EU-Kommission legt Kleinanlegerstrategie vor – BVK sieht sich in Lobbyarbeit bestätigt

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 24.05.2023
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EU plant revolutionäre Änderungen für Kleinanleger – BVK gibt Einblick in neue Strategie

Die EU-Kommission hat gestern ihren offiziellen Entwurf zur sogenannten Kleinanlegerstrategie vorgelegt, in dem kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, begrüßte diese Entscheidung und sieht darin eine Bestätigung für die intensive Lobbyarbeit des Verbandes. Der Kommissionsentwurf sieht lediglich ein Vergütungsverbot für beratungsfreie Tätigkeiten vor, während Makler gegen Courtage weiterhin Versicherungsanlageprodukte vermitteln dürfen. Die strengeren Regelungen für den Bereich “Interessenkonflikte” sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind ebenfalls festgeschrieben. Der BVK wird sich trotz der positiven Aspekte des Entwurfs weiterhin für den Schutz des Berufsstands und im Interesse der Kunden engagieren.

Strengere Regulierungen sollen vermieden werden

BVK-Präsident Heinz betont jedoch, dass die EU nicht übers Ziel hinausschießen sollte, indem strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorgenommen werden, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind. Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen. Der BVK wird sich trotzdem in die weitere Diskussion einbringen und das anschließende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.

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Trilog-Abstimmung wird einige Monate in Anspruch nehmen

Der Kommissionsentwurf wird in der Folgezeit zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt (sog. Trilog). Nach Einschätzung des BVK wird dies einige Monate in Anspruch nehmen. Der BVK zählt rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe und ist damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband.

Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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