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Das Deutsche Institut für Menschenrechte äußert scharfe Kritik am Entwurf des geplanten EU-Lieferkettengesetzes, das im Rahmen des Omnibus-Verfahrens auf der nächsten Ratssitzung debattiert werden soll. Während die EU in der Vergangenheit bedeutende Fortschritte in der Wahrung von Menschenrechten in globalen Lieferketten gemacht hat, droht nun eine erhebliche Abschwächung der bestehenden Standards.
„Die Bundesregierung ist gefordert, den erreichten menschenrechtlichen Standard zu verteidigen“, erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. Besonders besorgniserregend sei, dass der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten beschränkt werden soll. Dies könnte in Deutschland lediglich etwas über 100 Unternehmen betreffen und in anderen EU-Staaten möglicherweise nur ein oder zwei Firmen umfassen. Eine solche Einschränkung könnte jene Unternehmen, die bereits Verantwortung übernommen und das bestehende Lieferkettengesetz erfolgreich implementiert haben, in ihrer Vorreiterrolle stark benachteiligen.
Das Institut appelliert an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der menschenrechtliche Risikobegriff, wie er im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definiert ist, beibehalten wird. Dies würde bedeuten, dass Unternehmen auch bei klarem und belegbarem Wissen über Missstände oder Hinweise in der Lieferkette aktiv werden müssen. Zudem sollten die bestehenden zivilrechtlichen Haftungsvoraussetzungen gewahrt bleiben, um Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen realistische Klagemöglichkeiten zu bieten.
Besonders kritisch wird auch die geplante Streichung der Verpflichtung zur Umsetzung eines Klimaplans betrachtet. Die Auswirkungen globaler Lieferketten auf ökologische Fragestellungen sind untrennbar mit der Wahrung von Menschenrechten verbunden und müssen Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht bleiben.
„Die EU hat jetzt die Chance, im Omnibusverfahren ein wirksames Gesetz beizubehalten, das europaweit einheitliche Maßstäbe setzt und einige Versäumnisse bisheriger nationaler Lieferkettengesetze korrigiert“, betont Windfuhr. Eine solche Möglichkeit sollte nicht leichtfertig verspielt werden, da sie nicht nur die Wettbewerbsbedingungen in Europa, sondern auch die Rechte von Millionen von Menschen in den globalen Lieferketten betreffen könnte. In der kommenden Sitzung wird sich zeigen, ob die Aufforderungen des Instituts Gehör finden.
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EU-Lieferkettengesetz / „Nicht hinter deutsches Recht zurückfallen!“ / …
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Bedeutung des EU-Lieferkettengesetzes für Menschenrechte und Unternehmensverantwortung
Das EU-Lieferkettengesetz stellt einen entscheidenden Fortschritt im Bereich der Menschenrechte und der unternehmerischen Sorgfaltspflicht dar. In der aktuellen Diskussion ist besonders hervorzuheben, dass Deutschland mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits eine Vorreiterrolle einnimmt. Eine Einschränkung des Gesetzes auf lediglich Großunternehmen würde nicht nur die bereits aktiven Firmen benachteiligen, sondern auch das Vertrauen in die Wirksamkeit dieser Regelungen gefährden.
Derzeit setzen viele Unternehmen in Deutschland und darüber hinaus auf Transparenz und Verantwortung in ihren Lieferketten. Dieses Engagement ist nicht nur gut für das Unternehmensimage, sondern auch entscheidend für die Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds. Der geplante Schwenk hin zu einer reduzierten Unternehmensgröße, die dem Gesetz unterliegt, könnte insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen benachteiligen, die keinen Zugang zu den gleichen Ressourcen haben wie große Unternehmen.
Ein weiterer kritischer Aspekt in der aktuellen Debatte ist der menschenrechtliche Risikobegriff. Sollte dieser nicht beibehalten werden, könnten Unternehmen dazu entschlossen werden, bei nachweislichen Risiken in ihren Lieferketten untätig zu bleiben. Diese Entwicklung wäre ein Rückschritt und würde den Opfern von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit nehmen, ihre Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Unternehmen geltend zu machen.
Zusätzlich ist die geplante Streichung der Verpflichtung zur Umsetzung eines Klimaplans besorgniserregend. Die Dynamik zwischen Klimawandel und Menschenrechten wird zunehmend klarer, wobei Umweltzerstörung oft die Lebensgrundlage von marginalisierten Gemeinschaften bedroht. Ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl menschenrechtliche als auch ökologische Standards berücksichtigt, ist unerlässlich, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
In den letzten Jahren haben globale Initiativen, wie das UN-Geschäfts- und Menschenrechtsübereinkommen, den Druck auf die EU und ihre Mitgliedstaaten erhöht, effektive Regulierungen zu implementieren. Angesichts der zunehmenden Komplexität von Lieferketten und der globalen Abhängigkeiten ist es umso wichtiger, dass die Europäische Union nicht nur temporäre Lösungen findet, sondern eine nachhaltige und weitreichende Gesetzgebung verabschiedet.
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, da die Entscheidungen im EU-Rat weitreichende Konsequenzen für die Richtung der Unternehmensverantwortung in Europa haben könnten. Ein starkes Gesetz hätte das Potenzial, nicht nur die Menschenrechte zu schützen, sondern auch als Modell für zukünftige Initiativen im Bereich der globalen Unternehmensverantwortung zu dienen. Es bleibt abzuwarten, ob die EU in der Lage ist, die Herausforderung anzunehmen und eine klare Botschaft für Menschenrechte und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu senden.
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9 Antworten
Ich finde es gut wenn Firmen Verantwortung übernehmen für ihre Lieferketten aber warum nur große unternehmen? Kleinere sollten auch einbezogen werden damit alle fair behandelt werden!
„Die EU hat eine Chance“ – das klingt gut! Ich hoffe wirklich, dass sie das richtige tun werden und ein starkes Gesetz verabschieden. Was denkt ihr darüber? Glaubt ihr an eine Änderung?
„Hoffen ist gut, aber ich glaube nicht daran.“ Man sieht ja oft, dass solche Gesetze schwer durchzusetzen sind.
Ich habe den Artikel gelesen und finde es schlimm, dass der Klimaschutz wegfallen soll. Menschliche Rechte sind wichtig, aber Umwelt ist auch wichtig! Wie können wir das zusammenbringen?
Das sehe ich genauso! Wenn die Umwelt kaputt geht, leiden die Menschen darunter. Wir sollten mehr darüber reden!
Es ist traurig, wie oft solche Themen ignoriert werden. Wir müssen weiter drüber diskutieren und dafür kämpfen!
Die Kritik am Gesetzesentwurf ist echt gerechtfertigt. Wenn nur große Firmen betroffen sind, was passiert dann mit den kleinen? Die sollten auch in die Verantwortung genommen werden! Ich frage mich, ob es genug Druck geben wird, damit sich etwas ändert.
Ja genau! Das kann nicht sein! Kleine Unternehmen können auch was tun für die Menschenrechte. Ich hoffe, dass die Regierung das ernst nimmt.
Ich finde es sehr wichtig, dass wir über das EU-Lieferkettengesetz reden. Die Menschenrechte sind wichtig und wir müssen sicherstellen, dass Firmen auch Verantwortung übernehmen. Was denkt ihr über die Einschränkung auf große Unternehmen?