Etappensieg für den Fischotter: Schutz vor Abschuss in Bayern

Fischotter vor Abschuss geschützt: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erteilt vorläufige Absage

München – Ein richtungsweisendes Urteil für den Artenschutz: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Fischotter in Oberfranken vorerst nicht im vereinfachten Verfahren erschossen werden dürfen. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens der Deutschen Umwelthilfe (DUH) getroffen und gilt bis Ende Juni mit der Möglichkeit einer Verlängerung. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bezeichnet die Entscheidung als wichtigen Zwischenerfolg im Kampf um die Rechte bedrohter Arten und betont die Bedeutung des Naturschutzrechts in Deutschland und Europa.

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Am 16. Juni 2025 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der abschüssige Umgang mit dem Fischotter in Oberfranken vorerst nicht im vereinfachten Verfahren gestattet ist. Diese wegweisende Entscheidung ist das Resultat des Engagements der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die sich im Beschwerdeverfahren stark gemacht hat. Das Verbot, das bis Ende Juni gilt, könnte sogar verlängert werden, bis eine endgültige Entscheidung in einem Eilverfahren getroffen wird.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, bewertet den Beschluss als signifikanten Teilsieg für den Artenschutz: „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein wichtiger Zwischenerfolg und sendet ein positives Signal für den Artenschutz. Wir sind zuversichtlich, den Fischotter auch langfristig vor dem Abschuss zu schützen. Der Konflikt um den streng geschützten Fischotter steht stellvertretend für den Kampf um den Schutz bedrohter Arten und die Wahrung des Naturschutzrechts in Deutschland und Europa“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).

Die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Fischotters, die am 14. Februar 2025 von der Regierung von Oberfranken erlassen wurde, legte konkrete Gebiete und maximale Tötungszahlen fest. Im März reichte die DUH Klage ein, die jedoch zunächst vom Verwaltungsgericht Bayreuth als unzulässig abgelehnt wurde. Das Gericht argumentierte, dass die Verfügung lediglich eine Festlegung von Gebieten und Begrenzungen darstellt und keine unmittelbare Abschusserlaubnis umfasst.

Der aktuelle Beschluss des VGH zeigt, dass Umweltverbände ernst genommen werden und ihre Rechte auf effektiven Rechtsschutz gewahrt bleiben. Solange das Gericht noch über die Rechtslage im Eilverfahren entscheidet, dürfen keine Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage dieser Verfügung erteilt werden.

Diese Entwicklungen verdeutlichen die fortwährenden Herausforderungen im Naturschutz. Die Debatte um den Fischotter spiegelt die Notwendigkeit wider, bedrohte Arten zu schützen und den Naturschutz in Deutschland und Europa aktiv zu gestalten. Es bleibt zu hoffen, dass dieser positive Impuls den Weg für nachhaltigen Artenschutz ebnen kann.


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Etappensieg für den Fischotter in Bayern: Nach Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe …

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Fortdauerndes Engagement für den Fischotterschutz

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ist nicht nur ein kurzfristiger Erfolg, sondern steht in einem größeren Kontext des kontinuierlichen Engagements für den Artenschutz in Deutschland. Der Fischotter, der unter dem Bundesnaturschutzgesetz und der Europäischen Flora- und Fauna-Richtlinie als streng geschützte Art gilt, sieht sich trotz dieser Regelungen durch verschiedene menschliche Einflüsse einer wachsenden Bedrohung gegenüber. Diese Situation verdeutlicht die Komplexität der Balance zwischen Naturschutz und landwirtschaftlichen sowie wirtschaftlichen Interessen.

Der Konflikt um die Allgemeinverfügung in Oberfranken ist kein Einzelfall, sondern stellt ein wiederkehrendes Thema in der Naturschutzdiskussion dar. Ähnliche Fälle, in denen Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten in den Vordergrund rücken, wurden auch in anderen europäischen Ländern beobachtet. Diese entwickeln zunehmend Strategien, um ein Zusammenleben von Mensch und Natur zu fördern und damit auch rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, um den Schutz bedrohter Arten zu garantieren.

Mit der Entscheidung des VGH wird ein wichtiges Zeichen gesetzt: Der rechtliche Schutz von Umweltverbänden muss ernst genommen werden. Diese Rechtsansprüche könnten dazu führen, dass zukünftig weitere Maßnahmen zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes in Deutschland notwendig werden. Die Entscheidung bis Ende Juni gilt als vorläufige Maßnahme, doch sie könnte längerfristige Auswirkungen auf die Vorgehensweisen beim Abschuss von Tieren in der Zukunft haben.

Die nächsten Schritte innerhalb des Eilverfahrens werden nicht nur für den Fischotter von Bedeutung sein, sondern könnten auch wegweisend für ähnliche laufende Verfahren und den allgemeinen Umgang mit Naturschutzgesetzen in der Region sein. In einem Klima, das zunehmend durch den klimatischen Wandel und die Zerstörung natürlicher Lebensräume geprägt ist, wird der Druck auf die rechtlichen Rahmenbedingungen stetig steigen, um die Artenvielfalt nachhaltig zu sichern.

Die Deutsche Umwelthilfe bleibt optimistisch und wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten, um eine nachhaltige Perspektive für den Fischotterschutz und andere bedrohte Arten zu gewährleisten.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Fischotter
  2. Naturschutzrecht
  3. Deutsche Umwelthilfe
  4. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  5. Allgemeinverfügung

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12 Antworten

  1. Die Entscheidung vom VGH zeigt klar das Umweltschutz nicht ignoriert werden kann! Wir müssen unsere Stimmen erheben und solche Themen unterstützen.

  2. Ich freue mich über diesen Etappensieg! Es zeigt uns allen, dass unser Engagement für den Artenschutz wichtig ist und etwas bewirken kann. Wie können wir als Gesellschaft noch mehr beitragen?

    1. Das Engagement in lokalen Naturschutzprojekten könnte ein Anfang sein! Ich denke auch an Spenden für Organisationen wie die DUH oder Freiwilligenarbeit.

  3. Es ist ermutigend zu sehen, wie rechtliche Schritte zum Schutz von bedrohten Arten führen können. Ich frage mich jedoch, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Druck auf diese Tiere zu reduzieren.

    1. Das ist eine gute Frage! Vielleicht sollten wir auch über Aufklärung der Öffentlichkeit nachdenken? Je mehr Menschen informiert sind, desto besser können sie sich engagieren.

    2. Auf jeden Fall! Bildung spielt eine große Rolle im Naturschutz. Ich denke auch an die Bedeutung von nachhaltigen Praktiken in der Landwirtschaft.

  4. Der Beschluss des VGH ist wirklich ein Schritt in die richtige Richtung für den Naturschutz. Ich hoffe, dass diese Entscheidung auch andere Regionen inspiriert, sich mehr um den Artenschutz zu kümmern.

  5. Ich finde es wirklich wichtig, dass der Fischotter geschützt wird. Es ist gut zu sehen, dass Umweltverbände wie die DUH aktiv werden. Was denkt ihr über die langfristigen Auswirkungen dieser Entscheidung auf andere Arten?

    1. Ich stimme zu, der Fischotter hat einen wichtigen Platz im Ökosystem. Ich frage mich, ob ähnliche Entscheidungen auch für andere bedrohte Arten getroffen werden können.

    2. Gute Punkte! Es wird interessant sein zu sehen, wie die Politik auf diesen Erfolg reagiert und ob wir mehr Schutzmaßnahmen für andere Arten erwarten können.

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