Hartmannbund fordert mehr Tempo bei ePA: Warum die elektronische Patientenakte zum Datenfriedhof werden könnte

Der Hartmannbund fordert eine spürbare Beschleunigung der elektronischen Patientenakte (ePA). In ihrer jetzigen Form biete sie kaum Vorteile und drohe zu einem ungenutzten „Datenfriedhof“ zu werden. Notwendig sei eine schnellere Weiterentwicklung zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug mit offenen Standards und klarem Praxisnutzen.
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Inhaltsübersicht

– Die elektronische Patientenakte (ePA) stockt durch unklare Verantwortlichkeiten und Regulatorik.
– Die ePA muss zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug mit Innovationen wie KI-Analysen entwickelt werden.
– Die Einführung der ePA muss beschleunigt und Krankenhäuser stärker eingebunden werden.

Digitalisierung braucht Tempo: Hartmannbund fordert entschlossene ePA-Weiterentwicklung

Der Hartmannbund warnt vor weiteren Verzögerungen bei der elektronischen Patientenakte. Die Vertretung der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands appelliert an Politik und Gesundheitswirtschaft, die ePA endlich zu dem intelligenten Versorgungswerkzeug zu machen, das sie verspricht – und lässt dabei kein gutes Haar am aktuellen Entwicklungsstand.

"Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem das Abwägen aller Eventualitäten hinter die Geschwindigkeit der Umsetzung treten sollte", betont Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund. "Stillstand gefährdet die Glaubwürdigkeit der Digitalisierung als Ganzes – 'machen' wäre ein Lichtblick", ergänzt er. Die Kritik am Status quo fällt deutlich aus: "Im Praxisalltag bietet die ePA derzeit kaum Vorteile. Sie ist in ihrer jetzigen Form vor allem eine digitale Ablage analoger Prozesse und droht damit zu einem unsortierten Archiv zu werden." Die drastische Prognose: "So wird die ePA ein Datenfriedhof, der weder in der Versorgung noch in der Forschung wirklich genutzt werden kann."

Für das Jahr 2025 sollen mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten mit einer ePA ausgestattet sein*.

"Die jungen Ärztinnen und Ärzte des Hartmannbundes fordern daher, die Weiterentwicklung der ePA spürbar zu beschleunigen und regulatorische Hürden für Innovationen zu reduzieren." Trotz der Kritik sieht der Verband Potenzial: "Mit der ePA 3.0 ist der Grundstein gelegt – jetzt müssen die nächsten Schritte entschlossen folgen und dürfen nicht in einem digitalen Kompromiss enden." Abschließend signalisiert der Hartmannbund Gesprächsbereitschaft: "Der Hartmannbund steht mit seinen Mitgliedern im ambulanten wie stationären Bereich an dieser Stelle den beteiligten Akteuren gern beratend zur Seite."

Einordnung & Hintergründe

Die elektronische Patientenakte (ePA) hat mit dem Start des Opt-Out-Modells am 15. Januar 2025 eine neue Phase erreicht. Bis Mitte Februar 2025 haben die Krankenkassen allen Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA bereitgestellt.* Dieser Systemwechsel von aktivem Beantragen zu automatischer Einrichtung markiert einen entscheidenden Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.

Zeitplan & Pflichten

Die Akzeptanzentwicklung zeigt eine Dynamik: Bis April 2025 haben etwa fünf Prozent der gesetzlich Versicherten der ePA-Einrichtung widersprochen.* Insgesamt existieren bereits etwa 70 Millionen ePAs (Stand: April 2025).*

Für Ärzte und Apotheken gelten ab dem 1. Oktober 2025 verbindliche Nutzungspflichten. Die eigentliche Pflicht zur aktiven Befüllung der Akten greift für Arztpraxen dann ab Anfang 2026. Diese gestaffelte Einführung berücksichtigt, dass einige Praxisverwaltungssysteme die ePA derzeit noch nicht vollumfänglich integrieren können.

Technische Voraussetzungen

Die technische Infrastruktur entwickelt sich parallel zur rechtlichen Einführung. PVS-Hersteller haben Ende April 2025 mit dem Rollout der ePA-Module begonnen. Bis Mitte 2025 hat der Großteil der Praxen das notwendige Software-Update erhalten. Ab 2026 können dann Medikationspläne und patientenspezifische Sicherheitsinformationen strukturiert in der ePA hinterlegt werden.

Die Gematik verfolgt ambitionierte Ziele: Gemäß ihrem Fachkonzept sollen im Jahr 2025 mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten mit einer ePA ausgestattet sein.* Die technischen Rahmenbedingungen dafür werden kontinuierlich erweitert – Ende 2025 hat die Gematik Spezifikationen veröffentlicht, die den automatisierten Datenaustausch mit dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit ermöglichen.* Dies umfasst die direkte Weiterleitung strukturierter Medikations-, Befund- und Vitaldaten aus der ePA und ebnet den Weg für eine datengestützte Versorgungsforschung.

Zahlen und Fakten zur elektronischen Patientenakte

Die folgenden Kennzahlen und Zeitpläne geben einen Überblick über den aktuellen Stand der ePA-Entwicklung:

Datum Kennzahl/Bereich Wert/Angabe Quelle/Stand
April 2025 Widerspruch zur ePA-Einrichtung Rund fünf Prozent der gesetzlich Versicherten Wirtschaftsdienst 2025*
2025 Bestand an ePAs Etwa 70 Millionen ePAs Wirtschaftsdienst 2025*
Januar 2025 Widerspruchsraten Unter 10 Prozent bei gesetzlich Versicherten Bundesärztekammer 2025*
15. Januar 2025 Start ePA für alle Im Opt-Out-Modell gestartet Bundesgesundheitsministerium 2025*
1. Oktober 2025 Nutzungspflicht Für Apotheken und Praxen verpflichtend Wirtschaftsdienst 2025*
Anfang 2026 Befüllungspflicht Für Arztpraxen greifend Wirtschaftsdienst 2025*
2026 Spezifikationserweiterung Komplexe Dosierschemata, strukturierte Einnahmehinweise, elektronische Medikationsliste (eML) Pharmazeutische Zeitung 2026*
2025 Ausstattungsziel Mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten mit ePA Fachkonzept ePA 2025*

Die technische Weiterentwicklung sieht für 2026 zusätzliche Funktionen vor: Volltextsuche, Push-Benachrichtigungen sowie Datenausleitung zu Forschungszwecken sind als nächste Ausbaustufen angekündigt (Stand: 2026, laut Pharmazeutischer Zeitung)*.

Elektronische Patientenakte: Theorie und Praxis klaffen auseinander

Die elektronische Patientenakte soll das deutsche Gesundheitswesen modernisieren, doch im Versorgungsalltag zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Praktische Umsetzungsprobleme behindern den versprochenen Nutzen für Patientinnen, Ärztinnen und die Forschung gleichermaßen.*

In Arztpraxen führt die unvollständige Integration zu erheblichen Mehrbelastungen. Ärztinnen müssen häufig parallel in verschiedenen Systemen arbeiten – die ePA als separates Modul, das nicht nahtlos in den Praxisablauf eingebettet ist. Konkret führt dies dazu, dass Laborbefunde manuell übertragen oder Medikationsdaten doppelt erfasst werden müssen.*

Aus Patientensicht bleibt die Nutzung der ePA hinter den Erwartungen zurück. Es bestehen erhebliche Informations- und Nutzungsdefizite. Viele Versicherte wissen nicht, wie sie ihre Akte aktiv nutzen können oder scheuen die digitale Auseinandersetzung mit ihren Gesundheitsdaten. Die Folge: Statt eines lebendigen Versorgungswerkzeugs droht die ePA tatsächlich zu einem "Datenfriedhof" zu werden, wie es in der Pressemitteilung des Hartmannbundes heißt.*

Für die medizinische Forschung bedeutet die aktuelle Situation eine verpasste Chance. Zwar sind technische Rahmenbedingungen für Datenausleitungen angekündigt, doch der kurzfristige Nutzen ist begrenzt.*

Die fehlende Vollintegration zeigt sich besonders deutlich bei Laborwerten und Medikationsdaten. Die derzeitigen Ansätze erschweren eine umfassende Nutzung dieser Daten im Behandlungskontext. Diese Fragmentierung behindert nicht nur die Behandlungskontinuität, sondern verhindert auch die Entfaltung des eigentlichen Mehrwerts der Digitalisierung im Gesundheitswesen.*

Die ePA als intelligentes Versorgungswerkzeug: Was jetzt kommen muss

Die elektronische Patientenakte steht an einem entscheidenden Wendepunkt. Nach der technischen Einführung geht es nun darum, aus der digitalen Ablage ein intelligentes Werkzeug für die Versorgung zu entwickeln.

Ab 2026 werden mit der Spezifikationserweiterung komplexe Dosierschemata, strukturierte Einnahmehinweise und die elektronische Medikationsliste (eML) technisch in der ePA ermöglicht; Volltextsuche, Push-Benachrichtigungen sowie Datenausleitung zu Forschungszwecken sind als nächste Ausbaustufen angekündigt.* Diese Erweiterungen markieren den Übergang von der reinen Datensammlung hin zu einem aktiven Assistenzsystem.

Bereits Ende 2025 sollen die technischen Rahmenbedingungen für die automatisierte Datenausleitung durch die Gematik geschaffen werden – eine wichtige Grundlage für Forschungsvorhaben und KI-gestützte Auswertungen.*

Worauf es jetzt ankommt

Die technische Entwicklung muss sich an drei zentralen Prinzipien orientieren: Anwenderfreundlichkeit, Interoperabilität und offene Standards. Das Fachkonzept der Gematik zur "ePA für alle" betont genau diese Aspekte als entscheidend für den künftigen Erfolg (Stand: 2025, Gematik Fachportal). Nur wenn die ePA nahtlos in den Praxisalltag integrierbar ist und verschiedene Systeme miteinander kommunizieren können, wird sie tatsächlich genutzt werden.

Die bisherige Erfahrung zeigt: Technische Funktionen allein reichen nicht aus. Entscheidend ist, dass die ePA zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug wird, das Ärztinnen und Ärzte aktiv unterstützt – durch Warnhinweise bei Medikationswechselwirkungen, Trenddarstellungen bei Verlaufsbefunden und intuitive Bedienoberflächen. Für Patientinnen und Patienten muss die Akte übersichtlich bleiben und präventive Empfehlungen auf Basis der dokumentierten Diagnosen ermöglichen.

Die anstehenden Meilensteine – von der Verpflichtung zur ePA-Nutzung ab Oktober 2025 bis zur Befüllpflicht Anfang 2026 – sind wichtige Schritte. Doch sie dürfen nicht als reine Pflichtaufgaben verstanden werden, sondern müssen als Chance für eine bessere, datengestützte Versorgung genutzt werden. Die Integration aller Leistungserbringer, insbesondere auch der Krankenhäuser, bleibt dabei eine zentrale Herausforderung.

Die elektronische Patientenakte hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung zu revolutionieren. Ob sie dieses Potenzial entfalten kann, hängt maßgeblich davon ab, ob die technische Weiterentwicklung konsequent auf die Bedürfnisse der Anwender ausgerichtet wird und ob alle Beteiligten – von Softwareherstellern bis zu Leistungserbringern – an einem Strang ziehen.

Die dargestellten Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Weiterführende Quellen:

9 Antworten

  1. Die Idee der elektronischen Patientenakte klingt gut in der Theorie aber in der Praxis hapert es gewaltig! Wo bleibt hier das Feedback von den Nutzern?

  2. Ich finde es spannend zu sehen, wie sich die Technologie entwickelt. Aber was ist mit dem Datenschutz? Wie können wir sicherstellen, dass unsere Daten geschützt sind? Ich würde gerne mehr darüber erfahren.

    1. Das ist ein sehr wichtiger Punkt! Datenschutz sollte immer Priorität haben bei solchen digitalen Lösungen.

  3. Es ist bedauerlich zu hören, dass die ePA nicht ihren Zweck erfüllt. Was denkt ihr über den Vorschlag des Hartmannbundes? Glaubt ihr, dass dies tatsächlich zur Verbesserung führen kann?

    1. Ich bin optimistisch! Wenn wir alle zusammenarbeiten und Druck auf die Verantwortlichen ausüben, könnte es klappen!

  4. Die Kritik am aktuellen Stand der ePA ist berechtigt. Es wäre hilfreich zu wissen, welche Innovationen konkret geplant sind. Ich hoffe auf mehr Transparenz in diesem Prozess!

  5. Ich finde die Diskussion um die ePA sehr wichtig. Es ist wirklich frustrierend, dass sie noch nicht so funktioniert, wie sie sollte. Wie können wir sicherstellen, dass Ärzte und Patienten wirklich profitieren? Ich hoffe auf schnelle Lösungen!

    1. Ich stimme zu! Die ePA könnte eine große Hilfe sein, wenn sie richtig implementiert wird. Welche konkreten Schritte sind nötig, um die Integration in Arztpraxen zu verbessern?

    2. Ja, das sehe ich auch so. Die Bedenken sind berechtigt und ich frage mich auch, was die Politik konkret unternehmen kann, um diese Probleme anzugehen.

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