EU-Klimagesetz 2040: 90 %-Ziel, ETS II-Verschiebung und VKU-Bewertung im Überblick

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Das EU-Parlament hat für das neue Klimagesetz 2040 gestimmt, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 vorsieht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt vor unrealistischen Vorgaben, da wichtige Technologien wie Wasserstoff und Netzausbau noch nicht breit verfügbar sind. Positiv bewertet der VKU die Aufnahme einer Überprüfungsklausel, die Anpassungen ermöglicht, falls Technologien nicht wie geplant zur Verfügung stehen.

Inhaltsverzeichnis

– EU-Parlament beschließt 90 Prozent weniger Emissionen bis 2040 gegenüber 1990.
– VKU begrüßt Überprüfungsklausel für Anpassungen bei Technologie und Rahmenbedingungen.
– Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS II) wird auf 2028 verschoben.

EU-Parlament beschließt Klimaziel 2040: VKU sieht Chancen und Risiken

Das Europäische Parlament in Brüssel hat für das neue Klimagesetz 2040 gestimmt. Die EU-Kommission schlägt vor, die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren*. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt grundsätzlich ambitionierte Klimaziele, äußert jedoch deutliche Bedenken zur praktischen Umsetzbarkeit.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing betont: „Klimaschutz ist unser gemeinsames Ziel. Wir müssen ehrlich sein: Das 90-Prozent-Ziel bis 2040 beruht auf sehr optimistischen Annahmen. Technologien wie Wasserstoff, CCS und sowie der zugehörige Netzausbau sind noch nicht in der Breite verfügbar. Wir dürfen die Menschen und Unternehmen nicht überfordern.“

Überprüfungsklausel als Sicherheitsnetz

Positiv bewertet der VKU die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in den Gesetzentwurf. Liebing erklärt: „Die Klausel ist ein wichtiges Sicherheitsnetz. Sie ermöglicht Anpassungen, wenn sich Technologien oder Rahmenbedingungen anders entwickeln als geplant. Das ist vernünftig und notwendig.“ Diese Flexibilität könnte sich als entscheidend erweisen, falls sich technologische Entwicklungen verzögern oder unerwartete Hindernisse auftreten.

Internationale Zertifikate und verschobener Emissionshandel

Bis zu fünf Prozent der erforderlichen Reduktion dürfen über internationale Zertifikate erfolgen* (Stand: 13.11.2025). Allerdings bleiben viele Details dieser Regelung noch unklar. Gleichzeitig wurde die Einführung des neuen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS II) auf 2028 verschoben (Stand: 13.11.2025).

Liebing kritisiert diese Verzögerung deutlich: „Die Verzögerung beim ETS II ist ein Rückschritt. Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sind wichtig für Investitionen und soziale Entlastung. Wenn wir den ETS 2-Start verschieben, steigt die Gefahr zusätzlicher nationaler Alleingänge. Das macht Klimaschutz teurer und komplizierter.“

Fokus auf Umsetzung der 2030-Ziele

Nach der Abstimmung im Plenum geht das Gesetz nun in den Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission. Aufgrund ähnlicher Positionen der Institutionen wird ein schneller Abschluss erwartet. Liebing appelliert für eine pragmatische Herangehensweise: „Wir brauchen ambitionierte, aber machbare Ziele. Der Fokus muss jetzt auf der Umsetzung des 2030-Ziels liegen. Nur wenn wir dieses erreichen, können wir den weiteren, höchst ambitionierten Weg zu 2040 realistisch gestalten.“

Der Verband kommunaler Unternehmen vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen (Stand: 2024). Mit rund 309.000 Beschäftigten erwirtschafteten die Mitgliedsunternehmen 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro und investierten mehr als 17 Milliarden Euro (Stand: 2024). Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart und entsorgt täglich 31.500 Tonnen Abfall (Stand: 2024).

Flexibilität mit Risiko: Überprüfungsklausel und Kritik am EU-Klimaziel

Das EU-Klimaziel 2040 enthält bewusst gestaltete Flexibilitätsmechanismen, die Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen ermöglichen sollen. Diese Regelungen stoßen jedoch auf geteilte Reaktionen: Während Wirtschaftsvertreter sie als notwendiges Sicherheitsnetz begrüßen, sehen Umweltverbände darin potenzielle Schlupflöcher für Klimaschutz.

Wie die Überprüfungsklausel funktiert

Die im Juni 2025 von den EU-Umweltministerinnen und -ministern beschlossene Überprüfungsklausel sieht einen Bewertungsmechanismus alle zwei Jahre vor. Dabei ermöglicht sie auch die Nutzung internationaler Zertifikate zur Emissionsminderung*.

Die EU-Kommission prüft den Fortschritt regelmäßig und bewertet mindestens alle zwei Jahre den Stand der Zielerreichung. Der Rat der EU wird stärker in diesen Prozess eingebunden*.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet diese Klausel positiv: „Die Klausel ist ein wichtiges Sicherheitsnetz. Sie ermöglicht Anpassungen, wenn sich Technologien oder Rahmenbedingungen anders entwickeln als geplant.“

Kritik an Flexibilitätsregeln

Umweltverbände äußern im Juli 2025 deutliche Bedenken gegenüber den Flexibilitätsregelungen. Ihre Hauptkritikpunkte:

  • Flexibilitätsregeln wie die Anpassung bei natürlicher CO₂-Senkenbindung könnten die ökologische Integrität schwächen – Stand: 07/2025
  • Die Möglichkeit, Emissionen über internationale Zertifikate auszugleichen, birgt die Gefahr von Minderungsrechnungen, die nicht zu echter Emissionsreduktion führen – Stand: 07/2025

Die Debatte zeigt die grundsätzliche Spannung zwischen notwendiger Planungssicherheit für Wirtschaftsakteure und der Forderung nach verbindlichen, messbaren Fortschritten im Klimaschutz. Während die Überprüfungsklausel realistische Anpassungen ermöglichen soll, befürchten Kritiker eine systematische Abschwächung der Klimaziele durch zu viele Ausweichmöglichkeiten.

Fakten & Zahlen: Investitionen und Technologie‑Stand

Die Diskussion um das 90-Prozent-Klimaziel der EU für 2040 steht auf einem Fundament konkreter Zahlen. Diese zeigen deutlich, welche finanziellen und technologischen Hürden bis dahin zu überwinden sind. Die aktuellen Kapazitäten bei Schlüsseltechnologien und der immense Investitionsbedarf bilden die reale Basis, vor der die Zielvorgabe bewertet werden muss.

Investitionsbedarf 2030–2040

Die finanzielle Dimension der Transformation umfasst Investitionen in erneuerbare Energien, Netzinfrastruktur, Wasserstoff- und CCS-Technologien sowie die Modernisierung von Industrieanlagen. Diese Kapitalanforderung stellt nicht nur die öffentlichen Haushalte, sondern vor allem auch private Investoren vor enorme Herausforderungen.

Technologie‑Kapazitäten (2025)

Der aktuelle Stand der für die Dekarbonisierung entscheidenden Technologien zeigt eine erhebliche Lücke zu den für 2040 benötigten Kapazitäten. Im Jahr 2025 liegt die Wasserstoffproduktion in der EU bei lediglich 3,7 Millionen Tonnen pro Jahr. Für CCS-Technologien (Carbon Capture and Storage) stehen aktuell Kapazitäten zur Abscheidung und Speicherung von etwa 8 Millionen Tonnen CO₂ jährlich zur Verfügung. Besonders deutlich wird die Infrastrukturlücke beim Stromnetzausbau: Es fehlen derzeit 24.000 Kilometer Hochvoltleitungen, um die erneuerbaren Energien zu transportieren und zu verteilen.

Diese Zahlen unterstreichen die Aussage von VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Technologien wie Wasserstoff, CCS und sowie der zugehörige Netzausbau sind noch nicht in der Breite verfügbar.“ Die Diskrepanz zwischen heutigen Kapazitäten und den für 2040 benötigten Dimensionen macht die technologische Herausforderung greifbar.

Mögliche Tabelle: Aktueller Technologie‑Stand (2025)

Jahr Technologie/Parameter Wert Einheit Quelle/Stand
2025 Wasserstoffproduktion 3,7 Mio. t/Jahr Stiftung Umweltenergierecht*
2025 CCS-Kapazitäten 8 Mio. t CO₂/Jahr Stiftung Umweltenergierecht*
2025 Stromnetz-Ausbaulücke 24.000 km Stiftung Umweltenergierecht*

Die Kombination aus hohem Investitionsbedarf und begrenzten Technologiekapazitäten bildet den realen Kontext, in dem die Machbarkeit des 90-Prozent-Ziels bewertet werden muss. Diese Faktenlage gibt den Diskussionen um notwendige politische Rahmenbedingungen und realistische Zeitpläne eine konkrete Grundlage.

ETS II‑Verschiebung: Folgen für nationale Politik und Verbraucher

Die Entscheidung, den Start des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS II) von 2027 auf 2028 zu verschieben, hat weitreichende praktische Konsequenzen. Diese Verschiebung, beschlossen im Juni 2025, schafft nicht nur eine einjährige Planungslücke, sondern könnte auch erhebliche Einnahmeausfälle verursachen und politische Fragmentierung befördern.

Die verlängerte Übergangszeit erhöht die Gefahr nationaler Alleingänge, wie bereits im Juni 2025 gewarnt wurde. Wenn Mitgliedstaaten eigene Klimainstrumente entwickeln, entsteht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Diese Fragmentierung macht Klimaschutz nicht nur teurer, sondern auch administrativ aufwendiger für grenzüberschreitend agierende Unternehmen. Zudem fehlen die erwarteten Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung, die eigentlich Investitionen in klimafreundliche Technologien und soziale Ausgleichsmaßnahmen finanzieren sollten.

Vor diesem Hintergrund gewinnt der ohnehin bestehende Investitionsbedarf zusätzliches Gewicht. Die ETS II-Verschiebung erschwert diese Finanzierung und könnte notwendige Transformationen verzögern.

Mögliche direkte Folgen für Verbraucher:innen

  • Höhere Kosten: Durch mögliche nationale Alleingänge könnten zusätzliche Belastungen entstehen (Quelle: DNR, Stand: 06/2025)*
  • Verzögerte Förderprogramme: Fehlende ETS II-Einnahmen könnten soziale Ausgleichsmaßnahmen verschieben
  • Ungleiche Belastung: Unterschiedliche nationale Regelungen führen zu regional verschiedenen CO₂-Preisen

Die Verschiebung des ETS II zeigt, wie europäische Klimapolitik unmittelbare Auswirkungen auf nationale Haushalte, Verbraucherpreise und die politische Kohärenz in der EU haben kann.

Ausblick: Worauf die Öffentlichkeit jetzt achten sollte

Die Entscheidung zum EU-Klimaziel 2040 markiert nicht das Ende, sondern den Startpunkt eines intensiven Umsetzungsprozesses. In den kommenden Monaten rücken konkrete Meilensteine und Prüfverfahren in den Fokus. Erste umfassende Prüfberichte werden daher bereits 2027 erwartet*.

Parallel bleibt der Zeitplan für ETS II kritisch: Die Einführung des neuen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr wurde auf 2028 verschoben (Stand: Juni 2025). Diese Verzögerung erhöht den Druck auf andere Instrumente, um die Klimaschutzlücke zu schließen. Als wichtige Referenz dient zudem eine gemeinsame Investitionsstudie von DIHK und VKU, deren Ergebnisse im September 2025 vorliegen sollen.

Akteure wie Umweltverbände, kommunale Unternehmen und Mitgliedstaaten werden nun verstärkt Einfluss auf die Ausgestaltung der Umsetzungsmaßnahmen nehmen. Sie werden genau verfolgen, wie die EU-Kommission die Prüfklausel ausgestaltet und ob ausreichend Mittel für notwendige Infrastrukturinvestitionen bereitgestellt werden. Die Öffentlichkeit sollte besonders auf die jährlichen Fortschrittsberichte der Kommission und die Entwicklung der nationalen Klimapläne achten – hier zeigen sich frühzeitig, ob der eingeschlagene Weg realistisch bleibt.

Dieser Beitrag enthält Informationen und Stellungnahmen aus einer Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU).

Weiterführende Quellen:

10 Antworten

  1. Ich denke auch das Klimaziel ist sehr ambitioniert, aber was wenn es scheitert? Wir brauchen einen Plan B für diese Situation!

    1. Vielleicht sollten wir uns auch mehr mit den internationalen Zertifikaten beschäftigen? Könnte das eine Lösung sein oder eher ein Schlupfloch?

  2. „Ambitionierte Ziele sind wichtig“, sagt Liebing – aber wie realistisch sind diese Ziele wirklich? Der Investitionsbedarf ist enorm und viele Technologien stehen noch nicht zur Verfügung.

  3. Der Emissionshandel ETS II wird auf 2028 verschoben? Das finde ich problematisch. Es könnte den Fortschritt bei der Reduzierung von CO₂-Emissionen verlangsamen. Was denkt ihr über die Folgen dieser Verzögerung?

    1. Ja, ich mache mir auch Sorgen darüber! Wenn wir nicht bald handeln, könnten wir den Anschluss verlieren. Wie können wir sicherstellen, dass nationale Alleingänge vermieden werden?

    2. Das ist ein wichtiger Punkt! Vielleicht sollten wir mehr Druck auf unsere Politiker ausüben? Ich denke, viele Menschen sind sich der Risiken nicht bewusst.

  4. Die Überprüfungsklausel ist ein guter Schritt, um flexibel zu bleiben. Aber was passiert, wenn die Technologien nicht rechtzeitig verfügbar sind? Ich mache mir Sorgen über die Umsetzung dieser Ziele.

    1. Ich stimme zu! Diese Klausel kann uns helfen, aber ich frage mich, ob sie auch wirklich effektiv genutzt wird. Gibt es schon konkrete Pläne zur Implementierung der Überprüfungsklausel?

  5. Ich finde das Klimaziel von 90 Prozent bis 2040 sehr ehrgeizig. Die Technologien, die dafür nötig sind, sind noch nicht wirklich bereit. Wie werden wir sicherstellen, dass die Unternehmen nicht überfordert werden?

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