel umsetzbar gewesen wären. Gleichzeitig bleibe das Schutzniveau der Verordnung hoch, da Holz und Papier als Rohstoffe weiterhin vollständig von der EUDR erfasst werden.

„Die Abstimmung zeigt eindeutig: Der Schutz der Wälder und der Schutz der Presse schließen sich nicht aus“, so die Verbände abschließend. „Wir appellieren daher an Kommission und Rat, diese Entscheidung zu bestätigen und die Ausnahme endgültig festzuschreiben.“

Der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA), einer der beteiligten Verbände, vertritt seit seiner Gründung am 3. Juli 1987 die Interessen der Verlage kostenloser Wochenzeitungen in Deutschland. Ihm gehören 108 Verlage mit insgesamt 321 Titeln an, die eine Wochenauflage von 24,9 Millionen Exemplaren erreichen (Stand: 26. November 2024, Pressemitteilung). Damit repräsentiert der BVDA 55 Prozent der Gesamtauflage der kostenlosen Wochenzeitungen in Deutschland, die bundesweit von rund 50 Millionen Menschen über 14 Jahren gelesen werden.

Welche konkreten Auswirkungen die geplante Ausnahme auf Verlage, den Holzhandel und den Umweltschutz hat, beleuchtet die folgende Einordnung.

EUDR: Warum Druckerzeugnisse zur Debatte stehen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, Wälder weltweit zu schützen, indem sie sicherstellt, dass in der EU gehandelte Rohstoffe und Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Die Diskussion um eine Ausnahme für Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher entstand aus der Frage, ob fertige Printprodukte tatsächlich Treiber von Entwaldung sind – oder ob sie durch übermäßige Bürokratie unnötig belastet würden.

Was die EUDR umfasst und warum Druckerzeugnisse diskutiert werden

Grundsätzlich bleibt Holz als Rohstoff vollständig vom Anwendungsbereich der EUDR erfasst. Die Besonderheit bei Druckerzeugnissen liegt in der Unterscheidung zwischen Rohstoffen und fertigen Produkten. Während Papier und Holzerzeugnisse weiterhin EUDR-Standards erfüllen müssen, könnten Bücher und Presseprodukte ausgenommen werden – das Holz für deren Herstellung bliebe jedoch reguliert (Quelle: Börsenblatt, Stand: April 2024)*.

Diese Differenzierung erklärt, warum Verlegerverbände die Ausnahme befürworten: Sie argumentieren, dass fertige Druckerzeugnisse weder direkt zur Entwaldung beitragen noch dem Regelungszweck der Verordnung entsprechen, die primär die Rohstofflieferkette im Blick hat. Ohne Ausnahme wären Verlage mit erheblichen bürokratischen Anforderungen konfrontiert, die weder dem Umweltschutz dienen noch praktikabel umzusetzen wären.

Entwicklung der politischen Debatte

Die Diskussion um Ausnahmeregelungen hat sich in den letzten Monaten dynamisch entwickelt:

Datum Ereignis Relevante Aussage Quelle/Stand
April 2024 Erste Berichterstattung zu möglichen Ausnahmen Papier und Holzerzeugnisse müssen EUDR-Standards erfüllen; Bücher und Presseprodukte könnten ausgenommen werden Börsenblatt
21. Oktober 2025 EU-Kommission legt Änderungsvorschlag vor Vorschlag zur Änderung der EUDR mit Erleichterungen für nachgelagerte Unternehmen BVDM
November 2025 Mitgliedstaaten fordern Verschiebung Forderung nach zwölfmonatiger Verschiebung der Anwendung BVDM

Laut Bundesverband Druck und Medien (BVDM) hat die EU-Kommission am 21. Oktober 2025 einen Vorschlag zur Änderung der EUDR mit Erleichterungen für nachgelagerte Unternehmen vorgelegt. Gleichzeitig fordern Mitgliedstaaten eine zwölfmonatige Verschiebung der Anwendung (Quelle: BVDM, Stand: November 2025)*.

Diese Entwicklung zeigt, dass die politischen Diskussionen um praktikable Lösungen weiterhin im Fluss sind. Die zentrale Frage bleibt, wie sich Waldschutz und praktische Umsetzbarkeit für die Verlagswirtschaft miteinander vereinbaren lassen, ohne dass der Schutzgedanke der Verordnung aufgeweicht wird.

EUDR im Faktencheck: Produkte, Fristen und Papierherkunft

Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft seit Mitte 2023 Produkte aus Holz, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja und entsprechende Folgeprodukte wie Papier, Möbel oder Leder. Für Unternehmen entsteht dadurch erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand. *

Die Anwendung der EUDR verschiebt sich für große Marktteilnehmer auf den 30. Dezember 2025. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen die Vorgaben ab dem 30. Juni 2026 erfüllen. *

Papier für die Herstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften stammt bereits heute zu einem großen Teil aus Recycling- und zertifizierter Forstwirtschaft, um Anforderungen an nachhaltige Rohstoffe zu erfüllen.

Auswirkungen & gesellschaftliche Relevanz

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, fertige Druckerzeugnisse von der EU-Entwaldungsverordnung auszunehmen, hat Konsequenzen für verschiedene gesellschaftliche Bereiche. Für Verlage bedeutet die Ausnahme eine Entlastung bei bürokratischen Prozessen und Kosten. Ohne sie wären Verlage mit komplexen Nachweispflichten konfrontiert gewesen, die ihre Lieferketten erheblich belastet hätten. Diese administrativen Hürden hätten nicht nur den Betrieb verteuert, sondern auch praktische Umsetzungsprobleme bei der Beschaffung von Druckerzeugnissen verursacht.*

Im Bereich Umwelt- und Klimaschutz bleibt das Schutzniveau der Verordnung gewahrt, da Holz und Papier als Rohstoffe weiterhin vollständig reguliert werden. Die Ausnahme betrifft ausschließlich fertige Produkte, bei deren Herstellung Papier zu 95 % aus Recycling- und zertifizierter Forstwirtschaft stammt (Stand: 2023).* Damit wird eine klare Trennung zwischen Rohstoffproduktion und Endprodukten gezogen, die sowohl dem Umweltschutz als auch der Praktikabilität gerecht wird.

Die gesellschaftliche Bedeutung dieser Entscheidung reicht über wirtschaftliche Aspekte hinaus. Sie stärkt Pressefreiheit und kulturelle Vielfalt in Europa, indem sie verhindert, dass Medienunternehmen durch übermäßige bürokratische Anforderungen in ihrer Arbeit eingeschränkt werden.*

Was bleibt reguliert und was fällt unter die Ausnahme:

  • Weiterhin reguliert: Holz und Papier als Rohstoffe unterliegen weiterhin vollständig den EUDR-Vorschriften
  • Von der Regelung ausgenommen: Fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher

    Ausblick: Was jetzt politisch ansteht

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments markiert einen wichtigen Schritt, doch der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Hintergründe zu den Gründen für die Ausnahme und den bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens finden interessierte Leser in den vorangegangenen Kapiteln.*

Die vorliegenden Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Bundesverbands kostenloser Wochenzeitungen e. V. (BVDA).

Weiterführende Quellen:

9 Antworten

  1. „Bücher und Presseprodukte könnten ausgenommen werden“ – ich finde das super! Medienvielfalt muss gefördert werden. Was denkt ihr über den Einfluss auf den Holzhandel? Wird da nicht etwas vernachlässigt?

    1. „Holzhandel“ kann sicherlich betroffen sein! Wir sollten darüber nachdenken, wie wir beide Seiten unterstützen können.

  2. „Der Schutz der Wälder und der Schutz der Presse schließen sich nicht aus“ – dieser Satz sagt viel aus! Aber was passiert mit den Rohstoffen? Sind wir da wirklich sicher? Wo bleibt die Transparenz?

    1. „Transparenz“ ist ein gutes Stichwort! Ich wünsche mir mehr Informationen darüber, woher die Materialien kommen und wie sie verwendet werden.

  3. Es ist gut zu sehen, dass das Parlament die Pressefreiheit anerkennt. Aber ich frage mich, wie sich das auf kleinere Verlage auswirkt. Haben sie genug Unterstützung? Gibt es schon Pläne dafür?

    1. Das ist eine berechtigte Frage, Mbender! Ich denke, kleine Verlage benötigen mehr Hilfen in diesen Zeiten der Veränderungen.

    2. Ja, ich stimme zu! Es wäre interessant zu erfahren, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden könnten.

  4. Die Entscheidung des EU-Parlaments ist wirklich positiv zu bewerten! Ich hoffe, dass diese Ausnahme auch für andere Branchen gilt. Wie seht ihr das? Sollte man nicht auch andere Produkte prüfen?

  5. Ich finde es wichtig, dass Druckerzeugnisse von der Entwaldungsverordnung ausgenommen werden. Das schützt die Pressefreiheit und ist eine kluge Entscheidung. Aber was denkt ihr über die langfristigen Umweltauswirkungen?

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