Bremen (VBR). Müssen Erbbaurechte sozial sein?
In deutschen Kommunen nehmen Erbbaurechte immer mehr an Bedeutung zu, häufig werden diese Rechte unter günstigen Konditionen vergeben, um bestimmte Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Der Deutsche Erbbaurechtsverband warnt jedoch davor, dass nicht jedes Erbbaurecht automatisch einem sozialen Zweck dient.
Beim Erbbaurecht wird das Eigentum am Grundstück und das darauf stehende Gebäude getrennt. Der Erbbaurechtsnehmer zahlt dem Grundstückseigentümer einen sogenannten Erbbauzins für die Nutzung des Grundstücks. Viele Städte und spezielle Stiftungen gewähren hierbei Familien oder Baugemeinschaften Rabatte auf den Erbbauzins, um ihnen das Wohnen im Eigentum oder Projekte im sozialen oder kulturellen Bereich zu ermöglichen. Zusätzlich können Erbbaurechtsgeber Vorgaben zur Miethöhe machen, wenn Mietwohnungen entstehen. So sollen beispielsweise in Hamburg Wohnungen mit langfristiger Mietpreisbindung geschaffen werden. „Dauerhafte Beschränkungen lassen sich nur dann erreichen, wenn der öffentliche Zweck nicht mit dem Instrument des Grundstücksverkaufs, sondern mit dem dazu bestimmten Instrument der Ausgabe des Erbbaurechts verfolgt wird“, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2019.
Doch das Erbbaurecht ist nicht per se ein Instrument des sozialen Wohnungsbaus. Kirchliche Organisationen oder Stiftungen benötigen die Erbbauzinsen, um ihre Aufgaben und Zwecke finanzieren zu können. Auch Unternehmen oder private Erbbaurechtsgeber nutzen die Einnahmen zur Sicherung ihres Geschäftszwecks oder Vermögens. „Es stimmt: Das Erbbaurecht wurde 1919 reformiert, um möglichst vielen Menschen Wohneigentum zu ermöglichen. Aber die wenigsten Erbbaurechte sind Sozialprojekte. Auch die Erbbaurechtsgeber müssen Einnahmen erzielen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können“, erklärt Ingo Strugalla, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands und geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau.
Ein besonders heikles Thema ist die Neuverhandlung von Erbbaurechten, da die Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen sind. Häufig führt dies zu deutlichen Erhöhungen des Erbbauzinses bei Vertragsverlängerungen oder -erneuerungen. Die Forderung der Erbbaurechtsnehmer nach sozial gestalteten Erbbauzinsen geht dabei oft leer aus, da ein sozialer Zweck zu Beginn der Erbbaurechtsbestellung häufig nicht besteht.
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V., gegründet im Jahr 2013, repräsentiert namhafte Erbbaurechtsausgeber und Dienstleister der Branche bundesweit. Der Verband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er agiert unabhängig, parteipolitisch neutral und ohne wirtschaftliche Gewinnabsicht. Neben Präsident Ingo Strugalla steht Geschäftsführer Dr. Matthias Nagel an der Spitze des Verbands, der einen erheblichen Anteil der deutschlandweit ausgegebenen Erbbaurechtsflächen repräsentiert.
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Zitierte Personen und Organisationen
- Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
- Kommunen in Deutschland
- Deutsche Erbbaurechtsverband
- Städte
- Stiftungen
- Familien
- Baugemeinschaften
- Hamburg
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Kirchliche Organisationen
- Unternehmen
- Private Erbbaurechtsgeber
- Ingo Strugalla (Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau)
- Stiftung Schönau
- Medienbericht: CCAW PR und Text (Kontakt: derv@ccaw-pr.de)
- Dr. Matthias Nagel (Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands)
Meldung einfach erklärt
30.07.2024 – 12:06 Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Ein Dokument PM_Erbbaurechtsverband_Sozial.pdf PDF – 335 kB
Pressemitteilung Müssen Erbbaurechte sozial sein?
Berlin, 30.07.2024. Immer mehr Städte in Deutschland vergeben Erbbaurechte – oft zu günstigen Preisen, um bestimmten Gruppen zu helfen. Aber nicht jedes Erbbaurecht ist sozial. Darauf weist der Deutsche Erbbaurechtsverband hin.
Was ist ein Erbbaurecht?
– Das Erbbaurecht trennt das Eigentum am Grundstück und das Eigentum am Gebäude.
– Der Nutzer des Grundstücks zahlt einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
Wer bekommt Erbbaurechte?
– Städter und Stiftungen geben sie zum Beispiel an Familien oder Baugemeinschaften.
– Sie gewähren oft Rabatte auf den Erbbauzins.
– Dadurch können diese Menschen Eigentum erwerben oder soziale Projekte durchführen.
– Bei Mietwohnungen können Erbbaurechtsgeber die Miethöhe festlegen.
Was sagt der Bundesgerichtshof (BGH)?
– Wohnungen mit langfristiger Mietpreisbindung sind möglich.
– Dies geht nur, wenn man Erbbaurechte vergibt und nicht das Grundstück verkauft.
Erbbauzinsen haben einen Zweck
– Erbbaurechte sind nicht immer für sozialen Wohnungsbau gedacht.
– Kirchen und Stiftungen brauchen Erbbauzinsen für ihre Aufgaben.
– Unternehmen und private Erbbaurechtsgeber finanzieren damit ihr Geschäft.
– „Erbbaurechte wurden 1919 reformiert, um Wohneigentum zu fördern. Aber die meisten Erbbaurechte sind keine Sozialprojekte.“
– Kommunen können ihre günstigen Erbbaurechte durch Steuereinnahmen ausgleichen.
Was passiert, wenn Erbbaurechte auslaufen?
– Wenn Verträge verlängert werden, kann der Erbbauzins steigen.
– Grundstückspreise sind in vielen Regionen gestiegen.
– Der neue Erbbauzins ist oft höher als vorher.
– Viele fordern dann, dass der Erbbauzins sozial bleibt. Aber oft fehlt es an einem sozialen Zweck bei der Erbbaurechtsvergabe.
Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:
– Gründung: 2013.
– Zusammenschluss von Erbbaurechtsausgebern und Dienstleistern.
– Vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland.
– Neutral und unabhängig.
– Präsident: Ingo Strugalla.
– Geschäftsführer: Dr. Matthias Nagel.
– Webseite: www.erbbaurechtsverband.de
Medienkontakt: CCAW PR und Text derv@ccaw-pr.de
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11 Antworten
Warumm müssen die Mieten dann so hoch sein? Kann die Stadt nicht mehr helfen?
Erbbaurecht ist sehr kompliziert! Es ist gut, wen Städte helfen tun. Aber für mich ist nicht alles klar.
Warum kirchliche Organisationen brauchen das Geld? Bekommen sie nicht genug Spenden?
Ja, aber manchmal frag ich mich auch, wohin das ganze Geld geht.
Kirchen haben auch viele Kosten, sie brauchen die Erbbaurechte auch.
Ich dachte immer, dass Erbbaurechte nur für sozialen Wohnungsbau sind. Aber es scheint, das es auch für Unternehmen nützlich sein kann.
Ja, Hansheinrich, die brauchen das Geld für ihre Aufgaben nich nur für Wohnungen.
Stimmt, nicht nur Sozialprojekte. Viele brauchen die Einnahmen für andere Zwecke.
Es ist gut, dass es Rabatte gibt, aber am Ende zahlen wir als Steuerzahler dafür!
Jwieland, Sie haben recht, aber ohne das wäre es für viele schwer zu wohnen.
Ganz genau, aber die Hilfe ist notwendig für viele Familien.