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EU-Gebäuderichtlinie: Sanierungspflicht abgewendet – Effizienzziele im Fokus

Pressemeldung:EU-Gebäuderichtlinie: Sanierungspflicht abgewendet – Effizienzziele im Fokus
Berlin, 12. März 2024 - In einer entscheidenden Wendung hat die europäische Gesetzgebung eine weitreichende Gebäuderichtlinie verabschiedet, die den Weg für eine umweltfreundlichere Zukunft ebnet, ohne dabei eine Sanierungspflicht einzuführen. Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußerte sich optimistisch zur neuen Direktive, mahnte jedoch zur Vorsicht bei der Umsetzungsdebatte, um politische Stolpersteine zu vermeiden. Mit dem ehrgeizigen Ziel, den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken, steht Deutschland und seine europäischen Nachbarn vor einer enormen Herausforderung, insbesondere bei der Identifizierung und Sanierung energetisch ineffizienter Gebäude.

Bremen (VBR). In einem aktuellen Schritt zur nachhaltigen Gestaltung des Bauwesens in Europa hat die Verabschiedung der neuen europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) maßgebliche Diskussionen ausgelöst. Die Direktive, die eine Reaktion auf die drängenden Anforderungen des Klimawandels darstellt, nimmt die Mitgliedstaaten in die Pflicht, den Energieverbrauch im Wohnsektor signifikant zu reduzieren. Mit Zielen, bis 2030 den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken, setzt die EU neue Maßstäbe im Bereich der Energieeffizienz.

Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußerte sich erleichtert darüber, dass eine umstrittene Sanierungspflicht nicht Teil der Richtlinie wurde. „Die Sanierungspflicht ist glücklicherweise vom Tisch. Wir hoffen nun sehr, dass die Gesetzgebungsdebatte von allen Beteiligten mit Augenmaß geführt wird. Ein politisches Hick-Hack wie beim Gebäudeenergiegesetz muss unbedingt vermieden werden“, betonte Pakleppa. Er hebt hervor, wie wichtig eine konstruktive und sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema ist, um Fortschritte zu erzielen, ohne dabei den Bausektor mit unklaren oder überstürzten Regulierungen zu belasten.

Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Forderung, dass mindestens 55 Prozent des verringerten Primärenergieverbrauchs durch die Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude erbracht werden soll. Diese Vorgabe stellt insbesondere für Deutschland eine immense Herausforderung dar, da es gilt, jene Gebäude zu identifizieren und zu sanieren, die vor 1977 erbaut wurden und somit keinerlei Energieeffizienzanforderungen genügen.

Die Herausforderungen, die mit der Umsetzung dieser Direktive einhergehen, sind nicht zu unterschätzen. Nicht nur muss eine effiziente Strategie zur Identifizierung sanierungsbedürftiger Gebäude entwickelt werden, sondern es bedarf auch umfangreicher Investitionen und technologischer Innovationen, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Während die Bemühungen um eine verbesserte Energieeffizienz im Bausektor eine direkte Antwort auf die Klimakrise sind, eröffnen sie auch Chancen für Innovation, wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung nachhaltiger Lebensräume.

Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Meilenstein in Europas Bestrebungen, führend in Sachen und zu werden. Sie fordert jedoch von allen Beteiligten, insbesondere aus dem Baugewerbe, Engagement, Innovation und eine offene Zusammenarbeit, um die hohen Ziele in die Realität umzusetzen. Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie wird zweifellos genau beobachtet werden, sowohl von Fachleuten im Bausektor als auch von einer Öffentlichkeit, die zunehmend auf die Auswirkungen des Klimawandels aufmerksam wird.


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EU-Gebäuderichtlinie: „Ein politisches Hick-Hack muss unbedingt vermieden werden“

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