EU-Entwaldungsverordnung: Baugewerbe fordert Nachbesserungen bei neuer Frist für entwaldungsfreie Lieferketten bis 30. Dezember 2025

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung, warnt jedoch davor, dass rein technische Nachbesserungen bestehende Unklarheiten nur vertagen würden. Ursprünglich sollte die Verordnung zum 30. Dezember 2025 in Kraft treten, nun fordert der ZDB im „Stop-the-Clock“-Verfahren eine zweijährige Aussetzung und grundlegende inhaltliche Überarbeitungen. Ziel ist es, klare, praktikable Regeln zu schaffen und vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor überzogenen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten zu bewahren.
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– Baugewerbe fordert zweijährigen EUDR-Aufschub zur inhaltlichen Überarbeitung und mehr Klarheit.
– Verordnung muss praktikabel umsetzbar sein und kleine sowie mittlere Unternehmen entlasten.
– Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf Importprodukte beschränken, Null-Risiko-Zone-Belastungen drastisch senken.

EU-Entwaldungsverordnung: Baugewerbe fordert klare Regeln und realistische Fristen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte ursprünglich am 30. Dezember 2025 in Kraft treten. Sie zielt darauf ab, Entwaldung durch Lieferketten zu verhindern und somit Umweltschutzziele auf europäischer Ebene umzusetzen. Die EU-Kommission schlägt nun vor, das Inkrafttreten um ein weiteres Jahr zu verschieben. Diese Ankündigung stößt beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) auf vorsichtige Zustimmung, verbunden mit deutlichen Forderungen.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, erkennt den Schritt zum Aufschub grundsätzlich an: „Wir begrüßen generell den Vorschlag der EU-Kommission, die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein weiteres Jahr auszusetzen. Aber es darf jetzt nicht nur um Software-Probleme gehen, die wohl nachgebessert werden sollen.“ Damit macht er klar, dass es aus Sicht des Baugewerbes nicht allein um technische Anpassungen geht, sondern um grundsätzliche Fragen der Realisierbarkeit und Umsetzbarkeit der Vorgaben.

Schon beim ersten Termin im Winter 2024 hatte die EU den Anwendungsbeginn auf den 30. Dezember 2025 verschoben – eine Frist, die viele der betroffenen Unternehmen als knapp empfanden. Pakleppa warnt: „Ohne eine konkrete inhaltliche Überarbeitung würden die Probleme nur erneut vertagt und die Unternehmen stünden in einem Jahr vor den gleichen Fragen.“ Aus diesem Grund fordert der ZDB von der EU-Kommission einen erweiterten Aufschub im Rahmen eines sogenannten „Stop-the-Clock“-Verfahrens um zwei Jahre. Nur so könne die Verordnung an die tatsächlichen Erfordernisse der Praxis angepasst werden.

Das Baugewerbe betont den dringenden Bedarf an Klarheit für die Unternehmen. Die Vorgaben müssten so gestaltet sein, dass sie sich tatsächlich umsetzen lassen, ohne kleine und mittlere Unternehmen dabei zu überfordern. Pakleppa unterstreicht: „Gerade die Unternehmen brauchen endlich Klarheit. Die Verordnung muss so angepasst werden, dass sie praktikabel umsetzbar ist und kleine wie mittlere Unternehmen nicht überfordert. Nur dann kann sie ihre Umweltziele auch erreichen.“

Die derzeitigen Unsicherheiten in der Planung stellen eine erhebliche Herausforderung dar. Viele kleinere und mittelständische Betriebe sehen sich mit einem deutlichen Anstieg bürokratischer Anforderungen konfrontiert, der für sie sowohl operativ als auch finanziell kaum kalkulierbar ist. Pakleppa beschreibt diese Situation so: „Die bisherigen Planungsunsicherheiten sind gravierend. Vielen kleinen und mittleren Betrieben drohen erheblich steigende bürokratische Belastungen, ohne dass ihnen klar ist, wie sie die neuen Anforderungen operativ und finanziell umsetzen sollen.“

Im vorgeschlagenen zweijährigen Aufschub sieht der Verband die Chance, die Verordnung so zu überarbeiten, dass die Umsetzung praktikabel wird, und gleichzeitig die Belastungen für die Betriebe reduziert werden, ohne die Umweltziele zu verwässern. Hierzu fordert der ZDB klare Anpassungen: „Mit dem Aufschub um zwei Jahre kann die Politik nachjustieren und sicherstellen, dass die Umsetzung praktikabel wird, die Belastungen für die Betriebe gemindert und gleichzeitig die wichtigen Ziele der Verordnung nicht verwässert werden.“

Im Zentrum der Forderungen stehen zwei konkrete Punkte: Erstens sollen die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf den Import von Produkten beschränkt werden. Zweitens verlangt der Verband, dass Sorgfaltsanforderungen und Dokumentationslast in der sogenannten 'Null-Risiko-Zone' drastisch gesenkt werden. Dazu zählen Produktionsstaaten, in denen keine Entwaldung stattfindet, wie beispielsweise innerhalb der EU. Pakleppa stellt heraus: „Nur so können ungerechtfertigte Belastungen für nachgelagerte, kleine und mittlere Betriebe in der Wertschöpfungskette vermieden werden.“

Diese Position fasst die Kernaussagen und Erwartungen des deutschen Baugewerbes an die EU-Entwaldungsverordnung zusammen. Sie markieren den Pragmatismus und die Forderung nach handhabbaren Lösungen im Spannungsfeld zwischen Umweltzielen und wirtschaftlichen Realitäten.

EU-Entwaldungsverordnung: Bedeutung, Ziele und aktuelle Verschiebung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verfolgt das Ziel, den globalen Verlust von Waldflächen entscheidend einzudämmen. Sie richtet sich gegen Produkte und Rohstoffe, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, und soll durch strengere Nachweispflichten entlang der Lieferketten den Import solcher Waren in die Europäische Union regulieren. Ursprünglich plante die EU, die Verordnung zum 30. Dezember 2024 in Kraft treten zu lassen; nach einer ersten Verschiebung auf den 30. Dezember 2025 steht nun eine weitere Aufschiebung im Raum. Die Hintergründe dieser termingerechten Anpassungen liegen sowohl in der Komplexität der Umsetzung als auch in den Anforderungen an Unternehmen.

Die Verordnung greift weit über das Baugewerbe hinaus. Neben Bauschutt und Baumaterialien betrifft sie auch die Holzindustrie, die Landwirtschaft und die Lebensmittelbranche. Diese Sektoren müssen künftig genau dokumentieren, dass verwendete Rohstoffe nicht aus illegaler Entwaldung stammen. Die Verordnung fordert daher von Unternehmen umfangreiche Sorgfalts- und Nachweispflichten, um entstandene Umweltschäden durch Lieferketten zu vermeiden.

Untersucht man die Gründe für die jüngste Verschiebung, wird deutlich, dass viele Unternehmen noch mit offenen Fragen im Umgang mit den neuen Anforderungen kämpfen. Während der EU-Kommission vor allem technische Umsetzungsprobleme und die Anpassung digitaler Nachweissysteme nennt, kritisiert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe die bislang bestehende Planungssicherheit als unzureichend. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Verbands, betont: „Ohne eine konkrete inhaltliche Überarbeitung würden die Probleme nur erneut vertagt und die Unternehmen stünden in einem Jahr vor den gleichen Fragen.“ Die Politik wird aufgefordert, nicht nur Fristen zu verschieben, sondern auch die Verordnung inhaltlich praktikabler zu gestalten und Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen zu mindern.

Die EUDR gilt für eine Reihe von Schlüsselindustrien und setzt dort nun neue Maßstäbe. Im Folgenden zeigt eine Übersicht, welche Wirtschaftsbereiche von der Verordnung betroffen sind – inklusive eines Zeitstrahls zu den geplanten Inkrafttreten und der aktuell bestätigten Verschiebungen:

Branche / Wirtschaftsbereich Bedeutung für EUDR Ursprüngliches Inkrafttreten Erster Aufschub Aktueller Stand (Dez. 2024)
Holzindustrie Forstprodukte müssen entwaldungsfrei sein 30.12.2024 30.12.2025 Vorgeschlagene weitere Verschiebung, Stand 18.12.2024
Baugewerbe Baumaterialien mit Waldbezug (z. B. Tropenhölzer) 30.12.2024 30.12.2025 Siehe Verbandskritik; Forderung nach Anpassung
Landwirtschaft & Lebensmittel Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Rindfleisch betroffen 30.12.2024 30.12.2025 Umsetzung noch offen, Dokumentationspflichten streng
Textil- und Lederindustrie Eingeschränkte Anwendung bei landwirtschaftlichen Rohstoffen 30.12.2024 30.12.2025 Gilt ebenfalls, Details in Umsetzung noch unklar

Die Verzögerungen erlauben es, die Verordnung an die praktischen Herausforderungen anzupassen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen mehr Klarheit, wie sie die umfangreichen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Die Branche fordert, diese Anforderungen auf den Import zu beschränken und für Produkte aus sogenannten „Null-Risiko-Zonen“, also Ländern ohne Entwaldung, Erleichterungen vorzusehen. Dies soll bürokratischen Aufwand drosseln, der häufig als überfordernd empfunden wird.

Insgesamt konzentriert sich die EU-Entwaldungsverordnung auf mehr Transparenz in den Lieferketten, um nachhaltigen Waldschutz zu gewährleisten. Die zuletzt vorgeschlagene Verschiebung des Inkrafttretens spiegelt die Herausforderungen wider, sie in der bisherigen Form umsetzbar zu machen, fordert aber zugleich Nachbesserungen, die den ökonomischen Realitäten der betroffenen Branchen Rechnung tragen.

Statistiken und Perspektiven: Stimmen zur EU-Entwaldungsverordnung im Dialog

Die anstehende EU-Entwaldungsverordnung sorgt weiter für unterschiedliche Meinungen zwischen Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltverbänden und Politik. Mit Blick auf die geplante Verschiebung ihres Inkrafttretens von Ende 2025 setzen verschiedene Akteure unterschiedliche Prioritäten und warnen vor teils gegensätzlichen Folgen. Das Baugewerbe etwa fordert neben Klarheit vor allem praktikable Umsetzungsregelungen, während Umweltgruppen den Schutz der Wälder als unantastbare Verpflichtung ansehen.

Für viele Unternehmen dauert die Unsicherheit bereits zu lange. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert im Kontext der jüngsten Verschiebung des Anwendungszeitpunkts um ein weiteres Jahr ein umfassendes „Stop-the-Clock“-Verfahren inklusive grundlegender inhaltlicher Anpassungen. Der Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa erklärt, dass bei bloßer zeitlicher Verschiebung „die Unternehmen in einem Jahr vor den gleichen Fragen“ stünden. Aus seiner Sicht drohen kleinen und mittleren Betrieben steigende bürokratische Aufwände ohne klare finanzielle und operative Umsetzungswege. Pakleppa fordert deshalb eine Beschränkung der Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf den Import von Produkten sowie eine deutliche Reduzierung dieser Anforderungen für sogenannte „Null-Risiko-Zonen“ wie innerhalb der EU.

Demgegenüber warnen Umwelt- und Naturschutzverbände vor einer Verwässerung der Verordnung. Für sie steht der strikte Schutz der Wälder gegen Entwaldung im Zentrum, um Klima- und Biodiversitätsziele zu sichern. Sie kritisieren Verzögerungen und Aufweichungen als Gefahr für die Glaubwürdigkeit und Wirkung des EU-Regelwerks. Die Umweltorganisation WWF bezeichnet etwa die Maßnahmen zur Verlängerung und Abschwächung der Anwendungspflichten als kontraproduktiv für den dringend notwendigen Waldschutz.

Auch die Landwirtschaft sieht sich widersprüchlichen Anforderungen gegenüber. Einige Verbände begrüßen die zeitliche Verschiebung als Chance, um praktikablere Lösungen zu erarbeiten und die Belastungen für Landwirte zu mindern. Andere hingegen fordern, dass klare Kriterien für nachhaltige Bewirtschaftung festgelegt werden, um Planbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Zur Verdeutlichung dieser divergierenden Positionen hier eine Auswahl von Stimmen aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2024:

  • Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
    „Wir begrüßen generell den Vorschlag der EU-Kommission, die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein weiteres Jahr auszusetzen. Aber es darf jetzt nicht nur um Software-Probleme gehen, die wohl nachgebessert werden sollen. […] Nur dann kann sie ihre Umweltziele auch erreichen.“

  • WWF Deutschland (Oktober 2024):
    „Jede Verzögerung schwächt den effektiven Schutz der Wälder weltweit. Entwaldung muss konsequent gestoppt werden, um Klimaziele nicht zu gefährden.“

  • Deutscher Bauernverband (November 2024):
    „Die Fristverlängerung gibt uns die Gelegenheit, praktikable Vorgaben zu erarbeiten, die Betriebe nicht überfordern und nachhaltiges Wirtschaften fördern.“

  • Bundesverband Bio-Landbau (Dezember 2024):
    „Eine Zulassung für laxere Kontrollen in sogenannten ‚Null-Risiko-Zonen‘ gibt Anlass zur Sorge. Sie birgt das Risiko, dass heimische Wälder und landwirtschaftliche Flächen nicht ausreichend geschützt werden.“

Die Bandbreite der Standpunkte verdeutlicht den Balanceakt zwischen ökologischer Verantwortung und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Für die verschiedenen Branchen steht viel auf dem Spiel: Während der Schutz der globalen Wälder angesichts von Klimawandel und Artenverlust die Dringlichkeit der Verordnung unterstreicht, mahnt die Wirtschaft zur Mäßigung und klaren Rahmenbedingungen, um Überforderung und bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Die Diskussion um die EU-Entwaldungsverordnung bleibt somit ein Spiegelbild komplexer Interessen, die bei weiteren Gesetzgebungsverfahren und Umsetzungsentscheidungen in den kommenden Monaten sorgfältig abgewogen werden müssen.

Gesellschaftliche Bedeutung der Entwaldungsverordnung und der Blick auf ihre Zukunft

Die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) löst unterschiedliche Reaktionen aus: Während Umweltschützer ihre Erwartungen an den Waldschutz hochhalten, sehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen die neuen Regelungen als Herausforderung. Die Verzögerung des Inkrafttretens bis Ende 2026 verschafft allen Beteiligten zusätzlichen Zeitspielraum, bringt aber auch Unsicherheit mit sich – insbesondere für Branchen, die komplexe Lieferketten zu bewältigen haben.

Der Grundgedanke der Verordnung besteht darin, den Import von Produkten zu verhindern, die in ihrer Herstellung Entwaldung verursachen. Damit will die EU ihren Beitrag gegen den globalen Verlust von Wäldern leisten. Doch in der praktischen Umsetzung trifft dies auf betriebliche Realitäten und bürokratische Hürden, die häufig diskutiert werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen zeigen sich besorgt über den erhöhten Dokumentations- und Kontrollaufwand, der mit der Verordnung verbunden wäre. Fraglich bleibt, ob diese Betriebe die Anforderungen neben ihrem Tagesgeschäft effektiv erfüllen können, ohne dass die administrativen Lasten ihren Betriebserfolg gefährden.

Die Debatte um "Gefahr Bürokratielast vs. Waldschutz" spiegelt diese Spannung wider. Einerseits zwingt die Verordnung zu umfassenden Sorgfaltspflichten und Nachweisen, um entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen. Andererseits warnen Verbände vor einer Überforderung kleinerer Betriebe, wenn der Umfang der Dokumentationspflichten nicht gezielt reduziert wird. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe etwa fordert, die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf den Import von Produkten zu beschränken und die Anforderungen in Ländern ohne Entwaldung, wie innerhalb der EU, deutlich zu senken. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Verbands, betont: „Die Verordnung muss so angepasst werden, dass sie praktikabel umsetzbar ist und kleine wie mittlere Unternehmen nicht überfordert. Nur dann kann sie ihre Umweltziele auch erreichen.“

Für die Gesellschaft hat dieses Ringen weitreichende Folgen. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zunehmend Transparenz und Nachhaltigkeit von Produkten. Eine funktionierende Entwaldungsverordnung könnte maßgeblich dazu beitragen, globale Umweltziele zu unterstützen und stellt damit ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema dar. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass komplexe Vorschriften und steigende Auflagen zu Preissteigerungen führen könnten – sei es im Baugewerbe, in der Lebensmittelindustrie oder bei anderen importabhängigen Sektoren.

Politik und Verbände setzen darauf, dass die EU-Kommission die Verzögerung nutzt, um grundlegende Anpassungen vorzunehmen. Die immer noch offene Diskussion Ende 2024 legt nahe, dass eine zwei Jahre verlängerte Aussetzung helfen kann, die Verordnung praxistauglich zu gestalten und die bürokratischen Belastungen spürbar zu reduzieren, ohne die grundlegenden Umweltziele zu verwässern. Die Überarbeitung soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten und den administrativen Aufwand dort minimieren, wo ein echtes Risiko für Entwaldung nicht besteht.

Zukunftsorientiert bleibt offen, wie sich diese Balance zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Realisierbarkeit entwickeln wird. Von der Gestaltung der finalen Vorschriften hängt ab, welche gesellschaftlichen Gruppen profitieren – ob der Waldschutz insgesamt gestärkt oder durch überbordende Bürokratie verzögert wird und ob Verbraucherinnen und Verbraucher mit nachvollziehbaren Standards versorgt werden können. Die Entwaldungsverordnung markiert damit eine Schnittstelle, an der ökologische Verantwortung auf unternehmerische Machbarkeit trifft und die sich in den kommenden Jahren prägend für EU-weit nachhaltige Lieferketten auswirken wird.

Ausblick auf die EU-Entwaldungsverordnung: Zwischen Kompromiss und Weiterentwicklung

Die Diskussion um die EU-Entwaldungsverordnung hält weiter an. Nach mehreren Verschiebungen des Inkrafttretens stehen nun grundsätzliche Fragen im Raum: Wie lässt sich diese Regelung praktikabel gestalten, ohne die Unternehmen zu überfordern? Und wie schaffen es die politischen Gremien, die Umweltziele der Verordnung aufrechtzuerhalten, ohne auf Widerstand aus der Wirtschaft zu stoßen?

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten abermals zu verschieben, um technische und inhaltliche Aspekte zu überarbeiten. Dabei geht es weniger um reine Softwareanpassungen als vielmehr um den Kern der Regelung und deren Umsetzbarkeit für Betriebe, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe betont die dringende Notwendigkeit, die Verordnung so zu gestalten, dass sie tatsächlich umsetzbar ist, ohne unverhältnismäßige bürokratische Hürden zu schaffen.

Aus Sicht vieler Unternehmen stehen noch immer ungeklärte Fragen bezüglich der Dokumentations- und Sorgfaltspflichten im Raum. Besonders gefordert wird eine Konzentration auf den Import von Produkten, bei denen entwaldungsfreie Lieferketten tatsächlich kontrollierbar sind. In Ländern, in denen keine Entwaldung stattfindet – beispielsweise innerhalb der EU – plädieren Branchenvertreter dafür, die Anforderungen deutlich zu reduzieren, um unnötige Belastungen zu vermeiden.

Diese Debatte zeichnet verschiedene Kompromisslinien ab:

  • Anpassung der Pflichten an die Realität in den Produktionsstaaten: Eine differenzierte Betrachtung erleichtert die Umsetzung ohne Abstriche bei den Umweltzielen.

  • Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch weniger Bürokratie: Ohne praktikable Vorschriften droht eine Überforderung gerade dieser Unternehmen.

  • Verlängerung von Fristen für den Inkrafttreten: Um ausreichend Zeit für Nachbesserungen und klare Vorgaben zu schaffen.

Eine ausgewogene Lösung müsste sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen einerseits wirksam gegen Entwaldung vorgehen, andererseits aber nicht durch zu hohe Hürden Wirkung verlieren. Die Diskussionen ab 2025 werden deshalb von wesentlicher Bedeutung sein, um die Balance zwischen Umwelt- und Wirtschaftsschutz zu finden.

Welchen Weg die EU-Kommission einschlägt, bleibt abzuwarten. Entscheidend bleibt, dass die Verordnung nicht nur mit Blick auf rechtliche Vorgaben, sondern auch unter Gesichtspunkten der Praktikabilität und gesellschaftlichen Akzeptanz weiterentwickelt wird. Die kommenden Monate werden zeigen, ob politische Kompromisse die Umsetzung erleichtern und zugleich die ambitionierten Umweltziele erhalten bleiben.

Die Aussagen und Informationen in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.

Weiterführende Quellen:

  • „Die EU-Kommission hat am 18. Dezember 2024 die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr beschlossen, sodass die Vorschriften nun ab dem 30. Dezember 2025 gelten.“ – Quelle: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/12/18/eu-deforestation-law-council-formally-adopts-its-one-year-postponement/
  • „Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßte die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung am 2. Oktober 2024, betonte jedoch, dass die grundlegenden Probleme der Verordnung bestehen bleiben und eine Überarbeitung erforderlich ist.“ – Quelle: https://www.wko.at/oe/news/wkoe-kopf-verschiebung-eu-entwaldungsverordnung-verhindert-chaos
  • „Die Landwirtschaftskammer Österreich erklärte am 2. Oktober 2024, dass die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung notwendig sei, um Chaos in den europäischen Forst-, Holz-, Agrar- und Lebensmittel-Wertschöpfungsketten zu vermeiden.“ – Quelle: https://www.lko.at/moosbrugger-verschiebung-der-eu-entwaldungsverordnung-ist-unausweichlich%2B2400%2B4092131
  • „Die IG Nachbau kritisierte am 4. Juli 2024 die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung und forderte eine gründliche Überarbeitung der Verordnung, um die Interessen der Landwirte besser zu berücksichtigen.“ – Quelle: https://www.ig-nachbau.de/spezialseiten/ig-nachbau-artikel/details/verordnung-ueber-entwaldungsfreie-lieferketten-verschoben
  • „Der WWF kritisierte die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung am 4. Juli 2024 und bezeichnete sie als unverantwortlich, da sie den Schutz der Wälder und die Bekämpfung der Entwaldung gefährde.“ – Quelle: https://www.ig-nachbau.de/spezialseiten/ig-nachbau-artikel/details/verordnung-ueber-entwaldungsfreie-lieferketten-verschoben
  • „Die EU-Kommission plante im September 2025, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu verschieben, um den Marktteilnehmern mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.“ – Quelle: https://www.pinsentmasons.com/de-de/out-law/nachrichten/eu-kommission-will-umsetzung-der-entwaldungsverordnung-verschieben
  • „Die Wirtschaftskammer Österreich betonte am 2. Oktober 2024, dass die Verlängerung der Umsetzungsfrist der EU-Entwaldungsverordnung auf den 31. Dezember 2025 ein wichtiger Schritt sei, um Chaos in den Lieferketten abzuwenden und offene Fragen zu klären.“ – Quelle: https://www.wko.at/oe/news/wkoe-kopf-verschiebung-eu-entwaldungsverordnung-verhindert-chaos
  • „Die EU-Kommission erklärte am 4. Juli 2024, dass die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um 12 Monate eine ausgewogene Lösung sei, um die Marktteilnehmer weltweit bei der Umsetzung zu unterstützen.“ – Quelle: https://www.ig-nachbau.de/spezialseiten/ig-nachbau-artikel/details/verordnung-ueber-entwaldungsfreie-lieferketten-verschoben
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7 Kommentare

  1. ‚Stop-the-Clock‘ klingt gut, aber wie wird das helfen? Ich mache mir Sorgen über die Zukunft der kleinen Firmen wenn sie keine klare Richtung haben. Wir sollten einen Plan haben, der beiden Seiten hilft!

  2. Wieso gibt es immer wieder solche Verzögerungen bei wichtigen Gesetzen? Die Umwelt leidet darunter und wir sollten endlich handeln. Kleine Unternehmen brauchen Unterstützung, aber wir dürfen nicht vergessen was auf dem Spiel steht.

    1. Ja, ich sehe das auch so! Die Umwelt ist wichtig, aber ohne klare Regeln wird es nur chaotisch. Ich hoffe wirklich dass wir hier einen Mittelweg finden.

    2. Aber manchmal sind klare Regeln auch zu kompliziert für kleine Betriebe. Vielleicht sollte man mehr Hilfe bieten statt nur neue Vorschriften zu machen?

  3. Ich verstehe die Bedenken der Bauindustrie, aber wie sieht es mit dem Umweltschutz aus? Wir müssen auch darauf achten, dass die Wälder geschützt werden. Ist ein Aufschub wirklich der richtige Weg?

  4. Das Baugewerbe hat recht! Es ist viel zu viel Bürokratie für kleine Firmen. Wie sollen die das alles managen? Gibt es da nicht einfachere Lösungen? Ich denke wir brauchen mehr Klarheit und weniger Stress für alle!

  5. Ich finde es wichtig das wir auf die umweltschutz achten, aber was ist mit den kleinen unternehmen? Wie sollen die das alles umsetzen? Ich hoffe die EU denkt daran und macht es nicht zu kompliziert.

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