– Der Hartmannbund begrüßt grundsätzlich die ePA als zentralen Baustein der Gesundheitsreform.
– Aktuell behindern komplexe Authentifizierungsprozesse und Informationsdefizite die praktische Nutzung.
– Die Reform muss technische Hürden abbauen und ein bundesweit einheitliches Informationskonzept bieten.
Mehr Praxisnähe für die elektronische Patientenakte: Kritik des Hartmannbund-Arbeitskreises
Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die elektronische Patientenakte (ePA) zum zentralen Baustein der Gesundheitsreform zu machen, stoßen beim Hartmannbund-Arbeitskreis I „Ambulante Versorgung“ auf Zustimmung. Er sieht die sektorenübergreifende Datenverfügbarkeit als Chance, die Versorgung nachhaltig zu verbessern.
Der Arbeitskreis betont jedoch, dass die Nutzbarkeit der ePA im Praxisalltag im Mittelpunkt stehen muss. „Voraussetzung ist jedoch, dass die ePA im Praxisalltag praktikabel funktioniert“, erklärt Hans-Ulrich Braun, Vorstandsmitglied des Arbeitkreises. Derzeit scheitert die Nutzung vielfach an komplexen, mehrstufigen Authentifizierungs- und Freigabeprozessen, die die Einrichtung und Steuerung der Zugriffsrechte erschweren. Dieser technische Aufwand verhindert, dass Versicherte die Vorteile der ePA tatsächlich nutzen können.*
Zusätzlich weist der Arbeitskreis auf eine unzureichende Aufklärung hin: Viele Patientinnen und Patienten wissen nicht, welche konkreten Vorteile die digitale Akte bietet oder wie sie diese effektiv nutzen können.
Gerade die Datensicherheit hat für den Arbeitskreis höchste Priorität, doch darf sie nicht dazu führen, dass digitale Anwendungen kaum genutzt werden. „Datensicherheit hat höchste Priorität – darf aber nicht dazu führen, dass digitale Anwendungen faktisch ungenutzt bleiben. Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit müssen konsequent miteinander in Einklang gebracht werden“, so Dr. Ahmad Sirfy. Die ePA könne die ambulante Versorgung deutlich effizienter, transparenter und koordinierter machen. Voraussetzung hierfür ist, dass technische Ausgestaltung, Prozesse und Kommunikation an der Versorgungspraxis ausgerichtet bleiben.
Lesenswert ist außerdem Elektronische Patientenakte (ePA) in Krankenhäusern: Warum der Start 2026 stockt und was auf Patienten zukommt.
Der Arbeitskreis unterstützt die Zielsetzung, die ePA zu stärken, und fordert die politischen Verantwortlichen auf, die praktische Umsetzbarkeit und tatsächliche Nutzbarkeit konsequent in den Fokus zukünftiger Reformschritte zu stellen.*
Stand: Oktober 2025
Elektronische Patientenakte: Vom Start bis zur breiten Nutzung
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit ihrem offiziellen Rollout ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Rollout‑Zeitstrahl
Am 15. Januar 2025 begann die flächendeckende Einführung der ePA für alle Versicherten*. Bis Mitte Februar 2025 stellten die Krankenkassen allen nicht widersprechenden Versicherten eine ePA bereit*. Seit dem 29. April 2025 kann die ePA bundesweit von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt werden*. Ab dem 1. Oktober 2025 besteht eine gesetzlich verordnete Nutzungspflicht für alle Leistungserbringer*.
| Datum | Ereignis | Quelle/Stand |
|---|---|---|
| 15.01.2025 | Start der ePA für alle Versicherten | Bundesgesundheitsministerium (Stand: 15. Januar 2025) |
| Mitte Februar 2025 | Verfügbarkeit der ePA für alle Nicht-Widersprecher | Bundesgesundheitsministerium (Stand: Mitte Februar 2025) |
| 29.04.2025 | Nutzung der ePA durch Praxen, Krankenhäuser und Apotheken | Bundesgesundheitsministerium (Stand: 29. April 2025) |
| 01.10.2025 | Gesetzlich verordnete Nutzungspflicht für Leistungserbringer | Bundesgesundheitsministerium (Stand: 1. Oktober 2025) |
Diese abgestimmte zeitliche Progression soll die Akzeptanz fördern, technische Barrieren abbauen und die Versorgung insgesamt verbessern. Die schrittweise Einführung macht deutlich: Das Ziel ist eine praktikable Lösung, die im Gesundheitsalltag genutzt werden kann und die Patientendaten sicher, aber auch zugänglich hält.
Niedrige Nutzung der elektronischen Patientenakte: Technische Hürden und Kritik aus dem Fachbereich
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) fällt bislang deutlich hinter den Erwartungen zurück. Ende April 2025 verzeichneten die Plattformen nur minimale Zugriffszahlen*. Seit 6. November 2025 ist das Video-Ident-Verfahren erlaubt, das die Nutzung erleichtern soll. Dennoch bleibt die Akzeptanz niedrig*.
Die technischen Ursachen für die geringe Nutzung sind vielfältig. Nutzer müssen sich durch ein mehrstufiges Authentifizierungsverfahren kämpfen, das den Zugang zur ePA erschwert. Dabei sind normalerweise mehrere Komponenten im Einsatz: die Gesundheitskarte, PIN, die elektronische ID (eID) oder inzwischen das Video-Ident-Verfahren. Diese Mehrfachschritte führen zu erheblichen Hürden, die Versicherten die Nutzung erschweren und die Akzeptanz reduzieren.
Zudem zeigt die Kritik aus dem Fachbereich deutlich: Die Funktionalitäten der ePA sind nach wie vor unvollständig. Die Kritik wurde nach Oktober 2025 laut, die Mängelliste wächst*.
Technische Hürden und Nutzungsmuster im Überblick
- Mehrstufige Authentifizierungsprozesse mit App, Gesundheitskarte, PIN, eID oder Video-Ident
- Zusätzliche Datenfelder, die bislang fehlen, etwa bei Schmerzmedikamenten
- Schnittstellenprobleme und Ausfälle bei der Datenübertragung
Diese technischen Herausforderungen treffen auf eine bislang unzureichende Nutzeraufklärung. Viele Patientinnen und Patienten wissen nicht, welche Vorteile die ePA bietet oder wie sie diese sinnvoll nutzen können. Das führt dazu, dass die Akzeptanz im Praxiseinsatz niedrig bleibt – trotz eines großen Potenzials für effizientere und transparentere Versorgung. Experten fordern daher, die technischen Prozesse stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Nutzer zu orientieren und die Kommunikation deutlich zu verbessern.
In der aktuellen Situation ist die technische Weiterentwicklung der ePA notwendig, um eine tatsächliche Nutzung in der Versorgungskette zu gewährleisten. Die Erwartungen an eine verbesserte sektorenübergreifenden Datenverfügbarkeit werden bislang noch nicht erfüllt, was die Innovation im Gesundheitswesen einschränkt. Die Kritik aus Fachkreisen ist eindeutig: Die technischen und funktionalen Voraussetzungen müssen so gestaltet sein, dass sie eine „Praxistauglichkeit“ garantieren. Dafür plädieren sowohl Fachärzte als auch Verbände.
Nur wenn diese Herausforderungen angegangen und die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden, kann die ePA zu einem echten Werkzeug in der Gesundheitsversorgung werden. Die aktuelle Lage zeigt, dass technologische Hürden die Potentiale der digitalen Akte noch erheblich einschränken.
Gesellschaftliche Herausforderungen durch die elektronische Patientenakte: Wer ist betroffen?
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bringt vielfältige Chancen, aber auch praktische Probleme für bestimmte Nutzergruppen mit sich. Besonders betroffen sind Menschen, die sich im digitalen Umfeld weniger zurechtfinden oder auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Dazu zählen ältere Menschen, chronisch Kranke, pflegende Angehörige sowie technikferne Personen. Während die Digitalisierung im Gesundheitswesen Fortschritte verspricht, erleben diese Gruppen häufig Hürden im Alltag.
Schätzungen zufolge bewerten Patientenverbände die Einrichtung von Vertretungen für technikferne Personen als kompliziert*. Zudem berichten Praxen von wiederkehrenden technischen Ausfällen und Schnittstellenproblemen, die den Praxisbetrieb erheblich belasten*. Diese Schwierigkeiten führen dazu, dass Nutzerinnen und Nutzer fragmentierte Erfahrungen machen und die Verwaltung der Zugriffsrechte als unübersichtlich erleben.
Praktische Herausforderungen für Nutzer und Praxen
Viele Betroffene geraten beim Umgang mit der ePA in die Krise, weil sie die technischen Anforderungen nicht bewältigen können. Für jüngere, technikaffine Menschen ist die Handhabung meist unkompliziert. Doch ältere Menschen, die ihre Daten digital verwalten sollen, stoßen auf mehrere Schwierigkeiten:
- Technikferne Personen haben Schwierigkeiten, sich in die digitale Plattform einzuloggen oder Zugriffsrechte zu verwalten.
- Chronisch Kranke benötigen eine kontinuierliche Datenpflege, fühlen sich jedoch durch Schnittstellenprobleme und unklare Prozesse belastet.
- Pflegende Angehörige sind oft auf schnelle, zuverlässige Zugangswege angewiesen, die bei technischen Störungen versperrt werden.
- Personen mit eingeschränkter körperlicher oder geistiger Mobilität sind auf barrierefreie Lösungen angewiesen, die noch nicht immer ausreichend bestehen.
Diese Probleme führen dazu, dass Praxen zusätzliche Belastungen erleben: Sie müssen Patientinnen und Patienten immer wieder bei der digitalen Selbstverwaltung unterstützen, was Zeit kostet und den Praxisablauf stört. Die technischen Hürden wirken sich zudem auf die Motivation der Nutzer aus, die ePA regelmäßig zu verwenden. Vor allem im Praxisalltag, wo Effizienz entscheidend ist, erschweren solche Herausforderungen die angestrebte sektorenübergreifende Versorgung.
Gesellschaftspolitische Frage: Wie lässt sich Zugangsgerechtigkeit gewährleisten?
Die gesellschaftliche Herausforderung besteht darin, allen Bevölkerungsgruppen den gleichberechtigten Zugang zur digitalen Gesundheitsversorgung zu sichern. Es ist notwendig, Barrieren abzubauen und zugleich technische Lösungen so zu gestalten, dass sie für alle nutzbar sind. Hierbei stellen sich Fragen nach der technischen Ausstattung, der Gestaltung barrierefreier Anwendungen und der personellen Unterstützung in allen Altersgruppen. Nur durch eine gezielte, inklusive Digitalisierungsstrategie kann Gesellschaftsgerechtigkeit bei der Nutzung der ePA erreicht werden.
Zukunftssichere Entwicklung der elektronischen Patientenakte: Reformbedarf, technische Innovationen und Expertenempfehlungen
Der Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) bietet große Chancen für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Die wichtigsten institutionellen Empfehlungen gehen in Richtung einer praxisnahen Umsetzung, die sowohl technische als auch kommunikative Aspekte berücksichtigt.*
Laut des Arbeitskreises I „Ambulante Versorgung“ des Hartmannbundes sind die rechtlichen, technischen und organisatorischen Hürden derzeit die größten Hemmnisse für eine breite Nutzung der ePA in Praxen und Krankenhäusern. Die Umsetzungshinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) aus dem Stand 2025 fordern deshalb eine prozessuale Anpassung, um die Praxistauglichkeit sicherzustellen. Es ist essenziell, technische Nachbesserungen vorzusehen, die die komplexen Authentifizierungs- und Freigabeprozesse vereinfachen und so die Nutzerakzeptanz erhöhen, wie die DKG betont.*
Für eine erfolgreiche Umsetzung empfiehlt es sich, das Onboarding standardisiert zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter zu koordinieren. Hierbei sollte die Vereinfachung der Authentifizierung im Fokus stehen, beispielsweise durch ein strukturiertes, nutzerfreundliches Verfahren, das auch für weniger technikaffine Nutzerinnen und Nutzer verständlich ist. Zudem sind klare, bundeseinheitliche Vorgaben für die Integration der ePA in den Praxisalltag notwendig, um eine nahtlose Nutzung zu gewährleisten.
Insgesamt geht es darum, Technik, Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen so zu verzahnen, dass die elektronische Patientenakte eine echte Unterstützung in der Versorgung wird — ohne zusätzlichen Bürokratismus. Die Experten fordern, den Nutzen für die Versorgung in den Mittelpunkt zu stellen und dabei praktikable, bewährte Lösungen zu entwickeln, die den Versorgungsalltag spürbar erleichtern. Die Entwicklung weiterer Pilotphasen und Erweiterungen sollte dabei eng mit den Praxen, Krankenhäusern und Apotheken abgestimmt werden, um eine praxisnahe und nachhaltige Digitalisierung im Gesundheitswesen zu sichern.
Die nachfolgenden Informationen und Stellungnahmen basieren auf einer Pressemitteilung des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Die ePA für alle ist planmäßig am 15. Januar 2025 gestartet; Krankenkassen haben bis Mitte Februar 2025 allen nicht widersprechenden Versicherten eine ePA zur Verfügung gestellt.“ – Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-na-sicher/
- „Seit dem 29. April 2025 kann die ePA bundesweit von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt werden; seit 1. Oktober 2025 besteht Nutzungspflicht für Leistungserbringer.“ – Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle
- „Zugriffszahlen auf ePA sind seit Ende April 2025 minimal, bedingt durch kompliziertes Zugangsverfahren mit zwei Apps, Gesundheitskarte/PIN, eID oder Video-Ident (seit 6. November 2025 erlaubt).“ – Quelle: https://bw.vdk.de/politik/artikel/elektronische-patientenakte-aktueller-stand-technik/
- „Landesärztekammer Hessen kritisiert Lücken in ePA-Funktionalität, z. B. fehlende Erfassung bestimmter Schmerzmedikamente (Stand: nach 1. Oktober 2025).“ – Quelle: https://onko-community.thieme.de/aktuelles/panorama/detail/nach-wie-vor-viele-huerden-51138
- „DKG hat aktualisierte Umsetzungshinweise für ePA in Krankenhäusern erarbeitet, da rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen prozessuale Änderungen erfordern (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/elektronische-patientenakte-epa/
- „Patientenverbände bewerten Einrichtung von Vertretungen für technikferne Personen als kompliziert; Praxen melden technische Ausfälle und Schnittstellenprobleme (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bdh-reha.de/de/aktuelles/meldungen/ePA-ist-da.php
- „Neue Funktionen wie Volltextsuche und mobiler Rettungsdienst-Zugriff sind geplant; eine eMP-Pilotphase für 2026 ist aufgrund hoher Komplexität erforderlich (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz/epa/
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Die ePA ist mehr als ein Technikprojekt: Sie soll sektorenübergreifende Datenverfügbarkeit ermöglichen und damit Versorgung effizienter, transparenter und besser koordiniert machen. Gleichzeitig zeigt der Beitrag, dass hohe Zugangs- und Freigabehürden sowie unvollständige Funktionalitäten die angestrebte Wirkung bisher bremsen.
Für Betroffene, insbesondere Menschen, die sich im digitalen Umfeld weniger zurechtfinden, entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand im Alltag – bis hin zu Belastungen für Praxen durch Hilfeleistungen bei der digitalen Selbstverwaltung. Für Politik, Organisationen und Gesundheitsanbieter wird daraus eine klare Priorität: Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit müssen zusammen gedacht und bundesweit einheitliche, praxistaugliche Prozesse sowie verständliche Kommunikation umgesetzt werden.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Warum wird die ePA oft noch wenig genutzt, obwohl sie eingeführt ist?
Der Beitrag nennt vor allem komplexe Authentifizierungs- und Freigabeprozesse sowie unzureichende Nutzeraufklärung.
Welche Hürden entstehen besonders für technikferne Nutzergruppen?
Eingeschränkte digitale Routine, mögliche Barrieren und wiederkehrende technische Probleme können die Nutzung der ePA erschweren.
Was fordern Fachkreise für die nächste Reformstufe?
Es wird betont, dass technische Hürden abgebaut, Prozesse vereinfacht und die Kommunikation so gestaltet werden müssen, dass die ePA im Praxisalltag praktikabel nutzbar ist.
An wen können sich Betroffene wenden, wenn die Nutzung nicht gelingt?
Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.