Erstzugangsrecht zur Psychotherapie: Unverzichtbar für Patienten

Erstzugangsrecht zu Psychotherapie ist nicht verhandelbar!

Die Debatte um den Zugang zur Psychotherapie könnte sich erheblich verändern: Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) und weitere Verbände warnen vor den potenziellen Nachteilen eines geplanten Primärarztsystems, das den direkten Zugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde gefährden könnte. In einem eindringlichen Appell an das Bundesgesundheitsministerium fordern sie, das Erstzugangsrecht für Patientinnen zu sichern. Der Verlust des niedrigschwelligen Zugangs würde nicht nur zusätzliche bürokratische Hürden schaffen, sondern auch die psychische Versorgung in Deutschland gefährden. Mit über 50.000 vertretenen Psychotherapeutinnen stehen die Verbände zusammen, um auf die dringenden Bedürfnisse und Rechte derjenigen aufmerksam zu machen, die dringend Hilfe suchen.

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Am 2. Juni 2025 haben psychotherapeutische Verbände unmissverständlich an das Bundesgesundheitsministerium appelliert: „Das Erstzugangsrecht zur Psychotherapie ist für uns Psychotherapeutinnen und für unsere Patientinnen nicht verhandelbar!“ Dieser eindringliche Aufruf zielt darauf ab, dass auch im geplanten Primärarztsystem der direkte, niedrigschwellige Zugang zur Psychotherapeutischen Sprechstunde bestehen bleibt. Die Verbände, die über 50.000 Fachkräfte vertreten, betonen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen zeitnah die Unterstützung erhalten müssen, die sie benötigen.

Vertreterinnen von Organisationen wie dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) haben klar gemacht, dass die derzeitige Steuerung in psychotherapeutischen Praxen über die Psychotherapeutische Sprechstunde bereits gut funktioniert. In einem Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird zudem eine Ausnahmeregelung für psychotherapeutische Leistungen gefordert. Jetzt gilt es, die Gesundheitspolitikerinnen der neuen Legislatur im Bundestag von diesem Anliegen zu überzeugen.

Die Einführung eines Primärarztsystems könnte jedoch zusätzliche bürokratische Hürden für Patientinnen mit sich bringen. Täglich suchen tausende Menschen Hilfe bei Psychotherapeutinnen. Die bereits vorhandene innere Hürde, sich offen mit ihren Problemen an einen Fachmann zu wenden, wird durch die Notwendigkeit einer Überweisung von Hausärzt*innen zusätzlich erhöht. Diese Änderung würde einen Rückschritt in der Versorgung bedeuten, denn der überweisungsfreie Zugang zur Psychotherapie ist gesetzlich festgelegt und für die betroffenen Menschen unverzichtbar.

Ein weiteres zentrales Anliegen betrifft die Steuerung durch Hausärzt*innen, da aktuell über 5.000 Vertragsarztsitze in diesem Bereich unbesetzt sind, insbesondere in ländlichen Regionen. Es bleibt fraglich, ob die *zwei Millionen Neupatientinnen** jährlich in den Hausarztpraxen zeitnah die nötige Überweisung erhalten – eine große Skepsis umgibt diese Annahme.

Zudem zielt das angestrebte System darauf ab, Doppeluntersuchungen und Parallelbehandlungen bei Fachärzt*innen zu vermeiden, um die Versorgungsressourcen zu maximieren. Doch in der Psychotherapie ist eine parallele Behandlung ohnehin nicht möglich, da Therapien genehmigungspflichtig sind und somit immer nur eine Therapie zur gleichen Zeit in Anspruch genommen werden kann. Diese Regulierung durch die Krankenkassen stellt sicher, dass jede Behandlung sowohl in Bezug auf ihre Notwendigkeit als auch auf die Wirtschaftlichkeit eingehend geprüft wird.

Bereits seit 2017 erfüllen Psychotherapeutinnen eine wichtige Funktion: Sie klären in der Psychotherapeutischen Sprechstunde die Notwendigkeit einer Therapie und bieten einen niederschwelligen Zugang. Eine Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zeigt, dass 40 Prozent der Patientinnen nach der Sprechstunde keine weiteren psychotherapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die übrigen Patient*innen erhalten entweder zeitnah einen Therapieplatz oder müssen kurzfristig warten – die bestehende Steuerung innerhalb der Praxen funktioniert also bereits gut.

Die Forderungen der psychotherapeutischen Verbände sind notwendig, um die psychische Gesundheitsversorgung in Deutschland auch im Verhältnis zu den geplanten Systemveränderungen dauerhaft sicherzustellen. Dieser Aufruf ist nicht nur eine Anliegen der Fachwelt, sondern auch ein Appell für die Zukunft der Patient*innen, die auf eine verlässliche und zugängliche psychotherapeutische Unterstützung angewiesen sind.


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Der Zugang zur Psychotherapie in Gefahr: Ein Blick auf die gesundheitspolitischen Herausforderungen

Die Diskussion um das Erstzugangsrecht zur Psychotherapie steht nicht isoliert da; sie spiegelt ein größeres Problem im Gesundheitswesen wider. Das geplante Primärarztsystem, das eine Überweisung durch Hausärzte erfordert, könnte zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungsqualität führen. Schon jetzt haben 5.000 Vertragsarztsitze für Hausärzte keinen besetzten Arzt, insbesondere in ländlichen Regionen. Dies lässt die Befürchtung aufkommen, dass gerade die besonders vulnerablen Patientengruppen, die dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen, im Warteschleifen-Prozedere untergehen könnten.

Statistiken zeigen, dass täglich tausende von *Patientinnen psychotherapeutische Praxen aufsuchen, dabei ist der Weg zu einer Behandlung oft bereits psychisch belastend genug. Eine Überweisung könnte diesen Prozess weiter verkomplizieren und den Zugang zu dringend benötigter Hilfe behindern. Ein Rückgang des niedrigschwelligen Zugangs**, der seit vielen Jahren gesetzlich garantiert ist, könnte katastrophale Folgen haben.

Die bisherigen Systeme zur Steuerung psychotherapeutischer Leistungen haben sich bewährt, wie die Ergebnisse der Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) belegen. Über 40 Prozent der Patientinnen benötigen nach einer Psychotherapeutischen Sprechstunde keine weitere Behandlung, was zeigt, dass diese niederschwelligen Angebote effektiv sind. Anstatt den Zugang zu erschweren, wäre eine Förderung und stärkere Integration psychotherapeutischer Leistungen in die allgemeine Gesundheitsversorgung der passende Schritt. Die aktuellen Herausforderungen erfordern ein Umdenken und eine stärkere Unterstützung für Psychotherapeutinnen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Die Bedenken der psychotherapeutischen Verbände sind nicht unbegründet. Sie betonen die Notwendigkeit, die Stimme der Patienten in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen und dabei deren Zugangsrechte zu wahren. In der kommenden Legislaturperiode wird es entscheidend sein, die *Gesundheitspolitikerinnen** zu überzeugen und dabei zu gewährleisten, dass die psychische Gesundheit nicht zum zweiten Mal in den Hintergrund gedrängt wird.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Psychotherapie
  2. Primärarztsystem
  3. Verhaltenstherapie
  4. Gesundheitsminister
  5. Krankenversicherung

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2 Antworten

  1. Ich finde es wichtig, dass die psychotherapeutischen Verbände so klar ihre Position kommunizieren. Der Zugang zur Psychotherapie sollte nicht erschwert werden, vor allem nicht für Menschen, die schon genug Probleme haben. Wie denkt ihr darüber?

    1. Ich stimme dir zu, Dominik! Die Überweisungspflicht kann echt eine Hürde sein. Ich hoffe, dass die Politiker das ernst nehmen und für eine bessere Lösung sorgen.

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