Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) warnen vor den Risiken von Investoren, insbesondere Private-Equity-Gesellschaften, im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung. Diese Unternehmen und Investoren setzen ökonomische Gewinnmaximierung über das Patientenwohl und gefährden damit die Versorgungsqualität insgesamt. Die KZBV begrüßt daher die verschärften Regelungen des Bundesgesundheitsministers und fordert eine räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser bei der Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Die Politik dürfe sich nicht von Alibivorschlägen der Investorenvertreter beeinflussen lassen. Transparenz allein reiche nicht aus, sondern es bedürfe klarer gesetzlicher Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ.
Original-Pressemeldung:
Investoren in der Zahnmedizin – Alibivorschläge der Investoren-Lobby dürfen die …
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Berlin (ots)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) finden klare Worte zum Lobbying der Investoren und ihrer Verbände
Der Zahnarztberuf ist aus gutem Grund ein freier Beruf. Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte, die frei darüber entscheiden, welche Therapie individuell die notwendige ist, können den Patientinnen und Patienten eine ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechende Behandlung garantieren. Die freiberufliche Zahnärzteschaft orientiert sich an dem jeweils notwendigen Versorgungsbedarf und nicht an ökonomisch motivierten Renditevorgaben Dritter.
Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 29 Prozent (3. Quartal 2022) – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem einseitigen Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar, was u.a. durch ein Gutachten des IGES-Institutes belegt wird.
Wir begrüßen daher die klaren Worte des Bundesgesundheitsministers gegen iMVZ nachdrücklich: Der Minister hat angekündigt, den Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Einstieg der Heuschrecken und die absurden Gewinnkonzepte der Investoren unterbindet. Den dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sehen mittlerweile übrigens auch große Teile der Ärzteschaft und die Bundesländer, die sich über die Gesundheitsministerkonferenz seit Jahren für wirksame gesetzliche Instrumente gegen iMVZ stark machen.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekommt und ihre Verbände losschickt, um mit Alibivorschlägen für “Transparenz” ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren. Tatsächlich geht es einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen und wirksame Maßnahmen im Sinne der Patientenversorgung zu verhindern.
Gleichzeitig darf sich niemand der Illusion hingeben, dass “Transparenz” mehr wäre als ein völlig stumpfes Schwert beim Patientenschutz.Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt:
Bei der Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren durch ein Krankenhaus sollte künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen.
Es kann nicht sein, dass eine als “Gründungsvehikel” benutzte kleine orthopädische Rehaklinik in Baden-Württemberg z. B. eine zahnärztliche Praxiskette in Norddeutschland betreibt.
Ferner stellen Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden.
Die Politik darf jetzt nicht den Fehler machen, der “Weichspüler-Taktik” der Investorenvertreter auf den Leim zu gehen und ihre leeren Worthülsen für bare Münze zu nehmen. Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben.
Pressekontakt:
KZBV: Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Investoren in der Zahnmedizin – Alibivorschläge der Investoren-Lobby dürfen die …
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
Weitere Informationen über den Verband
1. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Verband, der die Interessen der Zahnärzte, die in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, vertritt.
2. Der Verband wurde 1953 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.
3. Der Vorstand der KZBV besteht aus neun Mitgliedern, die von der KZBV-Versammlung gewählt werden.
4. Der Verband hat etwa 67.000 Mitglieder, die in 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisiert sind.
5. Die KZBV setzt sich unter anderem für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung ein und engagiert sich für eine höhere Qualität in der Zahnmedizin.
6. Der Verband ist auch in internationalen Gremien wie der FDI World Dental Federation und dem Council of European Dentists vertreten.
7. In den letzten Jahren hat die KZBV eine wichtige Rolle bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Digitalisierung im Gesundheitswesen gespielt.
8. Die KZBV setzt sich auch für die Aus- und Weiterbildung von Zahnärzten ein und unterstützt den wissenschaftlichen Austausch in der Zahnmedizin.
9. Im Jahr 2020 betrug das Budget der KZBV rund 425 Millionen Euro.
10. Der Verband arbeitet eng mit anderen Organisationen im Gesundheitswesen zusammen, darunter den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen.