– Die DK fordert praxisnahe Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
ESG-Regulierung im Umbruch: DK drängt auf Klarheit bei ESRS
Die aktuelle Debatte um die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Folgen für Unternehmen und Finanzsektor veranlasst die DK zu einer klaren Positionierung. Der Verband fordert eine zügige Orientierung in der ESG-Regulierung und betont die Notwendigkeit praxisnaher, verständlicher Standards.
ESG-Regulierung: DK fordert schnellstmögliche Klarheit für Unternehmen und Finanzsektor
Besonders wichtig aus Sicht der DK: praxisnahe und verständliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS).
Was ESRS und CSRD bedeuten
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union erheblich. Sie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen nach einheitlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dieser gemeinsame Standardrahmen soll die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten erhöhen, gilt in der praktischen Umsetzung jedoch als anspruchsvoll.
Was hinter ESRS/CSRD steht
Die CSRD schafft verbindliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, während die ESRS die konkreten inhaltlichen Standards definieren. Diese Standards sehen eine digitale Berichterstattung vor und decken verschiedene Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab. Besonders wichtig aus Sicht der DK: praxisnahe und verständliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS).
Wer in Deutschland betroffen ist
Ab 2024 sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland und rund 50.000 in der EU zur Berichterstattung nach den ESRS verpflichtet (Stand: Frühjahr 2024; Quelle: First Climate). Der Kreis umfasst insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, große Unternehmen sowie Versicherungen und Kreditinstitute, die bestimmte Größenkriterien erfüllen.
ESG-Regeln im Wandel: Die wichtigsten Weichenstellungen
Seit Ende 2024 hat sich die europäische Nachhaltigkeitsregulierung in rascher Folge weiterentwickelt. Unternehmen und Finanzinstitute müssen sich auf mehrere bedeutende Änderungen einstellen, die schrittweise in Kraft treten. Die folgende Chronologie zeigt die zentralen Entwicklungen im Überblick:
November 2024
Die EU-Kommission kündigte in ihrer Budapester Erklärung an, die Berichtspflichten im Nachhaltigkeitsbereich um mindestens 25 Prozent reduzieren zu wollen. Für das erste Halbjahr 2025 ist ein entsprechendes Omnibus-Paket vorgesehen.
Januar 2025
Neue EBA-Leitlinien zur Einbindung von ESG-Risiken traten in Deutschland in Kraft. Die BaFin setzte diese für kleine, nicht komplexe Institute jedoch nur teilweise um (Stand: 2025).
April 2025
Eine Anpassung der CSRD verschob die ESRS-Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMU auf Geschäftsjahre ab 2028. Die nationale Umsetzung dieser Regelung steht noch aus.
Juli 2025
Eine Empfehlung der EU-Kommission ermöglicht nicht-börsennotierten KMU und Mikrounternehmen eine freiwillige, vereinfachte ESRS-Berichterstattung.
Diese Entwicklungen unterstreichen die Forderung nach praxisnahen und verständlichen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie sie auch vom Deutschen Derivate Verband (DDV) unterstützt wird. Die schrittweise Anpassung der Regulierung soll Unternehmen entlasten und gleichzeitig die Transparenz in ESG-Fragen sicherstellen.
Unternehmen und Banken im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Praktikabilität
Die neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflichten stellen Unternehmen und Finanzinstitute vor erhebliche operative Herausforderungen. Die ESRS-Einführung bedeutet für sie vor allem einen deutlichen Anstieg an Transparenzanforderungen und einen hohen Daten- und Prozessaufwand.
Deutsche Finanzvorstände äußerten im Juli 2025 klare Erwartungen an die weitere Ausgestaltung der Standards: Sie fordern mehr Vereinfachung, internationale Vergleichbarkeit und praktikable Anwendung der ESRS. Zugleich kritisieren sie die aktuelle Komplexität sowie den hohen Implementierungsaufwand (Stand: Juli 2025; Quelle: EY-Studie).
Die konkreten Auswirkungen für Unternehmen zeigen sich in mehreren Bereichen:
- Erweiterte Berichtspflichten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten
- Aufwändige Datenerfassung entlang der gesamten Wertschöpfungskette
- Anpassung interner Prozesse und Kontrollsysteme
- Steigende Anforderungen an die Datenqualität und -verifizierung
Diese Veränderungen erfordern von Unternehmen erhebliche Investitionen in Personal, Technologie und Know-how, um den regulatorischen Vorgaben gerecht zu werden.
Ausblick: Wo Klarheit entstehen kann
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die regulatorischen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Finanzinstitute konkret ausgestaltet werden. Entscheidend ist dabei die Entwicklung praxisnaher und verständlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die DK betont hierzu: "Besonders wichtig aus Sicht der DK: praxisnahe und verständliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS)."
Klarheit entsteht vor allem durch Standardisierung auf europäischer Ebene und konsistente nationale Umsetzung. Die Präzisierung der CSRD-Anforderungen wird Betrieben helfen, sich im komplexen Regelwerk zu orientieren. Für kleinere Unternehmen sind dabei vereinfachte Berichtspfade und angepasste Umsetzungsfristen von besonderer Bedeutung.
Die nächste Phase wird zeigen, wie sich die Berichtsstandards in der Praxis bewähren und wo Nachjustierungen notwendig werden. Finanzinstitute benötigen verlässliche Zeitpunkte für die Einführung neuer Anforderungen, um ihre Prozesse anzupassen. Die Entwicklung einheitlicher Schwellenwerte und klarer Umsetzungsvorgaben schafft die Voraussetzungen für vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen am Markt.
Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft.
Weiterführende Quellen:
- „Die CSRD verpflichtet ab 2024 etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland und rund 50.000 Unternehmen in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen, digitalen ESRS-Vorgaben (Stand: Frühjahr 2024).“ – Quelle: https://www.firstclimate.com/glossar-item/esrs-european-sustainability-reporting-standards
- „Im April 2025 wurde die CSRD so geändert, dass kapitalmarktorientierte KMU erst ab Geschäftsjahren ab 2028 nach ESRS berichten müssen; nationale Umsetzung steht noch aus.“ – Quelle: https://www.dihk.de/de/ueber-uns/die-ihk-organisation/neue-nachhaltigkeitsberichterstattung-93090
- „Die EU-Kommission plant laut Budapester Erklärung (Nov. 2024), die Berichtspflichten im Nachhaltigkeitsbereich um mindestens 25 % zu reduzieren; im ersten Halbjahr 2025 ist ein entsprechendes Omnibus-Paket vorgesehen.“ – Quelle: https://live.handelsblatt.com/esg-2025-alles-bleibt-anders/
- „Im Juli 2025 hat die EU-Kommission eine Empfehlung veröffentlicht, die es nicht-börsennotierten KMU und Mikrounternehmen ermöglicht, freiwillig und vereinfacht nach ESRS zu berichten.“ – Quelle: https://www.theemployerreport.com/2025/08/european-sustainability-reporting-standards-summer-update/
- „Deutsche Finanzvorstände fordern 2025 eine Vereinfachung, internationale Vergleichbarkeit und praktikable Anwendung der ESRS, kritisieren jedoch deren Komplexität und den hohen Implementierungsaufwand (Stand: Juli 2025).“ – Quelle: https://www.ey.com/de_de/newsroom/2025/07/ey-aktieninstitut-esg-berichterstattung-2025
- „Seit Januar 2025 gelten neue EBA-Leitlinien für die Einbindung von ESG-Risiken in Deutschland, jedoch setzt die BaFin diese für kleine, nicht komplexe Institute nur teilweise um (Stand: 2025).“ – Quelle: https://trusteq.de/en/blog/esg-regulierung-2025


7 Antworten
„Die regulatorischen Änderungen sind wirklich komplex. Ich frage mich, ob die EU genug Ressourcen bereitstellt, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen? Gibt es dazu schon Informationen?“
„Gute Frage! Wenn nicht genug Hilfe angeboten wird, könnte das viele Firmen überfordern und sogar negative Effekte haben.“
Die neue CSRD und ESRS scheinen notwendig zu sein, aber ich mache mir Sorgen über den Aufwand für kleine Firmen. Wer kann uns dabei helfen, diese Berichte effizient zu erstellen?
Das sehe ich auch so! Vielleicht könnten Beratungsunternehmen spezielle Pakete für kleine Firmen anbieten? Das könnte eine Lösung sein.
Ich finde die Forderung nach klaren und praxisnahen Standards für die ESG-Berichterstattung sehr wichtig. Wie werden kleinere Unternehmen mit diesen Anforderungen umgehen? Gibt es bereits Hilfsangebote oder Schulungen?
Das ist ein guter Punkt, Maximilian! Es wäre wirklich hilfreich, wenn es mehr Unterstützung für KMUs gibt. Ich hoffe, dass die neuen Standards auch einfach verständlich sind.
Ich stimme zu! Es muss sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gleich behandelt werden und keine unfairen Vorteile entstehen. Das Thema Transparenz ist essentiell!