– EU-Parlament entscheidet am Donnerstag über Vereinfachungspaket für Berichtspflichten
– Bayerischer Bauernverband unterstützt Forderung nach Befreiung des Mittelstands
– Weitere substanzielle Vereinfachungen bei Umweltrichtlinien werden gefordert
EU-Parlament entscheidet über Bürokratieabbau für Landwirte
Am Donnerstag stimmen die Europaabgeordneten über ein großes Vereinfachungspaket der EU ab – eine Entscheidung mit Folgen für landwirtschaftliche Familienbetriebe*.
Manfred Weber, Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei, positionierte sich am Wochenende klar: Er fordert eine vollständige Befreiung des Mittelstands von diesen Berichtspflichten. Diese Haltung findet beim Bayerischen Bauernverband volle Unterstützung.
„Der Bayerische Bauernverband befürwortet diese klare Haltung gegenüber den überzogenen Berichtspflichten dieser EU-Gesetzgebung“, erklärt Verbandspräsident Günther Felßner. „Zum Mittelstand gehören auch unsere land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe. Und wir sind mit Manfred Weber auch völlig einig darin, dass es zum Abbau von Bürokratie mittlerweile die Brechstange braucht.“
Felßner setzt auf den Einfluss des EVP-Fraktionsvorsitzenden: „Wir setzen auf den Vorsitzenden der größten Fraktion im EU-Parlament, entsprechende Mehrheiten unter den Europaabgeordneten zu organisieren, damit das Vereinfachungspaket am Donnerstag starten kann.“
Gleichzeitig richtet der BBV-Präsident eine deutliche Forderung an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: „Unternehmen Sie auch von Ihrer Seite alles dafür, dass die geplanten Vereinfachungspakete substanzielle Vereinfachungen und Entlastungen bringen!“
Die Abstimmung am Donnerstag markiert den Auftakt einer Serie von Vereinfachungsvorhaben. Für die Landwirtschaft besonders relevant: das noch ausstehende Paket zu Umweltrichtlinien. Hier pocht der Bauernverband auf eine grundlegende Überarbeitung der Naturwiederherstellungsverordnung, die nach Ansicht des Verbands das freiwillige Engagement der Landwirte im Naturschutz behindert.*
Was die EU-Vorschläge faktisch bedeuten
Die EU-Kommission verfolgt mit ihrem Omnibus-Paket ein klares Ziel: den Verwaltungsaufwand für Unternehmen spürbar zu reduzieren. Die geplanten Vereinfachungen betreffen zentrale Bereiche wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Lieferkettengesetz. Laut Angaben der EU-Kommission vom 26. Februar 2025 sollen die Bürokratielasten für Unternehmen um mindestens 25 Prozent sinken – für kleine und mittlere Unternehmen sogar um mindestens 35 Prozent.*
Ziel: Bürokratieabbau durch Omnibus-Pakete
Die sogenannten Omnibus-Pakete zielen darauf ab, mehrere regulatorische Bereiche gleichzeitig zu vereinfachen. Dabei geht es nicht nur um weniger Papierkram, sondern um substanzielle Erleichterungen im Geschäftsalltag. Die EU-Kommission betont, dass bürgernahes Regierungshandeln Vertrauen in die europäische Demokratie stärken soll. Gerade für den Mittelstand, zu dem auch land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe zählen, könnten die Vereinfachungen existenzielle Erleichterungen bringen.
Einschätzungen zu Kosten und Einsparpotenzialen
Experten bewerten die finanziellen Auswirkungen der geplanten Vereinfachungen als bedeutend. Durch die Umsetzung der EU-Omnibus-Initiative könnten wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von 37,5 Milliarden Euro realisiert werden (Stand: Februar 2025).* Diese Einsparungen würden Unternehmen langfristig zugutekommen und Ressourcen für Investitionen und Innovationen freisetzen.
Die Diskussion um die Vereinfachungspakete zeigt: Es geht um mehr als nur um Prozentzahlen und Milliardenbeträge. Es geht darum, europäische Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen und gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Transparenz intelligent zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen könnten tatsächlich zu jenem substanziellen Bürokratieabbau führen, den viele Unternehmen seit langem fordern.
Von der Bürokratie-Bremse zur Entlastungswelle
Die Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchlief im ersten Halbjahr 2025 mehrere entscheidende Phasen. Was als EU-Vorschlag zur Verwaltungsentlastung begann, mündete in konkreten Rechtsakten mit spürbaren Erleichterungen für Unternehmen.
Zeitstrahl wichtiger Entscheidungen
Bereits Ende Februar 2025 signalisierte die Europäische Kommission eine grundlegende Kurskorrektur. Ihr Vorschlag vom 26.02.2025 zielte darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für KMU um 35 Prozent zu reduzieren* (Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland). Diese Ankündigung markierte den Startpunkt für eine Reihe konkreter Maßnahmen.
Mitte April folgten die ersten verbindlichen Rechtsakte: Nur einen Tag später, am 17.04.2025, trat Teil 1 des Omnibus-Pakets I in Kraft und verschob damit die Anwendung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten für mehrere Unternehmensgruppen* (Quelle: IHK Rheinhessen).
Welche Regeln wurden verschoben oder angepasst?
Die chronologische Entwicklung zeigt eine deutliche Tendenz zur Entlastung, insbesondere für den Mittelstand. Während zunächst allgemeine Reduktionsziele formuliert wurden, konkretisierten sich die Vereinfachungen in den Folgemonaten durch:
- Verschiebung der Anwendungstermine für bestimmte Unternehmensgruppen
- Anhebung der Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen
- Komplette Befreiung börsennotierter KMU
- Fokussierung auf Großunternehmen ab 1.000 Beschäftigten
| Datum | Ereignis | Relevante Zahl/Schritt | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 26.02.2025 | EU-Vorschlag zur Verwaltungsentlastung | 25 % (Unternehmen), 35 % (KMU) | Vertretung der EU-Kommission in Deutschland* |
| 17.04.2025 | Omnibus-Paket I tritt in Kraft | Verschiebung CSRD-Pflichten | IHK Rheinhessen* |
Diese Entwicklung unterstreicht die wachsende politische Einsicht, dass übermäßige Bürokratie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährdet. Die schrittweise Anpassung der Berichtspflichten spiegelt den Versuch wider, Nachhaltigkeitsziele mit praktischer Wirtschaftsfreundlichkeit in Einklang zu bringen.
Entlastung und neue Konflikte: Was die Reform für Bauern bedeutet
Die geplante Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt für land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe spürbare Erleichterungen. Die neuen Schwellenwerte bedeuten, dass die Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz gilt*. Damit fallen die meisten bäuerlichen Familienbetriebe aus dem Anwendungsbereich heraus und werden von aufwändigen Dokumentationspflichten befreit. Parallel sollen KMU von reduzierten Zielen profitieren: Die Kommission plant für kleine und mittlere Unternehmen Reduktionsziele von 35 Prozent*.
Diese Regelungen entlasten insbesondere die vielen kleineren landwirtschaftlichen Betriebe, die weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen für komplexe Berichtssysteme haben. Die praktischen Auswirkungen zeigen sich in zwei Kernpunkten:
- Entlastung vieler kleiner Betriebe durch Befreiung von Berichtsauflagen*
- Weiterer Streitpunkt: Die Forderung nach Aussetzung und Korrektur der Naturwiederherstellungsverordnung
Während die Bürokratieentlastung bei den Betrieben auf Zustimmung stößt, zeichnen sich gleichzeitig neue Konfliktlinien ab. Die politische Diskussion um die Naturwiederherstellungsverordnung entwickelt sich zum nächsten Reizthema. Landwirte befürchten, dass zusätzliche Naturschutzauflagen die gerade gewonnenen Vereinfachungen wieder zunichtemachen könnten. Dieser Zielkonflikt zwischen Entlastungsbestrebungen und Umweltvorgaben bestimmt zunehmend die agrarpolitische Debatte und könnte die Umsetzung der Reform erschweren.
Was jetzt auf dem Spiel steht
Die politischen Weichen für die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind gestellt, doch der Prozess bleibt dynamisch. Die nächsten Verhandlungen konzentrieren sich auf die konkrete Ausgestaltung der Reduktionsziele. Die EU-Kommission hat hierfür einen klaren politischen Rahmen vorgelegt: Sie strebt mindestens Reduktionsziele von 25 % beziehungsweise 35 % an* – Stand: 26.02.2025. Diese Vorgaben bilden die Basis für die weiteren Diskussionen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
Weitere Verhandlungen im EU-Prozess
Die politische Debatte wird sich in den kommenden Monaten an der Frage entzünden, wie verbindlich diese Ziele ausfallen und welche Branchen besondere Ausnahmeregelungen erhalten. Besonders kontrovers dürfte die geplante Naturwiederherstellungsverordnung bleiben, die nach Ansicht vieler Verbände das freiwillige Engagement von Landwirten und Waldbauern im Naturschutz konterkariert. Wie Bauernpräsident Günther Felßner betont, müsse diese Verordnung nicht nur ausgesetzt, sondern "inhaltlich grundlegend korrigiert werden". Die EU-Politik stehe vor der Aufgabe, durch bürgernahes Regierungshandeln wieder Vertrauen aufzubauen – nur so könne die europäische Demokratie stabilisiert werden.
Handlungsempfehlungen für betroffene Betriebe
Für Unternehmen bedeutet der aktuelle Stand, dass sie sich trotz der angestrebten Vereinfachungen weiterhin intensiv mit den Berichtspflichten auseinandersetzen sollten. Die wirtschaftlichen Anreize sind beträchtlich: Laut Analyse von PwC besteht ein Einsparpotenzial von 37,5 Mrd. Euro bis zum Ende der Amtszeit* . Betriebe sollten daher:
- Ihre internen Reporting-Prozesse systematisch dokumentieren
- Frühzeitig prüfen, welche der geplanten Vereinfachungen für sie relevant werden
- Kontakte zu Branchenverbänden pflegen, die ihre Interessen in Brüssel vertreten
Besonders genau beobachten sollten Europaabgeordnete, betroffene Verbände und größere Betriebe über den Schwellenwerten die weiteren Entwicklungen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der geforderte Bürokratieabbau tatsächlich mit der "Brechstange" angegangen wird – oder ob sich der Reformprozess in langwierigen Kompromissfindungen verliert.
Die im Beitrag enthaltenen Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbandes.
Weiterführende Quellen:
- „Die EU plant laut Vorschlag vom 26. Februar 2025, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen bis zum Ende der laufenden Amtszeit um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu senken, wobei der Fokus der Berichtspflichten auf große Unternehmen gelegt wird.“ – Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/weniger-verwaltungsaufwand-kommission-will-regeln-fur-nachhaltigkeit-und-eu-investitionen-2025-02-26_de
- „Der Rat der EU hat sich am 23. Juni 2025 auf eine gemeinsame Position zur Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten geeinigt; die Berichtspflicht gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz, und börsennotierte KMU werden befreit.“ – Quelle: https://de.ecovis.com/unternehmensberatung/nachhaltigkeitsbericht-aenderungen-csrd-2025/
- „Die von der EU-Kommission im Februar 2025 veröffentlichten Vereinfachungsvorschläge sollen die Berichtspflichten um 25 % für alle Unternehmen und 35 % für KMU reduzieren; bis zum Ende der Amtszeit könnten so 37,5 Mrd. Euro an wiederkehrenden Kosten eingespart werden.“ – Quelle: https://www.pwc.de/de/nachhaltigkeit/veraenderte-berichtspflichten-durch-eu-omnibus-initiative.html
- „Teil 1 des Omnibus-Pakets I zur Nachhaltigkeit ist nach Veröffentlichung am 17. April 2025 in Kraft getreten und verschiebt die Anwendung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten für mehrere Unternehmensgruppen.“ – Quelle: https://www.ihk.de/rheinhessen/rechtundsteuern/gesetzesaenderung/verschiebung-der-anwendung-der-nachhaltigkeitsberichtspflichten-6543792
- „Nachhaltigkeitsberichtspflichten werden angepasst: Am 16. April 2025 wurde die Richtlinie (EU) 2025/794 im Amtsblatt veröffentlicht, wodurch die Anwendung für neue Unternehmensgruppen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.“ – Quelle: https://www.gtai.de/de/trade/eu/recht/neue-regeln-fuer-berichts-und-sorgfaltspflichten-in-der-eu-1874796
9 Antworten
„Die geplanten Einsparungen von Milliarden klingen vielversprechend! Doch wie realistisch sind diese Zahlen wirklich? Können wir darauf vertrauen? Wir sollten kritisch bleiben und alles beobachten.“
„Entlastung durch Vereinfachung“ klingt gut! Aber was ist mit den großen Unternehmen? Werden sie nicht weiterhin übervorteilt? Ich hoffe, dass alle Betriebe von diesen Änderungen profitieren können.
„Ja, Johanna! Es ist wichtig, dass wir nicht nur auf große Firmen schauen! Auch kleine Betriebe brauchen Unterstützung und sollten nicht im Hintergrund stehen.“
„Ich sehe das genauso! Wir müssen sicherstellen, dass der Mittelstand nicht vergessen wird in diesen Entscheidungen und die Stimme der kleinen Bauern gehört wird.“
Ich unterstütze den Ansatz von weniger Bürokratie. Die aktuellen Berichtspflichten sind oft sehr kompliziert für viele Betriebe. Aber was ist mit den Umweltauflagen? Werden diese auch vereinfacht oder bleibt alles beim Alten?
Genau das mache ich mir auch Gedanken darüber! Die Balance zwischen Bürokratieabbau und Umweltschutz muss stimmen. Es wäre schade, wenn durch neue Regelungen alte Probleme bleiben.
Es ist echt wichtig, dass sich etwas tut in der EU. Manfred Weber hat einen guten Punkt angesprochen. Aber ich frage mich, ob diese Vereinfachungen wirklich so viel bringen werden oder ob das nur leere Versprechungen sind.
Das ist eine berechtigte Frage! Es wäre interessant zu wissen, wie die Umsetzung genau aussehen soll und ob die Vorschläge auch tatsächlich praktisch sind für die Landwirte.
Ich finde es super, dass das EU-Parlament über Bürokratieabbau spricht. Weniger Papierkram ist wichtig für die Landwirte. Aber wie werden die kleinen Betriebe konkret entlastet? Ich hoffe, dass wir bald mehr Infos bekommen!