– Ab 2030 müssen EU-Neubauten ihren CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus ausweisen.
– Der RLT-Herstellerverband entwickelte eine einheitliche Berechnungsmethodik für RLT-Geräte.
– Nachhaltige Gebäudetechnik verbessert sowohl ökologische als auch ökonomische Gebäudebilanzen.
EPBD als Treiber für klimaneutrale Gebäudetechnik
Die neue Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) verändert die Anforderungen an die Bauwirtschaft grundlegend: Ab 2030 müssen alle Neubauten in der EU ihren CO₂-Fußabdruck ganzheitlich ausweisen – einschließlich der grauen Energie für Material, Montage, Wartung und Recycling.* Diese Entwicklung stand im Zentrum eines Fachwebinars des Herstellerverbandes RLT-Geräte e. V., das im Oktober 2025 unter Moderation von Verbandsgeschäftsführer Frank Ernst stattfand.*
Die Diskussionsteilnehmer Martin Törpe (Herstellerverband RLT-Geräte e. V.), Max Schneider (UniCredit) und Lukas Siebler (IGTE, Universität Stuttgart) betonten die Dringlichkeit standardisierter Bewertungsmethoden.* „Bevor Grenzwerte festgelegt werden können, brauchen wir belastbare und vergleichbare Daten – besonders für die TGA", forderte Martin Törpe. Der Verband hat bereits eine einheitliche Berechnungsmethodik für RLT-Geräte auf Basis von EN 15804 und DIN V 18599 entwickelt.* Die wirtschaftlichen Aspekte unterstrich Max Schneider mit der Aussage: „Nachhaltige Gebäude sind künftig auch finanziell die besseren Sicherheiten." und Lukas Siebler ergänzte: „Nachhaltige Technik steigert nicht nur die ökologische, sondern auch die ökonomische Bilanz eines Gebäudes." Moderator Frank Ernst zog das Resümee: „Die EPBD ist ein Innovationsmotor für klimaneutrales Bauen. Nur mit Daten und Kooperation gelingt die Umsetzung."
Die vollständige Aufzeichnung des Webinars steht Interessierten auf der Verbandswebsite zur Verfügung.*
EPBD: Fristen, Anforderungen, offene Fragen
Die novellierte Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt klare zeitliche Vorgaben für die Bauwirtschaft, doch in der Umsetzung zeigen sich unterschiedliche Interpretationen. Laut Bundesarchitektenkammer verlangt die Richtlinie EU 2024/1275 ab 2030 für alle Neubauten den Nachweis des lebenszyklusbasierten Treibhauspotenzials im Energieausweis, während öffentliche Gebäude diese Anforderungen bereits ab 2027 erfüllen müssen (Stand: Mai 2024). Neuere Informationen des Gebäudeforums präzisieren diese Fristen: Die EPBD-Novelle fordert ab 2028 für öffentliche Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten den Standard des Nullemissionsgebäudes inklusive Nachweis der Lebenszyklus-Emissionen im Energieausweis (Stand: 2025).
EPBD-Fristen im Überblick
Die zeitliche Differenz bei den Fristen für öffentliche Gebäude – 2027 versus 2028 – spiegelt den dynamischen Anpassungsprozess wider, der zwischen frühen Richtlinieninterpretationen und der konkreten Umsetzungspraxis liegt. Dieser einjährige Unterschied könnte auf nationale Übergangsregelungen oder unterschiedliche Auslegungen der Implementierungsfristen hinweisen. Für Bauherren und Hersteller bedeutet dies, dass sie sich auf eine schrittweise Verschärfung der Anforderungen einstellen müssen, wobei öffentliche Bauvorhaben die Vorreiterrolle übernehmen.
Die verbleibenden Umsetzungsfragen konzentrieren sich insbesondere auf die Datenverfügbarkeit und Harmonisierung der Berechnungsmethoden. Während die Richtlinie den rechtlichen Rahmen setzt, fehlt es vielerorts noch an standardisierten Datengrundlagen für die Lebenszyklusanalyse. Hersteller der technischen Gebäudeausrüstung stehen vor der Herausforderung, produktspezifische Emissionsdaten bereitzustellen, die vergleichbar und nachvollziehbar sind. Die unterschiedlichen Fristangaben unterstreichen zudem, dass auf nationaler Ebene noch Klärungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Nachweispflichten besteht.
Zahlen, Trends und Quellen
Die Diskussion um klimaneutrales Bauen basiert auf konkreten Daten und messbaren Entwicklungen. Die Europäische Union hat für den Gebäudesektor ein Reduktionsziel gegenüber 1990 bis 2030 festgelegt*. Als Orientierungsgröße für Deutschland wird eine Jahresemissionsgesamtmenge für 2030 anvisiert*.
Wichtige Kennzahlen im Kurzüberblick
Zwei Entwicklungen zeigen besonders deutlich, wie sich der Gebäudesektor bereits verändert: Der Anteil energieeffizienter Technischer Gebäudeausrüstung in Neubauten steigt kontinuierlich an. Gleichzeitig sinkt der CO₂-Footprint von Neubauten in Deutschland messbar. Die folgende Tabelle fasst diese zentralen Trends zusammen:
| Jahr | Kennzahl | Wert | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Anteil energieeffizienter TGA in Neubauten | 52 | % | ZVEI (Stand: 2023-2025) |
| 2025 | Anteil energieeffizienter TGA in Neubauten (geschätzt) | 63 | % | ZVEI (Stand: 2023-2025) |
| 2021 | CO₂-Footprint von Neubauten | 350 | kg CO₂e/m² | ZVEI (Stand: 2023) |
| 2023 | CO₂-Footprint von Neubauten | 310 | kg CO₂e/m² | ZVEI (Stand: 2023) |
Diese Zahlen belegen eine klare Entwicklung: Während der Anteil moderner Gebäudetechnik wächst, verbessert sich gleichzeitig die Klimabilanz neuer Gebäude. Die Daten bilden die Grundlage für die aktuelle Diskussion um die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die ab 2030 eine ganzheitliche CO₂-Bilanzierung für alle Neubauten vorschreibt.
EPBD‑Nachweise: Neue Spielregeln für Bauwirtschaft und Finanzierung
Ab 2030 müssen alle Neubauten in der EU ihren CO₂-Fußabdruck ganzheitlich ausweisen* (Stand: Ludwigsburg, 11.11.2025). Die Pflicht zur CO₂‑Bilanzierung über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes stellt Bauherren, Hersteller und Planer vor konkrete Herausforderungen. Besonders die technische Gebäudeausrüstung rückt in den Fokus, da sie einen wesentlichen Anteil an der grauen Energie eines Bauwerks hat.
Ohne standardisierte Nachweise nach EN 15804 und DIN V 18599 wird künftig keine Baugenehmigung mehr erteilt.
Für Finanzierungspartner gewinnen Nachhaltigkeitskriterien zunehmend an Bedeutung bei Kreditentscheidungen. Gebäude mit schlechter CO₂‑Bilanz könnten höhere Finanzierungskosten verursachen oder als Sicherheiten an Wert verlieren. Umgekehrt bieten effiziente Techniklösungen die Chance, Immobilien langfristig werthaltiger zu gestalten.
Der regulatorische Druck führt zu einem grundlegenden Wandel in der Bauwirtschaft. Während zunächst zusätzliche Kosten für Datenerfassung und Zertifizierung anfallen, eröffnen sich langfristig neue Geschäftsmodelle durch klimaneutrale Lösungen. Die Umstellung erfordert intensive Kooperation aller Beteiligten, um praxistaugliche Standards zu entwickeln und die Transformation zu meistern.
Ausblick: Daten, Standards, Kooperation
Die Umsetzung der neuen europäischen Gebäuderichtlinie erfordert konkrete Schritte in verschiedenen Handlungsfeldern. Dabei gewinnt die Kooperation zwischen Industrie, Forschung und Finanzsektor an Bedeutung, da nachhaltige Gebäude zunehmend als bessere Sicherheiten bei Kreditvergaben bewertet werden. Zudem sollte die Umsetzungspraxis bereits vor dem verbindlichen Start 2030 in öffentlichen Bauprojekten erprobt werden, um Erfahrungswerte zu sammeln und Prozesse zu optimieren.*
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Herstellerverbandes RLT-Geräte e. V. und liefert sachliche Informationen zur CO₂-Footprint-Bewertung im Gebäudesektor.
Weiterführende Quellen:
- „Laut Umweltbundesamt verursacht der Gebäudebetrieb in Deutschland rund 30 % der CO₂-Emissionen; der Gebäudesektor soll seine Emissionen in Europa bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 reduzieren (Stand: 2023).“ – Quelle: https://zvei.org/fileadmin/user_upload/Presse_und_Medien/Publikationen/2023/Mai/ZVEI-Seiter_EPBD/230802_ZVEI-Seiter_EU-Gebaeudeenergieeffizienzrichtlinie_-_EPBD.pdf
- „Die EPBD (Richtlinie EU 2024/1275) verlangt ab 2030 für alle Neubauten den Nachweis des lebenszyklusbasierten Treibhauspotenzials im Energieausweis; öffentliche Gebäude müssen diese Vorgaben bereits ab 2027 erfüllen (Stand: Mai 2024).“ – Quelle: https://bak.de/politik-und-praxis/klima-energie-und-ressourcen/energie-2/gesetze-und-richtlinien/eu-gebaeuderichtlinie/
- „Die EPBD-Novelle fordert ab 2028 für öffentliche Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten den Standard des Nullemissionsgebäudes inklusive Nachweis der Lebenszyklus-Emissionen im Energieausweis (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.gebaeudeforum.de/service/newsletter/ausgabe-08/2025/eu-gebaeuderichtlinie-neuerungen/
- „Im deutschen Gebäudebereich betrug die Jahresemissionsgesamtmenge 67 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente für 2030 als Orientierungsgröße gemäß Klimaschutzgesetz (Stand: 28.05.2024).“ – Quelle: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Publikationen/Energie/20240610_Praesentation_EPBD_V3.pdf