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EU beschließt neue Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr: Das ändert sich für Banken und Verbraucher

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf einen neuen Rechtsrahmen zur Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr geeinigt. Banken und Sparkassen sollen damit Betrugsschäden künftig besser verhindern können. Die Einigung soll noch 2025 in Kraft treten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Neue EU-Regeln verschieben Haftung bei Zahlungsbetrug zugunsten der Verbraucher, Zahlungsdienstleister haften auch bei manipulierten Zahlungen.
  • Verbraucher müssen Betrugsfälle unverzüglich melden, um von erweitertem Schutz zu profitieren.
  • Technische Sicherheitsanforderungen für Banken werden verschärft, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
  • Banken kritisieren die Haftungsverschiebung und befürchten technische Probleme bei der Einführung der Kontoverifizierung (VoP) ab Oktober 2025.
  • Betrugsfälle im Zahlungsverkehr steigen stark, besonders durch Kontoübernahmen, Ausweisfälschungen und Social Engineering.

– Neuer gesetzlicher Rahmen soll Betrugsschäden bei Banken verhindern

EU beschließt schärfere Regeln gegen Zahlungsbetrug

Die Europäische Union hat nach intensiven Verhandlungen eine Einigung über einen neuen Rechtsrahmen zur Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr erzielt*.

„Durch den neuen gesetzlichen Rahmen sollen Banken und Sparkassen Betrugsschäden besser verhindern können.“

Neue Haftungsregeln: Was sich für Zahlungsdienstleister ändert

Die geplante Zahlungsdiensterichtlinie PSD3 und die Zahlungsdiensteverordnung PSR bringen grundlegende rechtliche Neuerungen mit sich. Zentrale Bedeutung kommt dabei Artikel 59 PSR-E zu. Diese Regelung sieht vor, dass Zahlungsdienstleister auch für autorisierte, aber betrügerisch veranlasste Zahlungen einstehen, wenn Verbraucher manipuliert wurden; der Verbraucher muss den Vorfall unverzüglich melden*. Diese Haftungsverschiebung markiert einen Paradigmenwechsel im Verbraucherschutz.

Kernregelungen im Überblick

Die geplante Verordnung stellt klar: Selbst wenn Kunden eine Zahlung selbst autorisieren, können sie unter bestimmten Bedingungen ihr Geld zurückverlangen. Entscheidend ist der Nachweis, dass Betrüger die Zahlung durch Manipulation erwirkt haben – etwa durch betrügerische Anrufe, gefälschte Websites oder Social Engineering. Die neue Regelung schafft damit eine verschuldensunabhängige Haftung der Zahlungsdienstleister für bestimmte Betrugsfälle.

Parallel dazu werden technische Vorgaben verschärft. Zahlungsdienstleister müssen künftig stärker in Betrugserkennungssysteme investieren und ihre Sicherheitsstandards kontinuierlich anpassen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Betrugsversuche bereits im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern.

Zeitplan der Entscheidungsphasen

Der europäische Gesetzgebungsprozess befindet sich in der entscheidenden Phase. Am 18. Juni 2025 billigte der Rat der EU seine Position zu PSR2/PSD3. Damit sind die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen eröffnet. Mitte Juli 2025 soll der Trilog beginnen – die entscheidenden Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Bei zügigem Verlauf besteht Aussicht auf eine Einigung bis Weihnachten 2025.

Für Banken und Zahlungsdienstleister bedeutet die neue Rechtslage erhebliche praktische Konsequenzen. Die Haftungsverschiebung erfordert nicht nur finanzielle Rückstellungen, sondern auch technologische Anpassungen. Die Anbieter müssen ihre Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den gestiegenen Anforderungen an Betrugsprävention und Schadensregulierung gerecht zu werden.

Die Dimensionen des Betrugs: Zahlen und Methoden

Im ersten Halbjahr 2023 erreichte der Betrug mit den wichtigsten Zahlungsinstrumenten im Europäischen Wirtschaftsraum ein Volumen von 2,0 Milliarden Euro (Stand: erstes Halbjahr 2023). In Deutschland registrierte das Bundeskriminalamt 2023 etwa 90.000 Betrugsfälle im Zusammenhang mit Karten und Konten. Das entspricht einem Anstieg von 45 Prozent gegenüber 2018 (Stand: 2023).

Die aktuellen Betrugsmethoden zeigen eine klare Verteilung (Stand: 2024-2025)*:

  • Kontoübernahme führt mit 36 Prozent aller Fälle
  • Fälschung von Ausweisdokumenten folgt mit 35 Prozent und verzeichnete eine Zunahme von 33 Prozent
  • Social Engineering macht 32 Prozent aus

Besonders Social Engineering profitiert von modernen Kommunikationstechniken. Diese Methode manipuliert Menschen durch psychologische Tricks, anstatt technische Sicherheitslücken auszunutzen. Gleichzeitig zeigen die steigenden Zahlen bei Dokumentenfälschungen, wie Kriminelle zunehmend auf Identitätsdiebstahl setzen, um Sicherheitskontrollen zu umgehen.

Widerstand aus der Finanzbranche: Banken kritisieren neue Betrugsregeln

Während die neuen EU-Regeln zur Betrugsbekämpfung grundsätzlich begrüßt werden, formiert sich in der Finanzbranche deutlicher Widerstand gegen konkrete Umsetzungsdetails. Banken, Verbände und regionale Rechenzentren äußern substantielle Bedenken zu technischen und rechtlichen Aspekten der Reform. Ihre Kritik betrifft vor allem zwei zentrale Punkte: die praktische Einführung der Kontoverifizierung und die Verlagerung von Haftungsrisiken.

VoP: technische Risiken und Nutzerverunsicherung

Die geplante Einführung der Verifizierung von Payee (VoP) ab Oktober 2025 stößt auf massive Kritik seitens des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und regionaler Rechenzentren.*

Die Bedenken konzentrieren sich auf die technische Umsetzung innerhalb des engen Zeitplans. Banken befürchten, dass die neuen Warnhinweise bei Kontonamen-Abweichungen Kunden verunsichern und zu vermeidbaren Transaktionsabbrüchen führen könnten. Diese Verunsicherung könnte das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs beeinträchtigen, gerade in der kritischen Einführungsphase. Die Institute arbeiten daher unter Hochdruck an Systemtests und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um die Umstellung bis Oktober 2025 zu bewältigen.

Haftungsverschiebung aus Sicht der Institute

Noch grundsätzlicher ist die Kritik an der geplanten Haftungsregelung. Laut VÖB verlagert Art. 59 PSR-E das Betrugsrisiko zulasten der Zahlungsdienstleister, da diese auch für Betrugsfälle haften müssen, die außerhalb ihrer Einflussmöglichkeiten liegen*.

Diese Regelung stellt aus Bankensicht eine einseitige Risikoverlagerung dar. Die Institute argumentieren, dass sie für Betrugsszenarien verantwortlich gemacht werden sollen, die sie weder verhindern noch kontrollieren können. Dies gelte insbesondere für Fälle, in denen Kunden trotz Warnhinweisen Überweisungen bestätigen oder wenn Betrug außerhalb des Bankenumfelds stattfindet.

Die Kritikpunkte der Finanzinstitute zeigen, dass die praktische Umsetzung der neuen Betrugsbekämpfungsregeln erhebliche Herausforderungen birgt. Während Aufsichtsbehörden wie die BaFin und die Europäische Kommission auf die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug verweisen, betonen die Banken die Notwendigkeit praxistauglicher Lösungen. Diese kontroverse Diskussion wird maßgeblich beeinflussen, wie die neuen Regelungen ab Oktober 2025 in der Praxis umgesetzt und von den Verbrauchern angenommen werden.

Neue Haftungsregeln: Das ändert sich für Verbraucher

Die geplanten EU-Regelungen zum Zahlungsverkehr bringen konkrete Änderungen für den Alltag der Verbraucher mit sich. Wer künftig Opfer von Betrug wird, profitiert von erweiterten Schutzvorschriften – muss aber auch eigene Pflichten beachten. Art. 59 PSR-E sieht vor, dass Zahlungsdienstleister auch für autorisierte, aber betrügerisch veranlasste Zahlungen einstehen, wenn Verbraucher manipuliert wurden; der Verbraucher muss den Vorfall unverzüglich melden.* Diese unmittelbare Meldepflicht wird zur zentralen Handlungsmaxime für Verbraucher.

Was Verbraucher jetzt beachten sollten

Aktuell empfiehlt es sich, Zahlungstransaktionen besonders aufmerksam zu verfolgen. Ungewöhnliche Abbuchungen oder verdächtige Mitteilungen sollten umgehend geprüft werden. Im Betrugsfall ist schnelles Handeln entscheidend: Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister ohne Verzögerung. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen zum Vorfall – je detaillierter die Schilderung, desto besser kann Ihr Dienstleister unterstützen.

Zeitlicher Ausblick bis zur Einigung

Der Gesetzgebungsprozess befindet sich in der finalen Phase. Der Rat der EU billigte am 18. Juni 2025 die Position. Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten starten Mitte Juli 2025. Als ambitioniertes Ziel gilt eine Einigung bis Weihnachten 2025. Parallel dazu könnte die Voice-of-the-Payment-Funktion (VoP) bereits ab Oktober 2025 eingeführt werden.

Die finale Einigung noch in diesem Jahr erscheint realistisch. Anschließend folgen die konkreten Umsetzungsschritte, deren Ausgestaltung von den Verhandlungsergebnissen und regulatorischen Vorgaben abhängt. Verbraucher sollten sich auf veränderte Meldeverfahren und erweiterte Sicherheitsstandards einstellen, die den Zahlungsverkehr künftig noch transparenter und sicherer machen sollen.

Die hier präsentierten Informationen beruhen auf einer Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft.

Weiterführende Quellen:

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