Suche
Close this search box.

Erfolg für DUH: Mehrweg immer vorrätig – Gerichtsurteil bestätigt

Mehrweg muss immer vorrätig sein: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen ...
Gastronomiebetriebe sind ab sofort in der Pflicht, stets ausreichend Mehrwegverpackungen bereitzuhalten. Nach einer erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer von Back-Factory hat das Landgericht Berlin nun klar gestellt, dass die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht konsequent eingehalten werden muss. Diese Vorschrift zielt darauf ab, den massenhaften Verbrauch von Einweggeschirr zu reduzieren und so Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Das Urteil setzt ein starkes Signal an Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler: Schluss mit halbherzigen Maßnahmen, Mehrweglösungen müssen flächendeckend genutzt werden.

Teilen:

Bremen (VBR). Das Landgericht Berlin hat entschieden: Gastronomieunternehmen müssen stets ausreichend Mehrwegverpackungen vorrätig haben. Dieses Urteil folgte einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer von Back-Factory, der seiner gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht nicht nachgekommen war. Tester der DUH hatten festgestellt, dass in den Filialen des Unternehmens Getränke nur in Einweg-Bechern angeboten wurden, obwohl ein Mehrwegsystem versprochen worden war.

Im Kern zielte die Klage auf die Einhaltung der gesetzlich verankerten Pflicht ab, die durch die Reduzierung des Verbrauchs von Einweggeschirr den Klima- und Ressourcenschutz voranbringen soll. Das Urteil ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen die enormen Mengen an Abfall, die in Deutschland jedes Jahr durch Einweg-Geschirr entstehen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, kommentierte das Urteil: „Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen. Mehrweggeschirr kann hunderte Male wiederverwendet werden und sollte endlich flächendeckend eingesetzt werden.”

Die Zahlen sind alarmierend: Jährlich landen in Deutschland rund 5,8 Milliarden Einweg-Becher und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen im Müll. Metz betonte, dass es nicht ausreicht, nur vereinzelt auf Mehrwegverpackungen zu setzen. Die Unternehmen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, müssten immer genug Mehrwegalternativen auf Lager haben, da auch Einweggeschirr stets verfügbar sei. Sie kritisierte außerdem den mangelnden Vollzug der Regelung durch die Landesbehörden: „Es ist ein Armutszeugnis, dass die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden kaum Kontrollen der Mehrwegangebotspflicht durchführen. Das muss dringend geändert werden.”

Lesen Sie auch:  Deutsche Umwelthilfe legt Einwendung gegen geplantes LNG-Terminal auf Rügen wegen Sicherheitslücken ein

Diese Entwicklungen stellen nicht nur eine Herausforderung für die betroffene Branche, sondern auch eine Chance dar, das Bewusstsein für nachhaltige Verpackungslösungen zu stärken und den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern. Der Einsatz von Mehrweggeschirr, das bis zu hunderte Male wiederverwendet werden kann, bietet eine praktikable und umweltfreundliche Alternative, die bei konsequenter Umsetzung erheblich zur Müllreduzierung beitragen könnte.

Interessierte können sich weiter informieren oder Kontakt zur Deutschen Umwelthilfe aufnehmen. Barbara Metz und Thomas Fischer stehen für Presseanfragen zur Verfügung.

Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin – 0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft – 0151 72626157, fischer@duh.de
DUH-Newsroom – 030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de

Dieses Urteil markiert einen wesentlichen Fortschritt in Richtung nachhaltiger Verpackungslösungen und sendet ein klares Signal: Umweltschutz beginnt bei unseren alltäglichen Entscheidungen und der Verpflichtung, gesetzliche Vorgaben ernst zu nehmen.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Mehrweg muss immer vorrätig sein: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.


Weiterführende Implikationen und Historie der Mehrwegangebotspflicht

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin baut auf einer langen und komplexen Geschichte der gesetzlichen Regulierungen im Bereich der Einwegverpackungen und deren Umweltauswirkungen auf. Die Mehrwegangebotspflicht, die strikte Vorgaben für Gastronomiebetriebe und den Lebensmitteleinzelhandel umfasst, wurde 2023 eingeführt, um eine nachhaltigere Nutzung von Ressourcen zu fördern und das Umweltbewusstsein zu schärfen.

Lesen Sie auch:  Bäckerhandwerk bleibt starke Stütze des Mittelstands

Bereits vor der Einführung der Mehrwegangebotspflicht gab es zahlreiche Initiativen und Pilotprojekte, die auf die Reduktion von Einwegverpackungen abzielten. Diese wurden jedoch oft nur schleppend umgesetzt, was wiederum die Notwendigkeit rechtlicher Vorschriften unterstrich. Beispielsweise hatte die Stadt Freiburg bereits 2016 ein Modellprojekt gestartet, bei dem große Veranstaltungen verpflichtet wurden, wiederverwendbare Becher zu nutzen.

International zeigen erfolgreiche Beispiele aus Ländern wie Norwegen und Schweden, dass konsequente gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Einwegplastik erhebliche Erfolge mit sich bringen können. Norwegen beispielsweise hat durch strenge Recyclingquoten und die Förderung von Mehrwegsystemen eine Rücklaufquote für Kunststoffflaschen von über 95 Prozent erreicht. Solche Modelle bieten wertvolle Perspektiven und ermutigen zur weiteren Optimierung des deutschen Systems.

Ein weiteres spannendes Feld ist die technologische Entwicklung in diesem Sektor. Intelligente Pfandsysteme und Digitalisierung könnten zukünftig eine noch genauere Überwachung und Nachverfolgung von Mehrwegverpackungen ermöglichen. Start-ups wie das deutsche Unternehmen Recup arbeiten bereits an digitalen Plattformen, die Verbrauchern und Anbietern eine effiziente Handhabung und Rückgabe von Mehrwegsystemen erleichtern.

Lesen Sie auch:  Papier- und Wellpappenindustrie unterstützen europäische Verpackungsverordnung

Allerdings bestehen auch Hürden, die überwunden werden müssen. Der jüngste Bericht des Umweltbundesamtes zeigt, dass Verbraucher zwar zunehmend bereit sind, auf Mehrwegverpackungen umzusteigen, viele Unternehmen jedoch weiterhin Schwierigkeiten haben, die nötigen logistischen und infrastrukturellen Anpassungen vorzunehmen. Hier spielt auch finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme eine entscheidende Rolle, um einen umfassenden Wandel zu ermöglichen.

Die Bedeutung von Unternehmensverantwortung kann ebenfalls nicht unterschätzt werden. Das Urteil gegen den Franchisenehmer von Back-Factory hebt hervor, dass wirtschaftliche Akteure verpflichtet sind, ihren Teil zur Lösung beizutragen. Es sendet ein klares Signal an die Branche: Nicht nur das Vorhandensein eines Mehrwegsystems, sondern dessen Verfügbarkeit und Zugänglichkeit sind entscheidend.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch gesellschaftlich notwendig ist. Während das jüngste Gerichtsurteil der Deutschen Umwelthilfe Rückenwind verschafft, steht die gesamte Gesellschaft in der Verantwortung, diese Veränderung aktiv mitzutragen. Mit kontinuierlichen Fortschritten, Innovationen und einem verstärkten Bewusstsein können wir langfristig eine signifikante Reduktion der Müllberge erreichen und damit einen nachhaltigeren Lebensstil fördern.


Mögliche Social-Media-Hashtags:
#Mehrweg, #Klimaschutz, #Nachhaltigkeit, #Gastronomie, #Umweltschutz, #DeutscheUmwelthilfe, #Einweggeschirr, #Ressourcenschutz, #BerlinUrteil, #DUH

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

Feier im Deutschen Feuerwehr-Museum zum 200. Geburtstag von Conrad Dietrich Magirus

Magirus’ 200. Geburtstag im Feuerwehr-Museum gefeiert

Am 26. September 1824 wurde der visionäre Feuerwehrpionier Conrad Dietrich Magirus geboren – ein Anlass, der am Deutschen Feuerwehr-Museum in Fulda gebührend gefeiert wurde. Führende Vertreter von Magirus, dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV), dem Technischen Hilfswerk (THW) und der Stadt Fulda ehrten sein einmaliges Vermächtnis, das die Entwicklung moderner Feuerwehrtechnik maßgeblich geprägt hat. Zentraler Bestandteil der Feierlichkeiten war die geplante Erweiterung des Museums, für die kürzlich eine Förderung von 8 Millionen Euro zugesichert wurde. Die Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Vernetzung zwischen Geschichte, Innovation und Zukunft des Brandschutzes, gekrönt durch großzügige Spenden und bewusste Würdigungen von Magirus’ Erfindergeist.

Lesen
ver.di-Medien-Info: Tarifabschluss für Filmproduktionen | Presseportal

Neuer Tarifvertrag: Bessere Bedingungen für Filmschaffende

In einem bahnbrechenden Tarifabschluss haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Schauspielgewerkschaft BFFS gemeinsam mit der Produktionsallianz Film und Fernsehen wesentliche Verbesserungen für Filmschaffende erzielt. Nach über einjähriger Verhandlungszeit umfassen die Neuerungen Arbeitszeitverkürzungen, eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge und deutliche Gagenerhöhungen sowohl für etablierte Teammitglieder als auch für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger. Weitere Meilensteine sind die erstmalige Einigung auf Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Set. Diese historisch bedeutenden Fortschritte sollen die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche nachhaltig verbessern.

Lesen