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EU erzielt Durchbruch bei Verbot von Zwangsarbeitsprodukten

Pressemeldung:EU erzielt Durchbruch bei Verbot von Zwangsarbeitsprodukten
In einem historischen Schritt zur Bekämpfung der globalen Zwangsarbeit hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die entscheidende Einigung über die EU-Zwangsarbeitsverordnung, die ein breites Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem europäischen Markt vorsieht, begrüßt. Diese bahnbrechende Vereinbarung, erreicht bei den Trilog-Verhandlungen zwischen dem Rat der EU und dem EU-Parlament, markiert einen Wendepunkt im Streben nach einem gerechteren Handel und signalisiert das Ende der stillschweigenden Billigung von Zwangsarbeit durch die Wirtschaftspraktiken der EU.
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Bremen (VBR). Berlin, 05. März 2024 – In einer bemerkenswerten Entwicklung haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament einen entscheidenden Schritt zur Bekämpfung von Zwangsarbeit gemacht. Durch eine politische Einigung sollen Produkte, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom europäischen Binnenmarkt verbannt werden. Diese Einigung wurde im Rahmen der Trilog-Verhandlungen erzielt und markiert einen bedeutenden Fortschritt in Richtung einer humaneren und gerechteren Wirtschaft innerhalb der EU.

Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betont die Bedeutung dieser Einigung: “Mit der Einigung im politischen Trilog ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt. Ein solches Verbot wäre ein entscheidender Schritt, damit der EU-Binnenmarkt kein Absatzmarkt für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte ist und keine Wettbewerbsvorteile durch den Einsatz von Zwangsarbeit entstehen.”

Laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit über 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Die von ihnen hergestellten Produkte gelangen durch globale Lieferketten auch auf Märkte in Europa. Die geplante EU-Verordnung zielt darauf ab, alle Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit gewonnen, geerntet, erzeugt oder hergestellt wurden, unabhängig davon, ob dies innerhalb oder außerhalb der EU geschah, vom Markt zu nehmen.

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Allerdings weist Windfuhr auch auf bestimmte Kompromisse hin, die im Verordnungsentwurf gemacht wurden und die hinter einem vollumfänglichen Schutz von Menschenrechten zurückbleiben könnten. Er kritisiert insbesondere das Fehlen von Regelungen zur Wiedergutmachung für Betroffene: “Der Vorschlag enthält keine Wiedergutmachungsregelung, dies wäre aus menschenrechtlicher Perspektive wünschenswert. Wiedergutmachungsmaßnahmen für Betroffene sollten Voraussetzung dafür sein, dass vom Verbot erfasste Produkte wieder im EU-Markt vertrieben werden können.”

Windfuhr erklärt, wie eine solche Wiedergutmachung aussehen könnte, von der Rückgabe von Ausweisdokumenten und Löhnen, der Befreiung aus Schuldknechtschaft bis hin zur Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen. Die weitere Debatte in Brüssel wird zeigen, inwiefern diese Aspekte in den endgültigen Verordnungstext einfließen werden, da sowohl der EU-Rat als auch das Parlament dem Kompromissvorschlag noch zustimmen müssen.

Diese neue Verordnung könnte einen Wendepunkt darstellen. Sie signalisiert nicht nur Europas Engagement im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen, sondern könnte auch anderen Wirtschaftsräumen als Vorbild dienen. Jedoch bleibt es wichtig, die Umsetzung dieser Regelungen genau zu beobachten und darauf zu achten, dass sie nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in der Praxis zu realen Verbesserungen führen.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Menschenrechtsinstitut begrüßt politische Einigung zur Zwangsarbeitsverordnung

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