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EU-Lieferkettenrichtlinie: Kritik vom BGA an neuer Bürokratie

Pressemeldung:EU-Lieferkettenrichtlinie: Kritik vom BGA an neuer Bürokratie
Berlin, 15. März 2024 – Die lang erwartete Entscheidung aus Brüssel ist gefallen und hat im Groß- und Außenhandelsbereich deutliche Wellen geschlagen. Eine stark abgeschwächte Version der ursprünglich vorgelegten EU-Lieferkettenrichtlinie konnte endlich eine Mehrheit finden, doch der Präsident des BGA, Dr. Dirk Jandura, sieht darin keine Lösung, sondern eine Verschärfung der Probleme für den Mittelstand. Trotz der Abschwächung kritisiert er die Auswirkungen auf die Klein- und Mittelunternehmen und betont die Notwendigkeit einer Vereinfachung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in dieser kritischen wirtschaftlichen Phase. Während die Richtlinie gut gemeint sein mag, argumentiert Jandura, dass die Umsetzung fehlgeleitet sei und fordert eine Neuausrichtung, die die Menschenrechte und Nachhaltigkeitsstandards ohne zusätzliche Berichtspflichten stärkt.

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Bremen (VBR). Am 15. März 2024 wurde vonseiten des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) in Berlin eine Stellungnahme abgegeben, die die jüngsten Entwicklungen bezüglich der EU-Lieferkettenrichtlinie beleuchtet. Brüssel verabschiedete eine Version der Richtlinie, die nach Meinung des Verbands im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wesentlich entschärft wurde. Obwohl diese Änderungen als Verbesserung angesehen werden können, macht Dr. Dirk Jandura, Präsident des BGA, darauf aufmerksam, dass die Richtlinie ein grundlegendes Problem nicht löst: Die Belastung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) durch die Weitergabe von Berichtspflichten innerhalb der Lieferkette. Jandura kritisiert diese Entwicklung scharf: “Das Ergebnis ist kein Sieg für die Menschenrechte, sondern ein Sieg für die Bürokratie.”

Die Lieferkettenrichtlinie zielt darauf ab, die Verantwortung von Unternehmen für ihre internationalen Lieferketten zu stärken und auf Probleme wie Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu reagieren. Jandura argumentiert jedoch, dass die Richtlinie in ihrer aktuellen Form den Menschenrechten nicht wirklich hilft und zudem die Diversifizierung der Lieferketten erschwert. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Krisen sei die Reduzierung des Anwendungsbereichs der Richtlinie für den Mittelstand kaum hilfreich. Er plädiert für eine Entschlackung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und betont, dass eine einheitliche digitale Lösung, die Berichtspflichten vereinfacht, nicht in Sicht ist.

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Trotz der starken Kritik unterstreicht Jandura, dass der BGA die Ziele der Richtlinie bezüglich Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards weiterhin unterstützt. Der Verband sieht jedoch den gewählten Ansatz, diese Ziele durch neue Berichtspflichten zu erreichen, als fehlerhaft an. Stattdessen spricht sich der BGA für einen Dialog aus, um Wege zu finden, wie Menschenrechte und Nachhaltigkeit gefördert werden können, ohne Unternehmen mit zusätzlichen bürokratischen Lasten zu überfordern.

Diese Entwicklungen sind nicht nur für Experten und Akteure im Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungssektor von entscheidender Bedeutung, sondern haben auch weitreichende Implikationen für die Gesellschaft insgesamt. Die Diskussion um die EU-Lieferkettenrichtlinie berührt grundlegende Fragen der Unternehmensverantwortung sowie des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt in einer global vernetzten Wirtschaft. Die Stellungnahme des BGA zeigt deutlich die Spannungsfelder auf, in denen sich Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft bewegen, wenn es darum geht, faire und nachhaltige Lieferketten zu gestalten.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Ein Sieg für die Bürokratie

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