EU beschließt bahnbrechendes Lieferkettengesetz für nachhaltige Produkte

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 31.05.2023
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Immer wieder kommt es in den Lieferketten europäischer Konzerne zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Um dem entgegenzuwirken, soll die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) künftig im gesamten EU-Binnenmarkt für mehr Fairness und Nachhaltigkeit sorgen. Doch kurz vor der Abstimmung am 1. Juni 2023 droht die Richtlinie massiv verwässert zu werden.

In einem Statement fordert Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), eine schärfere Regulierung. Statt die Verantwortung wie bislang bei den Verbraucher:innen abzuladen, müsse die Richtlinie bei den Unternehmen ansetzen. Eine Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sorge für mehr Fairness und bringe Verbraucher:innen Klarheit bei ihren Kaufentscheidungen.

Die europäische Richtlinie müsse dabei entscheidende Lücken des deutschen Lieferkettengesetzes schließen. So müssten mehr Unternehmen eingebunden werden, Zertifizierung von Sorgfaltspflichten brauche klare Regeln und eine zivilrechtliche Haftung müsse auch rechtliche Handhabe gegenüber Unternehmen bei Verstößen bieten.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollten sich für eine ambitionierte Regelung aussprechen. Der vorliegende Vorschlag dürfe nicht weiter verwässert werden. Wenn Sorgfaltspflichten nur für wenige Unternehmen gelten und die Haftungsregelungen durchlöchert werden, schade das Verbraucher:innen, den Menschenrechten und der Umwelt, so Schröder.

Es bleibt abzuwarten, wie das Europäische Parlament sich letztendlich entscheidet. Doch eines ist sicher: Die Forderungen der Verbraucherschützer sind berechtigt und notwendig, um eine nachhaltigere und fairere Wirtschaft zu schaffen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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