EU will „Veggieburger“ und „Tofuwurst“ verbieten: Foodwatch warnt vor Verbot von pflanzlichen Produktbezeichnungen – Abstimmung 2025 im Europaparlament

Foodwatch hat am 6. Oktober 2025 in Berlin und Brüssel vor einem EU-Vorhaben gewarnt, das Bezeichnungen wie „Veggieburger“ oder „Tofuwurst“ für pflanzliche Produkte verbieten will, und fordert kurz vor der Abstimmung im Europaparlament einen Stopp. Die Verbraucherorganisation bezeichnet das Verbot unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes als Lobbyismus der Fleischindustrie und ruft die Bundesregierung auf, sich klar dagegen zu positionieren. Die finale Abstimmung im EU-Parlament steht am kommenden Mittwoch an.
Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Inhaltsübersicht

– EU-Antrag verbietet Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“ und „Burger“ für Pflanzenprodukte.
– foodwatch bezeichnet Verbotspläne als unbegründeten Lobbyismus der Fleischindustrie ohne Verwirrungsnachweise.
– Verbraucherorganisation fordert Bundesregierung und EU-Parlament zum Stopp der Namensbeschränkungen auf.

EU-Verbotspläne für vegane Produktbezeichnungen stoßen auf scharfe Kritik

Die EU plant, gängige Bezeichnungen wie „Veggieburger“ oder „Tofuwurst“ für pflanzliche Lebensmittel zu verbieten. Die Entscheidung darüber fällt am Mittwoch im Europaparlament. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert die Abgeordneten auf, den Antrag abzulehnen und kritisiert die Pläne als Geschenk an die Fleischindustrie. Auch Bundesernährungsminister Alois Rainer müsse klarstellen, dass Deutschland diese Regelung nicht mitträgt. (Berlin/Brüssel, 6. Oktober 2025)

  • „Unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes will die EU vertraute Begriffe wie Tofuwürstchen oder Seitanschnitzel verbieten – das ist nicht Verbraucherschutz , das ist Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie“, sagte Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland.

  • „Niemand kauft versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker. Unsere Politiker:innen könnten jede Menge tun, um die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu verbessern – etwa eine verbindliche Herkunftsangabe oder ein farbiges Nährwertlabel einführen. Statt für mehr Klarheit beim Einkauf zu sorgen, tanzen die EU-Politiker:innen nach der Pfeife der Fleischwirtschaft und wollen uns dabei noch für dumm verkaufen.“

  • foodwatch forderte die Bundesregierung auf, sich unmissverständlich gegen die EU-Pläne zu stellen.

Die konservative Europäische Volkspartei (EVP) hat den Antrag eingebracht, der Begriffe wie „Würstchen“, „Schnitzel“ oder „Burger“ künftig ausschließlich für Fleischprodukte erlaubt und auf pflanzliche Alternativen verbietet. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen verlangt zudem, dass Namen von Tierarten nicht mehr auf pflanzlichen Produkten verwendet werden. Das würde beispielsweise Bezeichnungen wie „Vegane Seitanstücke Typ Hähnchen“ untersagen.

Bundesernährungsminister Alois Rainer erklärte gegenüber Medien: „Für mich persönlich ist ein Schnitzel aus Pute, Kalb oder Schwein.“ Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich ähnlich: „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan.“

Neben foodwatch lehnen zahlreiche Organisationen sowie Teile der Lebensmittelwirtschaft die Pläne ab. In einem offenen Brief fordern unter anderem Aldi Süd, Lidl, Burger King und Rügenwalder Mühle gemeinsam mit ProVeg, das Vorhaben zu stoppen.

Die Debatte um die Kennzeichnung pflanzlicher Lebensmittel ist eng mit Fragen des Verbraucherschutzes verbunden und erhebt politische wie wirtschaftliche Interessen. Die Abstimmung im Europaparlament wird zeigen, wie stark Einflussnahmen aus der Fleischindustrie die Regulierungen mitbestimmen.

Rechtliche Streitlinien bei der Verwendung fleischtypischer Bezeichnungen

Die Debatte um die Bezeichnung pflanzlicher Alternativprodukte steht im Spannungsfeld zwischen bestehender Rechtsprechung und neuen, teils kontrovers diskutierten Initiativen der Europäischen Union. Während bisherige Urteile und Leitlinien einen gewissen Spielraum für Bezeichnungen wie „vegane Wurst“ oder „pflanzlicher Burger“ bei eindeutiger Kennzeichnung zugestehen, zielen aktuelle Vorschläge auf eine weitreichende Einschränkung dieser Praxis.

Rechtsprechung und Leitlinien

Im Jahr 2024 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass fleischtypische Bezeichnungen für pflanzliche Produkte grundsätzlich erlaubt sind, sofern eine klare Kennzeichnung erfolgt und Verbraucher:innen nicht in die Irre geführt werden (Stand: 2024, EuGH-Entscheidung). Dies setzte einen Rahmen, der etwa deutschen Herstellern die Nutzung von Begriffen wie „pflanzliche Burger“ oder „vegane Wurst“ gestattet. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission bestätigte diese Praxis in Leitlinien, die ausdrücklich erlauben, plant-based Produkte mit solchen Bezeichnungen zu versehen, sofern transparent auf die pflanzliche Herkunft hingewiesen wird (Stand: 2024, Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission).

Diese Regelung folgt dem Grundsatz, dass vertraute Begriffe für Verbraucher:innen einen schnellen Orientierungspunkt und damit einen gewissen Schutz bieten, solange die Informationen die tatsächliche Produktzusammensetzung deutlich machen.

Neue EU-Initiativen 2025

Im Juli 2025 proklamierte die EU-Kommission einen Vorschlag, 29 fleischtypische Begriffe, darunter „Bacon“, „Rind“, „Huhn“ oder „Flügel“, für pflanzliche Alternativprodukte zu verbieten (Stand: Juli 2025, EU-Kommissionsvorschlag). Ziel ist es, die Unterscheidbarkeit zwischen tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen zu erhöhen. Dies inkludiert auch Namen von Tierarten, die künftig auf pflanzlichen Produkten nicht mehr erscheinen sollen – beispielsweise wäre eine Bezeichnung wie „Vegane Seitanstücke Typ Hähnchen“ nicht mehr zulässig.

Im August 2025 sprachen sich mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Tschechien, Ungarn und Italien, im Rat der EU für einen exklusiven Bezeichnungsschutz für Fleischbegriffe aus. Kritiker hinterfragen diese Haltung und sehen in ihr vor allem ein Eingeständnis marktbezogener Interessen der Fleischwirtschaft, die durch die stärkere Regulierung pflanzlicher Produkte ihre Position sichern will (Stand: August 2025, Positionspapier der Mitgliedstaaten).

Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte die Pläne scharf und warf der EU vor, unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes die Fleischindustrie zu begünstigen: „Niemand kauft versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker. Unsere Politiker:innen könnten jede Menge tun, um die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu verbessern … Stattdessen tanzen sie nach der Pfeife der Fleischwirtschaft und wollen uns dabei noch für dumm verkaufen“ (foodwatch, Oktober 2025).

Diese neue Regulierungswelle spiegelt einen zentralen Konflikt wider: Die Abgrenzung zwischen transparenter Kennzeichnung und dem Schutz etablierter Brancheninteressen. Während viele Lebensmittelhersteller und Verbraucherorganisationen vor einer Verwirrung der Verbraucher:innen warnen, die nachweislich nicht belegbar ist, pochen andere Akteure auf einen strengeren Bezeichnungsschutz als Mittel zur Marktregulierung.


Zeitleiste: Regulierungsentwicklungen 2020–2025

Datum Schritt / Ereignis Quelle / Stand
2024 EuGH-Urteil zur Zulässigkeit fleischtypischer Begriffe bei klarer Kennzeichnung EuGH-Entscheidung, Stand 2024
2024 Leitlinien der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erlauben Begriffe wie „vegane Wurst“ Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, Stand 2024
Juli 2025 EU-Kommissionsvorschlag zum Verbot von 29 Fleischbegriffen für pflanzliche Produkte EU-Kommissionsvorschlag, Stand Juli 2025
August 2025 Ratsposition mehrerer Mitgliedstaaten für exklusiven Bezeichnungsschutz Positionspapier, Stand August 2025

Diese Entwicklungen kennzeichnen einen Paradigmenwechsel in der Rechtslage zur Kennzeichnung pflanzlicher Ersatzprodukte und verdeutlichen die wachsende politische Bedeutung des Themas auf EU-Ebene.

Wie gut verstehen Verbraucher pflanzliche Produktetiketten?

Zwei Umfragen unterstreichen, dass Verbraucher pflanzliche Produkte mit traditionellen Fleischbezeichnungen verstehen, sofern eine klare Kennzeichnung vorliegt. Bereits im Jahr 2020 zeigte eine Erhebung, dass bis zu 80 % der Befragten traditionelle Fleischbegriffe bei pflanzlichen Alternativen befürworteten. Gleichzeitig verstanden mehr als 80 % Begriffe wie „vegan“ oder „vegetarisch“ sicher (Stand: 2020).

Eine aktuelle Umfrage aus Juli 2025 bestätigt diese Einschätzung: Ebenso fanden 80 % der Befragten es unproblematisch, wenn pflanzliche Produkte Namen von Originalfleischprodukten tragen, solange diese eindeutig als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnet sind (Stand: Juli 2025). Damit zeigt sich, dass das Verbraucherverständnis für pflanzliche Alternativen hoch bleibt, wenn die Kennzeichnung transparent erfolgt.

Diese Ergebnisse treten den Argumenten der EU entgegen, die ein Verbot fleischähnlicher Bezeichnungen mit der Begründung von Verbraucher*innenverwirrung fordern. Foodwatch kritisiert den Vorstoß als Lobbyarbeit für die Fleischindustrie und hebt hervor, dass Hersteller ihre Produkte üblicherweise deutlich als pflanzlich auszeichnen.

Auf einen Blick:

  • 2020: Bis zu 80 % befürworteten traditionelle Fleischbezeichnungen bei klarer Kennzeichnung; über 80 % verstanden „vegan“/„vegetarisch“ (Quelle: Wild beim Wild, Stand 2020)
  • Juli 2025: 80 % befürworteten Namen von Originalprodukten auf pflanzlichen Erzeugnissen bei eindeutiger „vegan“-/„vegetarisch“-Kennzeichnung (Quelle: Vegpool, Stand Juli 2025)

Die Daten legen nahe, dass die klare Kennzeichnung entscheidend bleibt, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten.

Bezeichnungsschutz in der Diskussion: Wer steht wofür?

Die Debatte um den Bezeichnungsschutz für pflanzliche Lebensmittel zeigt klare Konfliktlinien zwischen verschiedenen Interessengruppen. Während einige Mitgliedstaaten der EU ein strengeres Regelwerk fordern, um bestimmte Fleisch-typische Begriffe ausschließlich für tierische Produkte zu reservieren, warnen andere Akteure vor den Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher:innen. Diese Kontroverse dreht sich zentral um die Frage, ob ein solcher Schutz tatsächlich den Verbraucherschutz fördert oder vielmehr wirtschaftlichen Interessen dient.

Aufseiten der Befürworter finden sich unter anderem Länder wie Frankreich, Tschechien, Ungarn und Italien. Sie argumentieren, dass der Schutz traditioneller Bezeichnungen notwendig sei, um Verbraucher:innen vor Verwirrung zu bewahren. Nach ihrer Einschätzung besteht ein legitimes Interesse daran, klare und eindeutige Produktnamen zu gewährleisten, die den tatsächlichen Ursprung widerspiegeln. Damit soll vermieden werden, dass pflanzliche Alternativprodukte Begriffe wie „Wurst“ oder „Schnitzel“ tragen, da diese früheren Fleischprodukten vorbehalten waren. Die Befürworter stützen ihre Position auf den Anspruch, den Verbraucherschutz zu stärken (Stand: August 2025).

Demgegenüber sehen Kritiker, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen und Teile der Lebensmittelbranche, hinter den Forderungen vor allem die Absicherung von Marktinteressen. Diese Gruppen warnen davor, dass restriktive Bezeichnungsvorgaben den Wettbewerb behindern und den wachsenden Markt für pflanzliche Produkte unnötig einschränken. Ihrer Ansicht nach liegt der Fokus weniger auf echtem Schutz der Verbraucher:innen als auf der Unterstützung etablierter Fleischindustrien, die sich vor einem schrumpfenden Marktumfeld fürchten. Die klare Kennzeichnung pflanzlicher Angebote als „vegan“ oder „vegetarisch“ trage bereits zur Transparenz bei, sodass ein zusätzlicher Bezeichnungsschutz nicht erforderlich sei (Stand: August 2025).

Eine Gegenüberstellung der Positionen zeigt die grundlegenden Unterschiede:

  • Befürworter eines exklusiven Bezeichnungsschutzes (Frankreich, Tschechien, Ungarn, Italien): Verweisen auf vermeintlichen Verbraucherschutz durch Schutz traditioneller Begriffe.
  • Kritiker (zivilgesellschaftliche Gruppen, Teile der Branche): Sehen vor allem durch Marktinteressen motivierte Einschränkungen, die den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen beeinträchtigen.

Diese Konfliktlinien spiegeln wider, wie komplex die Thematik um den Bezeichnungsschutz ist. Die Frage, welche Produktnamen zulässig sind, wirkt sich nicht nur auf Verbraucherinformationen aus, sondern betrifft auch wirtschaftliche und kulturelle Aspekte innerhalb der EU. Der Diskurs bleibt angespannt, da beide Seiten gewichtige Argumente vorbringen und die politische Entscheidungsfindung weiterhin kontrovers verläuft.

Ausblick auf das Parlamentsvotum und seine Folgen

Das Europaparlament steht vor einer bedeutenden Entscheidung zum Umgang mit Produktnamen pflanzlicher Lebensmittel. Das anstehende Parlamentsvotum wird festlegen, ob Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ künftig ausschließlich für Fleischprodukte reserviert bleiben oder auch für pflanzliche Alternativen weiter zugelassen sind.

Ein Ja zu neuen Einschränkungen würde bedeuten, dass die bisher gebräuchlichen Bezeichnungen für vegane und vegetarische Produkte nicht mehr erlaubt wären. Dies könnte die Kennzeichnung dieser Produkte stark verändern und den Herstellern neue Anforderungen auferlegen. Auch Verbraucher:innen müssten sich auf veränderte Bezeichnungen einstellen, was die Orientierung beim Einkauf beeinflussen könnte.

Ein Nein hingegen würde den Status quo bewahren: Produktnamen für pflanzliche Erzeugnisse blieben bestehen, ebenso wie die gängige Praxis in der Kennzeichnung. Dies ermöglicht Herstellern, ihre Produkte weiterhin mit bekannten Begriffen zu benennen und Verbraucher:innen eine klare Zuordnung zu erleichtern.

Unabhängig vom Ausgang wird das Votum eine wichtige Weiche für die Entwicklung des Marktes pflanzlicher Lebensmittel stellen und prägt unmittelbar, wie Verbraucher:innen über Produktnamen informiert werden.

Diese Meldung geht zurück auf eine Pressemitteilung des foodwatch e.V.

Weiterführende Quellen:

4 Antworten

  1. Ich stimme zu, dass dies eine klare Lobbyarbeit der Fleischindustrie ist. Es wäre interessant zu wissen, welche anderen Länder sich gegen dieses Verbot aussprechen. Welche Optionen haben wir als Verbraucher?

    1. Das sehe ich auch so! Wir sollten unsere Stimmen erheben und gegen solche Regelungen protestieren. Hat jemand Vorschläge für Aktionen oder Petitionen?

  2. Ich finde die Debatte um die Benennung pflanzlicher Produkte sehr wichtig. Es ist doch absurd, dass wir gute vegane Alternativen nicht mehr so nennen dürfen, wie wir sie kennen. Was denkt ihr über die Sichtweise von foodwatch?

    1. Ja, genau! Die Verbraucher sollten entscheiden können, was sie kaufen. Ich frage mich, wie sich das auf die Preise auswirken wird. Glaubt ihr, dass es teurer wird für vegane Produkte?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​

Teilen

Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne weiter.