EU-Richtlinie stärkt Schutz gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Pressemeldung:EU-Richtlinie stärkt Schutz gegen geschlechtsspezifische Gewalt
Berlin, 08. Mai 2024 – In einem historischen Schritt zur Stärkung des Schutzes von Frauen und zum Kampf gegen häusliche Gewalt hat die Europäische Union eine weitreichende Richtlinie verabschiedet. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, vertreten durch Müserref Tanrverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, hebt die Bedeutung dieser Initiative hervor und betont, dass sie einen entscheidenden Meilenstein darstellt. Diese Richtlinie ist der erste umfangreiche Rechtsakt auf EU-Ebene, der die Mitgliedsstaaten zu konkreten Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt verpflichtet und Mindeststandards für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen setzt.

Bremen (VBR). In einem bemerkenswerten Schritt zur Stärkung des Schutzes und der Unterstützung für von geschlechtspezifischer Gewalt betroffene Personen hat die Europäische Union eine wegweisende Richtlinie verabschiedet. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, ein führendes Expertengremium in Sachen Menschenrechte, lobt diesen legislative Fortschritt als einen entscheidenden Meilenstein und den ersten seiner Art auf EU-Ebene.

Müserref Tanrverdi, die Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Institut, hebt die Bedeutung dieser neuen Richtlinie hervor. Sie unterstreicht, dass durch die Einführung von Mindeststandards im Bereich des Schutzes und der Unterstützung ein herzlicher Empfang in der Gemeinschaft der Menschenrechtsaktivisten und Betroffenen garantiert ist. Dazu zählen Maßnahmen wie die Bereitstellung medizinischer Versorgung, rechtlicher und psychologischer Beratung, finanzieller Unterstützung und Unterkünften für Opfer.

Ein ebenfalls herausragender Bestandteil der Richtlinie ist die EU-weite Kriminalisierung von schwerwiegenden Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu zählen unter anderem die Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat, sowie Regelungen gegen online begangene Straftaten wie die nicht einvernehmliche Weitergabe von privaten Informationen. Dies zeigt ein verstärktes Bestreben der EU, den Zugang zur Justiz für Betroffene und Zeugen zu erleichtern und somit die Rechte und Würde der Opfer effektiver zu schützen.

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Trotz des großen Fortschritts, den die Richtlinie darstellt, gibt es auch bedauernswerte Auslassungen. So thematisiert Tanrverdi insbesondere die Nichtaufnahme des Tatbestands der Vergewaltigung in die Richtlinie, das als ein kritischer Bereich für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gilt. Es gibt jedoch auch positive Entwicklungen zu vermelden, wie die vereinbarten Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt und die Ankündigung einer Evaluation des nationalen Sexualstrafrechts durch das Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium, um die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention zu überprüfen.

Diese Richtlinie wird als ein signifikanter Schritt zur Implementierung der Istanbul-Konvention und der Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an internationale Standards im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt betrachtet. Deutschland steht nun vor der Aufgabe, diese EU-Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Das Engagement der EU für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird durch diese Richtlinie deutlich gefestigt. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, fortlaufend am Aufbau und der Verbesserung von Schutz- und Unterstützungssystemen für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen zu arbeiten. Die Umsetzung dieser Richtlinie hat das Potenzial, das Leben vieler betroffener Menschen positiv zu verändern und bildet einen wesentlichen Schritt hin zu einer gerechteren und sichereren Gesellschaft für alle.

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Ein Meilenstein: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher …

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Eine neue Regel der EU gegen Gewalt an Frauen und in Familien

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht über eine wichtige neue Regel. Diese Regel kommt von der Europäischen Union (EU) und soll Frauen und Menschen in Familien vor Gewalt schützen.

Was ist das Besondere an dieser neuen Regel?

  • Es ist das erste Mal, dass die EU eine umfassende Regel gegen Gewalt an Frauen und in Familien macht.
  • Die Regel sagt, dass es bestimmte Dienste geben muss, um Menschen zu helfen, zum Beispiel:
    • Medizinische Versorgung
    • Rechtliche Beratung
    • Psychologische Beratung
    • Finanzielle Unterstützung
    • Wohnungen für Betroffene
  • Einige sehr schlimme Formen von Gewalt werden jetzt überall in der EU verboten, wie zum Beispiel weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat.
  • Es gibt auch neue Regeln für Gewalt, die online passiert.
  • Die Regel hilft Betroffenen und Zeugen, leichter Hilfe und Rechtsschutz zu bekommen.
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Gibt es Kritikpunkte?

Ja. Das Institut findet es schade, dass Vergewaltigung nicht speziell in der Regel erwähnt wird. Aber sie finden es gut, dass es neue Maßnahmen gibt, um sexuelle Gewalt zu verhindern und die Menschen darüber aufzuklären.

Warum ist diese Regel wichtig für Deutschland?

  • Deutschland muss die Regel in den nächsten drei Jahren in deutsches Recht umwandeln.
  • Diese Regel hilft, internationale Standards wie die der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger Vertrag, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.
  • Deutschland hat sich dadurch verpflichtet, bestimmte Schutzmaßnahmen zu verbessern.

Was passiert als Nächstes?

  • Es wird überprüft, ob das Sexualstrafrecht in Deutschland ausreichend ist.
  • Wenn nötig, wird das Recht angepasst, um den Standards zu entsprechen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte und in deren Pressemeldungen.

Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin; Telefon: 030 259 359 – 13; E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de

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