EU-Entwaldungsverordnung: BBV kritisiert Kommissionsvorschlag als enttäuschend und fordert Null-Risiko-Kategorie

Der Bayerische Bauernverband kritisiert den neuen EU-Vorschlag zur Entwaldungsverordnung als unzureichend. *Der Vorschlag ist enttäuschend und bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück*, erklärt der Verband. Hauptkritikpunkt ist das Fehlen der geforderten Null-Risiko-Kategorie, die bayerische Land- und Forstwirte entlasten würde. Der BBV hat sich daher erneut mit einem Schreiben an die bayerischen Europaabgeordneten gewandt.
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Inhaltsübersicht

– EU-Kommission schlägt Verschiebung der Entwaldungsverordnung für Kleinunternehmer vor
– Bayerischer Bauernverband kritisiert Fehlen einer Null-Risiko-Kategorie im Vorschlag
– Hauptlast der Sorgfaltspflichten bleibt bei Land- und Forstwirten als Erstinverkehrbringer

EU-Kompromiss enttäuscht bayerische Bauern

Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigt sich alarmiert über den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Entwaldungsverordnung. Trotz langjähriger Forderungen nach spürbaren Erleichterungen bleibt die geplante Regelung aus Sicht der Land- und Forstwirte hinter den Erwartungen zurück.

Die Kritik des Verbands konzentriert sich auf drei Hauptpunkte: Der Vorschlag enthält keine echte Entlastung für die Betriebe, verlagert die Hauptlast der Dokumentationspflichten weiterhin auf die landwirtschaftlichen Erzeuger und ignoriert die zentrale Forderung nach einer Null-Risiko-Kategorie. Zwar hat sich die EU-Kommission in Sachen Entwaldungsverordnung immerhin überhaupt bewegt. Dennoch ist der Vorschlag enttäuschend und bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück, lautet das ernüchternde Fazit des BBV.

Keine echte Vereinfachung in Sicht

Die geplante Verschiebung um ein Jahr betrifft ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmer*. Für große und mittlere Unternehmen ist kein konkreter Anwendungsbeginn genannt. Die Befreiung von der Sorgfaltspflichtenerklärung gilt nur für die nachgelagerte Wertschöpfungskette, während Land- und Forstwirte als Erstinverkehrbringer weiterhin voll in der Pflicht stehen. Die Sorgfaltspflicht jetzt nur auf die Erstinverkehrbringer abzuwälzen, ist keine Vereinfachung, sondern belastet Land- und Forstwirte weiter massiv, kritisiert der Verband.

Fehlende Null-Risiko-Lösung

Besonders schwer wiegt aus BBV-Sicht das Fehlen der geforderten Null-Risiko-Variante. Hauptkritik bleibt, dass die von uns und vielen Seiten geforderte Null-Risiko-Variante in dem Vorschlag nicht erwähnt und vorgesehen ist, stellt der Verband klar. Ohne diese Regelung bleiben die bäuerlichen Betriebe mit individuellen Dokumentations- und Informationspflichten konfrontiert, die als sinnlose Zusatzbelastung bewertet werden.

Zeitdruck für politische Korrekturen

Nun liegt der Ball bei EU-Parlament und Rat, die über den Kommissionsvorschlag entscheiden müssen. Ohne rechtzeitige Einigung tritt die ursprüngliche Fassung der EUDR für alle Betroffenen in Kraft. Der Bayerische Bauernverband hat sich deshalb erneut mit einem Schreiben an die bayerischen Europaabgeordneten gewandt, um die Einführung der Null-Risiko-Variante mit Nachdruck zu fordern.

EUDR: Globale Ziele und praktische Hürden

Die EU-Entwaldungsverordnung verfolgt ein wichtiges globales Anliegen: Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut FAO (Stand: 2021) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück*. Diese Zahl unterstreicht die Dringlichkeit, gegen die Rodung von Wäldern für Agrarflächen vorzugehen. Die EUDR soll deshalb sicherstellen, dass in der EU gehandelte Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.

Warum die EUDR auf der Agenda steht

Die Verordnung zielt darauf ab, europäische Verbrauchermärkte von entwaldungstreibenden Produkten zu entkoppeln. Doch die Umsetzung stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Besonders für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die als Erstinverkehrbringer gelten, entsteht ein erheblicher Dokumentationsaufwand. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert daher die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie, um bürokratische Hürden für Betriebe zu reduzieren (Stand: 2025).

Warum die Kommission Vereinfachungen vorschlägt

Die EU-Kommission reagierte am 21. Oktober 2025 mit einem Änderungsvorschlag auf die praktischen Probleme. Als Hauptgrund nannte sie technische Schwierigkeiten mit dem neu entwickelten EUDR-IT-System*. Zudem betonte die Kommission die besondere Situation von Kleinst- und Kleinunternehmen: Fast alle Land- und Forstwirte in der EU fallen unter diese Kategorie*. Die vorgeschlagene einjährige Übergangsfrist soll ihnen mehr Zeit für die Umsetzung geben.

Dennoch bleibt die Diskrepanz zwischen globalem Umweltziel und praktischer Umsetzbarkeit bestehen. Während die FAO-Zahlen von 2021 die Notwendigkeit des Waldschutzes belegen, zeigen die aktuellen Diskussionen um IT-Probleme und bürokratische Lasten, wie komplex die konkrete Implementation wird.

Zahlen und Zeitpläne zur EU-Entwaldungsverordnung

Die Diskussion um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird durch konkrete Daten und Zeitvorgaben geprägt. Eine Studie des Maschinenrings beziffert den jährlichen bürokratischen Mehraufwand für agrarische Erstinverkehrbringer in Deutschland auf rund 64 Stunden pro Betrieb sowie Kosten von etwa 2.500 Euro (Stand: Oktober 2025)*. Diese Belastung trifft insbesondere Land- und Forstwirte, die als Erstinverkehrbringer gelten.

Zeitlicher Fahrplan der EUDR

Ohne eine Einigung der EU-Institutionen tritt die EUDR wie ursprünglich geplant am 30. Dezember 2025 für alle Betroffenen in Kraft*. Diese zeitliche Enge unterstreicht die Dringlichkeit der aktuellen Verhandlungen.

Praktische Folgen für Betriebe, Handel und Verbraucher

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Entwaldungsverordnung zeigt bereits jetzt konkrete Wirkungen – und lässt weitere Konsequenzen erwarten. Während die Kommission von Vereinfachung spricht, zeichnen sich in der Praxis zusätzliche Hürden ab, die verschiedene Wirtschaftsbereiche unterschiedlich stark treffen könnten.

Besonders betroffen wären laut Bayerischem Bauernverband die Erstinverkehrbringer, zu denen Land- und Forstwirte grundsätzlich zählen. Deren Präsident Günther Felßner bewertet die geplante Konzentration der Sorgfaltspflichten auf diese Gruppe kritisch: „Die Sorgfaltspflicht jetzt nur auf die Erstinverkehrbringer abzuwälzen, ist keine Vereinfachung, sondern belastet Land- und Forstwirte weiter massiv.“ Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)*.

Die möglichen Auswirkungen für Betriebe lassen sich in mehreren Bereichen zusammenfassen:

  • Bürokratiebelastung: Erhöhter Dokumentationsaufwand für Nachweise zur Herkunft der Rohstoffe
  • Kostensteigerungen: Investitionen in Compliance-Systeme und Zertifizierungen notwendig
  • Haftungsrisiken: Rechtliche Verantwortung für die gesamte Lieferkette bei Erstinverkehrbringern
  • Marktzugang: Erschwerter Handel mit kleinen Betrieben aus Entwicklungsländern
  • Verbrauchereffekte: Potenzielle Preisanpassungen bei betroffenen Produkten

Aktuelle Analysen des Maschinenrings zeigen Stand: 2025*, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe ohne administrative Entlastung massive Probleme bei der Umsetzung erwarten. Die geforderte Null-Risiko-Kategorie würde hier Abhilfe schaffen, indem sie individuelle Dokumentationspflichten für Betriebe in als entwaldungsfrei eingestuften Regionen ersatzlos streicht.

Technische Umsetzungsprobleme kommen hinzu: Die IT-Systeme der EU-Kommission sind Stand: 21.10.2025* noch nicht vollständig implementiert, was eine reibungslose Anwendung der Verordnung gefährdet. Ohne funktionierende digitale Infrastruktur drohen Verzögerungen bei Handelsprozessen und zusätzliche administrative Lasten für alle Beteiligten.

Die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung der Entwaldungsverordnung bleibt damit nicht nur theoretisch, sondern hat unmittelbare Konsequenzen für Wirtschaftsstrukturen, Verbraucherpreise und die praktische Arbeit der Betriebe.

Ausblick: Was jetzt entscheidet und was zu erwarten ist

Die politischen Weichen für die EU-Entwaldungsverordnung sind noch nicht endgültig gestellt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen nun EU-Parlament und Rat entscheiden, ob und in welcher Form Änderungen an der Verordnung vorgenommen werden. Ohne eine Einigung tritt die EUDR wie ursprünglich geplant am 30. Dezember 2025 für alle Betroffenen in Kraft.*

Nächste formale Schritte (Parlament & Rat)

Das EU-Parlament plant sein Plenarvotum im 4. Quartal 2025. Parallel berät auch der Rat der EU über den Kommissionsvorschlag; die Frist bleibt der 30. Dezember 2025. Die Kommission begründete ihren Änderungsvorschlag unter anderem mit technischen Problemen bei der Umsetzung (Stand: 21.10.2025).*

Was Betriebe jetzt tun können

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten die Entwicklung genau verfolgen und sich frühzeitig auf verschiedene Szenarien vorbereiten. Der Bayerische Bauernverband empfiehlt konkrete Schritte:

  • Dokumentation vorbereiten: Auch wenn für kleine Unternehmen eine Verschiebung diskutiert wird, sollten alle Betriebe ihre Lieferketten dokumentieren und Nachweispflichten vorbereiten
  • Kontakt zu Europaabgeordneten: Direkter Austausch mit den regionalen Vertretern im EU-Parlament kann die Position der Betriebe stärken
  • Verbandsarbeit nutzen: Gemeinsame Interessenvertretung durch landwirtschaftliche Verbände bietet mehr Gewicht in der politischen Debatte

Die Null-Risiko-Kategorie wird weiterhin gefordert, ist aber im aktuellen Vorschlag nicht enthalten.*


Ob die geplante Verschiebung für kleine Unternehmen kommt, welche Vereinfachungen tatsächlich umgesetzt werden und wie die Sorgfaltspflichten konkret ausgestaltet sein werden – diese Fragen bleiben bis zum Parlamentsvotum im 4. Quartal 2025 offen. Wir werden über die Entscheidung berichten, sobald sie vorliegt.

Die Inhalte und Zitate dieses Beitrags beruhen auf einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands.

Weiterführende Quellen:

11 Antworten

  1. Könnte jemand bitte erklären was genau mit der Sorgfaltspflicht gemeint ist? Ich verstehe nicht ganz warum nur landwirtschaftliche Erzeuger betroffen sind.

    1. Die Sorgfaltspflicht bezieht sich darauf wie gut man nachweisen kann woher seine Produkte kommen und ob sie umweltfreundlich sind.

    2. Das Thema ist komplex und ich bin mir auch unsicher darüber was das alles bedeutet für unsere kleinen Betriebe.

  2. Ich hoffe, dass das EU-Parlament wirklich darüber nachdenkt und etwas ändert! Die aktuellen Bedingungen sind einfach nicht tragbar für viele Betriebe. Was denkt ihr darüber?

    1. Genau! Der Druck muss erhöht werden! Wenn das Parlament nichts ändert, wird es für viele Kleinbetriebe das Aus bedeuten.

  3. Die Bürokratie wird immer mehr! Ich finde es ungerecht, dass gerade Landwirte so hohe Anforderungen erfüllen müssen. Wer hat hier Erfahrungen mit den Dokumentationspflichten gemacht?

    1. Es ist wirklich belastend! Ich denke, wir sollten unsere Erfahrungen teilen und vielleicht einen Austausch organisieren. Gemeinsam sind wir stärker!

  4. Die fehlende Null-Risiko-Kategorie ist ein großer Fehler! Ohne diese Regelung werden viele Betriebe in Schwierigkeiten geraten. Wie können wir sicherstellen, dass diese Forderung gehört wird?

    1. Es ist frustrierend zu sehen, dass unsere Stimmen oft ignoriert werden. Vielleicht sollten wir uns zusammenschließen und eine Petition starten, um unsere Anliegen klarer zu machen.

  5. Ich finde es sehr bedenklich, dass die Vorschläge der EU-Kommission nicht den Bedürfnissen der kleinen Betriebe gerecht werden. Warum wird immer wieder auf die Landwirte abgewälzt? Gibt es wirklich keine bessere Lösung?

    1. Ich stimme zu! Es scheint, als ob die großen Unternehmen immer mehr geschont werden, während die Kleinen leiden müssen. Hat jemand von euch eine Idee, wie wir Druck auf die Entscheidungsträger ausüben können?

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