Wer heute eine Reise aus Bahn, Flug und vielleicht noch einem Anschlussbus zusammenstellt, landet schnell bei unterschiedlichen Buchungswegen, unklaren Zuständigkeiten und schwer vergleichbaren Angeboten. Genau dort setzt das neue EU-Paket für Fahrgastrechte und Mobilität an. Für Reisende, Anbieter und Verkehrsträger könnte das spürbare Folgen haben – beschlossen ist allerdings noch nichts.
Die Europäische Kommission hat das sogenannte EU Passenger Package am 13. Mai 2026 vorgelegt. Nun läuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU, also der reguläre Weg mit Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union. Auf nationaler Ebene wird die Vorlage bereits aufgegriffen.
Was die EU mit dem Passenger Package neu ordnen will
Im Kern geht es um drei Punkte: den Zugang zu Mobilitätsdaten, multimodale Reiseangebote und die Vereinfachung grenzüberschreitender Buchungen. Multimodal bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mehrere Verkehrsmittel in einer Reise kombiniert werden können, etwa Bahn, Flug oder Bus.
Für Reisende könnte das die Suche und Buchung übersichtlicher machen. Für Anbieter und Verkehrsträger steht zugleich viel auf dem Spiel, weil sich die Regeln dafür ändern könnten, wer welche Daten nutzen darf und wie Angebote dargestellt werden müssen.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die Vorlage grundsätzlich und bringt sich nach eigener Darstellung auch auf nationaler Ebene in die Befassung mit den Vorschlägen ein. Der Verband verweist dabei auf das Gewicht der Branche: Die Tourismuswirtschaft steht nach seinen Angaben für rund drei Millionen Arbeitsplätze.
„Ein moderner europäischer Mobilitätsmarkt braucht faire Wettbewerbsbedingungen, klare Verantwortlichkeiten und gleiche Regeln für alle Verkehrsträger“, sagt Albin Loidl, Präsident des DRV. „Das EU Passenger Package weist insgesamt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und die neuen Regelungen praxisgerecht auszugestalten.“
Warum Pauschalreisen nicht wie Plattformen behandelt werden sollen
Besonders deutlich wird der Konflikt bei der geplanten Verordnung für multimodale Buchungsdienste. Der DRV fordert hier eine klare Abgrenzung: Reiseveranstalter sollen nicht allein deshalb als digitale Vertriebsplattformen eingestuft werden, weil sie verschiedene Beförderungsleistungen zu einer Pauschalreise oder zu verbundenen Reiseleistungen kombinieren.
Der Unterschied ist für die Branche wichtig, weil Pauschalreisen rechtlich etwas anderes sind als reine Vermittlungsangebote. Sie sind eigenständige Gesamtprodukte mit einem eigenen Rechtsrahmen und besonderen Schutzmechanismen für Reisende. Aus Sicht des Verbands soll genau das auch im neuen EU-Rahmen anerkannt bleiben, damit keine neuen Abgrenzungsprobleme entstehen.
Die Forderung zielt damit vor allem auf Rechtssicherheit. Ob die EU den Unterschied zwischen Plattformlogik und Reiseveranstaltung am Ende so klar zieht, wird erst das weitere Verfahren zeigen.
Gleiche Regeln für Bahn, Flug und andere Verkehrsträger
Positiv bewertet der DRV die geplanten Regeln für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bahntickets und Mobilitätsdaten. Auch die Erleichterung grenzüberschreitender Bahnreisen hält der Verband für sinnvoll. Die Grundidee dahinter: Wer Reiseangebote digital zusammenstellt, soll nicht von einzelnen Anbietern oder Verkehrsträgern abhängig sein.
Nach der Vorlage sollen für Mobilitäts- und Ticketdaten FRAND-Regeln gelten. FRAND steht für Fair, Reasonable and Non-Discriminatory, also fair, angemessen und nicht diskriminierend. Gemeint ist damit ein Zugang zu Daten zu fairen und transparenten Bedingungen.
Der DRV unterstützt diesen Ansatz, will ihn aber nicht auf die Bahn beschränkt sehen. Wenn die EU verpflichtende Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen für den Schienenverkehr für nötig hält, sollten ähnliche Wettbewerbsprinzipien aus Sicht des Verbands später auch für den Luftverkehr und weitere Verkehrsträger gelten. Entscheidend ist dabei die Frage, ob am Ende ein einheitlicher Ordnungsrahmen entsteht oder unterschiedliche Regeln nebeneinander bestehen bleiben.
Transparenz bei Suchergebnissen und Buchungen
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Darstellung von Suchergebnissen. Laut den vorliegenden Vorschlägen sollen unter anderem Endpreis und Reisezeit als Kriterien für die Sortierung eine Rolle spielen. Bezahlte Hervorhebungen müssten als sponsored content kenntlich gemacht werden.
Der Verband hält solche transparenten Kriterien grundsätzlich für ausreichend. Statt detaillierter Vorgaben für Rankingmechanismen, also die technische Sortierung von Treffern, wünscht sich der DRV vor allem eine klare Kennzeichnung gesponserter Inhalte. Für Reisende könnte das helfen, bezahlte Platzierungen besser von neutralen Ergebnissen zu unterscheiden.
Ob das in der Praxis genügt, hängt davon ab, wie verbindlich die EU-Vorgaben am Ende formuliert werden. Zu starre Regeln könnten Innovationen bremsen, zu offene Regeln wiederum wenig Transparenz schaffen. Genau zwischen diesen beiden Polen sucht die Debatte derzeit nach einem Ausgleich.
Haftung und Verantwortung bleiben ein Knackpunkt
Besonders sensibel ist der Teil zu den sogenannten Single Tickets. Dabei geht es um Bahnreisen, bei denen mehrere Tickets unter einem Transportvertrag zusammengefasst werden. Wenn Anschlussverbindungen nicht klappen, stellt sich die Frage, wer haftet und auf welcher Grundlage.
Der DRV argumentiert, Verantwortung und Haftung müssten dort liegen, wo die maßgeblichen Informationen bereitgestellt werden. Reiseveranstalter und Ticketverkäufer sind bei solchen Angeboten auf vollständige, korrekte und aktuelle Fahrplan-, Anschluss- und Umsteigedaten angewiesen. Nur wenn diese Informationen belastbar vorliegen, lasse sich eine Haftung sinnvoll zuordnen, so die Linie des Verbands.
Für Reisende wäre genau das ein zentraler Punkt: Wer eine kombinierte Verbindung bucht, braucht klare Zuständigkeiten, wenn unterwegs etwas schiefgeht. Noch offen ist allerdings, wie weit die EU diese Verantwortung am Ende fasst und ob sie zwischen den beteiligten Akteuren neu verteilt wird.
Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung
Das Passenger Package ist damit mehr als eine technische EU-Vorlage. Es berührt die Frage, wie Reisen innerhalb Europas künftig gebucht, verglichen und rechtlich abgesichert werden. Für die Branche geht es um Wettbewerbsbedingungen, für Reisende um Übersicht und Verlässlichkeit.
Ob daraus tatsächlich mehr Klarheit entsteht, hängt nun von den Verhandlungen in Parlament und Rat ab. Auch die nationale Diskussion dürfte für einzelne Punkte noch wichtig werden. Erst die endgültige Fassung wird zeigen, ob die EU einheitliche Regeln schafft oder an mehreren Stellen Nachbesserungen nötig bleiben.
Für Vereine, Verbände und andere Organisationen, die Reisen buchen oder Mitgliedern Reiseleistungen vermitteln, lohnt sich ein genauer Blick auf das Verfahren. Denn je nachdem, wie die Regeln zu Datenzugang, Ranking und Haftung ausfallen, kann sich auch der organisatorische Aufwand verändern.
Quellen
- EU-Kommission: Passenger Package
- EUR-Lex: COM(2026) 231 – multimodale Buchungsdienste
- EUR-Lex: Zugang zu Mobilitäts- und Ticketdaten, Suchergebnisse und FRAND-Regeln
- EUR-Lex: COM(2026) 233 – Single Tickets im Bahnverkehr