Europäisches Parlament gibt grünes Licht für Reform des Emissionshandels – VKU äußert Bedenken
Einleitung: Das Europäische Parlament hat am 18. April 2023 einer Reform des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) zugestimmt. Ziel ist es, die CO2-Emissionen bis 2050 auf ein klimaneutrales Niveau zu senken. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die geplanten Änderungen jedoch kritisch.
Mehr Kosten für CO2-Emissionen in der EU
Die Reform des EU-ETS ist Teil des Fit-For-55-Programms, das darauf abzielt, den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Damit die Reform in Kraft treten kann, muss sie noch formell vom Ministerrat bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Ausweitung auf Gebäude- und Verkehrssektor ab 2027
Der EU-Emissionshandel gilt als wichtigstes klimapolitisches Instrument der EU und wird ab 2027 auf die beiden Sektoren mit dem größten verbliebenen Klimaschutzpotenzial, den Gebäude- und Verkehrssektor, ausgeweitet. Der VKU begrüßt diese Ausweitung grundsätzlich, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung.
Marktmechanismus zur Dämpfung der Energiekosten
Im neuen ETS II führt das Parlament einen Marktmechanismus ein, der die Preise für CO2-Zertifikate bei über 45 Euro pro Zertifikat bis 2030 abfedern soll. Bei hohen Energiepreisen kann die Einführung des ETS II sogar ausgesetzt und um ein Jahr verschoben werden, um die Energiekosten zu dämpfen. Der VKU kritisiert jedoch, dass die Deckelung keine ausreichende Planungssicherheit bietet und notwendige Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sowie den Umstieg auf erneuerbare Energien dadurch verschoben werden könnten.
Anpassung an deutsche Emissionsreduktionsziele erforderlich
Der VKU betont, dass der Preisdeckel im ETS II nicht die deutschen Emissionsreduktionsziele widerspiegelt, da der Preis für BEHG-Zertifikate bereits 2026 deutlich höher liegen wird. Daher müssen ab 2027 zusätzliche Instrumente implementiert werden, um die angestrebten Ziele in Deutschland zu erreichen.
Umgang mit Siedlungsabfällen
Ab 2028 soll der EU-Emissionshandel möglicherweise auf die energetische Verwertung von Siedlungsabfällen ausgeweitet werden. Der VKU warnt jedoch davor, dass dadurch Abfälle in klimaschädlichere Deponien umgelenkt werden könnten. Entweder sollte ein EU-weites Deponierungsverbot eingeführt oder deponiestämmige Methanemissionen in den Emissionshandel einbezogen werden.
Deutsche CO2-Bepreisung der Siedlungsabfälle problematisch
Der VKU kritisiert zudem den deutschen Sonderweg
bei der CO2-Bepreisung der Siedlungsabfälle im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Dieses wird 2027 durch den Europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr abgelöst, während die Siedlungsabfälle frühestens ab 2028 in den Europäischen Emissionshandel aufgenommen werden. Dadurch entsteht 2027 eine Regelungslücke, die es deutschen Müllverbrennungsanlagen erschwert, Kosten und Gebühren angemessen zu kalkulieren.
Forderung nach einem einheitlichen Bepreisungsmechanismus
Der VKU betont, dass ein einheitlicher europäischer Bepreisungsmechanismus für Siedlungsabfälle notwendig ist, der alle abfallstämmigen Treibhausgase gleichermaßen erfasst. Dies würde eine effektive und konsistente CO2-Bepreisung ermöglichen und den Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen weiter fördern.
Zusammenfassung
Die Reform des europäischen Emissionshandels ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von CO2-Emissionen und der Erreichung der Klimaziele. Der VKU sieht jedoch in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Deckelung der Zertifikatspreise, der Anpassung an deutsche Emissionsreduktionsziele und der Bepreisung von Siedlungsabfällen. Um effektiv zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen, sollte die EU auf einheitliche und kohärente Regelungen setzen, die alle Sektoren und Mitgliedstaaten gleichermaßen einbinden und fördern.