EU-Tierschutz-Verordnung: EU-Parlament beschließt strengere Regeln und Kennzeichnungspflicht gegen illegalen Heimtierhandel

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Das EU-Parlament hat in Straßburg eine Verordnung beschlossen, die EU-weit verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen sowie strengere Vorgaben zu Haltung, Zucht und Online-Handel einführt, um den illegalen Heimtierhandel wirksam zu bekämpfen. Mit dem „Cats and Dogs Proposal“ entsteht erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen zum Schutz dieser Haustiere. Der Deutsche Tierschutzbund wertet das Ergebnis als großen Erfolg, fordert aber schärfere Kontrollen vor Liveschaltung von Anzeigen und kürzere Übergangsfristen.

Inhaltsverzeichnis

– EU-Parlament in Straßburg stimmt für Verordnung gegen kriminellen Heimtierhandel.
– Verordnung umfasst verpflichtende Kennzeichnung, Registrierung sowie Gesundheits- und Zuchtvorgaben.
– Neu eingeführte Positivlisten-Klausel prüft künftig weitere schutzbedürftige Tierarten für Privathaltung.

EU-Parlament stärkt Schutz von Hunden und Katzen mit neuer Verordnung

Das EU-Parlament hat am 19. Juni 2025 in Straßburg mehrheitlich für eine Verordnung gestimmt, die den Schutz von Hunden und Katzen in der gesamten Europäischen Union deutlich verbessert. Die Regelung zielt vor allem darauf ab, den illegalen Handel mit Heimtieren einzudämmen und umfasst verpflichtende Maßnahmen zur Kennzeichnung und Registrierung aller Tiere. Damit stellt das sogenannte „Cats and Dogs Proposal“ nach seiner finalen Verabschiedung erstmals einen verbindlichen, EU-weiten Rechtsrahmen dar, der das Wohlergehen dieser Tiere besser absichert.

Der Deutsche Tierschutzbund, der den Gesetzgebungsprozess in den vergangenen eineinhalb Jahren intensiv begleitet hat, begrüßt das Ergebnis ausdrücklich. „Das Ergebnis der Plenarabstimmung stimmt uns dankbar und erleichtert. Heute wurde eine der letzten wichtigen Hürden auf dem Weg zu einem finalen Gesetz im Sinne des Tierschutzes genommen – ein Tag, der hoffen lässt, dass das grauenhafte kriminelle Geschäft mit Heimtieren endlich eingedämmt wird!“ betont Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Verband. Auch wenn manche Details aus Sicht des Tierschutzbundes weiter verbessert werden könnten, hebt sie hervor: „Der nun abgestimmte Entwurf zeigt, wie wichtig dem Parlament der Schutz von Hunden und Katzen in der EU ist und markiert einen riesigen Erfolg in unserer Arbeit gegen den illegalen Heimtierhandel.“

Neu ist vor allem die verbindliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, die nun für alle Hunde und Katzen in der EU gilt und nicht – wie ursprünglich geplant – nur für solche, die gehandelt werden. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und den illegalen Handel erschweren. Die Übergangszeiten für Privathalter, die fünf Jahre bei Hunden und zehn Jahre bei Katzen betragen, sieht der Deutsche Tierschutzbund zwar kritisch, bewertet diesen Schritt insgesamt aber als wichtigen Fortschritt. Auch die Vorgaben zur Zucht werden verschärft: Sie richten sich künftig nach der Zahl der Würfe pro Jahr und gelten nun ausdrücklich auch für kleinere Züchter.

Die Verordnung geht zudem auf den Online-Handel mit Hunden und Katzen ein. Hier sieht die Abstimmung vor, dass künftig bei jedem Verkaufsangebot die Kennzeichnung und Registrierung des Tiers angezeigt und überprüfbar sein muss. Dr. Zeller dazu: „Es ist sinnvoll, dass bei jedem Onlineangebot künftig die Kennzeichnung und Registrierung des Tiers sichtbar und überprüfbar sein soll. Statt aber auf eine freiwillige Überprüfung der Daten durch Interessenten zu setzen, wäre es zielführender gewesen, die Plattformbetreiber und Anbieter in die Verantwortung zu nehmen. Wir hätten uns eine vorgeschriebene Überprüfung der Daten vor Liveschaltung der Anzeigen gewünscht.“

Besonders positiv bewertet der Deutsche Tierschutzbund, dass das Parlament eine Überprüfungsklausel für die Einführung einer sogenannten Positivliste aufgenommen hat. Diese Liste könnte in Zukunft festlegen, welche Tierarten aus Sicht von Tier-, Natur- und Artenschutz sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für die Privathaltung geeignet sind. „Wir freuen uns, dass auf Europäischer Ebene anerkannt wird, dass auch Millionen andere Tiere außer Hunden und Katzen schutzbedürftig sind.“

Angesichts der Tatsache, dass in Europa etwa jeden dritten Tag ein Fall von illegalem Heimtierhandel aufgedeckt wird und die Dunkelziffer vermutlich wesentlich höher liegt, ist die neue Verordnung ein bedeutender Schritt, um das Tierleid zu verringern. Ein exemplarischer Fall betrifft die Beschlagnahmung eines Großtransports mit 72 Rassehundewelpen. Nun liegt die nächste Hürde im sogenannten Trilog an, in dem Parlament, Rat und Kommission eine Einigung erreichen müssen, bevor die Verordnung endgültig in Kraft treten kann.

Warum einheitliche EU-Regeln im Heimtierschutz jetzt unverzichtbar sind

Die Entscheidung des EU-Parlaments für eine umfassende Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der tierrechtlichen Regulierung Europas. Für Tierhalter, Handel und Zucht bringt die neue Initiative nicht nur rechtliche Klarheit, sondern schließt auch eine jahrelange Lücke im Kampf gegen den illegalen Heimtierhandel. Bislang prägten unterschiedliche nationale Vorschriften das Bild – von streng regulierten Ländern bis hin zu eher laxen Regelungen. Diese uneinheitliche Landschaft bot kriminellen Netzwerken Schlupflöcher und erschwerte den Schutz der Tiere erheblich.

Mit der Einführung verbindlicher EU-Standards entsteht nun erstmals ein gemeinsames Fundament für alle Mitgliedstaaten, das nicht nur die Haltung von Hunden und Katzen regelt, sondern auch wichtige Aspekte wie Kennzeichnung, Registrierung und Zucht einheitlich festlegt. Dies bedeutet vor allem für Tierhalter eine höhere Transparenz und mehr Sicherheit, da die Vorgaben künftig länderübergreifend gelten und durchgesetzt werden. Darüber hinaus beeinflusst die Verordnung den Online-Handel mit Heimtieren nachhaltig, der in den letzten Jahren stark gewachsen ist und als Verbreitungsweg für illegal gezüchtete oder gehandelte Tiere gilt. Eine einheitliche Regulierung lässt sich hier als notwendiger Schritt zur besseren Kontrolle und Verhinderung von Missbrauch verstehen.

Die Bedeutung dieser EU-weiten Regelung zeigt sich auch darin, dass sie als Meilenstein für den Heimtierschutz gilt, weil sie erstmals – europaweit – verbindliche Mindestanforderungen etabliert und dabei auf den Schutz von Millionen Tieren abzielt. Gleichzeitig eröffnet dies neue Herausforderungen, denn:

  • Die Übergangsfristen, etwa für die Kennzeichnungspflicht bei Katzen und Hunden, stellen Tierhalter vor organisatorische Aufgaben.
  • Die Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften erfordern zukünftig koordinierte Anstrengungen aller Mitgliedstaaten.
  • Die Balance zwischen Schutzmaßnahmen und praktischer Umsetzbarkeit, insbesondere bei kleinen Züchtern oder Privatpersonen, muss weiterhin sorgfältig beobachtet werden.

EU-weite Standards für Haustierschutz

Die Verordnung bringt verpflichtende Maßnahmen, die Haustierhalter berücksichtigen müssen. Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen, um Herkunft und Verbleib nachvollziehbar zu machen.
  • Festlegung von Mindestanforderungen an Haltung, Gesundheit und Zucht, angepasst auf die jeweilige Tierart.
  • Vorgaben für eine verantwortungsvolle Zucht, die unabhängig von der Größe der Züchter gelten.
  • Einführung von Transparenzpflichten im Online-Handel mit Heimtieren, etwa durch sichtbare Nachweise der Tierregistrierung bei Anzeigen.

Diese gemeinsamen Standards sorgen für eine deutlich bessere Nachverfolgbarkeit und reduzieren das Risiko, dass illegale Tiere unkontrolliert auf den Markt gelangen. Für Tierhalter bedeutet dies mehr Verlässlichkeit und Schutz, aber auch neuen Aufwand bei der Einhaltung der Vorschriften.

Erwartete Konsequenzen für illegale Märkte

Die EU-Regelung zielt explizit darauf ab, den lukrativen illegalen Heimtierhandel einzudämmen, der bisher häufig durch nationale Regelungsunterschiede begünstigt wurde. Die neue Gesetzgebung:

  • Schafft einen einheitlichen Rahmen, der grenzüberschreitende Schlupflöcher schließt.
  • Verbessert die Kontrollmöglichkeiten, insbesondere durch verpflichtende Kennzeichnung und online sichtbare Verifizierungen.
  • Legt die Basis für eine stärkere Verantwortung von Plattformbetreibern im Handel mit Haustieren.
  • Fördert die Zusammenarbeit der Behörden innerhalb Europas beim Aufdecken und Verfolgen von illegalen Aktivitäten.

Auch wenn noch Nachbesserungen bei der Kontrolle des Online-Handels gewünscht werden, setzt die Verordnung ein deutliches Signal, dass kriminelle Geschäfte mit Welpen und Katzenwelpen keine Toleranz mehr erfahren dürfen. Die Verordnung hebt damit nicht nur den Tierschutz auf eine neue Ebene, sondern beeinflusst auch wirtschaftliche Abläufe im Heimtiermarkt nachhaltig.

Zusammengefasst bedeutet die EU-weite Regelung für Hund- und Katzenhalter sowie Züchter eine klare Orientierung an verbindlichen Standards, die Tiere besser schützen und illegalen Handel erschweren. Im europäischen Kontext stellt dieser rechtliche Rahmen deshalb einen dringend notwendigen Schritt dar, der zugleich die Weichen für zukünftige Entwicklungen im Heimtierhandel und Tierschutz stellt.

Die hier präsentierten Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. zum EU-Beschluss gegen den kriminellen Heimtierhandel.

Hundezucht: Rechtlicher Rahmen und praktische Pflichten für Vereine und Privatpersonen

Darf jeder Hunde züchten?

In Deutschland darf nicht jeder Hunde züchten ohne Auflagen; grundsätzlich ist Hundezucht erlaubt, aber viele Regeln greifen. Gewerberechtliche Vorschriften, Tierschutzgesetze und kommunale Auflagen können Zucht betreffen. Wichtig sind Sachkundenachweis, Eignung der Räumlichkeiten, tierschutzgerechte Haltung und eventuelle Genehmigungen durch das Ordnungsamt.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Hundezucht?

Relevante Regelungen kommen aus dem Tierschutzgesetz, Gewerberecht, Landes- und Kommunalverordnungen sowie dem Zuchtrecht von Verbänden. Sie umfassen Haltungsvorgaben, Gesundheitsanforderungen, Kennzeichnungspflichten und mögliche Anmeldung als Gewerbe oder Hobbyzucht.

Brauche ich eine Genehmigung oder Sachkunde, um Hunde zu züchten?

Viele Bundesländer verlangen einen Sachkundenachweis oder eine Erlaubnis für dauerhaft gehaltene Tiere zur Zucht. Das Ordnungsamt prüft oft Haltung, Hygiene und Umgangsfähigkeit. Zusätzlich kann eine gewerbliche Anmeldung nötig werden, wenn die Tätigkeit auf Gewinnerzielung abzielt.

Welche tierschutzrechtlichen Pflichten muss ich als Züchter erfüllen?

Tierschutzrecht verlangt artgerechte Unterbringung, ausreichende Versorgung, medizinische Betreuung und Vermeidung von Leiden. Welpen müssen bestimmte Alters- und Sozialentwicklungsstandards vor Verkauf erfüllen. Dokumentation von Gesundheit, Impfungen und Abstammung ist Pflicht.

Welche Rolle spielen Zuchtverbände und Rassevereine?

Zuchtverbände legen Zuchtordnung, Prüfungen und Zuchttauglichkeitskriterien fest. Mitgliedschaft kann Zugang zu einem Zuchtbuch, Zuchtnachweisen und unterstützenden Prüfungen geben. Verbände fördern Gesundheitschecks, Wesenstests und ethische Standards.

Wann wird Hundezucht als Gewerbe eingestuft?

Wenn Zucht auf Gewinnerzielung, wiederholt und planmäßig erfolgt, stuft das Finanzamt oder Gewerbeamt sie als Gewerbe ein. Kriterien sind Umfang, Gewinnerzielungsabsicht und Dauerhaftigkeit. Dann gelten steuerliche Pflichten, Handelskammer-Anmeldung und eventuell Auflagen des Gewerberechts.

Welche gesundheitlichen Prüfungen und Dokumente sind nötig?

Essentiell sind Gesundheitsuntersuchungen der Elterntiere, Impf- und Entwurmungsnachweise, Gentests bei rassespezifischen Krankheiten und eine ordentliche Wurfregistrierung. Bei vielen Rassen sind Hüft-/Ellenbogenuntersuchungen, Augenchecks und DNA-Tests Standard.

Wie kann ich verantwortungsbewusst und rechtssicher züchten?

Prüfe lokale Gesetze, mache Sachkundenachweise, arbeite mit einem anerkannten Zuchtverband, dokumentiere alle Gesundheitsdaten, plane Welpenvermittlung verantwortungsvoll und halte Haltungsstandards strikt ein. Erstelle Kaufverträge mit Rücknahme- oder Vermittlungsklauseln.

Weiterführender Hinweis für Vereinsverantwortliche: Prüft Satzungen und Vereinsrichtlinien auf Regelungen zur Mitgliederzucht, bietet Sachkunde-Workshops an und vernetzt euch mit Zuchtverbänden, um rechtliche Risiken zu minimieren und Tierschutzstandards zu stärken.

8 Antworten

  1. ‚Cats and Dogs Proposal‘ klingt super! Doch ich mache mir Sorgen über kleine Züchter und deren Fähigkeit, sich an diese neuen Vorschriften anzupassen. Wie könnten wir sie unterstützen?

    1. ‚Unterstützung für kleine Züchter‘ klingt nach einem wichtigen Thema! Vielleicht sollte es Schulungen oder Informationsveranstaltungen geben.

  2. Die Positivliste ist eine interessante Idee! Aber ich bin mir nicht sicher, wie sie praktisch umgesetzt werden kann. Könnte das nicht zu Verwirrungen führen? Was denkt ihr darüber?

    1. Ja, ich sehe das auch so! Es könnte schwierig sein zu bestimmen, welche Arten auf dieser Liste landen sollten. Vielleicht sollten mehr Experten konsultiert werden?

  3. Es ist ermutigend zu sehen, dass das EU-Parlament endlich etwas unternimmt! Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Kontrolle der Vorschriften wirklich effektiv sein wird. Welche Maßnahmen haltet ihr für nötig?

  4. Ich finde die neue Verordnung richtig gut, denn es wird Zeit, dass wir was gegen den kriminellen Handel mit Haustieren tun. Ich frage mich aber, wie genau die Umsetzung in den verschiedenen Ländern aussehen wird.

    1. Das ist ein guter Punkt! Ich mache mir auch Sorgen darüber, wie die Übergangsfristen für die Kennzeichnung tatsächlich umgesetzt werden. Hat jemand Informationen dazu?

    2. Ich hoffe, dass die neuen Regeln wirklich auch durchgesetzt werden können und nicht nur auf dem Papier gut aussehen. Was denkt ihr über die Online-Handelsregeln?

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