EU Zwangsarbeit Verbot: Neue EU-Verordnung verbannt Produkte aus Zwangsarbeit vom Markt – Meilenstein für Lieferkettengesetz und Menschenrechte im Handel

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Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben sich in den Trilog-Verhandlungen auf eine Verordnung geeinigt, die Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, im Binnenmarkt verbietet. Nach ILO-Schätzungen sind weltweit über 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen und ihre Erzeugnisse gelangen oft über globale Lieferketten nach Europa. Das Verbot soll Wettbewerbsverzerrungen durch ausbeuterische Arbeitsbedingungen verhindern und bedarf noch der endgültigen Zustimmung von EU-Rat und Parlament.

Inhaltsverzeichnis

– Rat und Parlament einigen sich auf EU-Verbot von Zwangsarbeitsprodukten im Binnenmarkt.
– Laut ILO sind weltweit über 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen.
– Entwurf enthält keine Wiedergutmachungsregelungen für Betroffene, Menschenrechtsschutz bleibt lückenhaft.

EU-Einigung soll Zwangsarbeit auf dem Binnenmarkt ein Ende setzen

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben eine politische Einigung erzielt, die einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Zwangsarbeit darstellt. Ziel dieser Einigung ist es, Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom europäischen Binnenmarkt zu verbannen. Dies geschieht im Rahmen der Trilog-Verhandlungen und signalisiert einen bedeutsamen Fortschritt für eine humanere und gerechtere Wirtschaft in der EU. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit über 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Die Produkte, die sie unter diesen Bedingungen herstellen, gelangen über globale Lieferketten auf europäische Märkte.

Die geplante EU-Verordnung strebt an, sämtliche Produkte, die unter Zwangsarbeit gewonnen, geerntet, erzeugt oder hergestellt wurden, vom Markt zu nehmen – unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb der EU produziert wurden. Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, kommentiert: „Mit der Einigung im politischen Trilog ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt. Ein solches Verbot wäre ein entscheidender Schritt, damit der EU-Binnenmarkt kein Absatzmarkt für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte ist und keine Wettbewerbsvorteile durch den Einsatz von Zwangsarbeit entstehen.“

Gleichzeitig weist Windfuhr kritisch darauf hin, dass „der Vorschlag keine Wiedergutmachungsregelung enthält, dies wäre aus menschenrechtlicher Perspektive wünschenswert. Wiedergutmachungsmaßnahmen für Betroffene sollten Voraussetzung dafür sein, dass vom Verbot erfasste Produkte wieder im EU-Markt vertrieben werden können.“ Er konkretisiert, dass solche Maßnahmen beispielsweise die Rückgabe von Ausweisdokumenten und Löhnen, die Befreiung aus Schuldknechtschaft oder die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen umfassen könnten.

Die Verordnung bedarf noch der abschließenden Bestätigung durch EU-Rat und Parlament, könnte jedoch einen Wendepunkt im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen markieren.


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Menschenrechtsinstitut begrüßt politische Einigung zur Zwangsarbeitsverordnung

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