– Kritik am EU-Arbeitsprogramm 2026 wegen fehlender Entlastung für kleinere Banken
– BVR fordert differenzierte Regulierung und Bürokratieabbau für Finanzdienstleistungen
– Banken benötigen mehr Planungssicherheit und praktikablere EU-Regeln
EU-Arbeitsprogramm 2026: Chance verpasst für kleine Banken?
Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2026 setzt auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – doch aus Sicht des Bankensektors fehlt es an konkreten Entlastungen. Während die Kommission strategische Eigenständigkeit betont, bleiben vereinfachte Regeln für kleinere und mittlere Institute aus. Diese Banken versorgen mittelständische Unternehmen und breite Bevölkerungsschichten mit Finanzdienstleistungen.
Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), bringt es auf den Punkt: "Einen europäischen ‚Independence Moment‘ wird es nur geben, wenn auch die Banken über eine differenziertere Regulierung Freiräume zurückgewinnen. Ohne konkrete Erleichterungen und echte Proportionalität bleibt die Unabhängigkeit Europas nur ein politisches Schlagwort."
Die Kritik zielt auf mangelnde Praxistauglichkeit: Obwohl die Kommission Bürokratieabbau plant, fehlt ein spezielles Verfahren für Finanzdienstleistungen. Kolak fordert: "In die Reihe der geplanten Omnibusverfahren zum Bürokratieabbau gehört auch ein Omnibus für Financial Services. Nur so lassen sich notwendige Anpassungen gebündelt und kohärent umsetzen."
Aus Bankensicht braucht es dringend mehr Planungssicherheit. "Als Motor der Wirtschaft brauchen Kreditinstitute in der EU mehr Planungssicherheit und praktikablere Regeln", so die BVR-Position. Die laufende Legislaturperiode sollte für Vereinfachungen genutzt werden – besonders für Institute, die Nahversorgung und Mittelstandsfinanzierung sichern.
Stand: Oktober 2025 (Pressemitteilung BVR)
EU-Regulierungsagenda: Chronologie der jüngsten Entwicklungen
Die europäische Regulierungslandschaft für Finanzinstitute durchläuft derzeit bedeutende Anpassungen. Die EU-Kommission legte am 26. Februar 2025 im Rahmen des Omnibusverfahrens einen Vorschlag zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten vor. Kernpunkt: Die Anwendungsschwellen werden deutlich angehoben. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie bestimmten Umsatz- oder Bilanzgrößen berichtspflichtig sein (Quelle: MHL*, Stand: 26.02.2025).
Omnibus-Verfahren und CSRD: wichtige Termine
Knapp sechs Wochen später, am 3. April 2025, beschloss das EU-Parlament eine vorübergehende Aussetzung des CSRD-Umsetzungszeitplans. Das Omnibus-Verfahren COM (2025) 80 sieht damit einen Stopp der Uhr um zwei Jahre vor – eine Atempause für viele betroffene Unternehmen (Quelle: PKF Fasselt*, Stand: 03.04.2025).
Der nächste Meilenstein folgte am 23. Juni 2025, als der EU-Rat seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der nachhaltigkeitsbezogenen Richtlinien CSRD und CSDDD festlegte. Ein finaler politischer Kompromiss wird für Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet (Quelle: MHL*, Stand: 23.06.2025).
ESMA 2026: Vereinfachung trifft neue Verantwortlichkeiten
Während die Entlastungsbemühungen laufen, bereitet sich die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA auf erweiterte Kompetenzen vor. Ihr Arbeitsprogramm 2026 sieht einen pragmatischen Ansatz zu Simplification und Burden Reduction vor, mit Fokus auf die Straffung von Regeln und proportionale Reportinganforderungen im Wertpapier- und Fondsbereich (Quelle: ESMA*, Stand: Oktober 2025).
Gleichzeitig übernimmt ESMA 2026 neue Aufsichtsverantwortlichkeiten. Dazu zählen die Autorisierung und Supervision von Consolidated Tape Providers, externen Prüfern unter dem European Green Bond Framework sowie ESG-Rating-Anbietern. Diese Erweiterung könnte die regulatorische Komplexität für Finanzmarktteilnehmer potenziell erhöhen (Quelle: ESMA*, Stand: Oktober 2025).
| Datum | Maßnahme | Relevanz für Banken | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 26.02.2025 | EU-Kommission: Vorschlag zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten | Höhere Anwendungsschwellen entlasten kleinere Institute | MHL*, Stand: 26.02.2025 |
| 03.04.2025 | EU-Parlament: Beschluss zur Aussetzung des CSRD-Umsetzungszeitplans | Zweijährige Verschiebung bringt Planungssicherheit | PKF Fasselt*, Stand: 03.04.2025 |
| 23.06.2025 | EU-Rat: Festlegung der Verhandlungsposition zu CSRD/CSDDD | Finaler Kompromiss Ende 2025/Anfang 2026 erwartet | MHL*, Stand: 23.06.2025 |
| Oktober 2025 | ESMA-Arbeitsprogramm 2026: Neue Aufsichtsverantwortlichkeiten | Erweiterte Compliance-Anforderungen für bestimmte Dienstleister | ESMA*, Stand: Oktober 2025 |
Vor diesem Hintergrund mahnt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) konkrete Schritte zur Entlastung des Finanzsektors an. Besonders kleine und mittlere Banken, die mittelständische Unternehmen und die Breite der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen versorgen, benötigen praktikablere Regeln und mehr Planungssicherheit.
Wichtige Fakten zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten
Die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene zeigen konkrete Schritte zur Entlastung von Unternehmen bei der ESG-Berichterstattung. Folgende Meilensteine kennzeichnen den Reformprozess:
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Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen Vorschlag zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten vorgelegt, der die Anwendungsschwellen auf künftig mehr als 1.000 Mitarbeitende anhebt.* — Stand: 26.02.2025
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Das Omnibus-Verfahren COM (2025) 80 sieht eine vorübergehende Aussetzung des CSRD-Umsetzungszeitplans vor; diese Aussetzung wurde am 3. April 2025 vom EU-Parlament beschlossen.* — Stand: 03.04.2025
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Der EU-Rat legte am 23. Juni 2025 seine Verhandlungsposition zu CSRD/CSDDD fest; ein finaler Kompromiss wird Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet.* — Stand: 23.06.2025
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ESMA kündigt im Arbeitsprogramm 2026 einen pragmatischen Ansatz zu Simplification und Burden Reduction an.* — Stand: Oktober 2025
Auswirkungen für Banken, Mittelstand und Kundinnen
Die geplante Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten und eine mögliche Verschiebung des CSRD-Zeitplans würden sich auf die tägliche Arbeit kleiner und mittlerer Banken auswirken. Diese Institute finanzieren einen Großteil des deutschen Mittelstands – laut KfW Research vom März 2024 stellen sie 40 Prozent aller Unternehmenskredite*. Gerade für sie bedeutet jeder zusätzliche bürokratische Aufwand höhere Kosten, die am Ende ihre Kundinnen und Kunden mittragen müssen.
Operative Entlastung vs. neue Aufsichtspflichten
Derzeit sehen sich viele Regionalbanken mit einem Dilemma konfrontiert: Einerseits sollen sie ihre Firmenkunden bei der Erfüllung von Nachhaltigkeitsberichten unterstützen, andererseits fehlt es an personalisierten Lösungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen. Die Europäische Bankaufsichtsbehörde ESMA hat bereits signalisiert, dass sie die Einhaltung von ESG-Standards künftig strenger überwachen wird. Ohne angepasste Regeln für kleinere Institute droht hier ein Kontrollaufwand, der in keinem Verhältnis zu deren Geschäftsmodell steht.
Praktische Erleichterungen wie vereinfachte Berichtsvorlagen oder gestaffelte Fristen könnten den bürokratischen Druck verringern. Der BVR argumentiert, dass gerade Mittelständler und ihre Hausbanken von solchen proportionalen Ansätzen profitieren würden. Statt standardisierter Vorgaben bräuchte es differenzierte Lösungen, die der wirtschaftlichen Realität vor Ort gerecht werden.
Praktische Folgen für Kreditvergabe und Beratung
Konkret zeigt sich die Problematik bei der Kreditvergabe: Unternehmen müssen Nachweise über ihre Nachhaltigkeitsperformance erbringen, bevor sie Finanzierungen erhalten. Für viele mittelständische Betriebe stellt dies eine Hürde dar – sie verfügen oft nicht über spezialisierte Abteilungen für ESG-Berichterstattung. Die beratenden Banken stehen ihrerseits vor der Herausforderung, komplexe regulatorische Vorgaben in praxistaugliche Prozesse zu übersetzen.
Eine Verschiebung des CSRD-Umsetzungszeitplans würde hier eine Atempause verschaffen. Sie ermöglichte Banken und Unternehmen, ihre Kapazitäten schrittweise aufzubauen und Investitionen in nachhaltige Transformation gezielter zu planen. Letztlich geht es darum, dass Bürokratie nicht die eigentliche Aufgabe behindert: die Versorgung von Mittelstand und Privathaushalten mit maßgeschneiderten Finanzdienstleistungen.
Ausblick: Termine, offene Fragen, was zu beobachten ist
Die verbleibende Legislaturperiode bringt entscheidende Weichenstellungen für die Finanzmarktregulierung. Bereits am 23. Juni 2025 hat der EU-Rat seine Verhandlungsposition festgelegt.* Ein finaler politischer Kompromiss wird für Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet.* Diese Verhandlungen zwischen Parlament und Rat sind besonders für kleinere und mittlere Banken relevant, da sie über die konkrete Ausgestaltung von Erleichterungen bei der ESG-Berichterstattung entscheiden.
Parallel kündigt das ESMA-Arbeitsprogramm 2026 Vereinfachungen und Entlastungen an.* Gleichzeitig plant die Aufsichtsbehörde jedoch neue Aufsichtsaufgaben, was die regulatorische Komplexität potenziell erhöhen könnte. Diese Entwicklung beobachten Experten mit Spannung, denn sie zeigt die ambivalente Lage: Einerseits verspricht die Politik Bürokratieabbau, andererseits wachsen die Anforderungen durch neue Regulierungsvorhaben.
Für Kreditinstitute lohnt es sich, die Umsetzung des Omnibus-Vorschlags und die konkreten ESMA-Maßnahmen genau zu verfolgen. Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, betont: "Als Motor der Wirtschaft brauchen Kreditinstitute in der EU mehr Planungssicherheit und praktikablere Regeln."
Behalten Sie die genannten Termine im Blick – insbesondere die Entscheidungen Ende 2025 und Anfang 2026 werden die regulatorische Landschaft für die kommenden Jahre prägen.
Die vorliegenden Informationen und Aussagen stammen aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Weiterführende Quellen:
- „Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 im Rahmen des Omnibusverfahrens einen Vorschlag zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten vorgelegt, der die Anwendungsschwellen deutlich anhebt – künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und bestimmten Umsatz- oder Bilanzgrößen.“ – Quelle: https://mhl.de/de/wissen/erleichterungen-bei-esg-berichterstattung-eu-omnibusverfahren.php
- „Das Omnibus-Verfahren COM (2025) 80 sieht eine vorübergehende Aussetzung des CSRD-Umsetzungszeitplans vor, die am 3. April 2025 vom EU-Parlament beschlossen wurde.“ – Quelle: https://www.pkf-fasselt.de/artikel/update-omnibus-verfahren-eu-parlament-billigt-verschiebung-der-berichtspflicht-stop-the-clock-um-zwei-jahre
- „Der EU-Rat hat am 23. Juni 2025 seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der nachhaltigkeitsbezogenen Richtlinien CSRD und CSDDD festgelegt, ein finaler politischer Kompromiss wird Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet.“ – Quelle: https://mhl.de/de/wissen/erleichterungen-bei-esg-berichterstattung-eu-omnibusverfahren.php
- „Die European Securities and Markets Authority (ESMA) wird mit ihrem Arbeitsprogramm 2026 einen pragmatischen Ansatz zu Simplification und Burden Reduction verfolgen, mit Fokus auf Streamlining von Regeln und proportionale Reportinganforderungen im Wertpapier- und Fondsbereich.“ (Stand: Oktober 2025) – Quelle: https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-2026-work-programme
- „Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2026 unter dem Titel ‚Europas Moment der Unabhängigkeit‘ vorgestellt, wobei mehr als die Hälfte der geplanten Gesetzesinitiativen das Ziel verfolgen, EU-Recht schlanker, klarer und leichter umsetzbar zu machen.“ – Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-entbuerokratisierung-omnibus-zukunft-europas-li.3328444
- „ESMA wird 2026 neue Aufsichtsverantwortlichkeiten übernehmen, darunter die Autorisierung und Supervision von Consolidated Tape Providers, externen Prüfern unter dem European Green Bond Framework sowie ESG-Rating-Anbietern, was die regulatorische Komplexität potenziell erhöht.“ – Quelle: https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-2026-work-programme
8 Antworten
‚Praktikablere Regeln‘ sind wirklich nötig! Ich frage mich, ob die neuen Aufsichtspflichten nicht nur zusätzliche Hürden schaffen werden? Was denkt ihr darüber?
‚Neue Aufsichtspflichten könnten tatsächlich kompliziert sein! Wir müssen darauf achten, dass sie nicht zur Belastung werden. Gibt es Beispiele von Ländern mit besserem Ansatz?‘
Ich bin auch der Meinung, dass eine differenzierte Regulierung notwendig ist. Ohne das wird es für viele Banken schwer. Was könnte man konkret tun, um diesen Prozess zu beschleunigen?
Das sind berechtigte Fragen! Es wäre hilfreich zu wissen, welche Schritte bereits unternommen wurden und was noch kommt.
Die Kritik am EU-Arbeitsprogramm zeigt, dass wir dringend etwas ändern müssen. Ich frage mich, ob die Kommission wirklich bereit ist zuzuhören? Wie können wir sicherstellen, dass diese Stimmen Gehör finden?
Ich finde den Artikel sehr informativ. Es ist wichtig, dass kleine Banken auch Unterstützung bekommen. Wie kann man sicherstellen, dass die neuen Regeln auch wirklich helfen? Vielleicht sollten wir mehr über die spezifischen Vorschläge diskutieren.
Das Thema ist wirklich komplex. Ich stimme zu, dass die kleinen Banken oft übersehen werden. Was denkt ihr, wie lange es dauern wird, bis wir konkrete Änderungen sehen?
Guter Punkt! Die Bürokratie muss wirklich abgebaut werden. Aber welche Maßnahmen wären am effektivsten? Vielleicht sollten wir Beispiele aus anderen Ländern anschauen.