– EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten auf 16 % Primärenergieeinsparung bis 2030, 20–22 % bis 2035.
– Mindestens 55 % der Energieeinsparung muss durch Sanierung vor-1977 errichteter, ineffizienter Gebäude erfolgen.
– ZDB-Hauptgeschäftsführer begrüßt Wegfall der verpflichtenden Sanierungspflicht und fordert sachliche Gesetzgebungsdebatte.
Neue EU-Gebäuderichtlinie: Klare Ziele für weniger Energieverbrauch in Wohngebäuden
Die neue europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, den Energieverbrauch in Wohngebäuden deutlich zu senken. Bis 2030 soll der Primärenergieverbrauch um 16 Prozent, bis 2035 um 20-22 Prozent reduziert werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Sanierung der energieeffizientesten Schwachstellen – mindestens 55 Prozent der Reduktion muss durch die Sanierung der am wenigsten effizienten Gebäude, vor allem jener, die vor 1977 errichtet wurden, erreicht werden.
Diese Anforderungen stellen für Deutschland eine große Herausforderung dar und erfordern Engagement, Investitionen und Innovationen. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, betont: „Die Sanierungspflicht ist glücklicherweise vom Tisch. Wir hoffen nun sehr, dass die Gesetzgebungsdebatte von allen Beteiligten mit Augenmaß geführt wird. Ein politisches Hick-Hack wie beim Gebäudeenergiegesetz muss unbedingt vermieden werden.“ Die neue Richtlinie steht damit für ambitionierte Klimaziele und hohe Erwartungen an die Bauwirtschaft, setzt aber zugleich auf praktikable politische Entscheidungen.
EU-Energiesparziele: Herausforderung und Chance für Gesellschaft und Wirtschaft
Die EU-Gebäuderichtlinie stellt einen bedeutenden Schritt im europäischen Klimaschutz dar und beeinflusst dabei nicht nur ökologische, sondern auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche. Ihr Ziel ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor nachhaltig zu senken und dadurch die Klimaziele effektiver zu erreichen. Diese Entwicklung fordert weitreichende Maßnahmen: Umbauten, Modernisierungen und den Einsatz neuer Technologien im Bauwesen. Dabei zeichnen sich sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für verschiedene Akteure ab – von Bürgerinnen und Bürgern bis zu Unternehmen.
Die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt sind vielschichtig. Steigende Anforderungen an Energieeffizienz können einerseits die Betriebskosten senken und die Wohnqualität erhöhen. Andererseits führt der Investitionsbedarf für nachhaltige Sanierungen und Neubauten zu sozialen Spannungen, da ansässige Bewohner:innen hohe Kosten nicht immer stemmen können. Somit ist der soziale Ausgleich ein zentrales Thema, das politischen Handelns bedarf.
Der Bausektor erlebt durch die Richtlinie auch einen Impuls für Innovationen. Technologische Fortschritte, etwa bei Baustoffen oder digitalen Planungstools, eröffnen neue Möglichkeiten für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Gleichzeitig muss die Branche auf politische Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Hürden reagieren, die bei der Umsetzung auftreten.
Für die Gesellschaft ergeben sich aus der EU-Gebäuderichtlinie folgende wesentliche Herausforderungen und Chancen:
- Hoher Investitionsbedarf für nachhaltige Modernisierungen, der sozial verträglich gestaltet werden muss
- Arbeitsplatzpotenziale durch Neubau- und Sanierungsprojekte im Bereich energieeffizientes Bauen
- Förderung technologischer Innovationen im Bauwesen, die langfristig zu Kosteneinsparungen und Umweltschutz beitragen
- Sicherstellung eines sozialen Ausgleichs, um Wohnraum für alle sozialgruppen bezahlbar zu halten
Diese Entwicklungen verändern das europäische Bauwesen grundlegend und bieten gleichzeitig eine Plattform für zukunftsorientierte Lösungen, mit denen Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität Hand in Hand gehen können.
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EU-Gebäuderichtlinie: „Ein politisches Hick-Hack muss unbedingt vermieden werden“
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