– Scheitern des EU-Lieferkettengesetzes gefährdet Planbarkeit für Unternehmen
– Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Onlineplattformen wie Temu und Shein
– Kritik an unentschlossener EU-Politik und Aufruf zu schnellen wirtschaftsfördernden Lösungen
EU-Lieferkettengesetz: Handelsverband warnt vor Planungsunsicherheit
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert mehr Verlässlichkeit in der europäischen Gesetzgebung im Bereich des EU-Lieferkettengesetzes.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bringt die Besorgnis der Branche auf den Punkt:
"Die Handelsunternehmen müssen sich auf eine gute und stabile Gesetzgebung aus Brüssel verlassen können. Für die Unternehmen, die sich auf die auch im Rechtsausschuss des EU-Parlaments geeinte Lösung gebaut haben, ist das ein Totalschaden."
Genth kritisiert die Entwicklung der letzten Jahre scharf.
Der Handelsverbandchef fordert klare Konsequenzen: "Wir brauchen genau das Gegenteil des gegenwärtigen Chaos." Besondere Dringlichkeit sieht Genth bei der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber Onlineplattformen und Händlern aus Drittstaaten wie Temu und Shein. Hier müsse die EU "konkrete und schnelle Ergebnisse auf den Tisch legen".
Sein Appell an die Politik ist deutlich: "Nun müssen sich in Brüssel alle Vertreter demokratischer Parteien zusammenraufen und rasch zu Lösungen kommen, die die Wirtschaft wieder nach vorne bringen. Wir brauchen einen Economy-Deal, da muss jetzt Tempo rein."
CSDDD und Omnibus: Ein kompliziertes Regelwerk im Wandel
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stellt Unternehmen in der Europäischen Union vor neue Herausforderungen. Diese Richtlinie verpflichtet Betriebe dazu, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten. Parallel dazu entwickelt die EU-Kommission die sogenannte Omnibus-Initiative, die verschiedene Gesetzesbereiche bündelt und Vereinfachungen für Unternehmen vorsieht.
Was bedeutet CSDDD für Unternehmen?
Die CSDDD verlangt von Unternehmen eine systematische Erfassung und Bewertung von Risiken in ihren Lieferketten.* Konkret müssen Betriebe potenzielle Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen identifizieren, Präventionsmaßnahmen ergreifen und Beschwerdemechanismen einrichten. Die ursprünglich geplanten Umsetzungsfristen haben sich jedoch mehrfach verschoben.
Bereits im Frühjahr 2024 signalisierte das EU-Parlament erste Änderungen am Zeitplan. Die Abgeordneten stimmten einer Verschiebung um ein Jahr zu und nahmen vorübergehend 80 Prozent der Unternehmen von der Berichtspflicht aus.*
Die Omnibus-Initiative: Ziele und Kritik
Die Omnibus-Initiative zielt darauf ab, verschiedene EU-Richtlinien zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Das erste Paket ("Omnibus I") enthält geplante Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Stand: 27.02.2025).* Kritiker wie die Organisation Misereor befürchten jedoch, dass die Initiative zu einer Abschwächung der Sorgfaltspflichten und Umweltauflagen führen könnte.*
Die jüngsten Entwicklungen zeigen eine weitere Verzögerung: Ende Februar 2025 stimmte das EU-Parlament einer Fristverlängerung um ein Jahr für die nationale Umsetzung der CSDDD zu (Stand: 28.02.2025).* Bis 2027 muss Deutschland die Richtlinie nun umsetzen (Stand: 20.03.2025)., wobei erste Omnibus-Pakete bereits Abschwächungen vorschlagen (Stand: 20.03.2025).
Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind bereits spürbar: Viele Unternehmen erhöhten vorsorglich ihre Lagerbestände, da sie Produktionsstockungen befürchteten.* Dieser vorsorgliche Ansatz zeigt, wie unsicher die Unternehmen angesichts der sich ständig ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen agieren.
Handel und Produktion im Krisenmodus
Die Unsicherheit um das europäische Lieferkettengesetz zwingt Unternehmen zu konkreten Anpassungen ihrer Geschäftspraktiken. Während das gescheiterte Omnibus I-Paket Entlastungen versprach, reagieren Händler und Produzenten bereits jetzt auf die regulatorische Ungewissheit mit vorsorglichen Maßnahmen.
Viele Betriebe erhöhen ihre Lagerbestände, um sich gegen mögliche Lieferengpässe abzusichern. Diese Vorsichtsmaßnahmen binden Kapital und treiben die Lagerhaltungskosten in die Höhe.
Das geplante Omnibus I-Paket hätte tatsächlich Erleichterungen gebracht: Es sah Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor und sollte 80 % der Unternehmen temporär von der Berichtspflicht ausnehmen (Stand: 23.02.2024, Industriemagazin*). Mit dem Scheitern des Pakets bleiben diese Entlastungen vorerst auf der Strecke.
Die unmittelbaren Folgen für Unternehmen:
- Erhöhte Lagerhaltungskosten durch vorsorgliche Vorratsbildung
- Produktionsrisiken durch mögliche Importbeschränkungen
- Ausbleibende Entlastung bei Berichtspflichten durch gescheiterte Reform
Die wirtschaftlichen Auswirkungen zeigen sich bereits im operativen Geschäft. Unternehmen müssen weiterhin mit komplexen Berichtspflichten leben, während gleichzeitig die Sorge vor Lieferkettenunterbrechungen wächst. Diese doppelte Belastung trifft besonders mittelständische Betriebe, die über weniger Ressourcen für Compliance und Risikovorsorge verfügen.
Gegensätzliche Positionen: Wirtschaft fordert Planungssicherheit, NGOs warnen vor Schlupflöchern
Die Diskussion um das europäische Lieferkettengesetz offenbart tiefe Gräben zwischen wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Interessen. Während Wirtschaftsverbände auf Planbarkeit und faire Wettbewerbsbedingungen drängen, sehen Menschenrechtsorganisationen die geplanten Regelungen als unzureichend an.
Kritik von NGOs
Amnesty International übt deutliche Kritik an den aktuellen Entwürfen. Die Organisation warnt, dass Ausnahmen und Schlupflöcher den Menschenrechtsschutz erheblich gefährden könnten. Besonders problematisch sieht sie, dass sich Unternehmen bei indirekten Geschäftsbeziehungen zu leicht ihrer Verantwortung entziehen können (Amnesty International, Stand: 31.05.2023)*.
Misereor geht in seiner Analyse noch einen Schritt weiter. Das Hilfswerk bewertet die Omnibus-Verordnung als potenziell massiv reduzierend für Sorgfaltspflichten und Umweltauflagen (Misereor)*.
Wirtschaftliche Perspektive
Aus Unternehmenssicht steht dagegen die Forderung nach verlässlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund. Der Handelsverband Deutschland betont die Notwendigkeit fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber großen Onlineplattformen und Händlern aus Drittstaaten. Die wirtschaftliche Argumentation konzentriert sich auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im internationalen Vergleich.
Die konträren Positionen zeigen deutlich, wie schwierig der Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und menschenrechtlichen Standards in der Praxis ist. Während die Wirtschaft verlässliche Regeln für ihre Geschäftstätigkeit benötigt, fordern NGOs verbindliche und lückenlose Regelungen zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Ausblick: Was jetzt passieren muss
Die europäische Lieferkettengesetzgebung steht an einem kritischen Wendepunkt. Nach dem Scheitern des Omnibus-I-Pakets im EU-Parlament müssen jetzt klare Weichenstellungen folgen, um Unternehmen Planungssicherheit zu geben und die Nachhaltigkeitsziele dennoch zu erreichen.
Nächste parlamentarische Schritte
Die EU-Institutionen stehen unter Druck, rasch tragfähige Kompromisse zu finden, die sowohl den Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht werden als auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen berücksichtigen.
Umsetzung in Deutschland bis 2027
Für Deutschland bleibt die Umsetzungsfrist der CSDDD bis 2027 verbindlich. Diese Deadline setzt Bundesregierung und Unternehmen unter Zeitdruck, die notwendigen Anpassungen in nationales Recht und betriebliche Prozesse zu integrieren. Die Wirtschaft erwartet hier klare Vorgaben und praktikable Lösungen, um die komplexen Anforderungen an Lieferkettenmanagement umsetzen zu können.
| Datum/Stand | Ereignis/Entscheidung | Kurzwirkung | Quelle |
|---|---|---|---|
| 28.02.2025 | EU-Parlament: Fristverlängerung um 1 Jahr für nationale CSDDD-Umsetzung; Omnibus sieht spätere/reduzierte Umsetzung vor* | Verlängerter Zeitrahmen für nationale Anpassungen | * |
| 20.03.2025 | Deutschland muss CSDDD bis 2027 umsetzen* | Verbindliche Deadline für deutsche Gesetzgebung | * |
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU-Institutionen die notwendige Handlungsfähigkeit beweisen können, um sowohl die regulatorischen Rahmenbedingungen zu stabilisieren als auch faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen gegenüber internationalen Mitbewerbern zu sichern.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Handelsverband Deutschland (HDE) e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Amnesty International kritisiert, dass Ausnahmen und Schlupflöcher im geplanten EU-Lieferkettengesetz den Menschenrechtsschutz gefährden und Unternehmen sich bei indirekten Geschäftsbeziehungen zu leicht ihrer Verantwortung entziehen könnten (Stand: 31.05.2023).“ – Quelle: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/europaeische-union-lieferkettengesetz-menschenrechte
- „Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 zugestimmt, das Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung um ein Jahr zu verschieben; 80 % der Unternehmen werden temporär von der Berichtspflicht ausgenommen (Stand: 23.02.2024).“ – Quelle: https://industriemagazin.at/fuehren/eu-verschiebt-lieferkettengesetz-was-die-omnibus-reform-fuer-unternehmen-in-oesterreich-bedeutet/
- „Bis 2027 muss Deutschland die europäische Richtlinie CSDDD umsetzen, deren Sorgfaltspflichten teils strenger sind als das aktuelle deutsche Gesetz; das erste Omnibus-Paket schlägt jedoch Abschwächungen vor, die kaum Erleichterungen für den deutschen Handel bringen (Stand: 20.03.2025).“ – Quelle: https://klardenker.kpmg.de/einigung-auf-csddd-nachhaltigere-lieferketten-oder-nur-mehr-aufwand/
- „Die Omnibus-Verordnung der EU-Kommission zielt auf eine potenzielle massive Reduktion der Sorgfaltspflichten und Umweltauflagen ab; diese politische Gemengelage und Lobbykampagnen beeinflussen die Planbarkeit für den Einzelhandel (Stand: 13.02.2025).“ – Quelle: https://www.misereor.de/fileadmin/user_upload/Infothek/BRIEFING_Initiative-Lieferkettengesetz_EU-Omnibus.pdf
- „Das EU-Parlament hat im Februar 2025 einer Fristverlängerung um ein Jahr für die nationale Umsetzung der CSDDD zugestimmt; die Omnibus-Initiative sieht eine spätere und reduzierte Umsetzung der Lieferkettensorgfaltspflichten vor (Stand: 28.02.2025).“ – Quelle: https://legal.pwc.de/de/news/fachbeitraege/die-omnibus-initiative-der-eu-kommission-und-die-auswirkungen-auf-die-eu-lieferkettenrichtlinie-csddd
- „Viele Unternehmen erhöhen angesichts der Unsicherheiten durch neue EU-Vorgaben vorsorglich ihre Lagerbestände; die Produktion könnte durch Importbeschränkungen und Beschlagnahmungen ins Stocken geraten (Stand: 31.12.2024).“ – Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/nachhaltigkeit/lieferketten-neue-eu-verordnung-betrifft-370000-firmen-experte-warnt/100143141.html
- „Das ‘Omnibus I’-Paket der EU von Februar 2025 enthält geplante Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auch den Einzelhandel entbürokratisieren sollen (Stand: 27.02.2025).“ – Quelle: https://www.roedl.de/themen/esg-news/2025-3/omnibus-initiative-bewegung-kurskorrektur